Betreff
Intensivmastanlagen/Verabschiedung einer Resolution
Antrag der SPD-Fraktion v. 17.06.2012
Vorlage
0179/2012
Art
Antrag SPD-Fraktion

1.      Der Kreistag Borken fordert die Bundes – und die Landesregierung NRW auf, Initiativen bei der Fortschreibung des Bundesbaurechtes zu ergreifen, um die Privilegierung industrieller Tierhaltungsanlagen einzudämmen.

2.      Der Kreistag Borken fordert die Bundes- und die Landesregierung NRW auf, Initiativen zur Begrenzung von Intensivmastanlagen im Bereich des Baurechtes, des Immissionsschutzes, der Gesundheitsvorsorge und des Düngerechtes zu ergreifen.

3.      Der Kreistag Borken fordert den Landrat auf, für eine Verabschiedung der Resolution in den Räten der Städte und Gemeinden des Kreises zu werben.

 


Sachdarstellung:

Der stetig zunehmende Ausbau von Intensivmastanlagen trifft auch im Kreis Borken auf immer stärkere Ablehnung. Die ökologischen Belastungen, die Unvereinbarkeit der Intensivtierhaltung mit Wohnen und der Lebensqualität in unserem Kreis, mögliche gesundheitliche Gefährdungen sowie der Tierschutz rufen Vorbehalte hervor. Die Bürgerinnen und Bürger wehren sich verstärkt gegen Belastungen wie Gerüche und Stäube, die von Intensivmastanlagen ausgehen. Unsere Städte und Gemeinden haben kaum rechtliche Möglichkeiten steuernd auf die Ansiedlung von  Intensivmastanlagen einzuwirken oder sie gar zu verhindern. Diese fehlenden Regulierungsmöglichkeiten der Kommunen gehen nach Meinung vieler zu Lasten der bäuerlichen Familienbetriebe. Die Branchenvereinbarung ist zwar eine gut gemeinte Absichtserklärung aber sie ist, wie alle wissen, ohne rechtliche Bindung und damit wirkungslos. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Branchenvereinbarung haben einige Räte auf die Notwendigkeit der Novellierung des Baugesetzbuches hingewiesen. Die steigende Zahl von Genehmigungen für beantragte Intensivmastanlagen lässt die Skepsis auch innerhalb der Landwirtschaft immer größer werden. Kritische Landwirte fordern genau wie viele andere Bürger den engen Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Hofstelle und geplanten neuen landwirtschaftlich/gewerblichen Betrieben. Ziel der Reformen muss es sein, die planerische Entscheidungshoheit der Kommunen für diesen Bereich sicher zu stellen und die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft zu sichern. Darüber hinaus müssen die Reformen eine Verbesserung der Gesundheitsvorsorge für die Menschen im ländlichen Raum, des Umweltschutzes und nicht zuletzt des Tierschutzes zum Ergebnis haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ursula Schulte