Betreff
Verabschiedung der Haushaltssatzung 2012
Vorlage
0044/2012/1
Art
Beschlussvorlage öffentlich
Referenzvorlage

Ergänzungsvorlage zur Sitzungsvorlage Nr. 0044/2012

In der Sitzungsvorlage 0044/2012 hat die Verwaltung angekündigt, bis zum 15.02.2012 eine erste Zahlenprognose für das Jahresergebnis 2011 zu erstellen. Das Verfahren ist auch in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe Verwaltungsentwicklung am 08.02.2012 erörtert worden. Im 2. Controllingbericht zum 30.09.2011 waren bereits Verbesserungen in Höhe von 3.353.739 EUR dargestellt worden. Die jetzige erste Zahlenprognose ist wichtig für die Ermittlung der voraussichtlichen Höhe der in 2012 verfügbaren Ausgleichsrücklage und damit für die Höhe der Kreisumlage 2012. Im Haushaltsentwurf 2012 war die Ausgleichsrücklage noch mit 3.744.571 EUR beziffert worden. Dieser Betrag beinhaltete eine Eröffnungsbilanzkorrektur im Jahresabschluss 2009 von +390.832 EUR.

Die jetzt vorliegende erste Zahlenprognose für das voraussichtliche Jahresergebnis 2011 basiert im Wesentlichen auf Grundlage der Buchungen zum Stand 16.01.2012. Da schon das reine Buchungsgeschäft für 2011 noch nicht abgeschlossen ist, ist sicherlich nachvollziehbar, dass es sich hierbei nur um eine überschlägige, aber dennoch schon qualifiziertere Hochrechnung der bisher gebuchten Sachverhalte handeln kann. Dabei sind absehbare Veränderungen bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen - bis auf das Budget 12 - in die Hochrechnung weitgehend eingeflossen. Die Abschreibungen und Auflösungen von Sonderposten wurden vorläufig mit den seinerzeitigen Planwerten berücksichtigt. Gegenseitige interne Verrechnungen zwischen den Budgets bleiben bei der Hochrechnung außen vor, sind allerdings auch nicht relevant für das Gesamtergebnis. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen sind weitgehend eingerechnet worden; dabei bestehende Unsicherheiten müssen aber im ausstehenden Aufstellungsverfahren des Jahresabschlusses geklärt werden. Schließlich ist zu berücksichtigen, dass im Gegensatz zur früheren Kameralistik für den NKF-Jahresabschluss 2011 grundsätzlich noch in 2012 weiterhin Sachverhalte, die sich auf Gegebenheiten im abgelaufenen Haushaltsjahr 2011 beziehen („Wertaufhellungsprinzip“), gebucht und damit ggf. ergebnisrelevant werden. Insofern bleiben Unsicherheiten bestehen. Letztlich wird das Ergebnis erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2011 im zweiten Halbjahr 2012 konkreter beziffert und bekanntermaßen nach anschließender Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss festgestellt werden. Dennoch bietet die nachstehend aufgeführte erste Zahlenprognose eine genauere und im Vergleich zum 2.Controllingbericht 2011 aktuellere Grundlage für die vorläufige Bezifferung der voraussichtlichen Höhe der Ausgleichsrücklage zum 31.12.2011.

 

 

voraussichtliche Veränderung
Verbesserung (+), Verschlechterung (-)
EUR

Budget

Planung
ordentliches
Ergebnis
EUR

2. Controlling-
bericht zum
30.09.2011

Prognose zum 31.12.2011

(gerundete Werte)

01 - Soziales

-55.423.102

1.716.850

4.050.000

03 - Tiere und Lebensmittel

-3.552.953

-5.899

0

04 - Gesundheit

-4.155.495

177.000

250.000

05 - Schule, Bildung, Kultur, Sport

-9.554.323

49.500

300.000

06 - Natur und Umwelt

-2.795.408

33.400

300.000

07 - Verkehr

1.087.746

300.000

550.000

08 - Bauen, Wohnen und Immissionsschutz

-1.587.851

0

100.000

09 - Geoinformation und Liegenschaftskataster

-4.231.433

-155.000

0

10 - Sicherheit und Ordnung

-2.780.143

35.000

200.000

11 - Querschnittsfunktion, Zentrale Dienste

-9.318.733

265.402

1.400.000

12 - Straßen, Gebäude, Grünflächen

-10.055.309

0

0

13 - Tankhaushalt

0

0

0

99 - Allgemeine Finanzierungsmittel

124.972.338

937.486

903.000

 

 

 

 

Veränderungen allg. Haushalt

 

3.353.739

8.053.000

 

 

 

 

02 - Jugend und Familie

-33.194.207

554.000

300.000

Veränderungen FB Jugend und Familie

 

554.000

300.000

 

 

 

 

Geplantes Ergebnis

-10.588.873

 

 

Aufgrund des frühen Zeitpunktes der ersten Zahlenprognose - dazu noch zeitlich parallel zur Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 - und der damit verbleibenden Unsicherheiten wird für die überschlägig kalkulierte Verbesserung des Jahresergebnisses 2011 von 8,053 Mio. EUR ein 10-prozentiger Abschlag vorgesehen, so dass vorläufig von einer Verbesserung von 7.247.700 EUR ausgegangen wird. Da das Jahresergebnis 2011 mit einem Defizit von -10.588.873 EUR geplant wurde, wird jetzt aufgrund der prognostizierten Verbesserung von +7.247.700 EUR mit einem Defizit in einer Größenordnung von vorläufig -3.341.173 EUR gerechnet.

Für die Haushaltsplanung 2012, insbesondere für die Höhe der Kreisumlage, ergibt sich dadurch folgende Anpassung:

Kreisumlage 2012

Planung 2011

Planung 2012

Haushaltsentwurf

Planung 2012

Neu!!

Anmerkungen

Finanzierungsbedarf

ohne Kreisumlage

121,1 Mio. €

111.765.548 €

109.758.221 €

Verbesserungen von 2.007.327 EUR lt.

Veränderungsliste

Inanspruchnahme

Ausgleichsrücklage

10,6 Mio. €

3.744.571 €

7.638.532 €

Prognostiziertes Defizit zzgl. EB-Korrektur v.0,39 Mio. EUR in JA 2009

Inanspruchnahme

Allg. Rücklage (4%)

0 €

1.597.157 €

1.597.157 €

4% der Allg. Rücklage 2009 zzgl. Jahresüberschuss 2009

Durch Kreisumlage zu deckender Betrag

110,5 Mio. €

106.423.820 €

100.522.532 €

Umlagegrundlage

346,9 Mio. €

371.051.924 €

371.051.924 €

Hebesatz

31,9%

28,7%

27,1%

Die Verwaltung schlägt vor, die jetzt prognostizierte Höhe der Ausgleichsrücklage von 7.638.532 EUR sowie die Allgemeine Rücklage in Höhe von 4%, d.h. 1.597.157 EUR kreisumlagemindernd in Anspruch zu nehmen und den Hebesatz der Kreisumlage – vorbehaltlich weiterer Änderungen im Zuge der Haushaltsberatungen - auf 27,1 Prozent festzusetzen. Dadurch erhöht sich das geplante Defizit entsprechend von -5.341.728 EUR auf -9.235.689 EUR.

Die Mitglieder der Haushaltskommission haben in der Sitzung am 15.02.2012 diese Vorgehensweise begrüßt.

Im Budget 02 Jugend und Familie haben sich keine Veränderungen ergeben, so dass es bei der Jugendamtsumlage beim im Haushaltsentwurf 2012 vorgesehenen Vorschlag eines Hebesatzes in Höhe von 22,4 Prozentpunkten bleibt. Weiter offen ist dabei noch Zeitpunkt und Höhe des Belastungsausgleichs in Sachen Kinderförderungsgesetz (KiFöG). Das Land NRW muss als Ausfluss des Konnexitätsprinzips eine Belastungsausgleichsregelung für die den Kommunen aus dem KiFöG resultierenden Mehrbelastungen treffen. Die Gespräche zwischen dem Land NRW und den kommunalen Spitzenverbänden zur Ermittlung dieses Belastungsausgleichs dauern noch an.

Abschließend noch eine Information zum Stand des Jahresabschlusses 2010. Nach Aufstellung des Jahresabschlusses 2009 hat der Fachdienst Finanzen zum Jahreswechsel 2012 mit der Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 begonnen. Nach derzeitigem Stand der gut vorangehenden Jahresabschlussarbeiten zeichnet sich ein positives Jahresergebnis in einer Größenordnung von vorläufig +6,2 Mio. EUR ab. Geplant war seinerzeit ein Defizit von 5.249.960 EUR. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 wird wieder eine Plan-Ist-Analyse erstellt und die Abweichungsursachen näher dargestellt. Allerdings sind hier noch weitere Jahresabschlussarbeiten erforderlich, z.B. einzelne Fragen der Periodenabgrenzung („Cut-Off-Prüfung“) und der Rückstellungsbildung, Abschreibungen und Sonderposten. Vorgesehen ist, den Entwurf des Jahresabschlusses dem Kreistag am 05.07.2012 vorzulegen.