Der Jugendhilfeausschuss nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
SGB VIII – Sozialgesetzbuch VIII – Kinder– und Jugendhilfe
Sachdarstellung:
Die Fachabteilung gehört zum Geschäftsbereich Verwaltung des Fachbereiches Jugend und Familie und nimmt mit 7,5 Planstellen folgende Aufgaben wahr:
1. Elterngeldstelle
- Beratung zu Elterngeld und Elternzeit
- Bewilligung von Elterngeld
- Verwaltungstätigkeiten zum Versand der Elternbriefe
- Verwaltungstätigkeiten zur U-Untersuchungsteilnahme
2. Stabsstelle
- Budgetverwaltung und Controlling, Geschäftsstatistik
- Geschäftsführung des Jugendhilfeausschusses
- Förderung
institutioneller Angebote von freien Trägern der Jugendhilfe
(Erziehungsberatungsstellen, Kontakt- und Anlaufstellen, Ehe-, Familien- und
Lebensberatungsstellen)
- IT-Koordination, Administration von Fachverfahren
- Projektarbeit
- Allg. Verwaltungstätigkeiten für den Fachbereich
3. Schreibdienst
- Schreibtätigkeiten
- Zentrale Information des Fachbereiches
- Allg. Sekretariatsaufgaben
Als einführende Informationen sind das Organigramm des Fachbereiches Jugend und Familie (Anlage 1) und der Auszug aus dem Haushaltsplan sowie ein Flyer zum Elterngeld (Anlage 2) beigefügt.
Die Aufgabenwahrnehmung wird im Weiteren in einem mündlichen Vortrag dargestellt.