Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Haushaltsplan 2013 – Budget 02 – Jugend und Familie – in der vorliegenden Fassung zu verabschieden.


Rechtsgrundlage:

§ 53 der Kreisordnung NRW i.V.m. §§ 75ff. der Gemeindeordnung NRW

§ 71 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch VIII

§ 5 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Borken

Sachdarstellung:

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2013 – einschließlich des Haushaltsplanes – wurde am 06.12.2012 in den Kreistag eingebracht. Es ist vorgesehen, den Plan am 28.02.2013 im Kreisausschuss zu beraten und am 07.03.2013 durch den Kreistag zu verabschieden. In der Zwischenzeit besteht für die Fachausschüsse Gelegenheit zur Beratung und Stellungnahme.