Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wird im Anschluss an die Zuleitung an den Kreistag zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.
Rechtsgrundlage:
§
53 I der Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit §§ 95, 96 der Gemeindeordnung
(GO NRW)
Sachdarstellung:
Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit §
95 GO NRW ist zum Schluss eines Haushaltsjahres ein Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang. Zudem ist ein Lagebericht
beizufügen.
§ 95 Abs. 3 GO NRW sieht vor, dass der
bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zugeleitet wird. Die mit der
Einführung des NKF verbundenen zeitlichen Verzögerungen bei der
Eröffnungsbilanz und den ersten Jahresabschlüssen konnten bei der Aufstellung
des Jahresabschlusses 2010 noch nicht vollständig aufgeholt werden.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ist
zahlenmäßig vollständig aufbereitet. Die Ergebnisrechnung und die
Finanzrechnung sind als Anlage beigefügt. Derzeit werden der Anhang und der
Lagebericht ausformuliert. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird der
Entwurf des Jahresabschlusses mit den vorgeschriebenen Anlagen dem Kreistag –
möglichst zur Sitzung am 05.07.2012 – vorgelegt. Während der Aufstellung des
Entwurfs des Jahresabschlusses 2010 wurden die einzelnen Schritte und
Zwischenergebnisse in regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen zwischen dem
Fachdienst Finanzen, der Revision und Aufsicht sowie der begleitenden
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage abgestimmt.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wurde
auf Grundlage des testierten, aber noch nicht festgestellten Jahresabschlusses
2009 aufgestellt. Im Hinblick auf die seinerzeit geplante Verabschiedung des
Gesetzes zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und
Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Fortentwicklungsgesetz –
NKFFG) hat der Kreistag am 01.03.2012 von einer Feststellung des vom
Rechnungsprüfungsausschuss am 08.02.2012 uneingeschränkt testierten
Jahresabschlusses 2009 zunächst abgesehen, da die Feststellung unter
Berücksichtigung der zu erwartenden buchhalterischen und bilanziellen Vorteile
erfolgen sollte. Aufgrund der Auflösung des Landtags am 14.03.2012 wurde die
Gesetzesreform nicht abgeschlossen, obwohl zwischen den Landtagsfraktionen
bereits weitgehender Konsens über die zukünftigen Regelungen bestand. Es wird
nunmehr davon ausgegangen, dass der neu konstituierte Landtag die Reform des
kommunalen Finanzmanagements zeitnah angehen wird. Ein erster Referentenentwurf
zur NKF-Fortentwicklung wird kurzfristig erwartet. Die Feststellung des
Jahresabschlusses 2009 soll daher noch einmal verschoben werden und
voraussichtlich am 04.10.2012 erfolgen.
Insgesamt ergibt sich bei den
Jahresabschlüssen folgender Stand:
Jahresabschluss |
Bearbeitungsstand/-plan |
Eröffnungsbilanz |
festgestellt am 29.01.2009, öffentlich bekanntgemacht |
2006 |
festgestellt am 24.09.2009, öffentlich bekanntgemacht |
2007 |
festgestellt am 13.07.2010, öffentlich bekanntgemacht |
2008 |
festgestellt am 17.02.2011, öffentlich bekanntgemacht |
2009 |
Vorlage des testierten Jahresabschlusses am 01.03.2012 Feststellung Kreistag voraussichtlich am
04.10.2012 |
2010 |
Vorlage des
Entwurfs im Juli 2012 Rechnungsprüfungsausschuss
am 13.09.2012 Feststellung
Kreistag voraussichtlich am 04.10.2012 |
Der Jahresabschluss 2011 wird unmittelbar
nach Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010 aufbereitet. Es ist
geplant, den Jahresabschluss 2011 im Entwurf am 06.12.2012 vorzulegen.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
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Nein |