Der Kreistag beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren

für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen.


Rechtsgrundlage:

§§ 5 und 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung (KrO NRW)

§§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG)

§ 9 Abfallgesetz für das Land NRW (LAbfG)

§ 18 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken


Sachdarstellung:

Der Kreis Borken erhebt zur Deckung seiner durch die Abfallentsorgung entstehenden Aufwendungen Benutzungsgebühren (§ 9 Abs. 3 LAbfG). Die Benutzungsgebühren sind nach § 6 Abs. 1 KAG kostendeckend festzusetzen. Bei der Kalkulation der Gebühren können grundsätzlich nur Kosten angesetzt werden, die betriebsbedingt sind, das heißt, die ausschließlich durch die kommunale Abfallentsorgung entstehen. Nach § 9 Abs. 2 LAbfG gehört zu den ansatzfähigen Kosten auch die Zuführung von Rückstellungen für die Nachsorgekosten für stillgelegte Deponien, soweit diese nicht bereits durch Rückstellungen gedeckt sind.

Aufgrund veränderter Mengen- und Kostenentwicklungen sowie der Anpassung der Zuführung zu den Deponierückstellungen muss die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen vom 12.10.2010 angepasst werden. Auch hat die EGW ihren Vertrag zur Verarbeitung von Grünabfällen mit der Entsorgungs- und Servicebetrieb Bocholt (ESB) zum 31.12.2011, so dass die Behandlung der Grünabfälle auf die EGW übergeht.

Mit der im letzten Jahr eingeführten Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge als Grundgebühr gem. § 6 Abs. 3 Satz 3 KAG sollen weiterhin im Wesentlichen die fixen Baukosten (insbesondere Oberflächenabdichtung) im Rahmen der Nachsorge der Deponien Borken-Hoxfeld und Alstätte III als sog. Vorhaltekosten größtenteils gedeckt werden. Die verbleibenden Baukosten und die laufenden Betriebskosten der Nachsorge (insbesondere Fassung und Ableitung der Deponiesickerwässer, Deponiegasfassung und –verwertung) werden über die Restabfallgebühr je Tonne abgerechnet. Zur weiteren Darstellung wird auf den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen (Anlage 1) und auf die Abfallgebührenbedarfsberechnung 2012 (Anlage 2) verwiesen.

Die Verwaltung hat sich mit den Städten und Gemeinden in der Abfallwirtschaftskommission am 27.09.2011 mit der Gebührensatzung befasst.

1.    Mengenentwicklung 2011/2012

Grundlage für die Kostenverteilungen beim Kreis Borken und bei der EGW für die Abfallentsorgung sind die jährlichen Abfallmengen, die die EGW für den Kreis Borken und für Dritte verarbeitet. Für die dem Kreis Borken zuzurechnenden (kommunalen) Abfallmengen erhebt der Kreis auf Grundlage einer Satzung Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Den verarbeiteten Mengen in den verschiedenen Abfallbehandlungsanlagen der EGW entsprechend werden die Kosten auf die gebührenpflichtigen und entgeltpflichtigen Mengen verteilt.

Die nachstehende Tabelle 1 gibt die Verteilung der voraussichtlichen Mengen zwischen gebührenpflichtigen (kommunalen) und entgeltpflichtigen (gewerblichen) Abfallarten an.

Tabelle 1:         Verteilungsübersicht – Abfallmengen

In der Abfallgebührenbedarfsberechnung 2012 werden somit die kommunalen Abfallmengen für den überlassungspflichtigen Restabfall aus privaten Haushalten (45.200 t), den Bioabfall (47.000 t) und den Grünabfall (5.000 t) berücksichtigt. Die Ansätze wurden auf Grund der aktuellen Mengenströme angepasst. Bei den Grünabfällen wurden erstmals die zusätzlichen Mengen (2.000 t) aus Bocholt und Isselburg berücksichtigt.

2.     Kostenentwicklung 2012

2.1  Kosten des Kreises Borken (ohne Zuführung zu den Deponierückstellungen)

Für den Kreis Borken werden Personalkosten sowie anteilige Sach- und Verwaltungsgemeinkosten von Bediensteten, die Aufgaben im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallwirtschaft“ wahrnehmen, auf der Grundlage des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ ermittelt und ebenfalls in der Abfallgebührenbedarfsberechnung 2012 berücksichtigt. Der Kostenansatz wurde mengenanteilig auf die Bereiche Rest-, Bio- und Grünabfall verteilt.

Nach dem neuesten Gutachten (Berechnung nach KGSt® M 8/2010: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2010/2011)) der KGSt wurden die Kostenansätze für 2012 entsprechend angepasst. Weitere Kosten sind die erwarteten Ausschüttungen Altpapierentsorgung aus den Erlösen der Altpapierverwertung an die Kommunen.

Die nachstehende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Kosten des Kreises:

Tabelle 2:         Kosten des Kreises 2012

2.2  Kosten der EGW

Die Kosten der EGW für die Abfallgebührenbedarfsberechnung 2012 stammen aus dem Entwurf des EGW-Wirtschaftsplans 2012. Den einzelnen Positionen des Wirtschaftsplans 2012 wurden 19% Mehrwertsteuer zugerechnet, da der Kreis Borken in der Abfallwirtschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bei den kalkulatorischen Kosten hat die EGW den Zinssatz aus dem letzten Jahr in Höhe von 5,0 % beibehalten. Die kalkulatorische Abschreibung wird linear auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet. Der Rückgang bei den Restabfällen und der Mengenanstieg bei den Bioabfällen führen dazu, dass die EGW verstärkt Anlagenbereiche der MBA für die Bioabfallbehandlung nutzt. Diese Entwicklung schlägt sich in der Position „Sonstige Umlagen und Fremdverarbeitung“ nieder. Die erhebliche Nutzung der MBA zur Kompostierung von Bioabfällen und der hohe Anteil an gewerblichen Bioabfällen führen insgesamt zu einer Entlastung der Gebühren.

Die nachstehende Tabelle 3 zeigt die Verteilung der einzelnen Kostenarten auf die verschiedenen Abfallarten entsprechend dem Mengenanfall.

Tabelle 3:         Kosten der EGW 2012

Insgesamt konnte die EGW die Kosten senken. Während beim größten Kostenblock dem Restabfall die Kosten um ca. 6 % gesenkt werden konnten, sind sie beim Bioabfall geringfügig und beim Grünabfall um ca. 45 % gestiegen. Der Anstieg beim Grünabfall resultiert aus Kostensteigerungen, vorrangig aber aus dem Mengenzugang aus den Städten Bocholt und Isselburg. Der Rückgang beim Restabfall ist bedingt durch einen geringeren Ansatz von gebührenpflichtigen Mengen bei steigenden gewerblichen Restabfallmengen, was sich zu Gunsten der gebührenpflichtigen Mengen bei der Kostenverteilung niedergeschlagen hat.

Tabelle 4:         Kosten der EGW - Veränderung 2011/2012

Die Abrechnung des Kreises mit der EGW erfolgt auf der Basis der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen in der jeweils gültigen Fassung (VO PR Nr. 30/53) bei den verschiedenen Abfallarten. Da sich die Mengenströme bei den Restabfällen nur schwer vorhersagen lassen, erfolgt diese Abrechnung auf Grundlage eines Selbstkostenerstattungspreis (§ 7 VO PR Nr. 30/53). Hierbei zahlt der Kreis der EGW monatlich einen Abschlag in Höhe von 1/12 der kalkulierten Kosten. Nach Abschluss der Leistungsperiode wird der Selbstkostenerstattungspreis ermittelt und die abschließende Abrechnung vorgenommen. Beim Bio- und Grünabfall sind die Entwicklungen mittlerweile gut vorhersehbar. Daher werden vorkalkulatorische Selbstkostenfestpreise (§ 6 Abs. 1 und 2 VO PR Nr. 50/53) ermittelt. Der Selbstkostenfestpreis ist das Ergebnis der Division der Abfallart bezogenen Gesamtkosten der EGW durch die geplante Menge. In Abstimmung mit der EGW werden für den Bioabfall 76,63 €/t und für den Grünabfall 33,12 €/t brutto vorgesehen.

3.    Sonderposten für Gebührenausgleich „Abfallwirtschaft“

Nach § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Der Sonderposten für Gebührenausgleich „Abfallwirtschaft“ hat zum 31.12.2010 einen geprüften Bestand von 1.985.213,34 EUR. In der Abfallgebührenbedarfsberechnung 2011 sind hiervon schon 1.098.763,68 EUR gebührensenkend berücksichtigt. Aufgrund der Belastung der Restabfallgebühren mit den Zuführungen zu den Deponierückstellungen (siehe 4.) werden die Mittel aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abfallwirtschaft“ überwiegend dort eingesetzt. Insgesamt ist eine Entnahme von 635.781,20 EUR vorgesehen. Mit der Entnahme wird der Forderung des KAG nach einer möglichst gleichmäßigen Gebührenerhebung Rechnung getragen.

Tabelle 5:         Verteilung Gebührenausgleich 2012

4.    Zuführung zu den Deponierückstellungen

Nach § 9 Abs. 2 LAbfG gehört zu den ansatzfähigen Kosten auch die Zuführung von Rückstellungen für die Nachsorgekosten für stillgelegte Anlagen der Abfallentsorgung, soweit diese nicht bereits durch Rückstellungen gedeckt sind. Für den Kreis Borken wurde gutachtlich über den Nachsorgezeitraum 2011-2035 der Zuführungsbedarf für Rückstellungen von insgesamt 27,22 Mio. EUR ermittelt. Durch Veränderungen des Zinssatzes für die Verzinsung des Rückstellungsbestandes und Baumaßnahmenfortschritt kann sich der jährliche Bedarf ändern. Hierzu wird die für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 entwickelte Modellrechnung jährlich fortgeschrieben. Gemäß der Beschlusslage (Sitzungsvorlagen 0116/2010 und 0195/2010) muss die Entwicklung spätestens nach 5 Jahren generell geprüft werden. Dann muss die Modellrechnung entsprechend angepasst werden. Die Fortschreibung der Modellrechnung (Anlage 4) zeigt, dass für das Jahr 2012 eine Zuführung von 2,25 Mio. EUR vorgesehen ist, die sich wie folgt aufteilt:

Tabelle 6:         Verteilung Zuführungsbedarf Deponierückstellungen 2012

Der Zuführungsbetrag zu den Deponierückstellungen in Höhe von 2,25 Mio. EUR wird in die Abfallgebührenbedarfsberechnung einbezogen. Zunächst wird der auf die entgeltpflichtigen Mengen entfallende Teil heraus gerechnet. Für den Abfall aus den privaten Haushalten werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer Bocholt und Isselburg gebührenmäßig mit den Nachsorgekosten vollständig belastet. Für Bocholt und Isselburg gibt es eine gesonderte Gebührenberechnung. Beide Städte haben nach Schließung der Deponie in Bocholt-Lankern erst ab Anfang 2003 die Deponie Borken-Hoxfeld (Norderweiterung) bis 2005 mit benutzt. Insofern werden Bocholt und Isselburg nur mit den anteiligen Nachsorgekosten der Norderweiterung belastet.

Im Einzelnen: In Höhe von 1.455.863,10 EUR werden auf den gebührenpflichtigen Restabfall die fixen Baukosten (insbesondere Oberflächenabdichtung) anteilig über die Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge über einen Einwohnerschlüssel verteilt. Grundlage sind die zum 01.01.2011 von IT.NRW ermittelten Einwohnerzahl des Kreises (369.633 Ew., davon Bocholt und Isselburg: 84.366 Ew.). Dabei werden 8,89 % der Kosten (Kostenanteil der Norderweiterung der Deponie Borken-Hoxfeld an den Bruttogesamtkosten aller sechs Kreisdeponien) auf alle Kommunen, also auch auf Bocholt und Isselburg verteilt. Der übrige, weitaus größere Teil der Kosten wird auf die Kommunen ohne Bocholt und Isselburg umgelegt. Die Baukosten fallen vorrangig nur in den ersten Jahren bis voraussichtlich 2018 mit einem erheblich schwankenden Verlauf an.

Der restliche Teil der Nachsorgekosten, insbesondere die Betriebskosten für den Deponieabschluss und die Deponienachsorge (z.B. Fassung und Ableitung der Deponiesickerwässer, Deponiegasfassung und –verwertung) wird 2012 in Höhe von 570.033,31 EUR kalkulatorisch als variable Kosten in die gewichtsbezogene Restabfallgebühr eingestellt und über die Verteilung je Tonne auf die Gebührenpflichtigen umgelegt. Hier werden die Kosten der Norderweiterung analog zu den Baukosten auch auf Bocholt und Isselburg mit verteilt.

5.    Garten- und Grünabfälle

Die vertragliche Regelung zwischen der EGW und der ESB über die Verarbeitung von Grünabfällen aus den Haushalten der Stadt Bocholt und der Stadt Isselburg wurde zum 31.12.2011 gekündigt. Daher ist der gesonderte Ausweis einer Grünabfallgebühr für die beiden Städte obsolet. Bocholt und Isselburg zahlen ab 2012 die gleiche Grünabfallgebühr je Tonne wie die anderen Kommunen im Kreis Borken.

6.    Altpapierentsorgung

Die Altpapierentsorgung wird in der Gebührensatzung gesondert abgehandelt. Die Abrechnung der Altpapierentsorgung erfolgt wie in den letzten Jahren. Danach werden die nach Abzug der Gebühr von 18,00 EUR/t verbleibenden Überschüsse aus dem Verkauf des Altpapiers an die Kommunen vergütet. Die Stadt Bocholt erledigt die Altpapierentsorgung 2012 noch in eigener Regie und ist von dieser Regelung ausgenommen. Die EGW hat die Altpapierentsorgung zum 01.01.2011 öffentlich ausgeschrieben. Hierdurch konnten deutliche Mehrerträge gegenüber den vorherigen Verträgen erzielt, die an die beteiligten Kommunen weitergeleitet werden und letztlich den Bürgerinnen und Bürgern gebührenmindernd zu Gute kommen.

Nach der aktuellen Entwicklung kann eine Menge von ca. 12.000 t an Altpapier in 2012 erwartet werden. Gleichzeitig wird ein mittlerer Erlös von etwa 123,00 EUR/t kalkuliert. Unter dieser Annahme könnten 1,26 Mio. EUR nach Abzug der Gebühr von 18,00 EUR/t an die Kommunen ausgeschüttet werden.

 

7.    Gebührensätze

Folgende Gebührensätze sind vorgesehen:

2012

2011

Abfallart

EUR/t

EUR/t

1.

Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll ohne Bocholt und Isselburg

169,00

169,00

2.

Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll aus Bocholt und Isselburg

154,25

150,56

3.

Bioabfälle aus Haus- und Sperrmüll

77,00

77,00

4.

Garten- und Grünabfälle

32,50

30,90

2012

2011

Nachhaltigkeitsabgabe

EUR/Ew.

EUR/Ew.

1.

Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge ohne Bocholt und Isselburg

5,00

5,00

2.

Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge für Bocholt und Isselburg

0,35

0,35

Tabelle 7:         Abfallgebühren 2012

8.    Wesentliche Änderungen:

Im Gegensatz zur vorherigen Gebührenbedarfsberechnung wird vorgeschlagen, die Zuführung zu den Deponierückstellungen auf 2,25 Mio. EUR unter Beibehaltung der Nachhaltigkeitsabgabe in Höhe von 5,00 EUR/je Einwohner (Bocholt und Isselburg 0,35 EUR/Ew.) zu senken. Dadurch können unter Inanspruchnahme des Sonderpostens für Gebührenausgleich die Restmüllgebühren aus Haus- und Sperrmüll ohne Bocholt und Isselburg und die Gebühr für Bioabfälle in diesem Jahr auf dem Vorjahreswert bleiben.

Die Modellrechnung für die Deponierückstellungen wurde auf Grund von Veränderungen angepasst (Anlage 4). Gegenüber der Modellrechnung für die Gebührenkalkulation 2011(Anlage 5) sind die Gesamtkosten um ca. 1,365 Mio. EUR gestiegen. Dieses resultiert daraus, dass Baumaßnahmen in einem geplanten Umfang von etwa 738 TEUR, deren Abschlüsse für 2010 vorgesehen waren, erst in 2011 abgeschlossen und mit dem Kreis abgerechnet werden konnten. Daher ist auch der Rückstellungsbestand zum 01.01.2011 um diesen Betrag angewachsen. Verschärfte Qualitätsanforderungen an die beim Deponiebau eingesetzten Sekundärbaustoffe führten zu einer unerwarteten Mehrbelastung von ca. 250 TEUR. Beim Abgleich der Baumaßnahmen, die im letztjährigen ingenieurtechnischen Deponiegutachten erfasst sind und den bis Ende 2010 als abgeschlossen geplanten Maßnahmen wurde festgestellt, dass Restarbeiten zur Optimierung der Deponie-Gasfassung in beiden Fällen nicht berücksichtigt waren. Die Maßnahme hat einen Umfang von ca. 220 TEUR und wird in 2011 und 2012 umgesetzt. Entgegen den Erwartungen im Gutachten fallen erhebliche Mehrmengen an Deponiesickerwässer an. Dies führt zu einer nicht kalkulierten Kostensteigerung, die mit ca. 157 TEUR anzusetzen ist. Weiterhin wurde eine Oberflächenabdichtung mit einem Umfang von 350 TEUR an der Deponie Alstätte, die für das Jahr 2018 geplant ist, aus technischen Gründen vorgezogen. Sie wird in 2011 und 2012 errichtet. Dies führt in diesen beiden Jahren zu einer Kostensteigerung und im Jahr 2018 zu einer entsprechenden Entlastung. Nach der vorliegenden Modellrechnung für die Gebührenkalkulation 2012 steigt der gesamte Zuführungsbedarf aus Gebührenerhebung und Verzinsung um etwa 500 TEUR gegenüber der vorherigen an.

Zur Information sind abschließend die Abfallgebührensätze von 2005 bis 2010 (ohne Bocholt und Isselburg) aufgeführt:

Jahr

Restabfall

Bioabfall

Grünabfall

2010

169,00 €/t

84,00 €/t

32,00 €/t

2009

169,00 €/t

84,00 €/t

32,00 €/t

2008

177,00 €/t

103,00 €/t

32,00 €/t

2007

177,00 €/t

103,00 €/t

32,00 €/t

2006

168,00 €/t

93,00 €/t

30,00 €/t

2005

142,00 €/t

88,00 €/t

30,00 €/t


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?

Die Abfallgebühren sind kostendeckend kalkuliert. Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2012

sind nicht zu erwarten.


Anlagen:

Anlage 1. Abfallgebührensatzung

Anlage 2. Abfallgebührenbedarfsberechnung 2012

Anlage 3. Abfallgebührenkalkulation 2012

Anlage 4. Entwicklung der Deponierückstellungen (Modellrechnung 2012)

Anlage 5. Entwicklung der Deponierückstellungen (Modellrechnung 2011)

Anlage 6. Abfallgebührenkalkulation 2011

Anlage 7. Betriebskostenabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallwirtschaft 2010