Betreff
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung für ein- und zweijährige Kinder ab dem 01.08.2013
Vorlage
0276/2012
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

Kinderförderungsgesetz - KiföG; Kinderbildungsgesetz - KiBiz

 

Sachdarstellung:

Am 01.08.2013 tritt der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr in Kraft. Mit den gerade in diesen Tagen stattfindenden Anmeldungen in den Kindertageseinrichtungen wird absehbar sein, in welchem Umfang Eltern diesen Betreuungsanspruch geltend machen werden.

In der vergangenen Jugendhilfeausschusssitzung (TOP 3) haben wir die aktualisierte Betreuungsbedarfsplanung 2012ff vorgestellt, die diese Situation berücksichtigt. Die zum Kindergartenjahr 2013/14, also zum 01.08.2013, erreichte U3-Ausbausituation mit einer im Jugendamtsbezirk durchschnittlich möglichen U3-Versorgungsquote von ca. 36 % entspricht der politischen Zielsetzung und bildet eine gute Ausgangsbasis (vgl. auch Anlage 1 zur Niederschrift der JHA-Sitzung vom 10.09.2012). Dennoch wissen wir nicht, in welchem Umfang tatsächlich Eltern zum kommenden Kindergartenjahr 2013/14 einen U3-Betreuungsplatz einfordern werden. Die Umsetzung des Betreuungsanspruchs stellt deshalb eine große Herausforderung dar.

Gerade deshalb hatte die Landesfamilienministerin, Frau Schäfer, Ende August zu einer Landeskrippenkonferenz Vertreter der freien Wohlfahrtspflege, der Verbände sowie kommunale Vertreter zu einem Spitzengespräch eingeladen. Insgesamt sind Träger und Kommunen aufgefordert worden, wenn notwendig die Möglichkeiten des KiBiz flexibel zu nutzen und auch mehr Kinder in einer Gruppe aufzunehmen, wenn die räumlichen Voraussetzungen stimmen und entsprechend mehr Personal vorhanden ist. Das Landesjugendamt Westfalen-Lippe hat darauf fußend in dem beigefügten Papier (Anlage 1) Überlegungen dargestellt, mit welchen weiteren Maßnahmen der U3-Rechtsanspruch sichergestellt werden könnte.

 

Die Landesfamilienministerin hat im Zusammenhang mit der Vorstellung der überarbeiteten Raumempfehlung für den U3-Ausbau auch darauf hingewiesen, dass befristete und provisorische Betriebsgenehmigungen von Kindertageseinrichtungen durch die Landesjugendämter in der Regel unbürokratisch verlängert werden. Provisorische Betriebsgenehmigungen sind vom LWL-Landesjugendamt im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes in der Vergangenheit nicht ausgesprochen worden. Unser Bestreben war und ist es vielmehr, im Dialog zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Einrichtungen baulich so auszustatten, dass grundsätzlich auch eine gute Betreuung unter dreijähriger Kinder ermöglicht wird. Dazu sind seit 2008 in fast allen Kindertageseinrichtungen Ruheräume angebaut und neue Wickel-/Sanitärbereiche geschaffen worden. Für 3 bisher noch nicht umgebaute Einrichtungen in Stadtlohn (St. Joseph), Vreden (Sterntaler) und Gescher (St. Pankratius) planen wir Ersatzbauten, da die „alten Kindergärten“ wirtschaftlich nicht sinnvoll umzubauen sind.

Aus dem LWL-Papier „Maßnahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs“ erscheinen folgende Punkte besonders überlegenswert:

 

1.    Befristete Platzzahlerhöhung in den Gruppenformen I, II und III

In der Gruppenform II (Kinder im Alter von 0-3 Jahren) können bis zu 15 Plätze (normale Gruppengröße10 Plätze) belegt werden, wenn die Kindertageseinrichtung über das erforderliche Raumprogramm verfügt und eine zusätzliche Fachkraft (3 statt 2 Fachkräfte) eingesetzt wird. Die Träger erhalten in diesem Fall zusätzliche Kindpauschalen, um das notwendige Personal finanzieren zu können. Die Landesjugendämter haben in diesem Zusammenhang ebenfalls ihre Empfehlungen zum Raumprogramm überarbeitet und vereinfacht. Diese Empfehlungen sind als  Anlage 2 beigefügt.

In den Gruppenformen I und III (Kinder im Alter von 2 bzw. 3 Jahren bis zum Schuleintritt) können unter den gleichen Bedingungen über die nach KiBiz mögliche Gruppenüberschreitung um 2 Kinder auch noch weitere Kinder aufgenommen werden.

Ob und in welchem Umfang eine Platzzahlerhöhung in einer Einrichtung möglich und notwendig ist, zeichnet sich in diesen Tagen mit den Anmeldungen zum kommenden Kindergartenjahr ab. Wir möchten diesen Weg mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen konstruktiv und gemeinsam gehen und haben die Träger deshalb schriftlich informiert und gebeten zu überlegen, in welchen Einrichtungen ggf. noch Möglichkeiten bestehen, Platzzahlerhöhungen insbesondere in der Gruppenform II zu ermöglichen.

 

2.    Zusätzliche Bereitstellung von „provisorischen“ Ü3-Gruppen“

Der Rechtsanspruch ab dem 01.08.2013 könnte es erforderlich machen, über die heute verfügbaren Betreuungsplätze hinaus noch ergänzende Provisorien in anderen Immobilien, beispielsweise in Pfarrheimen/Gemeindehäusern, Jugendheimen, Schulgebäuden usw. unterzubringen. Dies setzt eine detaillierte Kenntnis im unmittelbaren Sozialraum des Kindergartens voraus, ob solche Räume/Immobilien grundsätzlich verfügbar sind. Da uns im Kreisjugendamtsbezirk hierzu nicht alle Einzelheiten bekannt sind, haben wir die Träger, Einrichtungsleitungen und Kommunen gebeten, zu überlegen, ob solche Räumlichkeiten in ihrem Ort verfügbar sind und uns zu kontaktieren, damit weitere Einzelheiten geklärt werden können. Aktuell prüfen wir zusammen mit dem Landesjugendamt einzelne Hinweise dazu.

 

 

Zur Bereitstellung der weiteren Bundes- und Landesmittel zur Förderung von U3-Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagepflege gibt es folgenden aktuellen Sachstand:

 

1.        Bundesmittel

Die Jugendämter sind vom Ministerium aufgefordert worden, alle „Altanträge (aus dem bisherigen Bundesprogramm)“, die auch heute noch nicht entscheidungsreif sind, bis zum 30.10.2012 zu vervollständigen. Ansonsten werden die Mittel unter den Jugendämtern umverteilt. Unsere Investitionsförderanträge waren alle entscheidungsreif. Wir haben unser zugewiesenes Kontingent vollständig an die Träger weiterbewilligt. Evtl. können wir noch aus dem anstehenden Umverteilungsprozess profitieren. Mit viel Engagement haben wir für 5 Baumaßnahmen im Umfang von ca. 530.000 € durch konkrete Anträge Mittel zur Umverteilung beim Landesjugendamt angemeldet. Dies könnte in entsprechendem Umfang für weitere, bisher nicht förderbare Maßnahmen Luft schaffen.

Bis zum 30.11.2012 können „Neuanträge für das U3-Programm aus dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Fiskalpaktes (Etat landesweit 126 Mio. €)“ beim Landesjugendamt eingereicht werden, die bis dahin auch entscheidungsreif sein müssen. Nach aktuellem Stand sind für uns in diesem Programm 673.166 € reserviert. Auch hier bemühen wir uns im Zusammenwirken mit den Trägern, weitere Anträge in entsprechendem Umfang entscheidungsreif zu bekommen, auch wenn dies angesichts der Kürze der Zeit und wegen der Herbstferien schwierig war/ist. Für diese Anträge gilt dann ein Bewilligungs- und Durchführungszeitraum vom 01.07.2012  bis zum 30.03.2014.

 

2.        Landesmittel

Nach der Verabschiedung des Landeshaushalts 2012 (im Dezember) werden wir nach heutigem Informationsstand  (Etat landesweit 40 Mio. €) einen Anteil von 448.777 € als fachbezogene Pauschale erhalten (Durchführungszeitraum 2013).

Sobald der Gesetzentwurf zum Belastungsausgleich für investive und Betriebskosten des U3-Ausbaus vom Landtag beschlossen wurde, hat das Land angekündigt entsprechende Konnexitätszahlungen zu leisten. Diese Mittel können künftig dann u.a. auch zur Förderung des U3-Ausbaus eingesetzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe?

Die im Budget veranschlagten Aufwendungen für die Betriebskosten der Kindertagesbetreuung berücksichtigen den weiteren U3-Ausbau.