Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung nach dem Beratungsverlauf formuliert.
Rechtsgrundlage:
Gesetz zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
Beschluss des JHA
vom 10.09.2012
Sachdarstellung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragte die Verwaltung des
Jugendamtes am 10.09.2012 damit, Angebote von Planungsinstituten zur Begleitung
einer Elternbefragung einzuholen und ergänzend alternative Vorgehensweisen zu
erarbeiten.
1.
Durchführung
der Erhebung durch ein Institut
Angefragt wurden das Institut für empirische
Wirtschafts- und Sozialforschung der Westfälischen Hochschule in Bocholt sowie
die Firma GEBIT - Gesellschaft für Beratung sozialer Innovation und
Informationstechnologie GmbH & Co KG, Münster.
Beide Institute wurden angefragt bezüglich
der Durchführung einer Elternbefragung, die sich an ca. 6.000 Eltern richtet.
Es handelt sich somit um eine Vollerhebung.
Als die vom Institut zu übernehmenden
Aufgaben wurden seitens des Fachbereichs Jugend und Familie die Erfassung,
Aufbereitung und Auswertung der Daten benannt. Es wurde über den beabsichtigten
Umfang der Befragung informiert sowie darüber, dass der Fragebogen vom Kreis
Borken in Kooperation mit den Freien Trägern der Jugendhilfe und dem
Jugendamtselternbeirat entwickelt werden soll. Weiterhin erhielten die
Institute die Mitteilung darüber, dass die Befragung als schriftliche Befragung
durchgeführt werden soll. Eine Online-Befragung sehe man nicht als das
geeignete Instrument an.
Die Institute wurden gebeten, eine Aussage zu
den damit für den Kreis verbundenen Kosten abzugeben. Im Ergebnis ist mit
Kosten von 15.000 bis 20.000 Euro bei einer angenommenen Rücklaufquote von 50%
(= 3.000 Bögen) zu rechnen.
Vor-/Nachteile dieses Vorgehens
zur Datenermittlung:
·
Es
werden alle Eltern in die Erhebung einbezogen. (Vollerhebung)
·
Es
werden einrichtungs- und sozialraumbezogene Daten vorliegen, die eine konkrete
Planung von Angeboten ermöglicht.
·
Es
entstehen für den Kreis Kosten im o.g. Umfang.
·
Bei
Ermittlung geringer Bedarfszahlen stehen der zeitliche und finanzielle Aufwand
des Verfahrens in keinem angemessenen Verhältnis.
2.
Alternative
Vorgehensweisen zur einrichtungsbezogenen Ermittlung des Betreuungsbedarfs in
den Randzeiten
Als Alternative
zur Durchführung einer Bedarfsermittlung durch ein externes Institut käme die
Durchführung der Erhebung durch die Einrichtungen selbst oder durch den
Jugendamtselternbeirat in Frage.
Alternative 1:
Durchführung
einer Erhebung durch die Tageseinrichtung
Da seitens des
Jugendamtselternbeirates Vorbehalte gegenüber der Durchführung durch die
Tageseinrichtungen geäußert wurden, müsste bei diesem Vorgehen sichergestellt
werden, dass:
·
alle
Träger von Tageseinrichtungen sich an der Durchführung der Erhebung beteiligen
·
allen
Eltern, deren Kinder die Einrichtung besuchen, der Fragebogen ausgehändigt wird
·
ein
einheitliches Erhebungsinstrument (= Fragebogen) zum Einsatz kommt, das zuvor
gemeinsam vom Fachbereich Jugend und Familie, den freien Trägern der
Jugendhilfe (AG I) und dem Jugendamtselternbeirat entwickelt wurde
·
das
Verfahren zur Durchführung der Erhebung zwischen den Beteiligten: Träger der
Einrichtung, Jugendamtselternbeirat und Fachbereich Jugend und Familie
abgestimmt ist
·
die
Durchführung unter Festlegung des Erhebungszeitraumes zeitgleich in den
Einrichtungen erfolgt
·
die
Auswertung der Fragebögen von den Einrichtungen selbst unter Beteiligung des
Jugendamtselternbeirates vorgenommen wird
·
die
Rückmeldung über die einrichtungsbezogenen Daten, die ermittelt wurden, zu
einem festgelegten Zeitpunkt über die Tageseinrichtung an das Jugendamt
erfolgt.
Vor-/Nachteile
dieses Vorgehens zur Datenermittlung:
·
Es
werden alle Eltern in die Erhebung einbezogen. (Vollerhebung)
·
Es
werden einrichtungs- und sozialraumbezogene Daten vorliegen, die eine konkrete
Planung von Angeboten ermöglicht.
·
Dem
Kreis entstehen deutlich geringere Kosten als bei Durchführung einer Erhebung
durch ein Institut. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Durchführung
und Auswertung der Erhebung wird auf die Träger der Einrichtungen übertragen.
ALTERNATIVE
2:
Durchführung
einer Erhebung durch den Jugendamtselternbeirat
Der
Jugendamtselternbeirat (JAEB) bietet die Möglichkeit an, dass Eltern, die einen
ergänzenden Betreuungsbedarf haben, diesen Bedarf dem JAEB mitteilen. Der JAEB
beruft dazu eine Elternversammlung ein. Zu der Elternversammlung wird auch der
Träger der Einrichtung eingeladen.
Der JAEB sammelt
die Bedarfsanmeldungen und erfasst das Ergebnis auf einem einzelnen
einrichtungsbezogenen Bogen. Dieser Bogen, der die Rückmeldung der Eltern
dokumentiert, wird an das Jugendamt weitergeleitet. Es werden nur die Eltern
aufgefordert eine Rückmeldung zu geben, die einen tatsächlichen Bedarf haben.
Voraussetzungen dieses Vorgehens sind, dass
·
die
Eltern darüber informiert werden, dass zusätzliche Kosten mit der
Inanspruchnahme verbunden sein können
·
die
Antworten der Eltern eindeutig einem Zeitfenster (Vormittag, Nachmittag)
zugeordnet werden können
·
die
Eltern Angaben zum Alter ihres Kindes machen
Vor-/Nachteile
dieses Vorgehens zur Datenermittlung:
·
Das
Vorgehen ist weniger aufwendig und wird deshalb in kürzerer Zeit erste
Ergebnisse liefern können.
·
Das
methodische Vorgehen ist als dialogorientiertes Verfahren angelegt.
·
Die
Kosten sind im Vergleich zu den beiden übrigen Varianten am geringsten.
·
Die
ermittelten Bedarfe weisen nicht den Differenzierungsgrad auf, den eine
schriftliche Befragung durch ein Institut oder durch die Tageseinrichtung
erbringen würde.