Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Georg Heisterkamp als stellvertretendes Mitglied in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde:
Herrn
John Horstkamp
Raesfelder Str. 47
46325 Borken
Rechtsgrundlage:
§ 11 des Gesetztes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz Nordrhein Westfalen – LG NW)
Sachdarstellung:
Nach § 11 Abs. 1 LG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
3. Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Landschaftsbehörde zu hören.
Herr Georg Heisterkamp, 46325 Borken, Burloer Str. 30, Vertreter der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein Westfalen LNU), hat sein Mandat als stellvertretendes Mitglied des Beirates niedergelegt.
Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitgliedes der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein Westfalen durch den Kreistag erforderlich.
Für die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 18.10.1994 mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen.
Vom LNU wurden als stellvertretendes Mitglied im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagen:
John Horstkamp Joachim Teroerde
Raesfelder Str. 47 Sonnenbrink 5
46325 Borken 46325 Borken
Der LNU würde die Wahl von Herrn John Horstkamp begrüßen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine