Antrag der SPD-Fraktion v. 17.06.2012
1. Der Kreistag Borken fordert die Bundes
– und die Landesregierung NRW auf, Initiativen bei der Fortschreibung des
Bundesbaurechtes zu ergreifen, um die Privilegierung industrieller
Tierhaltungsanlagen einzudämmen.
2. Der Kreistag Borken fordert die
Bundes- und die Landesregierung NRW auf, Initiativen zur Begrenzung von
Intensivmastanlagen im Bereich des Baurechtes, des Immissionsschutzes, der
Gesundheitsvorsorge und des Düngerechtes zu ergreifen.
3. Der Kreistag Borken fordert den
Landrat auf, für eine Verabschiedung der Resolution in den Räten der Städte und
Gemeinden des Kreises zu werben.
Sachdarstellung:
Der stetig zunehmende Ausbau von Intensivmastanlagen trifft auch im
Kreis Borken auf immer stärkere Ablehnung. Die ökologischen Belastungen, die
Unvereinbarkeit der Intensivtierhaltung mit Wohnen und der Lebensqualität in
unserem Kreis, mögliche gesundheitliche Gefährdungen sowie der Tierschutz rufen
Vorbehalte hervor. Die Bürgerinnen und Bürger wehren sich verstärkt gegen
Belastungen wie Gerüche und Stäube, die von Intensivmastanlagen ausgehen.
Unsere Städte und Gemeinden haben kaum rechtliche Möglichkeiten steuernd auf
die Ansiedlung von Intensivmastanlagen
einzuwirken oder sie gar zu verhindern. Diese fehlenden
Regulierungsmöglichkeiten der Kommunen gehen nach Meinung vieler zu Lasten der
bäuerlichen Familienbetriebe. Die Branchenvereinbarung ist zwar eine gut
gemeinte Absichtserklärung aber sie ist, wie alle wissen, ohne rechtliche
Bindung und damit wirkungslos. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der
Branchenvereinbarung haben einige Räte auf die Notwendigkeit der Novellierung
des Baugesetzbuches hingewiesen. Die steigende Zahl von Genehmigungen für
beantragte Intensivmastanlagen lässt die Skepsis auch innerhalb der
Landwirtschaft immer größer werden. Kritische Landwirte fordern genau wie viele
andere Bürger den engen Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Hofstelle
und geplanten neuen landwirtschaftlich/gewerblichen Betrieben. Ziel der
Reformen muss es sein, die planerische Entscheidungshoheit der Kommunen für
diesen Bereich sicher zu stellen und die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft
zu sichern. Darüber hinaus müssen die Reformen eine Verbesserung der
Gesundheitsvorsorge für die Menschen im ländlichen Raum, des Umweltschutzes und
nicht zuletzt des Tierschutzes zum Ergebnis haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte