Zum
Prüfungsbericht der GPA NRW – Prüfgebiete Soziales und Öffentlicher
Gesundheitsdienst wird den zu den einzelnen
Handlungsempfehlungen vorgenommenen Vorschlägen der Verwaltung [mit folgenden Änderungen und Ergänzungen: ) zugestimmt.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird empfohlen, sich bei seiner abschließenden Beratung über den gesamten Prüfungsbericht der GPA NRW diesem Beratungsergebnis anzuschließen..
Rechtsgrundlage:
§ 53 Absatz 2 KrO NRW i.V.m. § 105 GO NRW
Sachdarstellung:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) führte nach 2005/2006 in der Zeit von Oktober 2010 bis Januar 2012 zum zweiten Mal eine überörtliche Prüfung des Kreises Borken durch. Die überörtliche Prüfung der GPA NRW erstreckt sich darauf, ob bei der Haushaltswirtschaft und beim Sondervermögen die Gesetze und die zur Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen eingehalten und die zweckgebundenen Staatszuweisungen bestimmungsgemäß verwendet wurden. Desweiteren wird geprüft, ob die Buchführung und Zahlungsabwicklung ordnungsgemäß durchgeführt wurden (§ 105 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GO NRW). Gleichzeitig soll die überörtliche Prüfung feststellen, ob die Kommune sachgerecht und wirtschaftlich verwaltet wird. Dies kann auch auf vergleichender Grundlage geschehen (§ 105 Abs. 3 Nr. 3 GO NRW). Im Rahmen der überörtlichen Prüfung hat die GPA NRW folgende Prüfgebiete ausgewählt:
· Haushalts- und Strukturprüfung
· Innere Verwaltung (Finanzbuchhaltung, Personalmanagement)
· Gebäudewirtschaft (Bewirtschaftung, Flächen- und Portfoliomanagement)
· Kreisbauhof
· Vermessungs- und Katasterwesen
· Öffentlicher Gesundheitsdienst
· Jugend
· Soziales
Ausgehend von der schwierigen kommunalen Finanzlage hat die GPA NRW bei der jetzigen überörtlichen Prüfung das finanzwirtschaftliche Interesse in den Vordergrund gestellt. Der Prüfungsbericht richtet sich an die für die Gesamtsteuerung Verantwortlichen des Kreises Borken und will diese mit konkreten Beiträgen und Handlungsempfehlungen im Haushaltskonsolidierungsprozess unterstützen. Der GPA-Prüfung lag allerdings keine vollständige Betrachtung von Kernverwaltung und Beteiligungen zugrunde. Daher sind die beschriebenen Handlungsempfehlungen und die ggfls. dargestellten Potenziale nach Auskunft der GPA NRW nur als „Teilmenge“ der Konsolidierungsmöglichkeiten zu verstehen. Die GPA NRW war sich bei der Ausrichtung auf das finanzwirtschaftliche Interesse bewusst, dass Konflikte mit rein fachlichen Interessen oft vorprogrammiert sind. Die vorgenommenen Vergleiche spiegeln daher nach Ansicht der GPA NRW auch die unterschiedlichen Wertvorstellungen der Kreise von einzelnen Aufgabenfeldern wider.
Die Ergebnisse der GPA-Prüfung finden sich im Prüfungsbericht als Feststellungen wieder. Damit kann sowohl eine positive als auch eine negative Wertung verbunden sein. Feststellungen, die nach GPA-Auffassung eine Korrektur oder eine weitergehende Überprüfung beziehungsweise Begründung durch den Kreis erforderlich machen (Beanstandungen im Sinne des § 105 Abs. 6 GO NRW), sind im Prüfungsbericht nicht enthalten. Bei der Prüfung erkannte Verbesserungspotenziale weist die GPA NRW im Prüfungsbericht als Empfehlungen aus.
Gem. § 105 Abs. 5 GO NRW legte der Landrat den Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung dem Rechungsprüfungsausschuss am 08.02.2012 vor. Dieser hat beschlossen, den Prüfungsbericht zu prüfgebietsbezogenen Beratungen an die zuständigen Fachausschüsse weiterzuleiten. Im Anschluss daran wird der Rechungsprüfungsausschuss unter Einbezug der jeweiligen Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse den gesamten Prüfungsbericht abschließend beraten und gem. § 105 Abs. 5 GO NRW den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts und über sein Beratungsergebnis unterrichten.
Den Fachausschussmitgliedern, die zugleich Mitglieder des Kreistages sind, liegt der gesamte Prüfungsbericht als Druckexemplar bereits vor. Für die Beratung im Fachausschuss sind die Teilberichte zum Prüfgebiet Soziales und Öffentlicher Gesundheitsdienst der Sitzungsvorlage zusätzlich als Anlagen beigefügt.
Prüfgebiet Soziales
In ihrer Managementübersicht gibt die GPA NRW zum Prüfgebiet Soziales folgenden konzentrierten Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung:
„Der Fachbereich Soziales des Kreises Borken wird stark von dessen Stellung als Optionskommune geprägt. In der Ausführung des SGB II liegt ein personeller und finanzieller Schwerpunkt, welcher nicht Gegenstand dieser Prüfrunde war. Die Anforderungen an die Gesamtsteuerung des Fachbereiches Soziales werden weitgehend erfüllt, wobei die Steuerung mittels Zielen und Kennzahlen unterschiedlich ausgeprägt ist. Ein gutes Beispiel hierfür ist der 2010 implementierte interkommunale Zielsteuerungsprozess für den SGB II-Bereich im Kreis Borken. Der Fehlbetrag der gesamten sozialen Leistungen des Kreises Borken je Einwohner aus dem Jahr 2008 liegt unter dem Mittelwert des interkommunalen Vergleiches der Kreise 2009. Der Bereich der Hilfe zur Pflege weist für den Betrachtungszeitraum eine unübersichtliche Datenlage sowohl bei den Finanz-, als auch bei den Leistungsdaten auf. Hier machen sich die Schwierigkeiten des Kreises Borken bei der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) ebenso bemerkbar wie die fehlende Kontinuität der Datenerhebung aufgrund von Mitarbeiterfluktuation und der EDV-Umstellung in 2009. Der Handlungsschwerpunkt des Kreises Borken in diesem Aufgabenfeld war seit 2004 das Projekt „Leben im Alter neu denken - Kreis Borken bewegt“ mit dem Ziel, immer mehr älteren Menschen ein möglichst langes selbständiges Leben im Alter zu ermöglichen. Im interkommunalen Kennzahlenvergleich der Hilfe zur Pflege schließt der Kreis Borken unbefriedigend ab: beim Fehlbetrag je Einwohner ab 65 Jahre erreicht der Kreis Borken ebenso einen der Höchstwerte wie bei den Transferaufwendungen je Leistungsbezieher. Die Leistungsdichte bei den Einwohnern ab 65 Jahren insgesamt sowie bei den stationären Hilfen ist überdurchschnittlich. Obwohl der Kreis Borken bei der Hilfe zur Pflege den Grundsatz „ambulant vor stationär“ beachtet, geht die ambulante Quote der Hilfeempfänger seit Jahren kontinuierlich zurück, sie liegt für 2009 jedoch noch über dem Mittelwert aller Vergleichskreise. Der Kreis Borken sieht derzeit nur geringe Gestaltungsmöglichkeiten, auf die Strukturen im Bereich der Hilfe zur Pflege einzuwirken. Wir halten dennoch zumindest eine Konsolidierung der finanziellen Belastungen für den Kreishaushalt erreichbar. Hierzu empfehlen wir neben der verstärkten Einbindung von pflegefachlichem Wissen in die Aufgaben der Pflegeplanung, Pflegeberatung, Heimaufsicht und wirtschaftlichen Hilfegewährung eine intensive Auseinandersetzung mit den Ursachen für das sehr hohe Entgeltniveau im stationären Bereich. Die Aufwendungen der Eingliederungshilfe steigen im Betrachtungszeitraum an, liegen aber noch unter dem landesweiten Durchschnitt. Zur Fallzahlenentwicklung kann keine Aussage getroffen werden, da oftmals pauschalierte Hilfen gewährt werden und eine entsprechende Auswertung der Daten nicht erfolgt. Die Personalausstattung in den betrachteten Bereichen kann – mit Ausnahme der Heimaufsicht - als gut bezeichnet werden.“
Zum prüfgebietsbezogenen Teilbericht Soziales, insbesondere zu den Handlungsempfehlungen der GPA NRW
nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Handlungsempfehlung |
Stellungnahme
der Verwaltung |
Das erfolgreiche
Verfahren, bei der Gewährung von stationärer Hilfe zur Pflege die
Heimnotwendigkeit durch den Kreis Borken feststellen zu lassen, sollte in
Absprache mit dem MDK und den Heimträgern auch auf die Pflegestufe 1
übertragen werden. (Teilprüfungsbericht Seite 8) |
Die Empfehlung der GPA
soll aufgegriffen werden. Insbesondere soll
dafür mit denjenigen Sozialhilfeträgern, die eine Prüfung der
Heimnotwendigkeit bei Pflegestufe 1 bereits durchführen, Kontakt aufgenommen
und deren Erfahrungen ausgewertet werden. Danach ist zu entscheiden, ob und
ggf. unter welchen Rahmenbedingungen (Absprachen mit dem MDK, zusätzliches
Personal) eine Umsetzung der Empfehlung erfolgt.
|
Die
Unterhaltsheranziehung sollte auch für die Hilfe zur Pflege auf dafür
spezialisierte Kräfte übertragen werden. (Teilprüfungsbericht Seite 11, 35) |
Die
Unterhaltsheranziehung (Elternunterhalt) erfolgt im Regelfall innerhalb der
Fachabteilung „Hilfe zur Pflege“. Unter der Prämisse der ganzheitlichen
Sachbearbeitung ist diese Vorgehensweise auch das Ergebnis eines
Geschäftsoptimierungsprozesses durch die kreiseigene Organisationsabteilung. In denjenigen Fällen, in
den das Spezialwissen der Fachabteilung „Unterhaltsheranziehung“ benötigt
wird, erfolgt bereits jetzt eine Einbindung der Spezialisten. So führt die
Spezialabteilung z.B. die Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten
durch. Die Empfehlung der GPA
soll nicht umgesetzt werden
|
Optimierung des
Internetauftrittes: Da der „Wegweiser im Alter“ über das Thema der
stationären Pflege hinausgeht, sollte der Link im Internet entsprechend
platziert werden. Hilfesuchende und
Interessierte können durch eine Erweiterung der Internetsuchmaschine auch auf
die komplementären Leistungen unterstützt werden. (Teilprüfungsbericht Seite
12, 15) |
Der Hinweis über die
erweiterte Platzierung des Links „Wegweiser für das Leben im Alter“ ist
bereits umgesetzt. Der „Wegweiser“ enthält
ortsbezogen auf alle 17 Städte und Gemeinden im Kreis Borken auch die
Hinweise zu den komplementären Leistungen. Über den „Wegweiser“ ist im
Internet im Übrigen auch eine weitere Verlinkung zum jeweiligen Anbieter des
Dienstes hinterlegt. Hilfesuchende und Interessierte können so noch mehr
Informationen erhalten, als dies die Erweiterung der Internetsuchmaschine
ermöglichen würde. In der Internetsuchmaschine sind im Übrigen die ambulanten
Pflegedienste, welche die komplementären Leistungen anbieten, bereits als
Suchbegriff aufgeführt. |
Auch für das Produkt
„Hilfe zur Pflegebedürftigkeit“ sollte ein Jahresbericht erstellt werden, der
sich an vorhandenen Produktberichten orientieren und ein Vorläufer für einen
umfassenden künftigen Pflegeplan werden kann. (Teilprüfungsbericht Seite 12) |
Zahlen, Daten und Fakten
rund um das Thema Pflege können aus der Fachabteilung „Hilfen zur Pflege“
jederzeit bereitgestellt werden, Im regelmäßigen Controllingprozess werden
alle relevanten Daten z.B. zur Fallzahlenentwicklung, Budgetentwicklung
dargestellt und veröffentlicht. Die Notwendigkeit eines
„umfassenden künftigen Pflegeplanes“ wird nicht gesehen, da es an jeglicher
Steuerungsmöglichkeit durch den Sozialhilfeträger fehlt. Eine umfassende
Darstellung aller Hilfsangebote findet sich im „Wegweiser für das Leben im
Alter“, der auch als „Pflegeplan“ bezeichnet werden könnte. |
Einsatz von
Pflegefachkräften im Fachbereich Soziale Leistungen: Die Einsatzmöglichkeit
von Pflegefachkräften auch für die Steuerungsleistungen und die
Qualitätssicherung der Hilfen bei Pflegebedürftigkeit sollte geprüft werden.
(Teilprüfungsbericht Seite 11, 45 ff.) Der Kontakt zwischen
Hilfesuchenden und der Pflegekraft sollte frühzeitig hergestellt werden, so
dass ihr fachliches Wissen schon in die Beratung einfließt und alle
Möglichkeiten der ambulanten Versorgung aufgezeigt werden. (Teilprüfungsbericht
Seite 14, 15) |
Der Kreis Borken
beschäftigt eine Pflegefachkraft (0,8 Stelle) im Fachbereich Gesundheit, die
im Wesentlichen für die Anliegen aus dem Fachbereich Soziales (Überprüfung
von Pflegebedarfen, Festlegung von Leistungskatalogen bei Antragstellern,
regelmäßige Kontrollunter-suchungen) im Einsatz ist. Die organisatorische
Einbindung in den Fachbereich Gesundheit erfolgte im Jahr 2007 gezielt, weil
so der fachliche (medizinisch-pflegerische) Austausch mit dem amtsärztlichen
Team sichergestellt ist. Die intensive Zusammenarbeit mit dem Fachbereich
Soziales war dadurch bisher noch nie gefährdet. Die Arbeit der
Pflegefachkraft ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine umfassende
Betrachtung der Lebens- und Betreuungssituation des Hilfesuchenden vornimmt
und so umfassende Vorschläge dahingehend unterbreitet, wie ein möglichst
langes Leben im häuslichen Umfeld weiter sicher gestellt werden kann.
Dementsprechend erfolgt auch die Beratung durch die Pflegefachkraft. Der
Hinweis der GPA wird also bereits seit Jahren voll umgesetzt. |
Empfohlen wird eine
intensivere Beteiligung des Kreises Borken an den Entgeltverhandlungen, die
Überprüfung von Standards und den Abschluss einer Zielvereinbarung mit dem
LWL. (Teilprüfungsbericht Seite 13) |
Mit dem Durchführen der
Entgeltverhandlungen ist – wie von allen anderen Sozialhilfeträgern in NW
auch – der Landschaftsverband vom Kreis Borken mandatiert. In Einzelfällen
nimmt die Abteilungsleiterin Hilfe zur Pflege bereits heute an
Entgeltverhandlungen teil. Die Empfehlung der GPA
soll dem Ziel dienen, die „Preise“
(Tagespflegesätze) der Altenpflegeeinrichtungen zu senken. Zu berücksichtigen ist,
dass Altenpflege-einrichtungen bei Entgeltverhandlungen ein Anrecht auf
Refinanzierung bestimmter Aufwendungen haben: z.B. sind
Personalkostensteigerungen aufgrund von Tarifsteigerungen über den Pflegesatz
von den Kostenträgern zu refinanzieren. Im Übrigen ist es
langjährig geübte Praxis zwischen dem Kreis Borken und dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe, dass bei Besonderheiten neben einer Teilnahme des Kreises an
den Entgeltverhandlungen auch immer eine telefonische Kontaktaufnahme und
Absprache zum weiteren Vorgehen erfolgt. Es ist seit langem
bekannt, dass die Heimkostenstruktur im Münsterland sich durch hohe
Tagespflegesätze auszeichnet. Dies ist vor allem der Tarifgebundenheit der
gemeinnützig/kirchlichen Einrichtungsträger und einer hohen Fachkraftquote
geschuldet. Hinzu kommt eine hohe
bauliche Qualität der Einrichtung, die ihren Niederschlag in hohen Investitionskosten
findet. Die Möglichkeit der
Einflussnahme des Sozialhilfeträgers ist folglich sehr begrenzt. Denkbar
wäre, dass über die Entgelte nur noch die Mindestfachkraftquote refinanziert
würde. Dies würde jedoch einen Qualitätsverlust in der pflegerischen
Versorgung nach sich ziehen. Der Empfehlung der GPA
soll nicht gefolgt werden. |
Konsolidierung und
Verbesserung des Anteils der ambulanten Pflegeleistungen (Teilprüfungsbericht
Seite 32 ff) |
Zunächst wird die grundsätzliche
Aussagekraft einer Kennzahl „Anteil der ambulanten Leistungen am
Gesamtaufkommen“ bezweifelt. Im Übrigen führt die GPA selbst aus, dass die
ambulante Quote „für 2009 jedoch noch über dem Mittelwert aller
Vergleichskreise“ liegt. Die Verbesserung des
Leistungsspektrums der sozialen Pflegeversicherung (SGB XI) gerade bei den
ambulanten Leistungen (z.B. bei Tagespflege) hat dazu beigetragen, dass
Personen keinen zusätzlichen Sozialhilfebedarf mehr haben bzw. die Leistungen
der Pflegekasse zur Bedarfsdeckung ausreichend sind. Der Empfehlung der GPA
soll nicht gefolgt werden.
|
Die Überarbeitung der
Ziele und Kennzahlen bietet die Möglichkeit, das Kennzahlenset um den
Einwohnerbezug zu ergänzen. (Teilprüfungsbericht Seite 5, 9) |
Die Umstellung des
Kreishaushaltes auf die Anforderungen des NKF sowie die Umstellung auf eine
neue Software führte dazu, dass der GPA Daten nicht in dem Umfang und nicht
in der Systematik zur Verfügung gestellt werden konnte, wie dies von der GPA
gewünscht war. Seit dem Jahr 2009 ist
die Software Open Prosoz im Einsatz. Eine vertieftere Auswertung und
optimierte Nutzung des Programms wird eine verbesserte Darstellung der
Kennzahlen ermöglichen. |
Optimierung der
Datentransparenz: Der Kreis Borken sollte für den Bereich der Hilfe zur
Pflege umgehend eine standardisierte Datenbasis durch gleichmäßige und
regelmäßige Datengewinnung schaffen, die durch andere Informationen ergänzt
und entscheidungsrelevant aufbereitet werden kann. Diese verbindlichen Daten
sollten allen Verwaltungsbereichen zur Verfügung stehen. (Teilprüfungsbericht
Seite 7, 16) |
Vgl. auch Ausführungen
zur vorherigen Handlungsempfehlung.
|
Eine regelmäßige - auch
fachliche - Überprüfung der Leistungsabrechnungen der Pflegedienste kann zu
Rückforderungen führen.(Teilprüfungsbericht Seite 7) |
Die Rechnungen der
Pflegedienste werden nur in dem Umfang beglichen, wie die Pflegefachkraft
deren Notwendigkeit und Angemessenheit vorher geprüft hat. Die
Empfehlung der GPA ist bereits langjährig geübte Praxis, zumal der bewilligte
Leistungsumfang regelmäßig einer Überprüfung unterzogen wird. Eine
Rechnungsprüfung findet selbstverständlich statt. |
Der Kreis Borken sollte
prüfen, ob seine Heimaufsicht die Vorgaben des WTG mit dem vorhandenen sehr
geringen Personalbestand noch ordnungsgemäß erfüllen kann.
(Teilprüfungsbericht Seite 47) |
Das Land NW arbeitet zzt.
an einer Evaluation des WTG. Eine Betrachtung des Personalbestandes in der
Heimaufsicht erfolgt, sobald Klarheit über die künftige Gesetzeslage
herrscht. |
Prüfgebiet Öffentlicher Gesundheitsdienst
In ihrer Managementübersicht gibt die GPA NRW zum Prüfgebiet Öffentlicher Gesundheitsdienst folgenden konzentrierten Überblick über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung:
„Im Fachbereich Gesundheit der Kreisverwaltung Borken werden die definierten Steuerungsanforderungen einzelner Aufgabenfelder insgesamt überwiegend erfüllt. Bei wirtschaftlicher Betrachtung des Aufgabenfeldes konnte der Kreis Borken mit einem Kennzahlwert von 10,10 Euro „Fehlbetrag Ordentliches Ergebnis je Einwohner“ eine Positionierung am Mittelwert der Vergleichskommunen erzielen. Zwar unter veränderter Rechnungssystematik aber in den einbezogenen Positionen weitestgehend gleich, positionierte sich der in der letzten Prüfung erhobene „Zuschussbedarf des Öffentlichen Gesundheitsdienstes je Einwohner“ bei damals 9,34 (2004). In den betrachteten Aufgabenfeldern ergeben sich für die Abteilung Gesundheit auf Ebene der Leistungskennzahlen überdurchschnittliche Ergebnisse. Diese Ergebnisse werden dabei mit entsprechend geringem Personaleinsatz im Verhältnis zu den Bevölkerungszahlen erzielt. In diesem Rahmen wurden dabei von den insgesamt 55 Stellen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes 15,7 Stellenanteile betrachtet. Die bei der Kreisverwaltung Borken umfänglich aufgelegten Präventionsangebote und Maßnahmen/Projekte waren, außer bei der Betrachtung des Ordentlichen Ergebnisses insgesamt, nicht Gegenstand dieser vergleichenden Betrachtung. Diese konnten lediglich in Ansätzen anhand ihrer Zielausrichtung im Rahmen der Steuerungsbögen Berücksichtigung finden.“
Zum prüfgebietsbezogenen Teilbericht Öffentlicher Gesundheitsdienst, insbesondere zu den Handlungsempfehlungen der GPA NRW nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Handlungsempfehlung |
Stellungnahme
der Verwaltung |
Der Kreis Borken sollte
weiterhin kontinuierlich die Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit und
Kooperationen als Option für die Aufgabenerfüllung einbeziehen – vor dem
Hintergrund wirtschaftlicher Erwägungen und zur langfristigen personellen
Umsetzbarkeit des Leistungsangebots. (Teilprüfungsbericht Seite 5) |
Eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der „Spezialgutachten“ erzielt keinerlei finanzielle Einsparungen
auf Seiten des Gesundheitsamtes, da die Kosten vom Auftraggeber zu tragen
sind. In den weitaus überwiegenden Gutachtenfällen reicht überdies die
vorhandene Fachkompetenz aus, um qualitativ hochwertige und objektive Gutachten
zu erstellen.
Im Übrigen pflegt der Fachbereich seit vielen
Jahren vielfältige Kooperationen, zum Beispiel bei der Kampagne „Vollrausch
ohne mich“ mit allen Städten und Gemeinden im Kreisgebiet, insbesondere mit
Jugendämtern und Ordnungsämtern bei Jugendveranstaltungen, Schützenfesten,
Karneval etc.. Es gibt eine langjährige Kooperation mit der AIDS-Hilfe West
Münsterland sowie mit den AIDS-Hilfen auf NRW-Ebene, mit dem Selbsthilfebüro
Coesfeld/Borken, mit den Trägern der Sucht- und Drogenhilfe und mit den
Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Mit den im Bereich der Psychiatrie
und Suchthilfe arbeitenden Einrichtungen wurde bereits 2002 ein
gemeindepsychiatrischer Verbund gegründet. Mit Krankenhäusern,
niedergelassener Ärzteschaft und kassenärztlicher Vereinigung wurde ein
Weiterbildungsverbund zur Behebung des Hausärztemangels initiiert. Darüber
hinaus bringt sich der Fachbereich im fachlichen Austausch in überregionalen
Gremien mit den Gebietskörperschaften in NRW, den Kreisen, kreisfreien
Städten, der Bezirksregierung und dem LWL ein. Hierzu gehören seit langem
z.B. § das
Psychiatriekoordinatorentreffen in Westfalen-Lippe, § die
Landesarbeitsgemeinschaft sozialpsychiatrischer Dienste, § die kommunalen
Treffen der LWL-Koordinationsstelle Sucht, § der Verband der
AIDS-Koordinatoren NRW, § die kooperativen
Treffen der Landesfachstelle zur Suchtvorbeugung GINKO § Konferenz der
Gesundheitsamtsleiter/innen § Konferenz der
Verwaltungsleiter/innen § Arbeitstagungen der
Amtsapotheker/innen einschließlich interkommunale Vertretungsregelung § Fachtagungen der
Amtszahnärzte/innen § etc.. Diese Kooperationen haben zum Ziel, die Arbeit in
den jeweiligen Aufgabenfeldern abzustimmen, Verfahren und
Aufgabenerledigungen zu optimieren sowie eine einheitliche und wirkungsvolle
Umsetzung sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund
wird die GPA-Empfehlung zur interkommunalen Zusammenarbeit als nicht
zielführend, weil bereits auf vielen Gebieten realisiert, angesehen. |
Die entwickelten
Kennzahlen sollten weiter erhoben und ergänzt werden. (Teilprüfungsbericht
Seite 11) |
Die Nutzung und
Weiterentwicklung von Kennzahlen ist ein seit Jahren laufender Prozess;
insofern wird der Empfehlung zugestimmt. |
Empfohlen werden die Ermittlung
von Kostendeckungsgraden und die weiterführende verursachungsgerechte
Kostenzuordnung zu konkreten Leistungen. Hierzu bedarf es der Verknüpfung
bereits vorhandenen Datenmaterials. (Teilprüfungsbericht Seite 16, 24) |
Das Outsourcen von Gutachten nimmt der
Fachbereich Gesundheit bewusst zurückhaltend vor, da neben der fachlichen
Qualität des Gutachtens die Objektivität und Neutralität des Gutachtens
höchste Priorität hat. Für die ganz überwiegende Zahl der Gutachtenfälle
werden daher Ärzte mit Fachgebietsbezeichnungen vorgehalten (Facharzt für
öffentliches Gesundheitswesen, Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für
Psychiatrie, Neurologie und Psychotherapie). Werden in seltenen Fällen
Gutachten aus anderen Fachrichtungen (z.B. Orthopädie) oder aus Spezialgebieten
(z.B. Kardiologie) benötigt, so werden Gutachten nach außen vergeben. Die
Amtsärzte behalten sich aber zur Wahrung der Qualität, Objektivität und
Neutralität die Abschlussbegutachtung vor.
Die sehr geringe Zahl von Widersprüchen und
Gerichtsverfahren ist ein Beleg für die Richtigkeit dieses Verfahrens und
lässt Kosten für Widerspruchsverfahren und gerichtliche Auseinandersetzungen
gar nicht erst entstehen.
Die Zurückhaltung des
Fachbereichs beim Outsourcen von Gutachten ist daher wohl überlegt und gut
begründet. |
Im Sozialpsychiatrischen
Dienst bietet sich eine Betrachtung der durchschnittlichen Kostenstruktur
durch Verknüpfung von Fallzahlen und Kosten für mehr Datentransparenz an.
Auch kann hierüber ggf. zukünftig ein Vergleich mit den Freien Trägern (bei
entsprechender Transparenz der Förderung) möglich werden.
(Teilprüfungsbericht Seite 24) |
Intern hat sich im Sozialpsychiatrischen Dienst
(SpD) die empfohlene Betrachtung der durchschnittlichen Kostenstruktur durch
Verknüpfung von Fallzahlen und Kosten wegen teils extrem divergierender
Fallkonstellationen mit sehr unterschiedlichen Arbeitsaufwänden nicht
bewährt. Auch der Vergleich mit Fallbearbeitungen freier Träger ist nicht
seriös, weil die jeweiligen Klientele und insbesondere auch die rechtliche
Verbindlichkeit der Maßnahmen von SpD einerseits und Freier Träger
andererseits höchst unterschiedlich ist: Während der SpD neben Beratungs- und
Hilfsangeboten oft auch belastende Verwaltungsakte (z.B. Maßnahmen nach PsychKG)
durchführen muss und von diesen Aufgaben auch nicht zurücktreten kann,
beruhen die Angebote Freier Träger im Wesentlichen auf der Freiwilligkeit
ihrer Klienten. Daraus ergeben sich nicht nur unterschiedliche
Herangehensweisen, sondern auch sehr unterschiedliche Arbeitsaufwände. Die
Anwendung interner Maßstäbe auf die Arbeit der Freien Träger verbietet sich
aus diesen Gründen.
Der Kreis Borken hat bewusst eine pauschale
Förderung freier Träger in Verbindung mit einem Controlling der Angebote
gewählt. Sämtliche freiwilligen Förderungen werden in der Arbeitsgruppe
„Optimierung der Förderstrukturen im sozialen Bereich“ durchleuchtet und
kontinuierlich dem Bedarf angepasst. Eine Einzelfallförderung wurde und wird
bewusst wegen des hiermit verbundenen erheblichen und unangemessenen
Verwaltungsaufwandes abgelehnt.
Einmal
mehr wird hier deutlich, dass die Beurteilungskriterien der GPA teilweise zu
starr und zu eindimensional finanzwirtschaftlich ausgerichtet sind. Dadurch
erhalten fachlich sinnvolle Lösungen und Entscheidungen eine unverdient
schlechte Bewertung. |
Nach neuer Zieldefinition
und Vertragsgestaltung sollte Ziel sein, die Freien Träger in das eigene
Controllingsystem des Fachbereichs Gesundheit einzubinden, um mit
einheitlichen Maßstäben und Kriterien die Transparenz für alle Beteiligten zu
erhöhen. (Teilprüfungsbericht Seite 24) |
Die Anwendung interner
Maßstäbe auf das Controlling Freier Träger verbietet sich aus den o.g.
Gründen. |
Neben der
organisatorischen Überprüfung, die Schuleingangsuntersuchung in den
Nebenstellen durchführen zu können, sollte der, derzeit geschätzte,
logistische Anteil erhoben werden. Hierüber lassen sich die durchzuführenden
Vergleiche vor allen Aspekten (finanzwirtschaftlich, organisatorisch,
personalwirtschaftlich) beleuchten. (Teilprüfungsbericht Seite 33, 34) |
Tatsache ist, dass die Leistungsfähigkeit und das
hohe Qualitätsniveau der Untersuchungen des KJGD einerseits sowie das hohe
Maß an Zufriedenheit auf Kundenseite (Kinder, Eltern, Schulen, Kindergärten)
andererseits in der dezentralen Organisation der Schuleingangsuntersuchungen
begründet liegt. Durch die spezielle Organisation der
Schuleingangsuntersuchungen werden zudem Personalressourcen (teure
Arztstellen) eingespart.
Die Erfahrungen der Vergangenheit lehren, dass
der verbleibende Fahrtaufwand bei weitem nicht an den zusätzlichen Zeit- und
Personalaufwand heranreicht, der mit dem alten Untersuchungssystem verursacht
wurde. Aus diesen Erwägungen heraus haben sich in den vergangenen Jahren
mehrere Gesundheitsämter entschieden, das Untersuchungssystem des Kreises
Borken zu übernehmen.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Bewertung
zwar nachvollziehbar, aber nicht sachgerecht. Nach sachgerechten Erwägungen
wäre die Bewertung mit einer 4 angemessen.
Auf Seite 31 wird der logistische Aufwand
nochmals textlich angesprochen. Hier wird konzediert, dass der Aufwand mit
rund 5 % niedrig ist; bei zentraler Organisation sei er gleichwohl
minimierbar. Es ist richtig, dass bei zentraler Organisation der Fahrtaufwand
komplett wegfallen würde, dafür würde der Zeit- und Personalaufwand pro
Gutachten - wie die Erfahrungen der Vergangenheit lehren - die Einsparung
beim Fahrtaufwand nicht nur zunichte machen, sondern weit darüber
hinausgehen, weil die Kinder nicht mehr in vertrauter Umgebung untersucht
werden können, weil Eltern und Kinder unnötigen Wartesituationen ausgesetzt
wären und weil die Erfahrungen der Kindergärten nicht angemessen einbezogen
werden könnten. Aus unzufriedenen Kindern und Eltern resultieren
erfahrungsgemäß erheblich längere Begutachtungszeiten, die mit vorhandenem
Personal in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr bewältigt werden
könnten. Im Übrigen verursacht die zentrale Organisation der
Schuleingangsuntersuchungen einen deutlich höheren Aufwand an telefonischer
Abstimmung mit den Kindergärten und führt zu einer Verschlechterung der
Gutachtenqualität (schlechtere Mitarbeit der Kinder, weniger Informationen
der Kindergärten) sowie zu vermehrten Widersprüchen und Beschwerden.
Sehr bewusst und sehr sorgfältig wurde das Für
und Wider verschiedener Optionen für die Organisation der
Schuleingangsuntersuchungen beim Kreis Borken abgewogen. Vor und nach der
Umorganisation wurden die Kunden befragt und die Ergebnisse aus den Schuleingangsuntersuchungen
ausgewertet und miteinander verglichen. Fazit: Die neue (dezentrale)
Organisationsform der Schuleingangsuntersuchungen wird von den Kunden
wesentlich besser beurteilt als das alte Verfahren, die Qualität der
Begutachtungen hat sich nicht verschlechtert und konnte mit Einführung von
SENS und später SOPESS weiter verbessert werden. Das neue Verfahren ist hoch
effizient und spart Personal und Sachkosten. Die Bewertung mit einer vier
wäre daher angemessen.
Der Prüfbericht empfiehlt auf Seite 31: „Durch eine Überprüfung der Schulfähigkeit
in den bestehenden Nebenstellen wäre der Aufwand für Kinder und Eltern
weiterhin als niedrig einzustufen. Wir empfehlen, die Nebenstellen auf
entsprechende Möglichkeiten zu überprüfen. Die in der Folge zentral in den
dezentralen Standorten durchzuführenden Untersuchungen würden den Aufwand um
den logistischen Anteil der derzeitigen Untersuchungen reduzieren.“
Diese Option wurde
bereits vor der Neuorganisation des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes
geprüft und aus den oben genannten Erwägungen verworfen. Die Einsparung auf
der Seite des logistischen Aufwandes würde erkauft mit deutlich höheren
Aufwänden auf der Begutachtungsseite bei gleichzeitigem Qualitätsverlust. Die
Umsetzung der Empfehlung des Prüfberichts würde unter dem Strich höhere
Kosten verursachen. |
Kontinuierliche
Überprüfung der Gebührensatzung und des Gebührenrahmens (Teilprüfungsbericht
Seite 38) |
Die vom Fachbereich
Gesundheit erhobenen Gebühren richten sich nach der allgemeinen Gebührenordnung des Landes NRW und
der Gebührensatzung des Kreises Borken. Eine Überprüfung der
Kostendeckung durch diese Gebühren findet bereits statt. Der Kreis Borken hat
hier aber Rücksicht auf die Überprüfungsregularien des Landes zu nehmen. |
Beachten der
demografischen Entwicklung bei der Entwicklung von Zielstrukturen und der
Maßnahmen- und Aufgabenplanung (Teilprüfungsbericht Seite 36) |
Diese Empfehlung ist
unverständlich, da der Fachbereich im Prüfverfahren mündlich und schriftlich
dargelegt hat, dass die demographische Entwicklung nicht nur der
Kreisbevölkerung, sondern auch der Kreisbediensteten und insbesondere der
Bediensteten des Fachbereichs Gesundheit seit einigen Jahren Gegenstand der
Planungen sind. |