Betreff
Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010
Vorlage
0177/2012
Art
Beschlussvorlage

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wird im Anschluss an die Zuleitung an den Kreistag zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

 


Rechtsgrundlage:

§ 53 I der Kreisordnung (KrO NRW) in Verbindung mit §§ 95, 96 der Gemeindeordnung (GO NRW)

 

Sachdarstellung:

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW ist zum Schluss eines Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss besteht aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen, Bilanz und Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.

 

§ 95 Abs. 3 GO NRW sieht vor, dass der bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Kreistag zur Feststellung zugeleitet wird. Die mit der Einführung des NKF verbundenen zeitlichen Verzögerungen bei der Eröffnungsbilanz und den ersten Jahresabschlüssen konnten bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2010 noch nicht vollständig aufgeholt werden.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 ist zahlenmäßig vollständig aufbereitet. Die Ergebnisrechnung und die Finanzrechnung sind als Anlage beigefügt. Derzeit werden der Anhang und der Lagebericht ausformuliert. Sobald diese Arbeiten abgeschlossen sind, wird der Entwurf des Jahresabschlusses mit den vorgeschriebenen Anlagen dem Kreistag – möglichst zur Sitzung am 05.07.2012 – vorgelegt. Während der Aufstellung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010 wurden die einzelnen Schritte und Zwischenergebnisse in regelmäßigen gemeinsamen Besprechungen zwischen dem Fachdienst Finanzen, der Revision und Aufsicht sowie der begleitenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage abgestimmt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2010 wurde auf Grundlage des testierten, aber noch nicht festgestellten Jahresabschlusses 2009 aufgestellt. Im Hinblick auf die seinerzeit geplante Verabschiedung des Gesetzes zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Fortentwicklungsgesetz – NKFFG) hat der Kreistag am 01.03.2012 von einer Feststellung des vom Rechnungsprüfungsausschuss am 08.02.2012 uneingeschränkt testierten Jahresabschlusses 2009 zunächst abgesehen, da die Feststellung unter Berücksichtigung der zu erwartenden buchhalterischen und bilanziellen Vorteile erfolgen sollte. Aufgrund der Auflösung des Landtags am 14.03.2012 wurde die Gesetzesreform nicht abgeschlossen, obwohl zwischen den Landtagsfraktionen bereits weitgehender Konsens über die zukünftigen Regelungen bestand. Es wird nunmehr davon ausgegangen, dass der neu konstituierte Landtag die Reform des kommunalen Finanzmanagements zeitnah angehen wird. Ein erster Referentenentwurf zur NKF-Fortentwicklung wird kurzfristig erwartet. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 soll daher noch einmal verschoben werden und voraussichtlich am 04.10.2012 erfolgen.

 

Insgesamt ergibt sich bei den Jahresabschlüssen folgender Stand:

 

Jahresabschluss

Bearbeitungsstand/-plan

Eröffnungsbilanz

festgestellt am 29.01.2009, öffentlich bekanntgemacht

2006

festgestellt am 24.09.2009, öffentlich bekanntgemacht

2007

festgestellt am 13.07.2010, öffentlich bekanntgemacht

2008

festgestellt am 17.02.2011, öffentlich bekanntgemacht

2009

Vorlage des testierten Jahresabschlusses am 01.03.2012

Feststellung Kreistag voraussichtlich am 04.10.2012 

2010

Vorlage des Entwurfs im Juli 2012

Rechnungsprüfungsausschuss am 13.09.2012

Feststellung Kreistag voraussichtlich am 04.10.2012

 

Der Jahresabschluss 2011 wird unmittelbar nach Vorlage des Entwurfs des Jahresabschlusses 2010 aufbereitet. Es ist geplant, den Jahresabschluss 2011 im Entwurf am 06.12.2012 vorzulegen.

 

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein