Der vorgetragene Ergebnisbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Bericht aufgezeigten Ergebnisse in der Fortschreibung des Rettungsbedarfsplanes zu berücksichtigen und die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen..
Rechtsgrundlage:
§ 12 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NW)
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken ist als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet in regelmäßigen Abständen den Bedarfsplan für den Rettungsdienst fortzuschreiben. Die letzte Fortschreibung datiert aus dem Jahre 2008. Zur Aktualisierung des Planes ist im November 2011 die Fa. Orgakom aus Waldbronn beauftragt worden, die rettungsdienstliche Organisation im Kreis Borken zu untersuchen. Dieser Auftrag erfolgte in Abstimmung mit den Krankenkassen.
Zum Auftragsumfang gehören
- Datensammlung / Bestandsaufnahme der Daten aus dem Jahr 2011
- Hilfsfristanalyse
- Rettungsmittelausstattung Notfallrettung
- Rettungsmittelausstattung Krankentransport
- Überprüfung von besonderen Aspekten der Organisation des Rettungsdienstes im Kreis Borken
Die Ergebnisse der Untersuchung sind Vertretern des Kreises Borken und der Krankenkassen vorgestellt und erläutert worden. Gleichzeitig sind vom Gutachter mehrere Maßnahmen vorgeschlagen worden, die den Rettungsdienst im Kreis Borken optimieren werden.
Folgende Massnahmen schlägt der Gutachter vor:
- Ausdehnung der Rettungswache Heek von einer Tageswache zu einer Wache rund um die Uhr
- Stundenweise Ausdehnung der Vorhaltestunden für den 2. RTW in den Standorten Ahaus, Borken und Gronau
- Stundenweise Einführung eines 3. RTW in der Rettungswache Bocholt
- Stundenweise, standortübergreifende Ausdehnung der Vorhaltestunden für den Krankentransport
Die Krankenkassen haben zwischenzeitlich einer Umsetzung der vorgeschlagenen Optimierungsmaßnahem zugestimmt.
In der Sitzung des Fachausschusses werden die Einzelergebnisse mündlich vorgetragen.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?