Der Kreistag beschließt die im Entwurf beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen für den Kalkulationszeitraum 2013/2014.
Rechtsgrundlage:
§§ 5 und 26 Abs. 1 Buchst. f) der Kreisordnung NRW (KrO NRW)
§§ 1,2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW)
§ 9 des Abfallgesetzes für das Land NRW (LAbfG)
§ 18 Abs. 1 der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Borken
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken erhebt zur Deckung seiner durch die Abfallentsorgung entstehenden Aufwendungen Benutzungsgebühren (§ 9 Abs. 3 LAbfG). Die Benutzungsgebühren sind nach § 6 Abs. 1 KAG kostendeckend festzusetzen. Bei der Kalkulation der Gebühren können grundsätzlich nur Kosten angesetzt werden, die betriebsbedingt sind, das heißt, die ausschließlich durch die kommunale Abfallentsorgung entstehen. Nach § 9 Abs. 2 LAbfG gehört zu den ansatzfähigen Kosten auch die Zuführung von Rückstellungen für die Nachsorgekosten für stillgelegte Deponien, soweit diese nicht bereits durch Rückstellungen gedeckt sind. Bei der Gebührenrechnung kann ein Kalkulationszeitraum von höchsten drei Jahre zu Grunde gelegt werden.
Für die beim Kreis Borken angelieferten Abfalle werden die Benutzungsgebühren grundsätzlich nach dem Gewicht der Abfälle in Tonnen berechnet. Mit der Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge als einwohnerbezogene Grundgebühr gem. § 6 Abs. 3 Satz 3 KAG sollen darüber hinaus im Wesentlichen die fixen Baukosten (insbesondere Oberflächenabdichtung) im Rahmen der Nachsorge der Deponien Borken-Hoxfeld und Alstätte III als sog. Vorhaltekosten größtenteils gedeckt werden. Die verbleibenden Baukosten und die laufenden Betriebskosten der Nachsorge (insbesondere Fassung und Ableitung der Deponiesickerwässer, Deponiegasfassung und –verwertung) werden über die Restabfallgebühr je Tonne abgerechnet.
Aufgrund veränderter Mengen- und Kostenentwicklungen, der Anpassung der Zuführung zu den Deponierückstellungen sowie einer verringerten Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich muss die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen vom 25.10.2011 angepasst werden. Bei der vorliegenden Gebührenkalkulation wird mit den Jahren 2013 und 2014 ein zweijähriger Kalkulationszeitraum zu Grunde gelegt. Damit ist beabsichtigt, die geänderten Gebühren über diesen Kalkulationszeitraum konstant zu halten.
Beim Restabfall führen höhere Kosten bei der EGW und beim Kreis Borken auf Grund von Tarif- und Preissteigerungen, eine höhere Zuführung zu den Deponierückstellungen und eine gegenüber den Vorjahren deutlich geringere Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zu einer notwendigen Gebührenerhöhung. Beim Bioabfall erfordern neben Tarif- und Preissteigerungen ein absehbar geringeres Mengenaufkommen gegenüber 2012, steigende Anforderungen und Zusatzkosten bei der Lagerhaltung und der Vermarktung von Kompostprodukten durch verschärfte Anforderungen der BioAbfallVO ebenfalls einen Gebührenanstieg.
Zur weiteren Darstellung wird auf den Entwurf der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen (Anlage 1) und auf die Abfallgebührenbedarfsberechnung 2013 (Anlage 2) und 2014 (Anlage 4) sowie die nachstehende Darstellung verwiesen.
Die Verwaltung hat mit den Städten und Gemeinden in der gemeinsamen Abfallwirtschaftskommission am 10.09.2012 und am 19.09.2012 den zweijährigen Kalkulationszeitraum für 2013/2014 und die vorgeschlagene Gebührensatzung einvernehmlich abgestimmt.
1. Mengenentwicklung 2012/2013-2014
Grundlage für die Kostenverteilungen beim Kreis Borken und bei der EGW für die Abfallentsorgung sind die jährlichen Abfallmengen, die die EGW für den Kreis Borken und für Dritte verarbeitet. Für die dem Kreis Borken zuzurechnenden (kommunalen) Abfallmengen erhebt der Kreis auf Grundlage einer Satzung Gebühren für die Benutzung von Abfallentsorgungsanlagen von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Den verarbeiteten Mengen in den verschiedenen Abfallbehandlungsanlagen der EGW entsprechend werden die Kosten auf die gebührenpflichtigen und entgeltpflichtigen Mengen verteilt.
Die nachstehende Tabelle 1 gibt die Verteilung der voraussichtlichen Mengen zwischen gebührenpflichtigen (kommunalen) und entgeltpflichtigen (gewerblichen) Abfallarten an.
Tabelle 1: Verteilungsübersicht
– Abfallmengen
In den Abfallgebührenbedarfsberechnungen 2013 und 2014 werden somit die jährlichen kommunalen Abfallmengen für den überlassungspflichtigen Restabfall aus privaten Haushalten (45.200 t), den Bioabfall (46.000 t) und den Grünabfall (5.000 t) berücksichtigt. Die Ansätze wurden auf Grund der aktuellen Mengenströme angepasst. Auf Grund des Ist-Wertes des Jahres 2011 und der bisherigen Mengenentwicklung in 2012 musste die kommunale Bioabfallmenge auf jährlich 46.000 t gesenkt werden. Bei den Grünabfällen wurden wie schon in der Kalkulation 2012 die zusätzlichen Mengen (2.000 t jährlich) aus Bocholt und Isselburg berücksichtigt.
2. Kostenentwicklung 2013/2014
2.1 Kosten des Kreises Borken (ohne
Zuführung zu den Deponierückstellungen)
Für den Kreis Borken werden Personalkosten sowie anteilige Sach- und Verwaltungsgemeinkosten von Bediensteten, die Aufgaben im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallwirtschaft“ wahrnehmen, auf der Grundlage des KGSt-Gutachtens „Kosten eines Arbeitsplatzes“ ermittelt und ebenfalls in den Abfallgebührenbedarfsberechnungen 2013 und 2014 berücksichtigt. Der Kostenansatz wurde mengenanteilig auf die Bereiche Rest-, Bio- und Grünabfall verteilt.
Nach dem neuesten Gutachten (Berechnung nach KGSt M 4/2011: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2011/2012)) wurden die Kostenansätze für 2013 und 2014 entsprechend angepasst.
Weitere Kosten sind die erwarteten Ausschüttungen aus den Erlösen der Altpapierverwertung an die Kommunen. Der Kreis Borken verwertet die kommunalen Altpapiermengen zentral über die kreiseigene EGW. Erstmals werden für 2013 und auch 2014 die Altpapiermengen aus der Stadt Bocholt berücksichtigt. Die bei der jüngsten Ausschreibung über die Altpapierverwertung erzielten Ergebnisse ermöglichen einen erheblichen Ausschüttungsbetrag an die Kommunen, den diese mindernd in ihre Abfallgebührenkalkulation einsetzen können.
Die nachstehende Tabelle 2 gibt einen Überblick über die Kosten des Kreises für das Jahr 2013:
Tabelle 2: Kosten des
Kreises 2013
Die
nachstehende Tabelle 3 gibt einen
Überblick über die Kosten des Kreises für das Jahr 2014:
Tabelle 3: Kosten des
Kreises 2014
2.2 Kosten der EGW
Die Kosten der EGW für die Abfallgebührenbedarfsberechnung 2013 stammen aus dem Wirtschaftsplan der EGW für 2013. Für 2014 hat die EGW eine entsprechende Prognose erstellt. Den einzelnen Positionen des Wirtschaftsplans 2013 und der Prognose wurden 19% Mehrwertsteuer zugerechnet, da der Kreis Borken in der Abfallwirtschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Bei den kalkulatorischen Kosten hat die EGW den Zinssatz aus dem letzten Jahr in Höhe von 5,0 % beibehalten. Die kalkulatorische Abschreibung wird linear auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten berechnet.
Die nachstehende Tabelle 4 zeigt die Verteilung der einzelnen Kostenarten auf die verschiedenen Abfallarten entsprechend dem Mengenanfall für das Jahr 2013.
Tabelle 4: Kosten der
EGW 2013
Die nachstehende Tabelle 5 zeigt die Verteilung der einzelnen Kostenarten auf die verschiedenen Abfallarten entsprechend dem Mengenanfall für den Kalkulationszeitraum 2014.
Tabelle 5: Kosten der
EGW 2014
Preissteigerungen und Mengenveränderungen haben insgesamt in 2013 zu einem Kostenanstieg von 4,78 % geführt. Eine erhebliche Veränderung ist durch die geänderte Zuordnung von Anlagen und Mengenströmen eingetreten. Hierdurch verändert sich die Umlagestruktur und die Position „vorab abziehbare Erträge“. Die direkte Kosten- und Erlöszuordnung führt zu mehr Transparenz. Jedoch ist der direkte Vergleich mit den Ansätzen für 2012 nur eingeschränkt möglich. Der Anstieg der Kosten beim Altpapier ist auf die kreisweite Altpapierverwertung zurückzuführen, die nunmehr auch die Altpapiermengen aus der Stadt Bocholt berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist aber auch auf eine erhöhte Durchleitung von Altpapiererlösen durch den Kreis an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hinzuweisen.
Zum Vergleich sind nachfolgend nachrichtlich die Kosten der EGW 2012 und die für 2013 kalkulierten Veränderungen dargestellt:
Tabelle 6: Kosten der
EGW - Veränderung 2012 zu 2013/2014
Die Kostensteigerung von ca. 280 TEUR in 2013
beim Restabfall ist im Wesentlichen auf folgende Gründe zurückzuführen:
·
Personalkostensteigerungen bei der EGW und beim Kreis
Borken aufgrund TVöD-Tarifanpassungen (3,5 % ab 01.03.2012, 1,4 % ab 01.01.2013
und 1,4% ab 01.08.2013)
·
Berücksichtigung von zusätzlichen Treibstoffkosten, die in
der Plankalkulation 2012 versehentlich nicht berücksichtigt wurden und sich
damit in der Nachkalkulation für den Restabfall 2012 auch mit ca. 140 TEUR
niederschlagen werden
·
Vertraglich vereinbarte Preissteigerungen für
Entsorgungsleistungen Dritter
Die Mehrkosten von ca. 175 TEUR beim
Bioabfall sind wesentlich durch folgende Punkte begründet:
· Personalkostensteigerungen
bei der EGW und beim Kreis Borken aufgrund TVöD-Tarifanpassungen (3,5 % ab
01.03.2012, 1,4 % ab 01.01.2013 und 1,4% ab 01.08.2013)
· Erhöhter
Kapitaldienst aus Zubau einer weiteren Kompostlagerhalle
· Steigenden
Anforderungen und Zusatzkosten bei der Lagerhaltung und der Vermarktung von
Kompostprodukten aufgrund verschärfter Anforderungen der zum 01.05.2012 in
Kraft getretenen BioabfallVO und der anstehenden Novellierung der
DüngemittelVO.
· Erhöhung
der spezifischen Behandlungskosten (Preis pro Tonne) aufgrund eines geringeren
Bioabfallaufkommens in 2013/2014 von 46.000 t (2012: 47.000 t)
Die Kostensteigerung beim Grünabfall basiert
auf folgenden Hintergrund:
· Personalkostensteigerungen
bei der EGW und beim Kreis Borken aufgrund TVöD-Tarifanpassungen (3,5 % ab
01.03.2012, 1,4 % ab 01.01.2013 und 1,4% ab 01.08.2013)
· Zusatzkosten
bei der Lagerhaltung und der Vermarktung von Kompostprodukten
Die Behandlungskosten der EGW bei der
Altpapierverwertung sind mit 18,00 EUR je Tonne konstant geblieben. Der
Gesamtkostenanstieg in diesem Bereich ist in der jährlichen Mehrmenge aus
Bocholt (5.000 t) begründet. Die EGW hat in diesem Jahr die Verwertung ausgeschrieben.
Bei der Ausschreibung hat sie Lose gebildet. Hierdurch konnten sich regionale
Entsorger beteiligen und haben auch Zuschläge erhalten. Das
Ausschreibungskonzept mit zwei Umladeanlagen im Kreisgebiet (Gescher und
Bocholt) führte dazu, dass u.a. auch zusätzliche Verladekosten eingetreten
sind. Diese zusätzlichen Kosten haben den kostensenkenden Mengeneffekt
kompensiert.
Die Abrechnung des Kreises mit der EGW
erfolgt auf der Basis der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen in der jeweils gültigen Fassung (VO PR Nr. 30/53) bei den verschiedenen Abfallarten. Da sich
die Mengenströme bei den Restabfällen nur schwer vorhersagen lassen, erfolgt
diese Abrechnung auf Grundlage eines Selbstkostenerstattungspreis (§ 7 VO PR
Nr. 30/53). Hierbei zahlt der Kreis der EGW monatlich einen Abschlag in Höhe
von 1/12 der kalkulierten Kosten. Nach Abschluss der Leistungsperiode wird der
Selbstkostenerstattungspreis ermittelt und die abschließende Abrechnung
vorgenommen. Beim Bio- und Grünabfall sind die Entwicklungen vergleichsweise
gut vorhersehbar. Daher werden vorkalkulatorische Selbstkostenfestpreise (§ 6
Abs. 1 und 2 VO PR Nr. 30/53) ermittelt. Der Selbstkostenfestpreis ist das
Ergebnis der Division der Gesamtkosten der EGW durch die geplante Menge. In
Abstimmung mit der EGW sind für den Bioabfall 82,11 €/t für 2013 und 82,02
EUR/t für 2014 sowie für den Grünabfall 34,17 €/t brutto für die
Kalkulationsperiode 2013/2014 vorgesehen.
Damit ergeben sich Gesamtkosten für die
Kalkulationsperiode 2013/2014 entsprechend der Tabelle 7.
Tabelle 7: Gesamtkosten
für die Kalkulationsperiode
3. Sonderposten für den Gebührenausgleich
„Abfallwirtschaft“
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abfallwirtschaft“ hat zum 31.12.2010 einen geprüften Bestand von 1.985.213,34 EUR. In der Abfallgebührenbedarfsberechnung 2011 sind hiervon schon 1.098.763,68 EUR als Entnahme aus dem Sonderposten gebührensenkend berücksichtigt. Aufgrund der geprüften Betriebsabrechnung 2011 (Nachkalkulation) konnten dem Sonderposten 470.985,13 EUR wieder zugeführt werden (Anlage 9). Auch im Jahr 2012 wurde zur Abmilderung der Restabfallgebühren eine Entnahme von 625.776,26 EUR aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abfallwirtschaft“ eingesetzt (Anlage 7).
Tabelle 8: Verteilung
Gebührenausgleich 2013/2014
Die derzeitige Kostenentwicklung bei der EGW im gebührenrelevanten Bereich lässt erwarten, dass 2012 die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich beim Restabfall um ca. 140 TEUR höher als geplant ausfallen wird. Danach ist zu erwarten, dass der Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich für den Restabfall zum 31.12.2012 auf ca. 530 TEUR anstelle von ursprünglich 671 TEUR kalkuliert werden muss.
Für 2013/2014 ist eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von ca. 537 TEUR für die gesamte Kalkulationsperiode geplant. Hiervon entfallen etwa 485 TEUR auf den Restabfall. Allein die Minderung der jährlichen Entnahme führt zu einer zusätzlichen Belastung des Gebührensatzes beim Restabfall gegenüber 2012 um rd. 10,00 EUR/t.
Mit der Entnahme aus dem Sonderposten wird erreicht, dass der angehobene Gebührensatz im Kalkulationszeitraum 2013/2014 dann aber konstant gehalten werden kann. Auf der Basis einer Prognoserechnung für das Jahre 2015 ist zu erwarten, dass der Gebührensatz für den Restabfall in der Kalkulationsperiode 2015 bei den jetzigen Rahmenbedingungen allerdings nochmals angehoben werden muss.
4. Zuführung zu den Deponierückstellungen
Nach § 9 Abs. 2 LAbfG gehört zu den ansatzfähigen Kosten auch die Zuführung von Rückstellungen für die Nachsorgekosten für stillgelegte Anlagen der Abfallentsorgung, soweit diese nicht bereits durch Rückstellungen gedeckt sind. Für den Kreis Borken wurde gutachtlich über den Nachsorgezeitraum 2011-2035 der Zuführungsbedarf für Rückstellungen von insgesamt 27,22 Mio. EUR ermittelt. Durch Veränderungen des Zinssatzes für die Verzinsung des Rückstellungsbestandes, dem jeweiligen Baumaßnahmenfortschritt und durch veränderte Betriebskosten im Nachsorgebereich kann sich der jährliche Bedarf ändern. Hierzu wird die für die Gebührenbedarfsberechnung 2011 entwickelte Modellrechnung jährlich fortgeschrieben. Gegenüber der Modellrechnung zur Gebührenkalkulation 2012 müssen die Beträge angepasst werden.
Die tatsächliche Entwicklung zeigt, dass nicht alle Prognosen aus dem Gutachten bestand haben. So sind die Qualität und die Quantität der Deponiegase auch aufgrund der laufenden Arbeiten zur Oberflächenabdichtung schlechter und geringer als erwartet. Dies führt dazu, dass die Erträge aus der Deponiegasverstromung um 100 TEUR geringer ausfallen und nicht mehr die Kosten mindern. Des Weiteren wurde in den letzten Jahren deutlich, dass in den Deponien höhere Mengen an Sickerwässern entstehen als angenommen. Hierdurch werden die Betriebskosten um ca. 15 TEUR zusätzlich belastet. Im Laufe des Jahres 2012 wurde bei der Oberflächenabdichtung an der Deponie Borken-Hoxfeld festgestellt, dass bei der Ermittlung der Baukosten im Gutachten der Deponiefuß um ca. 5.800 qm zu gering bemessen worden ist. Hierdurch entstanden zusätzliche Baukosten gegenüber dem Gutachten in Höhe von 300 TEUR, die schon 2012 verausgabt und in der aktualisierten Modellrechnung erfasst worden sind. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster wurde der Maßnahmenablauf zur Aufbringung der Oberflächenabdeckung an der Deponie Borken-Hoxfeld überarbeitet. Hierdurch verschieben sich auch die Kosten für die Baumaßnahmen in den einzelnen Jahren. Alle diese Effekte bewirken, dass der Ansatz für die Zuführung zu den Rückstellungen entgegen der Modellrechnung für 2012 angepasst werden muss.
Der Kreistag hat in 2010 festgelegt, dass die Berechnung der Deponienachsorgekosten spätestens in fünf Jahren, also in 2015, überprüft wird (Sitzungsvorlage 0195/2010). Dann muss die Modellrechnung entsprechend angepasst werden. Verwaltung und EGW schlagen auf Grund der Erfahrungen aus der tatsächlichen Entwicklung vor, die Überprüfung schon in 2014 anzustoßen, um für die Gebührenkalkulation 2016 gefestigte Daten vorliegen zu haben.
Die Fortschreibung der Modellrechnung (Anlage 6) zeigt, dass für die Jahre 2013 und 2014 eine Zuführung von jeweils 2,40 Mio. EUR notwendig ist, die sich wie folgt aufteilt:
Tabelle 9: Verteilung Zuführungsbedarf
Deponierückstellungen für 2013 und 2014
Der Zuführungsbetrag zu den Deponierückstellungen in Höhe von jährlich 2,40 Mio. EUR wird in die Abfallgebührenbedarfsberechnung einbezogen. Zunächst wird der auf die entgeltpflichtigen Mengen entfallende Teil heraus gerechnet. Für den Abfall aus den privaten Haushalten werden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden außer Bocholt und Isselburg gebührenmäßig mit den Nachsorgekosten vollständig belastet. Für Bocholt und Isselburg gibt es eine gesonderte Gebührenberechnung. Beide Städte haben nach Schließung der Deponie in Bocholt-Lankern erst ab Anfang 2003 die Deponie Borken-Hoxfeld (Norderweiterung) bis 2005 mit benutzt. Insofern werden Bocholt und Isselburg nur mit den anteiligen Nachsorgekosten der Norderweiterung belastet.
Im Einzelnen: In Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR werden jeweils in 2013 und 2014 auf den gebührenpflichtigen Restabfall die fixen Baukosten (insbesondere Oberflächenabdichtung) anteilig über die Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge über einen Einwohnerschlüssel verteilt. Grundlage sind die zum 01.01.2012 von IT.NRW ermittelten Einwohnerzahl des Kreises (369.107 Ew. davon Bocholt und Isselburg: 84.235 Ew.). Dabei werden 8,89 % der Kosten (Kostenanteil der Norderweiterung der Deponie Borken-Hoxfeld an den Bruttogesamtkosten aller sechs Kreisdeponien) auf alle Kommunen, also auch auf Bocholt und Isselburg verteilt. Der übrige, weitaus größere Teil der Kosten wird auf die Kommunen ohne Bocholt und Isselburg umgelegt. Die Baukosten fallen vorrangig nur in den ersten Jahren bis voraussichtlich 2018 mit einem erheblich schwankenden Verlauf an.
Der restliche Teil der Nachsorgekosten, insbesondere die Betriebskosten für den Deponieabschluss und die Deponienachsorge (z.B. Fassung und Ableitung der Deponiesickerwässer, Deponiegasfassung und –verwertung) werden 2013 und 2014 in Höhe von 707.113,93 EUR kalkulatorisch als variable Kosten in die gewichtsbezogene Restabfallgebühr eingestellt und über die Verteilung je Tonne auf die Gebührenpflichtigen umgelegt. Hier werden die Kosten der Norderweiterung analog zu den Baukosten auch auf Bocholt und Isselburg mit verteilt.
5. Garten- und Grünabfälle
Die vertragliche Regelung zwischen der EGW und der ESB über die Verarbeitung von Grünabfällen aus den Haushalten der Stadt Bocholt und der Stadt Isselburg wurde zum 31.12.2011 gekündigt. Daher ist der gesonderte Ausweis einer Grünabfallgebühr für die beiden Städte obsolet. Bocholt und Isselburg zahlen seit 2012 die gleiche Grünabfallgebühr je Tonne wie die anderen Kommunen im Kreis Borken.
6. Altpapierentsorgung
Die Altpapierentsorgung wird in der Gebührensatzung gesondert abgehandelt. Die Abrechnung der Altpapierentsorgung erfolgt wie in den letzten Jahren. Danach werden die nach Abzug der Gebühr von 18,00 EUR/t verbleibenden Überschüsse aus dem Verkauf des Altpapiers an die Kommunen vergütet. Die Stadt Bocholt erledigt die Altpapierentsorgung 2012 noch in eigener Regie. Ab dem 01.01.2013 werden auch die Mengen aus Bocholt vom Kreis Borken verwertet, so dass sich eine insgesamt größere Mengenbasis ergibt. Die EGW hat die Altpapierentsorgung in diesem Jahr erfolgreich öffentlich ausgeschrieben. Die sich hierdurch ergebenden Erlöse werden nach Abzug der Verwertungs- /Logistikkosten an die Kommunen weitergeleitet und können den Bürgerinnen und Bürgern gebührenmindernd zu Gute kommen.
Für den Kalkulationszeitraum 2013/2014 wird eine kommunale Altpapiermenge von jährlich ca. 17.000 t erwartet. Nach Abzug der Verwertungs-/Logistikkosten und der Gebühr von 18,00 EUR/t kann 2013 voraussichtlich ein Betrag von rd. 1,615 Mio. EUR jährlich an die Kommunen durchgeleitet werden. Dieser Auszahlungsbetrag ist jedoch nicht kalkulationsrelevant für die Altpapiergebühr und abhängig von der jeweiligen Marktentwicklung.
7. Gebührensätze
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Gebührensätze anzuheben. Die wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen auf die Gebührensätze pro Tonne sind nachstehend kurz zusammengefasst:
Restabfall:
Die
Effekte (Mehrkosten, Deponierückstellungen, Sonderposten für den
Gebührenausgleich) führen in der Gesamtbetrachtung für 2013/2014 pro Tonne Restabfall
durchschnittlich zu folgenden Mehrbelastungen gegenüber 2012:
Mehrkosten
der EGW 6,20
EUR/t
Mehrkosten
Kreis Borken 0,02
EUR/t
Erhöhung
der Zuführung zur Rekultivierung 3,03
EUR/t
Minderung
der Entnahme aus dem Gebührenausgleich 9,97
EUR/t
Summe 19,22
EUR/t
Bioabfall
Die
Effekte (Mehrkosten, Mengeneffekt, Sonderposten für den Gebührenausgleich)
führen in der Gesamtbetrachtung für 2013/2014 pro Tonne Bioabfall
durchschnittlich zu folgenden Mehrbelastungen gegenüber 2012:
Mehrkosten
der EGW 3,81
EUR/t
Mehrkosten
Kreis Borken 0,01
EUR/t
Mengeneffekt
(46.000 t 2013 zu 47.000 t 2012) ca. 1,68
EUR/t
Mehrentnahme
aus dem Gebührenausgleich -0,49
EUR/t
Summe 5,00
EUR/t
Grünabfall
Die
Effekte (Mehrkosten, Sonderposten für den Gebührenausgleich) führen in der
Gesamtbetrachtung für 2013/2014 pro Tonne Grünabfall durchschnittlich zu
folgenden Mehrbelastungen gegenüber 2012:
Mehrkosten
der EGW 1,04
EUR/t
Mehrkosten
Kreis Borken 0,02
EUR/t
Minderung
der Entnahme aus dem Gebührenausgleich 1,09
EUR/t
Summe 2,15
EUR/t
Folgende Gebührensätze sind vorgesehen:
|
|
2013/2014 |
2012 |
|
Abfallart |
EUR/t |
EUR/t |
1. |
Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll ohne Bocholt und Isselburg |
189,00 |
169,00 |
2. |
Restabfälle aus Haus- und Sperrmüll aus
Bocholt und Isselburg |
170,70 |
154,25 |
3. |
Bioabfälle aus Haus- und Sperrmüll |
82,00 |
77,00 |
4. |
Garten- und Grünabfälle |
34,65 |
32,50 |
|
|
2013/2014 |
2012 |
|
Nachhaltigkeitsabgabe |
EUR/Ew. |
EUR/Ew. |
1. |
Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge ohne Bocholt und Isselburg |
5,00 |
5,00 |
2. |
Nachhaltigkeitsabgabe Deponienachsorge für
Bocholt und Isselburg |
0,35 |
0,35 |
Tabelle 9: Abfallgebühren
2013/2014
8. Entwicklung der Gebührensätze:
Zur Information sind abschließend die Abfallgebührensätze
von 2005 bis 2012 (ohne Bocholt und Isselburg) aufgeführt:
Jahr |
Restabfall |
Bioabfall |
Grünabfall |
2012 |
169,00 €/t |
77,00 €/t |
32,50 €/t |
2011 |
169,00 €/t |
77,00 €/t |
30,90 €/t |
2010 |
169,00 €/t |
84,00 €/t |
32,00 €/t |
2009 |
169,00 €/t |
84,00
€/t |
32,00
€/t |
2008 |
177,00 €/t |
103,00
€/t |
32,00
€/t |
2007 |
177,00 €/t |
103,00
€/t |
32,00
€/t |
2006 |
168,00 €/t |
93,00
€/t |
30,00
€/t |
2005 |
142,00 €/t |
88,00
€/t |
30,00
€/t |
Mit dem geplanten zweijährigen Kalkulationszeitraum 2013 und 2014 werden die Gebührensätze für diesen Zeitraum bereits jetzt festgelegt. Damit haben die Kommunen frühzeitig eine verlässliche Kalkulationsgrundlage für die eigenen Gebührenberechnungen 2014. Eine Anpassung der Abfallgebührensatzung des Kreises Borken muss dann erst für 2015 vorgesehen werden.
Deutlich wird allerdings, dass die Gebührenstabilität für die Jahre 2013 und 2014 durch die Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich „Abfallwirtschaft“ erreicht wird. Für das Jahr 2015 muss dann mit einem weiteren Anstieg der Gebühren gerechnet werden, da der Sonderposten dann weitgehend aufgezehrt sein wird (vgl. Tabelle 8).
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Die Gebührenkalkulation wird – entgegen dem Wunsch der
Abfallkommission – nur für den Kalkulationszeitraum 2013 vorgenommen.
Für den Restabfall könnte für 2013 ein geringerer oder höherer Betrag aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich Abfallwirtschaft entnommen werden. Dann würde sich die Restabfallgebühr im nächsten Jahr entsprechend ändern. Dieses hat dann auch Auswirkungen auf die Folgejahre.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Aufwand von Euro ist im laufenden Budget finanziert: |
Ja |
Nein |
|||
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
Nein |
Die Abfallgebühren sind kostendeckend kalkuliert. Auswirkungen des Produkts 11.06.05 „Kostenrechnende Einrichtung Abfallwirtschaft“ auf die Ergebnispläne 2013 und 2014 sind nicht zu erwarten.