Betreff
Abtretung der Stammanteile der Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) an der Berufsbildungsstätte Start GmbH (BBS START), Ludwigslust, an den Landkreis Ludwigslust-Parchim
Vorlage
0225/2012
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Kreistag stimmt der Abtretung der Stammanteile der Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH an der Berufsbildungsstätte START GmbH zum Nominalwert von 2.600,00 € an den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu.

2.    Der Kreistag weist die Vertreter/-innen des Kreises an, in den Gesellschaftsgremien der Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH und der Berufsbildungsstätte START GmbH entsprechenden Beschlüssen zuzustimmen.

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Rechtsgrundlage:

§ 111 GO NRW, § 115 Abs. 2 GO NRW, § 26 Abs. 1 Buchstabe k KrO NRW, § 53 Abs. 1 KrO NRW

Sachdarstellung:

Im Jahre 1991 wurde die Berufsbildungsstätte START GmbH (BBS START) im Landkreis Ludwigslust (jetzt: Landkreis Ludwigslust- Parchim) gegründet. Im Rahmen der Partnerschaft zwischen dem Landkreis Ludwigslust und dem Kreis Borken beteiligte sich seinerzeit die Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH (BBS) mit einer Stammeinlage von 5.000,00 DM bei einem Stammkapital von 55.000,00 DM an der BBS START. Zur Zeit halten der Landkreis Ludwigslust-Parchim 26.000,00 € und die BBS 2.600,00 € an der BBS START GmbH.

Die Aufgaben der BBS START sind auf öffentliche Zwecke ausgerichtet. Die BBS START betreibt die überbetriebliche Ausbildung, die Aus- und Fortbildung von Arbeitslosen, die berufliche Weiterbildung und die berufliche Förderung und Ausbildung von Jugendlichen. Mit der Beteiligung der BBS an der BBS START sollte die partnerschaftliche Unterstützung zwischen den Kreisen Borken und Ludwigslust in diesem Bereich vertieft und der Aufbau der neuen Bundesländer auf kommunaler Ebene entsprechend dem Einigungsvertrag unterstützt werden. Ziel der gesellschaftsrechtlichen Zusammenarbeit war es auch, die BBS START in vergleichbarer Weise wie die hiesige BBS zu entwickeln. Hierzu war z.B. in den ersten Jahren ein leitender Mitarbeiter der BBS in der Geschäftsführung der BBS START tätig. Noch heute findet ein wechselseitiger Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den beiden Gesellschaften statt.

Die BBS konnte in den vergangenen Jahren aus der gesellschaftsvertraglichen Verbindung der beiden Gesellschaften über weitere Erfahrungen hinaus gute Einblicke in die unternehmensinternen Abläufe der BBS START gewinnen. Da keine Konkurrenzbeziehungen zwischen beiden Gesellschaften bestehen, konnten so zum Wohle beider Seiten immer wieder wichtige strategische Diskussionen miteinander abgeglichen werden. Allerdings stellt das Kommunalrecht an die Länder übergreifende Verbindung Anforderungen, die zunehmend mittelbar über die BBS auf den Kreis Borken und die Stadt Ahaus als kommunale Gesellschafter zukommen und einen verstärkten Arbeitsaufwand mit sich bringen. Zuletzt befasste sich der Kreistag am 17.02.2011 und der Rat der Stadt Ahaus am 22.03.2011 mit einer Stammkapitalerhöhung bei der BBS START und einer Übernahme der Stammeinteile des Landkreises Ludwigslust-Parchim  an der Gemeinnützigen Ludwigsluster Projektgesellschaft mbH (GLP) durch die BBS START (siehe Sitzungsvorlage 0035/2011). Diese Entscheidung über die letztlich mittelbare Beteiligung an der GLP wurde der Bezirksregierung Münster als Aufsichtsbehörde angezeigt. Nunmehr steht eine Entscheidung über die Gründung einer Akademie Wirtschaft Entwicklung START GmbH (AWE START GmbH) als Tochtergesellschaft der BBS START an. Auch hier wären der Kreistag und der Rat der Stadt Ahaus zu beteiligen und wäre die Entscheidung der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Diese aktuelle gesellschaftsrechtliche Veränderung bei der BBS START hat jetzt die BBS nach entsprechenden Beratungen in seinen Gesellschaftergremien zum Anlass genommen, mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim über die weitere Zusammenarbeit grundsätzlich zu beraten. Im Ergebnis ist man übereingekommen, dass diese Zusammenarbeit nicht mehr zwingend eine gesellschaftsrechtliche Verbindung voraussetzt, sondern der wechselseitige Erfahrungs- und Wissensaustausch auch auf andere Weise (z.B. Mitwirkung in einem Beirat) bewerkstelligt werden kann. Daher soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Abtretung der Anteile der BBS an der BBS START zum Nominalwert von 2.600,00 € an den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgen. Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages der BBS START darf die Abfindung von austretenden Gesellschaftern den nominellen Wert der Stammeinlage nicht übersteigen.

Eine Beschlussfassung des Kreistages ist gemäß § 111 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW erforderlich, da die Vertreter des Kreises einer Abtretung von Anteilen an einer Beteiligung, an der der Kreis unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 50 % beteiligt ist, nur nach vorheriger Entscheidung des Kreistags zustimmen dürfen. Der Kreis Borken ist bekanntermaßen mit 64,8 Prozent an der BBS beteiligt. Gemäß § 111 Abs. 1 GO NRW ist eine Abtretung - und damit ein Verlust des Einflusses auf die BBS START GmbH-  nur zulässig, wenn hierdurch die Aufgabenerfüllung des Kreises gegenüber seinen Einwohnern nicht beeinträchtigt wird. Dies ist im Falle der Abtretung der Anteile an der BBS START GmbH nicht zu erwarten, da die Gesellschaft außerhalb des Kreises Borken tätig ist. Die Entscheidung des Kreises Borken über die mittelbare Abtretung der Geschäftsanteile an der BBS START GmbH ist gemäß § 115 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, der Abtretung der Stammanteile der BBS an der BBS START an den Landkreis Ludwigslust zuzustimmen. Gleichzeitig sollten die Vertreter des Kreises Borken in den Gesellschaftsgremien entsprechend angewiesen werden.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Der Kreistag lehnt die Abtretung der Gesellschaftsanteile ab. Bleibt die BBS Gesellschafterin der BBS START, werden der Kreistag und der Rat der Stadt Ahaus über die Gründung einer Akademie Wirtschaft Entwicklung START GmbH (AWE START GmbH) als Tochtergesellschaft der BBS START und über künftig weitere mögliche gesellschaftsrechtliche Veränderungen zu entscheiden haben.      


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von 0,00 Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?