Betreff
Nachbesetzung im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde
Vorlage
0121/2012
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Dieter Rudolf als Mitglied in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde:

 

Herrn Rudolf Haddick, Bocholter Straße 111, 46325 Borken.


Rechtsgrundlage:

§§ 11 des Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsge­setz Nordrhein-Westfalen – LG NW)l

 

Sachdarstellung:

Nach § 11 Abs. 1 LG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ein Beirat zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

1.         den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,

2.         der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und

3.         Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Unteren Landschaftsbehörde zu hören.

Herr Dieter Rudolf, Vertreter des Landesverbandes Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e. V., hat sein Mandat als Mitglied des Beirates niedergelegt.

Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes des Landesverbandes Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e. V. durch den Kreistag erforderlich. Für die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes vom 18.10.1994 mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Vom Landesverband Garten „Westfalen-Lippe“ e. V wurden als Mitglied im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagen:

Herr Rudolf Haddick, Bocholter Straße 11, 46325 Borken und

Herr Christoph Vornholt, Burdarper Weg 21, 46325 Borken.

Der Landesverband Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e. V. würde die Wahl von Herrn Rudolf Haddick begrüßen.


Finanzielle Auswirkungen:

Keine