Der Kreistag wählt als Nachfolger für Herrn Dieter Rudolf als Mitglied in den Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde:
Herrn Rudolf Haddick, Bocholter Straße 111, 46325 Borken.
Rechtsgrundlage:
§§ 11 des Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen – LG NW)l
Sachdarstellung:
Nach § 11 Abs. 1 LG NW ist zur unabhängigen Vertretung der Belange von
Natur und Landschaft bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ein Beirat
zu bilden. Der Beirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft
mitwirken und dazu
1. den zuständigen Behörden und Stellen
Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
2. der Öffentlichkeit die Absichten und
Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
3. Fehlentwicklungen in der Landschaft
entgegenwirken.
Der Beirat ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der
Unteren Landschaftsbehörde zu hören.
Herr Dieter Rudolf, Vertreter des Landesverbandes Gartenbau
„Westfalen-Lippe“ e. V., hat sein Mandat als Mitglied des Beirates
niedergelegt.
Um den Beirat zu vervollständigen, ist die Wahl eines neuen Mitgliedes
des Landesverbandes Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e. V. durch den Kreistag
erforderlich. Für die Wahl ist gemäß der Verordnung zur Durchführung des
Landschaftsgesetzes vom 18.10.1994 mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern
vorzuschlagen. Vom Landesverband Garten „Westfalen-Lippe“ e. V wurden als
Mitglied im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgeschlagen:
Herr Rudolf Haddick, Bocholter Straße 11,
46325 Borken und
Herr Christoph Vornholt, Burdarper Weg 21,
46325 Borken.
Der Landesverband Gartenbau „Westfalen-Lippe“ e. V. würde die Wahl von
Herrn Rudolf Haddick begrüßen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine