Die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes des Kreises Borken und die Erhebung von Gebühren vom 01.03.2012 wird beschlossen.
Rechtsgrundlage:
Rettungsgesetz NRW
Sachdarstellung:
Gebührenneukalkulation
Rettungsdienst Kreis Borken für die Jahre 2012 – 2014
Die zurzeit geltende Gebührensatzung für die Abrechnung der Transportleistungen im Rettungsdienst ist am 01.07.2009 in Kraft getreten. Grundlage für die Kalkulation waren die durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2007 – 2008. In den Jahren 2009 bis 2011 waren die Einsatzzahlen überdurchschnittlich hoch. Dies führt dazu, dass der Bestand des Sonderpostens Rettungsdienst nicht wie in der Kalkulation 2009 bis 2012 geplant zurückgeführt wurde. Dieser Entwicklung soll mit einer weiteren Gebührensenkung entgegengewirkt werden. Die vorliegende Kalkulation basiert auf den durchschnittlichen Einsatzzahlen der Jahre 2010 – 2011.
Gem. § 14 Abs. 2 RettG NW ist der Entwurf der Kalkulation den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Neukalkulation wird nach Absprache mit der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen für den Zeitraum vom 01.04.2012 – 31.12.2014 über einen Zeitraum von 2 ¾ Jahren durchgeführt. Die Kostenkalkulation basiert auf der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes aus dem Jahr 2008. Der Rettungsdienstbedarfplan beschreibt die rettungsdienstliche Organisation im Kreis Borken und legt die Anforderungen an Rettungsmittel und –personal im Kreisgebiet fest. Sofern nicht anders beschrieben, sind alle Zahlen Euro-Beträge.
Folgende Kosten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen:
1. Personalkosten der Rettungswachen
Die Personalkosten stellen den größten Kostenblock dar. Die Entwicklung der Personalkosten wird durch die Tarifsteigerungen beeinflusst. Da der maßgebliche Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in 2012 ausläuft, ist für den Kalkulationszeitraum eine jährliche Tariferhöhung von 2 % zu Grunde gelegt worden. Gleiches gilt für die Steigerungen in der Beamtenbesoldung. Für die Wachenstandorte Ahaus, Borken, und Gronau sind aufgrund der vertraglichen Regelungen die Personalkosten pauschaliert. Die Pauschalen werden aber den linearen Gehaltssteigerungen angepasst. Die Pauschalen für Heek und Vreden (Personal- und Sachkosten als Fixum) sind Ergebnisse von Ausschreibungen. Da beide Verträge im Jahr 2013 auslaufen, wurden für beide Standorte die Pauschalbeträge aus 2012 für die Zukunft mit einer jährlichen Steigerung von 2 % kalkuliert. Die anderen Standorte werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Bei den Wachen, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet werden, müssen die vertraglich festgelegten Personalnebenkosten berücksichtigt werden. Die Kosten sind pauschal entsprechend der jeweiligen Vertragslage kalkuliert. Für den Rettungsdienst sind folgende Personalkosten zu berücksichtigen:
Wache |
2012 |
2013 |
2014 |
Feuer-
und Rettungswache Ahaus |
1.158.989 |
1.182.169 |
1.205.812 |
Feuer-
und Rettungswache Borken |
1.158.989 |
1.182.169 |
1.205.812 |
Rettungswache
Gescher |
524.507 |
534.997 |
545.697 |
Feuer-
und Rettungswache Gronau |
1.158.989 |
1.182.169 |
1.205.812 |
Rettungswache
Heek |
177.103 |
180.645 |
184.258 |
Rettungswache
Isselburg |
471.978 |
481.418 |
491.046 |
Rettungswache
Reken |
484.906 |
494.604 |
504.496 |
Rettungswache
Stadtlohn |
657.181 |
670.325 |
683.731 |
Rettungswache
Vreden |
453.792 |
462.868 |
472.125 |
First-Responder |
5.500 |
5.500 |
5.500 |
Summe |
6.251.936 |
6.376.864 |
6.504.292 |
2. Sachkosten des Rettungsdienstes
Für den Rettungsdienst sind folgende Sachkosten zu berücksichtigen:
|
2012 |
2013 |
2014 |
Unterhaltung
der Fahrzeuge |
305.000 |
314.000 |
323.000 |
Aufwendungen
für die Wartung med.-techn. Artikel |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
Aus-
und Fortbildung des Rettungsdienstpersonals |
40.000 |
40.000 |
40.000 |
Aufwendungen
für Dienstkleidung |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
Aufwendungen
für Med.-technische Artikel |
190.000 |
194.000 |
198.000 |
Haftpflicht/Unfallversicherung
Personal |
17.500 |
17.500 |
17.500 |
Erstattung
für den Einsatz des RTH |
10.300 |
10.300 |
10.300 |
Betriebs
und Unterhaltungskosten der Rettungswachen |
184.338 |
193.555 |
203.233 |
Entschädigungen
an die Krankenhäuser für den Notarzt |
969.467 |
988.856 |
1.008.633 |
Erstattung
für die Unterhaltung Kreisleitstelle |
73.000 |
74.000 |
75.500 |
Abschreibungen |
370.838 |
378.255 |
385.820 |
Verzinsung |
88.729 |
90.504 |
92.314 |
Summe |
2.339.172 |
2.390.969 |
2.444.299 |
Die Sachkosten berücksichtigen zu erwartende Preissteigerungen. Die Entschädigungen an die Krankenhäuser für die Notarztgestellung sind als Pauschale berücksichtigt.
3. Personal- und Sachkosten des Kreises
Borken
In der Gebührenkalkulation sind auch die anteiligen Personalkosten der Mitarbeiter der Kreisleitstelle und der Verwaltung enthalten. Nach den Festlegungen des Rettungsdienstbedarfsplanes werden 17 Stellen in der Leitstelle und 3,2 Stellenanteile für die Verwaltung berücksichtigt. Die Tarifsteigerungen sind ebenfalls eingerechnet. Des Weiteren werden die Overhead Kosten der Querschnittsbereiche und sonstiger Einrichtungen anteilig berechnet. Die Kosten der Leitstelle werden nach der Festlegung im Bedarfsplan zu 65% berücksichtigt. Dies gilt auch für die Kosten der Unterhaltung der Leitstelle, die unter Ziffer 2 ausgewiesen werden.
Kosten Kreis Borken |
2012 |
2013 |
2014 |
Personalkosten
(Leitstelle und Verwaltung) |
878.310 |
895.876 |
913.794 |
Sachkosten
(inkl. interner Leistungsbeziehungen) |
280.403 |
284.453 |
289.220 |
Summe |
1.158.713 |
1.180.329 |
1.203.013 |
4. Gesamtkosten
Kosten |
2012 |
2013 |
2014 |
Gesamtpersonalkosten der
Rettungswachen |
6.251.936 |
6.376.864 |
6.504.292 |
Personal- u. Sachkosten des
Kreises Borken |
1.158.713 |
1.180.329 |
1.203.013 |
Sachkosten des Rettungsdienstes |
2.339.172 |
2.390.969 |
2.444.299 |
Gesamtkosten
|
9.749.820 |
9.948.162 |
10.151.604 |
Die durchschnittliche Kostenbelastung in den Jahren 2012 – 2014 beträgt damit 9.949.862 € pro Jahr.
5. Ermittlung
der Gebührentarife
5.1 Kilometerpauschale
für Kranken- und Rettungstransporte, sowie Transport von medizinischen Geräten,
Medikamenten, Blutkonserven u. a.
Grundlage für die Ermittlung der Kilometerpauschale sind die mit der Durchführung der Rettungs- und Krankentransportfahrten verbundenen Kosten. Hierzu gehören die Unterhaltungskosten der Fahrzeuge sowie deren Abschreibungen und Verzinsungen (s. Ziffer 2). Bei den Abschreibungen und Verzinsungen ist nur der Teil berücksichtigt, der den Einsatzfahrzeugen zuzurechnen ist. Daher weichen diese Zahlen von den Werten in der Tabelle unter Ziffer 2 ab.
Kosten |
2012 |
2013 |
2014 |
Ø |
Unterhaltung der Fahrzeuge |
305.000 |
314.000 |
323.000 |
314.000 |
Abschreibungen
(Rettungsfahrzeuge) |
310.576 |
316.787 |
323.123 |
316.829 |
Verzinsung (Rettungsfahrzeuge) |
71.716 |
73.150 |
74.613 |
73.160 |
Summe |
687.292 |
703.938 |
720.737 |
703.989 |
Für die Berechnung der Kilometerpauschale werden die im Rettungs- und Krankentransport zurückgelegten Einsatzkilometer herangezogen. Die Kosten werden im Verhältnis der insgesamt zurückgelegten Kilometer auf die Einsatzarten „Rettungstransport“, „Krankentransport“ und „Notarzteinsatz“ verteilt. Nach dem Gebührentarif ist eine Kilometerpauschale für den Notarzteinsatz nicht vorgesehen. Daher bleiben sowohl die Einsatzkilometer des Notarzteinsatzes als auch die anteiligen Kosten hierfür bei der Ermittlung der Kilometerpauschale unberücksichtigt.
|
gefahrene
Kilometer 2010 |
Anteil
Kosten |
Rettungstransport |
450.541 |
454.252 |
Krankentransport |
126.516 |
127.558 |
Notarzteinsatz |
121.180 |
122.178 |
Summe |
698.237 |
703.989 |
|
gefahrene
km 2010 |
Anteil
Kosten |
Kosten je
km |
Kilometerpauschale Rettungs- u. Krankentransport |
577.057 |
581.810 |
0,98 |
5.2 Wartezuschlag
Sobald beim Rettungs- oder Krankentransport eine Wartezeit von mehr als 30 Minuten entsteht, wird ab der 31. Minute je angefangene halbe Stunde ein Wartezuschlag erhoben. Jedes Fahrzeug ist mit zwei Einsatzkräften besetzt. Das Personal wird in die Entgeltgruppe E 6 TvöD eingruppiert. Nach der Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) belaufen sich danach die Personalkosten auf 27,00 €/je Stunde.[1] Die Gebührenhöhe ermittelt sich wie folgt:
|
Personalkosten
je Std. für zwei Mitarbeiter |
Kosten je
Intervall á 30 min. |
Pauschale Wartezuschlag |
54 |
27 |
Der Wartezuschlag wird im Jahr durchschnittlich 55 Mal erhoben (Summe Kosten 1.485 €).
5.3 Notarzteinsatz
ohne Notarzteinsatzfahrzeug (Mitnahme im Rettungswagen)
Bei der Mitnahme des Notarztes auf dem Rettungswagen fallen als Kosten die Personalkosten für den Notarzt an. Zur Ermittlung der Gebührenhöhe wird die Summe der Notarztpauschalzahlungen an die Krankenhäuser durch die Anzahl sämtlicher Notarzteinsätze (Notarzteinsatzfahrzeug und Notarztbegleitung) dividiert:
Kosten |
2012 |
2013 |
2014 |
Ø |
Notarztpauschale gesamt |
969.467 |
988.856 |
1.008.633 |
988.985 |
|
Notarzteinsätze |
Notarztbegleitung |
Notarzteinsätze
gesamt |
Durchschnitt
der Einsätze in den Jahren 2010 – 2011 [2] |
5.085 |
437 |
5.522 |
|
Notarztpauschale
gesamt |
Notarzteinsätze
gesamt |
Kosten je
Einsatz |
Gebühr Notarztbegleitung |
988.985 |
5.522 |
179,10 |
Bei jährlich 437 Einsätzen belaufen sich die Kosten für die Notarztbegleitung auf 78.266,63 €.
5.4 Rettungseinsatz, Krankentransport, Notarzteinsatz
Die Gesamtkosten werden auf die anteiligen Vorhaltestunden aufgeteilt. Die ausgewiesenen Gesamt-Vorhaltestunden (223.980) entsprechen den vertraglichen Vereinbarungen zu den vorgehaltenen Rettungsmitteln. Bei der Verteilung der Vorhaltestunden auf die Einsatzarten „Notarzteinsatz“, „Krankentransport“ und „Rettungseinsatz“ wird aber auch die tatsächliche Inanspruchnahme berücksichtigt.
Dies führt im Ergebnis zu folgenden Vorhaltestunden:
|
Notarzt- einsatz |
Kranken-transport |
Rettungs- einsatz |
Summe |
Feuer-
und Rettungswache Ahaus |
8.760 |
6.335 |
24.525 |
39.620 |
Feuer-
und Rettungswache Borken |
8.760 |
6.335 |
24.525 |
39.620 |
Rettungswache
Gescher |
0 |
0 |
17.520 |
17.520 |
Feuer-
und Rettungswache Gronau |
8.760 |
6.335 |
24.525 |
39.620 |
Rettungswache
Heek |
0 |
0 |
8.760 |
8.760 |
Rettungswache
Isselburg |
0 |
0 |
17.520 |
17.520 |
Rettungswache
Reken |
0 |
0 |
17.520 |
17.520 |
Rettungswache
Stadtlohn |
8.760 |
0 |
17.520 |
26.280 |
Rettungswache
Vreden |
0 |
0 |
17.520 |
17.520 |
Summe |
35.040 |
19.005 |
169.935 |
223.980 |
%-Anteil insgesamt |
15,64 % |
8,49 % |
75,87 % |
|
Die durchschnittlichen Gesamtkosten für den Rettungsdienst belaufen sich jährlich auf 9.949.862 €. Abzüglich der unter Ziffer 5.1 bis 5.3 ausgewiesenen Kosten verbleiben Kosten von 9.288.300 €. Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt:
|
Verteilung
der Vorhaltestunden |
Verteilung
der Kosten ohne NA |
NA-Entschä-digung |
Anteil an
den Gesamtkosten |
Rettungseinsatz |
75,87% |
6.356.122 |
|
6.356.122 |
Krankentransport |
8,49% |
710.849 |
|
710.849 |
Notarzteinsatz |
15,64% |
1.310.610 |
910.719 |
2.221.329 |
|
100,00% |
8.377.581 |
910.719 |
9.288.300 |
Der jeweilige Anteil an den Gesamtkosten wird auf die Einsätze im Durchschnitt der Jahre 2010 – 2011 aufgeteilt:
|
Notarzteinsätze |
Krankentransporte |
Rettungseinsätze |
Durchschnitt
der Einsätze in den Jahren 2010 – 2011 [3] |
5.085 |
5.741 |
11.715 |
Einsatzart |
Anteil an
den Gesamtkosten |
Einsätze |
Kosten je
Einsatz |
Rettungstransport |
6.356.122 |
11.715 |
543 |
Krankentransport |
710.849 |
5.741 |
124 |
Notarzteinsatz |
2.221.329 |
5.085 |
437 |
Nach dieser Berechnung ergeben sich folgende kostendeckende Gebührensätze:
Art |
kostendeckender
Gebührensatz |
Rettungstransport |
543 |
Krankentransport |
124 |
Notarzteinsatz |
437 |
6. Berechnung
der Gebührensätze unter Berücksichtigung des Sonderpostens Rettungsdienst (SoPo
RD)
Der SoPo RD beträgt am 31.12.2011 rd. 3,4 Mio. € und hat sich in den vergangenen Jahren wie
folgt entwickelt:
Jahr |
Bestand
SoPo RD zum 31.12. |
2008 |
4.204.131,81 |
2009 |
3.665.274,44 |
2010 |
rd. 3,4 Mio. |
2011 |
rd. 3,4 Mio. |
Die genauen Ergebnisse der Jahresabschlüsse 2010 und 2011 liegen zum Kalkulationszeitpunkt noch nicht vor. Die vorgenannten Bestände basieren auf intern durchgeführten Hochrechnungen. Ursächlich für den hohen Stand des Sonderpostens ist das stark gestiegene Einsatzaufkommen in den letzten Jahren. In der Kalkulation des Jahres 2009 wurden die durchschnittlichen Einsätze der Jahre 2007 – 2008 zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Einsatzzahlen bewegten sich aber deutlich darüber, so dass den geplanten Entnahmen aus dem Sonderposten Rettungsdienst jährlich unerwartet hohe Neuzuführungen entgegenstanden. Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ist die Kostenüberdeckung am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Aus diesem Grund hat eine Neukalkulation der Rettungsdienstgebühren ab 2012 zu erfolgen.
Im Kalkulationszeitraum 01.04.2012 – 31.12.2014 ist der Bestand des Sonderpostens Rettungsdienst zurückzuführen. Dies geschieht über eine gleichmäßige Entnahme aus dem SoPo RD im gesamten Kalkulationszeitraum. Für jedes Jahr der Kalkulation werden rd. 1,25 Mio. € des Sonderpostens Rettungsdient entnommen. Die Gebühren werden um diesen Betrag gesenkt. Basierend auf den Erlösen der einzelnen Tarifmerkmale verteilt sich der Bestand des SoPo RD wie folgt auf die einzelnen Gebührentarife:
Gebührentarif |
Bestand SoPo 31.12.2011 |
Verteilung Kalku-lationszeitraum p. a. |
Fallzahlen |
Anteil SoPo je Einsatz p. a. in € |
Rettungstransport |
2.160.797,27 |
785.744 |
11.715 |
67 |
Krankentransport |
382.260,47 |
139.007 |
5.734 |
24 |
Notarzteinsatz |
843.058,77 |
306.567 |
5.085 |
60 |
Notarztbegleitung |
-1.196,12 |
-435 |
437 |
-1 |
Wartezuschlag |
231,05 |
84 |
55 |
1,5 |
km-Pauschale |
51.949,69 |
18.891 |
577.057 |
0,02 |
Die Auflösung wirkt sich wie folgt aus:
Art |
kostendeckender
Gebührensatz |
Neuer
Gebührensatz |
Alter
Gebührensatz |
Veränderung |
Rettungstransport |
543 |
476 |
544 |
- 12,59 % |
Krankentransport |
124 |
100 |
121 |
- 17,68 % |
Notarzteinsatz |
437 |
377 |
362 |
+ 4,02 % |
Notarztbegleitung |
179,10 |
180 |
155 |
+ 16,19 % |
Wartezuschlag |
27 |
25 |
20 |
+ 27,36 % |
km-Pauschale |
0,98 |
1 |
1,6 |
- 39,03 % |
Hinweis: Die Verzinsung des Sonderpostens Rettungsdienst erfolgt in Abstimmung mit den Kostenträgern. Für das jeweilige Jahr ist der Stand des Sonderpostens zum 01.01. maßgeblich.
9. Zustimmung
der Arbeitsgemeinschaft (AG) der gesetzlichen Krankenkassen
Mit Schreiben vom 12.01.2012 wurde die AG der gesetzlichen Krankenkassen über die geplante Gebührenanpassung informiert. Die AG erteilte am 24.01.2012 per Mail ihr Einvernehmen zum neuen Gebührentarif. Dieses erging auch im Namen des Verbandes der Ersatzkassen e.V. Landesvertretung NRW.
Entscheidungsalternative(n):
Ja |
Nein |
Wenn ja, welche ?
[1] Bericht Nr. 04/2011 – Kosten eines Arbeitsplatzes
[2] Im Kalkulationszeitraum 2009-2012 wurden folgende durchschnittliche Einsatzzahlen zu Grunde gelegt: , Notarzteinsätze 5.016, Krankentransporte 8.016, Rettungstransporte 9.167
[3] Im Kalkulationszeitraum 2009-2012 wurden folgende durchschnittliche Einsatzzahlen zu Grunde gelegt: , Notarzteinsätze 5.016, Krankentransporte 8.016, Rettungstransporte 9.167
Anlagen:
Satzungsentwurf