Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit nimmt das Handlungskonzept für Menschen mit Behinderungen im SGB II zur Kenntnis.
Den in zwölf Punkten entworfenen strukturellen wie auch angebotsbezogenen Handlungsempfehlungen und den Umsetzungsvorschlägen wird zugestimmt.
Rechtsgrundlage:
SGB II – Grundsicherung für Arbeitssuchende
ÖGDG – Öffentliches Gesundheitsdienstgesetz
PsychKG NRW – Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen
Sachdarstellung:
Der Arbeitskreis Gender SGB II hat dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Kreises Borken am 22.11.2011 eine Dokumentation mit dem Titel Menschen mit Behinderungen im SGB II – Schwerpunkt: Psychische Behinderungen vorgelegt. Hierin wurde anhand einer Situationsanalyse auf die bestehenden Bedarfe im Lebensbereich Arbeit dieser besonderen Zielgruppe hingewiesen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit hat die Verwaltung beauftragt, aus den vorgelegten Ergebnissen ein Handlungskonzept zu entwickeln. Dieses Handlungskonzept ist nunmehr erstellt und liegt als Anlage bei.
In 12 Punkten werden sowohl strukturelle, wie auch angebotsbezogene Handlungsempfehlungen entwickelt, die zunächst bis zum Jahr 2015 umgesetzt und dann bezüglich ihrer Umsetzung überprüft werden sollen.
Die zwischen den Fachbereichen Gesundheit (Psychiatriekoordination und Sozial-psychiatrischer Dienst) und Soziales (Jobcenter) abgestimmten Handlungsempfehlungen sind aus einer umfassenden Betrachtung kapitelweise abgeleitet und im Schlusskapitel 4 nochmals zusammengefasst dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Ausführungen
im Handlungskonzept