Betreff
Verlustausgleich und Einstellung von Forderungen in die Kapitalrücklage der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH
Vorlage
0049/2012
Art
Beschlussvorlage öffentlich

Der Kreis Borken gewährt der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH entsprechend seinem Gesellschaftsanteil von 88 % vor dem Hintergrund des bis zum 31.12.2011 aufgelaufenen Verlustvortrags (168.239,49 Euro) einen Nachschuss von 148.050,75 Euro.

Der Kreis Borken stimmt dem Ausgleich eines gemäß § 20 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH festzustellenden Verlustes aus dem Jahr 2011 zu.

Der Kreis Borken legt in die Kapitalrücklage der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH die Summe von 1,9 Mio. Euro zur Finanzierung der Anpassung des Flugplatzes Stadlohn-Vreden an die verschärften europäischen Sicherheitsbestimmungen (JAR-OPS 1) sowie sonstiger Investitionen der Vorjahre ein. Soweit die Flugplatzgesellschaft für durchgeführte Maßnahmen der JAR-OPS 1-Anpassung über die bereits bewilligten Landesmittel hinaus Förderungen erhält, sind diese bei entsprechender Reduzierung der Kapitalrücklage an den Kreis Borken weiterzuleiten.


Rechtsgrundlage:

§ 26, Abs. 1 Buchstabe l der Kreisordnung NRW (KrO NRW)


Sachdarstellung:

Vorbemerkung:

Bis zum Ende des Jahres 2009 wurde der Zahlungsverkehr der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH (früher Flugplatz Wenningfeld GmbH nachfolgend Flugplatzgesellschaft genannt) ausschließlich über die Kreiskasse abgewickelt. Diese Form der Kassenführung wurde auf Grundlage der seinerzeit gültigen Gemeindekassenverordnung durch Geschäftsanweisung zuletzt vom 08.11.1999 festgelegt. Nach der Gemeindekassenverordnung durfte die Kreiskasse Kassengeschäfte für Andere (fremde Kassengeschäfte) erledigen, wenn dies durch den Hauptverwaltungsbeamten (Oberkreisdirektor/Landrat) angeordnet wurde. Hiervon hat der Kreis Borken in den Geschäftsanweisungen vom 10.10.1980, 22.02.1990 sowie zuletzt vom 08.11.1999 Gebrauch gemacht.

Die Übernahme der Kassengeschäfte durch den Kreis wurde jährlich im Jahresabschluss der Flugplatzgesellschaft dargestellt und seit Einführung des NKF in der Eröffnungsbilanz 2006 sowie in den nachfolgenden Jahresabschlüssen des Kreises Borken als Forderungen ausgewiesen. Aufgrund einer Anfrage der SPD-Fraktion informierte die Verwaltung den Kreistag in seiner Sitzung am 29.01.2009 über diese Kassengeschäfte. Das zur Abwicklung der Kassengeschäfte angelegte sogenannte Vorschusskonto funktioniert wie ein Girokonto in der Abrechnung zwischen Bank und Kunden. Allerdings legte die Geschäftsanweisung anders als bei einem Girokonto keinen Rahmen für eine mögliche Überziehung des Vorschusskontos fest.

Zum konkreten Sachverhalt:

Ab dem 01.01.2010 erfolgten alle Zahlungsbewegungen der Flugplatzgesellschaft ausschließlich über ihr eigenes Konto. Das bedeutete, dass zwar noch die Rechnungen für die Bahnverlängerung in 2009 vom Vorschusskonto gezahlt wurden, die entsprechenden Zuschüsse von Land und Kreis in 2010 aber bereits auf das gesellschaftseigene Konto überwiesen. Zum 31.12.2010 valutierte das Vorschusskonto der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH deshalb mit einer Verbindlichkeit gegenüber dem Kreis Borken von 3.460.161,07 Euro. Im Rahmen der Umstellung der Haushalts- und Kassenführung des Kreises von der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung waren die den Flugplatz betreffenden Sachverhalte aus dem Verwahr- und Vorschusskonten des Kreises herauszulösen und die zu Gunsten der Flugplatzgesellschaft bereitgestellten liquiden Mittel als Forderungen auszuweisen. Die Forderungen des Kreises stellen zugleich Verbindlichkeiten der Flugplatzgesellschaft dar und sind nunmehr durch diesen auszugleichen. In einem ersten Schritt hat die Flugplatzgesellschaft hierzu an den Kreis Borken 900.000 Euro überwiesen. Weitere liquide Mittel von rund 500.000 Euro, die derzeit auf dem seit 2010 bestehenden eigenen Konto vorhanden sind, kann die Gesellschaft einbringen.

Es verbleibt dann eine Verbindlichkeit von 2 Mio. €, die im Wesentlichen aus folgenden Geschäftsvorgängen resultiert:

1.    Maßnahmen zur JAR-OPS-Anpassung des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden

Mit Blick auf verschärfte europäische Sicherheitsvorschriften hat die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH bereits im Jahr 2000 die Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) beauftragt, eine Potenzialanalyse für den Flugplatz Stadtlohn-Vreden zu erstellen. Dieses Gutachten empfahl den Ausbau der Start- und Landebahn auf eine Länge von 1.800 m, um dauerhaft Geschäftsflugverkehr durchführen zu können. Der Kreistag hat daraufhin am 28.06.2001 der Gesellschaft 300.000 DM (= 153.388 Euro) für die Durchführung des für einen Ausbau notwendigen Genehmigungsverfahrens bereitgestellt.

Mit Beschluss vom 27.05.2004 stellte der Kreistag ferner Fördermittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils für die Anpassung der Start- und Landebahn am Flugplatz Stadtlohn-Vreden an die Sicherheitsbestimmungen der JAR-OPS 1 zur Verfügung. Diese Mittelbereitstellung stand unter dem Vorbehalt einer Landesförderung in Höhe von mindestens 50 % der Investitionsausgaben und einer Genehmigung des Gesamtvorhabens. Mit Beschluss vom  24.11.2005 wurde der Förderrahmen auf 3,4 Mio. Euro erweitert.

Gerade beim Grunderwerb bestand für die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH seinerzeit ein besonderes Dilemma, das auch u.a. Gegenstand der Kreistagsitzung vom 20.01.2005 war:

·         Nach damaliger mündlicher Aussage der Bezirksregierung Münster (Genehmigungsbehörde) war ihr die Erteilung der für die Anpassungsmaßnahmen erforderlichen luftverkehrsrechtlichen Genehmigung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung nur möglich bei vorherigem Erwerb der relevanten Grundstücke und eines Wohnhauses in der unmittelbaren Bahnverlängerung und bei Sicherung des Landschaftsausgleichs durch die Flugplatzgesellschaft.

·         Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung wiederum war allerdings zwingende Voraussetzung, um vom Verkehrsministerium NRW (Fördergeber) die Landeszuschüsse zu erhalten.

Das zu diesem Zeitpunkt für die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH bestehende Dilemma war umso größer, als das Land NRW nur unverbindliche Aussagen zur Einschätzung der Fördermöglichkeiten von einzelnen Maßnahmen traf. Aufgrund einer Vielzahl von Gesprächen, die mit dem Verkehrsministerium und bei der Bezirksregierung Münster geführt wurden, sowie auch eines späteren Schreibens des Verkehrsministeriums vom 08.12.2008 stand allerdings die Förderfähigkeit der bis dahin durchgeführten Maßnahmen bei vollständiger Umsetzung der genehmigten Baumaßnahme außer Zweifel.

Folglich wurde daraufhin in Erwartung der vom Land in Aussicht gestellten Landesförderung und entsprechend der Beschlüsse des Aufsichtsrates von der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH der Grunderwerb betrieben, um die erforderliche luftverkehrsrechtliche Genehmigung zu erhalten. Die Zahlungen erfolgten aus dem o. g. Konto der Gesellschaft bei der Kreiskasse. In den Jahren der JAR-OPS-Anpassung des Flugplatzes waren diese Grundstückkäufe mehrfach auch Gegenstand im Kreisausschuss und Kreistag.

Die luftverkehrsrechtliche Genehmigung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde dann am 13.12.2006 von der Bezirksregierung Münster erteilt.

Für die JAR-OPS-Anpassung des Flugplatzes Stadtlohn-Vreden wurden ausgegeben:

Betrag

Förderung vom Land NRW

Als förderfähig anerkannt in €

Grunderwerb

2.363.129,94

482.002,48

964.004,95

Landschaftsausgleich

425.000,00

0,00

0,00

Gutachten und Planungskosten

575.359,43

173.151,12

347.902,23

Baukosten Start- und Landebahn

1.987.585,89

1.121.156,00

2.040.000,00

Baukosten Rollwege

1.220.746,88

625.000,00

1.250.000

Summe

6.571.822,14

2.402.109,59

4.601.907,10

Finanziell gefördert hat das Land NRW bislang also den Grunderwerb von Flächen, die unmittelbar für die Start- und Landebahnausbau sowie den Sicherheitsstreifen notwendig waren. Außerdem bezuschusste das Land NRW einen Teil der Gutachter- und Planungskosten sowie den Bau der Start-/Landebahn und der Rollwege. Bei seiner Förderung der Gesamtmaßnahme hat sich der Kreis immer im Rahmen der durch die o.g. Kreistagsbeschlüsse vorgegebenen Förderquote von 50 Prozent bewegt.

Unter Berücksichtigung dieser vom Kreis gezahlten Fördermittel verbleibt eine Finanzierungslücke von aktuell rund 1,6 Mio. Euro. Diese setzen sich zusammen aus 1,15 Mio. Euro, welche für den Erwerb eines Wohnhauses in Startbahnverlängerung (aus Gründen des Lärmschutzes) und für Tauschflächen ausgegeben wurden, sowie aus 0,425 Mio. Euro für den Landschaftsausgleich.

Seit Beginn der Überlegungen zur JAR-OPS-Anpassung hat es seitens der Flugplatzgesellschaft eine Vielzahl von Gesprächen mit dem Verkehrsministerium NRW zur Förderung der JAR-OPS-Maßnahmen gegeben. Zuletzt konzentrierten sich diese Gespräch auf die oben genannten, schon durchgeführten, aber noch nicht bezuschussten Maßnahmen. Im Rahmen eines Gesprächs am 08.09.2011 äußerten Vertreter des Verkehrsministeriums NRW erstmals grundsätzliche Bedenken hinsichtlich einer Förderung dieser Maßnahmen, wobei sie durchaus noch zusagten, rechtliche Förderverpflichtungen oder alternative Förderwege zu eruieren. Mit Schreiben vom 19.12.2011 teilte das Verkehrsministerium dann mit, dass mit einer weiteren bzw. abschließenden Förderung der JAR-OPS-Anpassung grundsätzlich nicht mehr zu rechnen sei. Diese Mitteilung hat für die Flugplatzgesellschaft und für die Zuschüsse seitens des Kreises erhebliche Bedeutung. So kann es mit der Ablehnung weiterer Landesförderungen auf Grundlage der bisherigen Kreistagsbeschlusslage auch keine weitere Kreisförderung geben.

2.    Sonstige Investitionen:

Soweit es in der Vergangenheit wirtschaftlicher war, die Finanzierung von Investitionen – vor allem der Bau einer Unterstellhalle im Jahr 1992 (130.000 Euro) und der Segelflughalle im Jahr 2004 (160.000 €) – über die Kreiskasse abzuwickeln, hat die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH auf die Aufnahme entsprechender eigener Bankdarlehen verzichtet bzw. diese nach einigen Jahren entsprechend getilgt. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Kreis günstigere Konditionen erlangen kann als die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH. Dem Kreis sind in diesem Zusammenhang seine Zinsaufwendungen erstattet worden. Derzeit sind rund 300.000 Euro auf diese Weise finanziert. 

3.    Verlustvortrag

Die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH verzeichnet einen über die Jahre stetig wachsenden Verlustvortrag. Der Vortrag ist dadurch entstanden, dass die Gesellschafter bis 2008 entgegen den Festlegungen des damals geltenden Gesellschaftsvertrages den Vortrag des jeweiligen Jahresverlustes beschlossen haben. In den folgenden Jahren wurde der Verlust gemäß § 20 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages auf die neue Rechnung vorgetragen und auf einen Beschluss zum Nachschuss gemäß § 20 Abs. 3 verzichtet. Zum 31.12.2011 betrug der Verlustvortrag 168.239,49 Euro. Ein zusätzlicher Verlust wird aus dem Geschäftsjahr 2011 erwartet. Dieser Betrag kann erst nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 genau beziffert werden.

Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH haben in einer gemeinsamen Sitzung am 20.12.2011 die Situation beraten und folgenden Beschluss gefasst:

Die Gesellschafterversammlung beschließt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, dass die Gesellschafter einen Nachschuss gewähren in Höhe des Verlustvortrags zum 31.12.2011 von insgesamt 168.239,49 €. Dieser verteilt sich wie folgt:

Kreis Borken (88 %)   148.050,75 €

Stadt Stadtlohn (6 %)  10.094,37 €

Stadt Vreden (6 %)       10.094,37 €

Die Gesellschafterversammlung beschließt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien, dass die Gesellschafter einen gemäß § 20 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag festzustellenden Verlust des Jahres 2011 entsprechend § 20 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag ausgleichen.

Die Gesellschafterversammlung bittet den Kreis Borken, seine Forderungen an die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH aus dem JAR-OPS-Anpassung sowie aus alten Investitionstätigkeiten in Höhe von insgesamt 1,9 Mio. € als Einlage in die Kapitalrücklage in die Gesellschaft einzubringen. Werden zukünftig vom Land NRW über die noch ausstehenden Fördermittel in Höhe von 310.000 € weitere Fördermittel für die bislang erfolgte JAR-OPS-Anpassung an die Gesellschaft ausgezahlt, so werden diese an den Kreis Borken vollständig weitergeleitet.

Die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH hat Ende 2011 bereits einen Betrag von 0,9 Mio. EUR an den Kreis Borken zurückgezahlt. Nach einem entsprechenden Kreistagsbeschluss wird die Gesellschaft aus ihren verfügbaren liquiden Mitteln weitere 0,5 Mio. EUR zum teilweisen Ausgleich ihrer Verbindlichkeiten gegenüber dem Kreis Borken auszahlen können.

Der Verlustausgleich für die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH (148.050,75 Euro Verlustvortrag bis 31.12.2010 zuzüglich Jahresverlust 2011) ist im Kreishaushalt als Aufwand zu buchen. Im vorliegenden Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 weist der Kreis Borken hierfür bereits eine Rückstellung in Höhe von 123.000 Euro aus.

Die Einlage in die Kapitalrücklage in Höhe von 1,9 Mio. Euro wird sich ausschließlich als Aktivtausch in der Bilanz des Kreises aus. In entsprechender Höhe verringert sich die unter Ziffer A 2.2.2.3 – Forderungen gegen verbundene Unternehmen – Summe und erhöht sich die Summe unter Ziffer A 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen.

Entscheidungsalternative(n):

X

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?

Alternativ könnte der Kreis seine gesamten Forderungen von der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH zurückfordern. Die Gesellschaft könnte ca. 1,5 Mio. Euro zurückzahlen inklusive des Nachschusses in Höhe des Verlustvortrages. Die verbleibenden 1,9 Mio. Euro müsste die Gesellschaft über einen Bankkredit finanzieren. Die Zinsen für diesen Kredit würden das Jahresergebnis der Gesellschaft deutlich verschlechtern. Zinsen und Tilgung würden die Liquidität belasten. Sollte das Vermögen der Gesellschaft zur Besicherung des Kredites nicht ausreichen, muss erwartet werden, dass der Kreditgeber eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites von den Gesellschaftern fordert. Abweichend zu dieser Alternative wäre es möglich, dass der Kreistag beschlösse, dass der Kreis ein eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehn der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH gewährt. Für dieses Darlehn müssten Zins und Tilgung vereinbart werden. Die Auswirkungen ergeben sich analog zu Finanzierung über einen Bankkredit.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Kreis Borken wird einen Betrag von insgesamt ca. 1,9 Mio. Euro (verbleibende Forderungen des Kreises Borken vgl. Aufsichtsratsvorlage vom 08.12.2011) als Einlage in die Kapitalrücklage an die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH auszahlen. Mit dieser Auszahlung an die Gesellschaft erhöht sich der bilanzielle Beteiligungswert des Kreises Borken an der Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH in gleicher Höhe. Die liquiden Mittel in Höhe von 1,9 Mio. Euro nutzt die Gesellschaft dann dazu, die Forderungen des Kreises Borken an die Flugplatz Stadtlohn-Vreden Besitz GmbH aus der JAR-OPS-Anpassung sowie aus alten Investitionstätigkeiten in Höhe von eben 1,9 Mio. Euro zurückzuzahlen. Durch die Auszahlung des Kreises Borken und die umgehende Rückzahlung der Gesellschaft muss „de facto kein Geld fließen“.

Anhang

Anzahl Landungen am Flugplatz Stadtlohn-Vreden 1

JAHR / FLUG

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

gewerbliche Flüge

1175

1098

1517

1858

1988

1059

864

903

767

838

848

Schulflüge

5215

5400

5812

6107

6487

3801

3994

4749

4221

3484

4014

Privatflüge

5711

6260

4997

5462

5936

6727

6569

5929

5378

5650

6825

Segelflüge

868

1075

1514

1090

1255

935

1255

887

1046

1694

1404

Flugzeugschleppflug

390

315

300

177

141

94

96

127

185

181

278

Motorsegler

419

521

507

587

562

561

465

420

326

789

912

Ultraleicht-Flüge

11423

11209

12120

11250

10974

6212

5853

3838

4840

4032

5025

Hubschrauber

472

163

1120

521

530

405

311

308

298

230

302

Gesamt

25673

26041

27887

27052

27873

19794

19407

17161

17061

16898

19608

1 Im Hauptflugbuch erfasst werden Start- und Zielflugplatz von Flügen, die Flugzeugkennung sowie die Anzahl der Reisenden. Piloten müssen nicht angeben, ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Flug handelt

Folgende sieben gewerbliche Unternehmen sind zurzeit am Flugplatz angesiedelt:

1.    Gehling Flugtechnik mbH

2.    Flugplatzbetriebsgesellschaft Stadtlohn mbH

3.    Air Stadtlohn Flugbetriebs GmbH

4.    Skydive Stadtlohn

5.    Fun Flight Stadtlohn

6.    Aircraft Cleaning Münsterland

7.    Restaurant am Flugplatz

Die acht Unternehmen beschäftigen ca. 50 Arbeitskräfte

Der Flugplatz Stadtlohn-Vreden wird von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen für Business Charter (Taxiflug) genutzt, auch wenn kein Taxiflugunternehmen seinen Firmenstandort am Flugplatz hat. Zudem hat ein niederländisches Luftfahrtunternehmen einen Business Jet am Flugplatz Stadtlohn-Vreden stationiert.