Frau Karola Voß wird als Rechnungsprüferin abberufen.
Frau Esther Kapell wird zur Rechnungsprüferin bestellt.
Frau Stephanie Schmidt wird zur Rechnungsprüferin bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 104 Abs. 2 GO NRW
Sachdarstellung:
Karola Voß ist zum 01.07.2012 zur Stadt Borken gewechselt und hat dort die Leitung des Rechnungsprüfungsamtes übernommen. Damit endete auch ihre Tätigkeit in der Revision des Kreises Borken. Ihre Nachfolgerin, Frau Esther Kapell, soll zur Rechnungsprüferin bestellt werden.
Die Nachfolge in der technischen Prüfung hat Stephanie Schmidt mit einer halben Stelle zum 01.09.2012 angetreten, so dass sie zur Rechnungsprüferin bestellt werden soll.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Finanzielle Auswirkungen:
keine