Gemeinsamer Antrag der SPD- Fraktion und der Fraktion B90/ Die Grünen v. 08.06.2012
1. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung ein Konzept zur Errichtung eines Kommunalen Integrationszentrums zu erarbeiten. Das Kommunale Integrationszentrum soll Handlungsstrategien und Handlungsempfehlungen für die Politik, Verwaltung und Praxis entwickeln und den kommunalen Integrationsprozess im Kreis Borken weiter vorauszutreiben und zu gestalten. Zu diesem Zweck soll die Kreisverwaltung mit den Städten und Gemeinde eine Verständigung über die inhaltlichen Schwerpunkte, den organisatorischen Rahmen wie auch über die Finanzierung der entstehenden Sach- und Personalkosten des Kommunalen Integrationszentrums herbeizuführen. Der Kreis Borken soll Träger des angestrebten Integrationszentrums werden. Im Einvernehmen mit den Städten soll die baldige Antragstellung zur Förderung eines Kommunalen Integrationszentrums durch das Land NRW erfolgen.
2. Um eine breite Beteiligung von Freien Trägen, Fachleuten und des politischen Raumes zu ermöglichen beauftragt der Kreistag die Verwaltung eine Integrationskonferenz für den Kreis Borken mit Vertretern aus allen integrationsrelevanten Institutionen und Migrantenselbstorganisationen sowie Fachleuten aus Praxis, Verwaltung und Politik zu organisieren. Diese Integrationskonferenz soll künftig einmal jährlich durch die Kreisverwaltung eingeladen werden, um Problemlagen und Zukunftsperspektiven von kommunaler Integration diskutieren und dem Integrationsprozess im Kreis Borken so die notwendige Kontinuität und Nachhaltigkeit geben. Die Ergebnisse der Integrationskonferenz sollen in die Arbeit des kommunalen Integrationszentrums einfließen.
Rechtsgrundlage:
Gesetz zur Förderung der Gesellschaftlichen Teilhabe NRW
Sachdarstellung:
Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine
wichtige gesellschaftliche Aufgabe zur Sicherung und Gestaltung unseres
sozialen und wirtschaftlichen Gefüges. Deshalb soll Integration zukünftig
strategisch gesteuert und als dauerhafte Querschnittsaufgabe von allen
Bereichen wahrgenommen werden. Im Einvernehmen mit den Gemeinden sollen
schulische Maßnahmen gefördert werden, die die Bildungschancen von Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund verbessern. Angebote der kommunalen
Ämter und Einrichtungen sowie der freien Träger sollen vor Ort koordiniert
werden. Die Kommunalen Integrationszentren sollen zudem ergänzende Angebote zur
Qualifizierung der Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in
sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und
Jugendlichen mit Migrationshintergrund sowie einer Zusammenarbeit mit den
zugewanderten Eltern machen. Das Land NRW unterstützt die personelle
Ausstattung der einzelnen KIZ mit der Abordnung von zwei Lehramtskräften sowie
mit finanziellen Zuschüssen für drei sozialpädagogische Fachkräfte (je 50.000
€) und für Sachbearbeitung (20.000 €). Aufwendungen für Sach- und Bürokosten
werden nicht gefördert. Eine Befristung der Förderung ist nicht vorgesehen.
Das Kommunale Integrationszentrum soll seine Leistungen weitgehend vor Ort erbringen. Der Kreis Borken soll daher die Kommunen über die mögliche Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums informieren und mit ihnen erörtern, ob und ggf. welche Aufgaben ein Kommunales Integrationszentrum wahrnehmen sollte. Ebenso sollen die Wohlfahrtsverbände informiert und aufgefordert werden, ihre Erwartungen an ein Integrationszentrum zu benennen. Die nähere Ausgestaltung der inhaltlichen Eckpunkte soll durch die frühzeitige Beteiligung der Kommunen, aber auch von Institutionen, die Beiträge zur Integration leisten, gewährleistet werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für eine bedarfsorientierte und vernetzte Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums.
Sobald ein entsprechendes Einvernehmen mit den Städten und den freien Trägern erzielt werden kann, wird die Verwaltung zu einer kreisweiten Integrationskonferenz einladen. Die Integrationskonferenz ist das geeignete Instrument, um den Informationsaustausch zu verbessern. Sie soll zur Meinungsbildung beitragen und das Know-how der Teilnehmer und deren praktische Erfahrungen nutzen, um eine am Bedarf ausgerichtete Konzeption spezifizieren zu können und die Akzeptanz des Kommunalen Integrationszentrums zu verbessern. Entsprechend sollen die Ergebnisse der Integrationskonferenz in die konzeptionelle Ausgestaltung des KIZ einfließen.