Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.10.2012
Sachdarstellung:
1.
Gilt der sichere Umgang mit Tierkadavern aus
Hähnchenmastanlagen (Infektions- und Arbeitsschutz) nur für Mitarbeiter und
nicht für die Eigentümer der Mastanlagen, die in vielen Fällen einen Großteil
der Arbeiten selber durchführen?
2. Wie wird im Sommer der gesetzlich geforderte Schutz vor Witterungseinflüssen (Hitze) bei der Lagerung von Hähnchenkadavern realisiert, wenn nur einmal pro Woche eine Abfuhr der Tierkadaver durch die zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt vorgesehen ist?
3. Warum werden die Standorte für die Aufbewahrungsbehältnisse für die Tierkadaver nicht in die Baugenehmigungsunterlagen eingezeichnet?
4. Wo verbleibt das bei der Reinigung des Standortes und der Behältnisse für die Zwischenlagerung der Tierkadaver anfallende belastete Abwasser?
5. Bei wie vielen Hähnchenmastanlagen im Kreis Borken werden unmittelbar vor jeder Ablieferung der Masthähnchen eine tierärztliche Kontrolle durchgeführt?
6. Wie viele Tierärzte stehen dazu im Kreis Borken zur Verfügung?
7. Wie und wo wird der, vor jeder Ablieferung von Masthähnchen, kontrollierte Gesundheitszustand durch die amtlichen Tierärzte dokumentiert?
8. Gibt es eine Checkliste für die Kontrolle der Hähnchenmastställe?
9. Wird auch der Vorabfang von amtlichen Tierärzten kontrolliert?
10. Gab es in den letzten Jahren Fälle, in denen die Fahrer der Tierkörperverwertungsanstalt tierseuchenrechtliche oder tierschutzrechtliche Verstöße an die Kreisverwaltung gemeldet haben?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte