Betreff
Neufassung der Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren
Vorlage
0029/2012
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren vom 01.03.2012 wird beschlossen.


Rechtsgrundlage:

Rettungsgesetz NRW


Sachdarstellung:

Gebührenneukalkulation Rettungsdienst Kreis Borken für die Jahre 2012 – 2014

Die zurzeit geltende Gebührensatzung für die Abrechnung der Transportleistungen im Rettungsdienst ist am 01.07.2009 in Kraft getreten. Grundlage für die Kalkulation waren die durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2007 – 2008. In den Jahren  2009 bis 2011 waren die Einsatzzahlen überdurchschnittlich hoch. Dies führt dazu, dass der Bestand des Sonderpostens Rettungsdienst nicht wie in der Kalkulation 2009 bis 2012 geplant zurückgeführt wurde. Dieser Entwicklung soll mit einer weiteren Gebührensenkung entgegengewirkt werden. Die vorliegende Kalkulation basiert auf den durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2010 – 2011.

Gem. § 14 Abs. 2 RettG NW ist der Entwurf der Kalkulation den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Neukalkulation wird nach Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Zeitraum vom 01.04.2012 – 31.12.2014 über einen Zeitraum von 2 ¾ Jahren durchgeführt. Die Kostenkalkulation basiert auf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes aus dem Jahr 2008. Der Rettungsdienstbedarfplan beschreibt die rettungsdienstliche Organisation im Kreis Borken und legt die Anforderungen an Rettungsmittel und –personal im Kreisgebiet fest. Sofern nicht anders beschrieben, sind alle Zahlen Euro-Beträge.

Folgende Kosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen:

1.       Personalkosten der Rettungswachen

Die Personalkosten stellen den größten Kostenblock dar. Die Entwicklung der Personalkosten wird durch die Tarifsteigerungen beeinflusst. Da der maßgebliche Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in 2012 ausläuft, ist für den Kalkulationszeitraum eine jährliche Tariferhöhung von 2 % zu Grunde gelegt worden. Gleiches gilt für die Steigerungen in der Beamtenbesoldung. Für die Wachenstandorte Ahaus, Borken, und Gronau sind aufgrund der vertraglichen Regelungen die Personalkosten pauschaliert. Die Pauschalen werden aber den linearen Gehaltssteigerungen angepasst. Die Pauschalen für Heek und Vreden (Personal- und Sachkosten als Fixum) sind Ergebnisse von Ausschreibungen. Da beide Verträge im Jahr 2013 auslaufen, wurden für beide Standorte die Pauschalbeträge aus 2012 für die Zukunft mit einer jährlichen Steigerung von 2 % kalkuliert. Die anderen Standorte werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Bei den Wachen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, müssen die vertraglich festgelegten Personalnebenkosten berücksichtigt werden. Die Kosten sind pauschal entsprechend der jeweiligen Vertragslage kalkuliert. Für den Rettungsdienst sind folgende Personalkosten zu berücksichtigen:

Wache

2012

2013

2014

Feuer- und Rettungswache Ahaus

1.158.989

1.182.169

1.205.812

Feuer- und Rettungswache Borken

1.158.989

1.182.169

1.205.812

Rettungswache Gescher

524.507

534.997

545.697

Feuer- und Rettungswache Gronau

1.158.989

1.182.169

1.205.812

Rettungswache Heek

177.103

180.645

184.258

Rettungswache Isselburg

471.978

481.418

491.046

Rettungswache Reken

484.906

494.604

504.496

Rettungswache Stadtlohn

657.181

670.325

683.731

Rettungswache Vreden

453.792

462.868

472.125

First-Responder

5.500

5.500

5.500

Summe

6.251.936

6.376.864

6.504.292

2.       Sachkosten des Rettungsdienstes

Für den Rettungsdienst sind folgende Sachkosten zu berücksichtigen:

2012

2013

2014

Unterhaltung der Fahrzeuge

305.000

314.000

323.000

Aufwendungen für die Wartung med.-techn. Artikel

40.000

40.000

40.000

Aus- und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals

40.000

40.000

40.000

Aufwendungen für Dienstkleidung

50.000

50.000

50.000

Aufwendungen für Med.-technische Artikel

190.000

194.000

198.000

Haftpflicht/Unfallversicherung Personal

17.500

17.500

17.500

Erstattung für den Einsatz des RTH

10.300

10.300

10.300

Betriebs und Unterhaltungskosten der Rettungswachen

184.338

193.555

203.233

Entschädigungen an die Krankenhäuser für den Notarzt

969.467

988.856

1.008.633

Erstattung für die Unterhaltung Kreisleitstelle

73.000

74.000

75.500

Abschreibungen

370.838

378.255

385.820

Verzinsung

88.729

90.504

92.314

 Summe

2.339.172

2.390.969

2.444.299

Die Sachkosten berücksichtigen zu erwartende Preissteigerungen. Die Entschädigungen an die Krankenhäuser für die Notarztgestellung sind als Pauschale berücksichtigt.

3.       Personal- und Sachkosten des Kreises Borken

In der Gebührenkalkulation sind auch die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiter der Kreisleitstelle und der Verwaltung enthalten. Nach den Festlegungen des Rettungsdienstbedarfsplanes werden 17 Stellen in der Leitstelle und 3,2 Stellenanteile für die Verwaltung berücksichtigt. Die Tarifsteigerungen sind ebenfalls eingerechnet. Des Weiteren werden die Overhead Kosten der Querschnittsbereiche und sonstiger Einrichtungen anteilig berechnet. Die Kosten der Leitstelle werden nach der Festlegung im Bedarfsplan zu 65% berücksichtigt. Dies gilt auch für die Kosten der Unterhaltung der Leitstelle, die unter Ziffer 2 ausgewiesen werden.

Kosten Kreis Borken

2012

2013

2014

Personalkosten (Leitstelle und Verwaltung)

878.310

895.876

913.794

Sachkosten (inkl. interner Leistungsbeziehungen)

280.403

284.453

289.220

Summe

1.158.713

1.180.329

1.203.013

4.       Gesamtkosten

Kosten

2012

2013

2014

Gesamtpersonalkosten der Rettungswachen

6.251.936

6.376.864

6.504.292

Personal- u. Sachkosten des Kreises Borken

1.158.713

1.180.329

1.203.013

Sachkosten des Rettungsdienstes

2.339.172

2.390.969

2.444.299

Gesamtkosten

9.749.820

9.948.162

10.151.604

Die durchschnittliche Kostenbelastung in den Jahren 2012 – 2014 beträgt damit 9.949.862 pro Jahr.

5.       Ermittlung der Gebührentarife

5.1      Kilometerpauschale für Kranken- und Rettungstransporte, sowie Transport von medizinischen Geräten, Medikamenten, Blutkonserven u. a.

Grundlage für die Ermittlung der Kilometerpauschale sind die mit der Durchführung der Rettungs- und Krankentransportfahrten verbundenen Kosten. Hierzu gehören die Unterhaltungskosten der Fahrzeuge sowie deren Abschreibungen und Verzinsungen (s. Ziffer 2). Bei den Abschreibungen und Verzinsungen ist nur der Teil berücksichtigt, der den Einsatzfahrzeugen zuzurechnen ist. Daher weichen diese Zahlen von den Werten in der Tabelle unter Ziffer 2 ab.

Kosten

2012

2013

2014

Ø

Unterhaltung der Fahrzeuge

305.000

314.000

323.000

314.000

Abschreibungen (Rettungsfahrzeuge)

310.576

316.787

323.123

316.829

Verzinsung (Rettungsfahrzeuge)

71.716

73.150

74.613

73.160

Summe

687.292

703.938

720.737

703.989

Für die Berechnung der Kilometerpauschale werden die im Rettungs- und Krankentransport zurückgelegten Einsatzkilometer herangezogen. Die Kosten werden im Verhältnis der insgesamt zurückgelegten Kilometer auf die Einsatzarten „Rettungstransport“, „Krankentransport“ und „Notarzteinsatz“ verteilt. Nach dem Gebührentarif ist eine Kilometerpauschale für den Notarzteinsatz nicht vorgesehen. Daher bleiben sowohl die Einsatzkilometer des Notarzteinsatzes als auch die anteiligen Kosten hierfür bei der Ermittlung der Kilometerpauschale unberücksichtigt.


gefahrene Kilometer 2010

Anteil Kosten

Rettungstransport

450.541

454.252

Krankentransport

126.516

127.558

Notarzteinsatz

121.180

122.178

Summe

698.237

703.989

gefahrene km 2010

Anteil Kosten

Kosten je km

Kilometerpauschale Rettungs- u. Krankentransport

577.057

581.810

0,98

5.2       Wartezuschlag

Sobald beim Rettungs- oder Krankentransport eine Wartezeit von mehr als 30 Minuten entsteht, wird ab der 31. Minute je angefangene halbe Stunde ein Wartezuschlag erhoben. Jedes Fahrzeug ist mit zwei Einsatzkräften besetzt. Das Personal wird in die Entgeltgruppe  E 6 TvöD eingruppiert. Nach der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) belaufen sich danach die Personalkosten auf 27,00 €/je Stunde.[1] Die Gebührenhöhe ermittelt sich wie folgt:

Personalkosten je Std. für zwei Mitarbeiter

Kosten je Intervall á 30 min.

Pauschale Wartezuschlag

54

27

Der Wartezuschlag wird im Jahr durchschnittlich 55 Mal erhoben (Summe Kosten 1.485 €).

5.3       Notarzteinsatz ohne Notarzteinsatzfahrzeug (Mitnahme im Rettungswagen)

Bei der Mitnahme des Notarztes auf dem Rettungswagen fallen als Kosten die Personalkosten für den Notarzt an. Zur Ermittlung der Gebührenhöhe wird die Summe der Notarztpauschalzahlungen an die Krankenhäuser durch die Anzahl sämtlicher Notarzteinsätze (Notarzteinsatzfahrzeug und Notarztbegleitung) dividiert:

Kosten

2012

2013

2014

Ø

Notarztpauschale gesamt

969.467

988.856

1.008.633

988.985

Notarzteinsätze

Notarztbegleitung

Notarzteinsätze gesamt

Durchschnitt der Einsätze in den Jahren 2010 – 2011 [2]

5.085

437

5.522

Notarztpauschale gesamt

Notarzteinsätze gesamt

Kosten je Einsatz

Gebühr Notarztbegleitung

988.985

5.522

179,10

Bei jährlich 437 Einsätzen belaufen sich die Kosten für die Notarztbegleitung auf 78.266,63 €.


5.4       Rettungseinsatz, Krankentransport, Notarzteinsatz

Die Gesamtkosten werden auf die anteiligen Vorhaltestunden aufgeteilt. Die ausgewiesenen Gesamt-Vorhaltestunden (223.980) entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen zu den vorgehaltenen Rettungsmitteln. Bei der Verteilung der Vorhaltestunden auf die Einsatzarten „Notarzteinsatz“, „Krankentransport“ und „Rettungseinsatz“ wird aber auch die tatsächliche Inanspruchnahme berücksichtigt.

Dies führt im Ergebnis zu folgenden Vorhaltestunden:

Notarzt-

einsatz

Kranken-transport

Rettungs-

einsatz

Summe

Feuer- und Rettungswache Ahaus

8.760

6.335

24.525

39.620

Feuer- und Rettungswache Borken

8.760

6.335

24.525

39.620

Rettungswache Gescher

0

0

17.520

17.520

Feuer- und Rettungswache Gronau

8.760

6.335

24.525

39.620

Rettungswache Heek

0

0

8.760

8.760

Rettungswache Isselburg

0

0

17.520

17.520

Rettungswache Reken

0

0

17.520

17.520

Rettungswache Stadtlohn

8.760

0

17.520

26.280

Rettungswache Vreden

0

0

17.520

17.520

Summe

35.040

19.005

169.935

223.980

%-Anteil insgesamt

15,64 %

8,49 %

75,87 %

Die durchschnittlichen Gesamtkosten für den Rettungsdienst belaufen sich jährlich auf 9.949.862 €. Abzüglich der unter Ziffer 5.1 bis 5.3 ausgewiesenen Kosten verbleiben Kosten von 9.288.300 €. Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:

Verteilung der Vorhaltestunden

Verteilung der Kosten ohne NA

NA-Entschä-digung

Anteil an den Gesamtkosten

Rettungseinsatz

75,87%

6.356.122

 

6.356.122

Krankentransport

8,49%

710.849

 

710.849

Notarzteinsatz

15,64%

1.310.610

910.719

2.221.329

100,00%

8.377.581

910.719

9.288.300

Der jeweilige Anteil an den Gesamtkosten wird auf die Einsätze im Durchschnitt der Jahre 2010 – 2011 aufgeteilt:


Notarzteinsätze

Krankentransporte

Rettungseinsätze

Durchschnitt der Einsätze in den Jahren 2010 – 2011 [3]

5.085

5.741

11.715

Einsatzart

Anteil an den Gesamtkosten

Einsätze

Kosten je Einsatz

 Rettungstransport

6.356.122

11.715

543

 Krankentransport

710.849

5.741

124

 Notarzteinsatz

2.221.329

5.085

437

Nach dieser Berechnung ergeben sich folgende kostendeckende Gebührensätze:

Art

kostendeckender Gebührensatz

Rettungstransport

543

Krankentransport

124

Notarzteinsatz

437

6.       Berechnung der Gebührensätze unter Berücksichtigung des Sonderpostens Rettungsdienst (SoPo RD)

Der SoPo RD beträgt am 31.12.2011 rd. 3,4 Mio.und hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt:

Jahr

Bestand SoPo RD zum 31.12.

2008

                       4.204.131,81

2009

3.665.274,44

2010

rd. 3,4 Mio.

2011

rd. 3,4 Mio.

Die genauen Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 liegen zum Kalkulationszeitpunkt noch nicht vor. Die vorgenannten Bestände basieren auf intern durchgeführten Hochrechnungen. Ursächlich für den hohen Stand des Sonderpostens ist das stark gestiegene Einsatzaufkommen in den letzten Jahren. In der Kalkulation des Jahres 2009 wurden die durchschnittlichen Einsätze der Jahre 2007 – 2008 zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Einsatzzahlen bewegten sich aber deutlich darüber, so dass den geplanten Entnahmen aus dem Sonderposten Rettungsdienst jährlich unerwartet hohe Neuzuführungen entgegenstanden. Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ist die Kostenüberdeckung am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Aus diesem Grund hat eine Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren ab 2012 zu erfolgen.

Im Kalkulationszeitraum 01.04.2012 – 31.12.2014 ist der Bestand des Sonderpostens Rettungsdienst zurückzuführen. Dies geschieht über eine gleichmäßige Entnahme aus dem SoPo RD im gesamten Kalkulationszeitraum. Für jedes Jahr der Kalkulation werden rd. 1,25 Mio. € des Sonderpostens Rettungsdient entnommen. Die Gebühren werden um diesen Betrag gesenkt. Basierend auf den Erlösen der einzelnen Tarifmerkmale verteilt sich der Bestand des SoPo RD wie folgt auf die einzelnen Gebührentarife:

Gebührentarif

Bestand SoPo 31.12.2011

Verteilung Kalku-lationszeitraum p. a.

Fallzahlen

Anteil SoPo je Einsatz p. a. in €

Rettungstransport

2.160.797,27

785.744

11.715

67

Krankentransport

382.260,47

139.007

5.734

24

Notarzteinsatz

843.058,77

306.567

5.085

60

Notarztbegleitung

-1.196,12

-435

437

-1

Wartezuschlag

231,05

84

55

1,5

km-Pauschale

51.949,69

18.891

577.057

0,02

Die Auflösung wirkt sich wie folgt aus:

Art

kostendeckender Gebührensatz

Neuer Gebührensatz

Alter Gebührensatz

Veränderung

Rettungstransport

543

476

544

- 12,59 %

Krankentransport

124

100

121

- 17,68 %

Notarzteinsatz

437

377

362

+ 4,02 %

Notarztbegleitung

179,10

180

155

+ 16,19 %

Wartezuschlag

27

25

20

+ 27,36 %

km-Pauschale

0,98

1

1,6

- 39,03 %

Hinweis: Die Verzinsung des Sonderpostens Rettungsdienst erfolgt in Abstimmung mit den Kostenträgern. Für das jeweilige Jahr ist der Stand des Sonderpostens zum 01.01. maßgeblich.

9.       Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft (AG) der gesetzlichen Krankenkassen

Mit Schreiben vom 12.01.2012 wurde die AG der gesetzlichen Krankenkassen über die geplante Gebührenanpassung informiert. Die AG erteilte am 24.01.2012 per Mail ihr Einvernehmen zum neuen Gebührentarif. Dieses erging auch im Namen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. Landesvertretung NRW.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?



[1] Bericht Nr. 04/2011 – Kosten eines Arbeitsplatzes

[2] Im Kalkulationszeitraum 2009-2012 wurden folgende durchschnittliche Einsatzzahlen zu Grunde gelegt: ,   Notarzteinsätze 5.016, Krankentransporte 8.016, Rettungstransporte 9.167

[3] Im Kalkulationszeitraum 2009-2012 wurden folgende durchschnittliche Einsatzzahlen zu Grunde gelegt: ,   Notarzteinsätze 5.016, Krankentransporte 8.016, Rettungstransporte 9.167


Anlagen:

Satzungsentwurf