Vorbehaltlich der schulfachlichen Genehmigung wird zum Schuljahr 2012/13 am Berufskolleg Bocholt-West der Bildungsgang „Berufskraftfahrer/in“ (Anlage A1 APO-BK) eingerichtet..
Rechtsgrundlage:
§ 78 Abs. 2, § 81 Abs. 2 u. 3 Schulgesetz NRW
Sachdarstellung:
Bei dem Bildungsgang „Berufskraftfahrer/in“ nach Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufskollegs handelt es sich um eine Fachklasse für einen dualen Ausbildungsberuf. Das Berufskolleg Bocholt-West hat die Einrichtung des Bildungsganges am 11.05.2012 beantragt. Die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Hintergrundinformationen sind in der Anlage zum Antrag des Berufskollegs vom 11.05.2012 dokumentiert.
Zielrichtung der Schulentwicklung der Berufskollegs des Kreises ist die Bereithaltung eines möglichst differenzierten Bildungsangebotes und hier insbesondere für die Ausbildungsberufe im dualen System. Das Vorhaben ist auf der Ebene der Münsterlandkreise thematisiert worden und wird insbesondere von der Stadt Münster unterstützt. Außerdem ist eine entsprechende Abstimmung mit dem Kreis Wesel vorgenommen worden.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Die Errichtung des Bildungsganges wird abgelehnt. Damit käme eine interessante und für die regionale Entwicklung wichtige Fachklasse nicht zustande. Die betreffenden Auszubildenden wären weiterhin auf Angebote im Umland angewiesen, die nur mit erheblichen Fahrzeiten erreichbar wären.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von Euro ist im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
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Nein |
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Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?
Der künftig zu erwartende Aufwand wird durch Landeszuweisungen nach dem GFG abgedeckt.