Betreff
Beratungsstelle bei Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern - Antrag der Stiftung St. Agnes-Hospital vom 15.12.2011
Vorlage
0141/2012
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit beschließt wie folgt:


Rechtsgrundlage:

Keine

Sachdarstellung:

Die Stiftung St.-Agnes-Hospital Bocholt beantragte mit Schreiben vom 15.11.2011 die Zuschussgewährung für die Beratungsstelle bei Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern wieder aufzunehmen und Fördermittel für die Jahre 2010 und 2011 nachzuzahlen.

Der Antrag wurde im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2012 behandelt. Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit beschloss in seiner Sitzung am 09.02.2012, dem Kreistag zu empfehlen, für die Beratungsstelle vorsorglich einen Betrag von 16.000 € im Kreishaushalt vorzusehen. Die endgültige Bewilligung des Zuschusses solle allerdings erst dann erfolgen, wenn ein prüffähiges Konzept vorliegt und es von der Verwaltung nach den Kriterien der bisherigen Überprüfung kommunaler Förderstrukturen im freiwilligen Bereich ausgewertet und beurteilt wurde und der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit auf Grundlage der Bewertung der Verwaltung der Bewilligung zustimmt. Der Kreistag ist dieser Empfehlung im Zuge der Verabschiedung des Haushalts 2012 am 01.03.2012 gefolgt.

Im Rahmen der Überprüfung wurde deutlich, dass die Leistungen der Beratungsstelle zwei Schwerpunkte bilden: 

a.       Präventives Beratungsangebot bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Die Beratungsstelle bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie Einrichtungen mit einem einrichtungs- bzw. fallbezogenen Unterstützungsbedarf besonders niedrigschwellige Beratung an (Hauptaufgabe).

b.      Konzeption und Durchführung von Fortbildungsangeboten für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und in 2012 erstmals auch für Fachkräfte aus der offenen Jugendarbeit und Schulsozialarbeit als Teil der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Schwerpunktbereiche sind inhaltlich miteinander verzahnt. Insbesondere die Fortbildungsveranstaltungen tragen zu einer besseren Vernetzung der unterschiedlichen Institutionen und Fachleute auf Kreisebene bei, die mit dem Phänomen Häusliche Gewalt zu tun haben.

Im Rahmen der Überprüfung der Beratungsstelle wurden verschiedene fachliche Stellungnahmen eingeholt, sie sind in dem anliegenden Auswertungsbogen aufbereitet. Der Tenor der Rückmeldungen kann wie folgt gebündelt werden:

-       Die Fortbildungen der Beratungsstelle werden von Erzieherinnen/Erziehern und Lehrkräften gut angenommen und positiv bewertet.

-       Über die Quantität und die Qualität des niedrigeschwelligen Beratungsangebotes können keine seriösen Aussagen getroffen werden.

-       Das Vorhalten eines niedrigschwelligen Beratungsangebotes bei Misshandlung, Vernachlässigung und Missbrauch von Kindern wird vielfach befürwortet. Auf Ebene der Jugendämter gibt es hierzu allerdings unterschiedliche Meinungen.

Vorausgesetzt die Politik hält die Leistungen der Beratungsstelle ganz oder teilweise weiterhin für notwendig, können folgende Optionen überlegt werden:

1.      Personal- und Sachkosten zur Konzeption und Durchführung von Maßnahmen wie z.B. das Fortbildungsangebot werden künftig in Abstimmung mit dem Runden Tisch GewAlternativen projektorientiert finanziert.

u n d / o d e r

2.      Das institutionelle Vorhalten der Beratungsstelle mit einem präventiven Beratungsangebot wird pauschal gefördert. Das Vorgehen wird vorab in der Runde der Jugendamtsleiter im Kreis Borken besprochen.

Sofern seitens der Politik eine Fortführung von Leistungen gewollt ist, kann davon ausgegangen werden, dass dies nur mit Förderung durch den Kreis Borken machbar ist. Die Stiftung St.-Agnes-Hospital Bocholt hat in ihrem Antrag vom 15.11.2011 deutlich gemacht, dass sich die Stiftung anderenfalls nicht in der Lage sieht, die Beratungsstelle weiterzuführen. Unterstrichen wird diese Aussage durch die Verwendungsnachweise 2010 und 2011, die einen Jahresfehlbetrag von 54.088,55 € bzw. 56.331,98 € ausweisen. Das Gesamtdefizit wird zum 31.12.2011 mit 319.105,55 € beziffert.

Im Falle einer Entscheidung zugunsten einer (teilweisen) Wiederaufnahme der Förderung der Beratungsstelle würde der Sperrvermerk im Haushalt 2012 Budget 04 entsprechend aufgehoben werden. Bei einer weiteren Förderung über das Jahr 2012 hinaus empfiehlt die Verwaltung, die Fach- und Budgetverantwortung der Gleichstellungsbeauftragten zu übertragen und damit mögliche Fördermittel in das Budget 11, Produkt 11.03.03 Gleichstellung einzustellen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?