Betreff
Ermittlung der Betreuungsbedarfe in den Tageseinrichtungen für Kinder in den Randzeiten
Vorlage
0277/2012
Art
Beschlussvorlage

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung nach dem Beratungsverlauf formuliert.


Rechtsgrundlage:

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)

Beschluss des JHA vom 10.09.2012

 

Sachdarstellung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung des Jugendamtes am 10.09.2012 damit, Angebote von Planungsinstituten zur Begleitung einer Elternbefragung einzuholen und ergänzend alternative Vorgehensweisen zu erarbeiten.

 

1.            Durchführung der Erhebung durch ein Institut

Angefragt wurden das Institut für empirische Wirtschafts- und Sozialforschung der Westfälischen Hochschule in Bocholt sowie die Firma GEBIT - Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und Informationstechnologie GmbH & Co KG, Münster.

Beide Institute wurden angefragt bezüglich der Durchführung einer Elternbefragung, die sich an ca. 6.000 Eltern richtet. Es handelt sich somit um eine Vollerhebung.

Als die vom Institut zu übernehmenden Aufgaben wurden seitens des Fachbereichs Jugend und Familie die Erfassung, Aufbereitung und Auswertung der Daten benannt. Es wurde über den beabsichtigten Umfang der Befragung informiert sowie darüber, dass der Fragebogen vom Kreis Borken in Kooperation mit den Freien Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendamtselternbeirat entwickelt werden soll. Weiterhin erhielten die Institute die Mitteilung darüber, dass die Befragung als schriftliche Befragung durchgeführt werden soll. Eine Online-Befragung sehe man nicht als das geeignete Instrument an.

Die Institute wurden gebeten, eine Aussage zu den damit für den Kreis verbundenen Kosten abzugeben. Im Ergebnis ist mit Kosten von 15.000 bis 20.000 Euro bei einer angenommenen Rücklaufquote von 50% (= 3.000 Bögen) zu rechnen.

 

Vor-/Nachteile dieses Vorgehens zur Datenermittlung:

·         Es werden alle Eltern in die Erhebung einbezogen. (Vollerhebung)

·         Es werden einrichtungs- und sozialraumbezogene Daten vorliegen, die eine konkrete Planung von Angeboten ermöglicht.

·         Es entstehen für den Kreis Kosten im o.g. Umfang.

·         Bei Ermittlung geringer Bedarfszahlen stehen der zeitliche und finanzielle Aufwand des Verfahrens in keinem angemessenen Verhältnis.

 

2.            Alternative Vorgehensweisen zur einrichtungsbezogenen Ermittlung des Betreuungsbedarfs in den Randzeiten

Als Alternative zur Durchführung einer Bedarfsermittlung durch ein externes Institut käme die Durchführung der Erhebung durch die Einrichtungen selbst oder durch den Jugendamtselternbeirat in Frage.

 

Alternative 1:

Durchführung einer Erhebung durch die Tageseinrichtung

Da seitens des Jugendamtselternbeirates Vorbehalte gegenüber der Durchführung durch die Tageseinrichtungen geäußert wurden, müsste bei diesem Vorgehen sichergestellt werden, dass:

·         alle Träger von Tageseinrichtungen sich an der Durchführung der Erhebung beteiligen

·         allen Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen, der Fragebogen ausgehändigt wird

·         ein einheitliches Erhebungsinstrument (= Fragebogen) zum Einsatz kommt, das zuvor gemeinsam vom Fachbereich Jugend und Familie, den freien Trägern der Jugendhilfe (AG I) und dem Jugendamtselternbeirat entwickelt wurde

·         das Verfahren zur Durchführung der Erhebung zwischen den Beteiligten: Träger der Einrichtung, Jugendamtselternbeirat und Fachbereich Jugend und Familie abgestimmt ist

·         die Durchführung unter Festlegung des Erhebungszeitraumes zeitgleich in den Einrichtungen erfolgt

·         die Auswertung der Fragebögen von den Einrichtungen selbst unter Beteiligung des Jugendamtselternbeirates vorgenommen wird

·         die Rückmeldung über die einrichtungsbezogenen Daten, die ermittelt wurden, zu einem festgelegten Zeitpunkt über die Tageseinrichtung an das Jugendamt erfolgt.

 

Vor-/Nachteile dieses Vorgehens zur Datenermittlung:

·         Es werden alle Eltern in die Erhebung einbezogen. (Vollerhebung)

·         Es werden einrichtungs- und sozialraumbezogene Daten vorliegen, die eine konkrete Planung von Angeboten ermöglicht.

·         Dem Kreis entstehen deutlich geringere Kosten als bei Durchführung einer Erhebung durch ein Institut. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Durchführung und Auswertung der Erhebung wird auf die Träger der Einrichtungen übertragen.

 

 

 

ALTERNATIVE 2:

Durchführung einer Erhebung durch den Jugendamtselternbeirat

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) bietet die Möglichkeit an, dass Eltern, die einen ergänzenden Betreuungsbedarf haben, diesen Bedarf dem JAEB mitteilen. Der JAEB beruft dazu eine Elternversammlung ein. Zu der Elternversammlung wird auch der Träger der Einrichtung eingeladen.

Der JAEB sammelt die Bedarfsanmeldungen und erfasst das Ergebnis auf einem einzelnen einrichtungsbezogenen Bogen. Dieser Bogen, der die Rückmeldung der Eltern dokumentiert, wird an das Jugendamt weitergeleitet. Es werden nur die Eltern aufgefordert eine Rückmeldung zu geben, die einen tatsächlichen Bedarf haben. Voraussetzungen dieses Vorgehens sind, dass

·         die Eltern darüber informiert werden, dass zusätzliche Kosten mit der Inanspruchnahme verbunden sein können

·         die Antworten der Eltern eindeutig einem Zeitfenster (Vormittag, Nachmittag) zugeordnet werden können

·         die Eltern Angaben zum Alter ihres Kindes machen

 

Vor-/Nachteile dieses Vorgehens zur Datenermittlung:

·         Das Vorgehen ist weniger aufwendig und wird deshalb in kürzerer Zeit erste Ergebnisse liefern können.

·         Das methodische Vorgehen ist als dialogorientiertes Verfahren angelegt.

·         Die Kosten sind im Vergleich zu den beiden übrigen Varianten am geringsten.

·         Die ermittelten Bedarfe weisen nicht den Differenzierungsgrad auf, den eine schriftliche Befragung durch ein Institut oder durch die Tageseinrichtung erbringen würde.