Der Jugendhilfeausschuss nimmt
den Sachstandsbericht zur Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung Bundesinitiative Netzwerke Frühe
Hilfen und Familienhebammen 2012-2015 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Bundeskinderschutzgesetz
§ 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Kreisausschusses am 29.11.2012 wurde ein fraktionsübergreifender Antrag zu einer Konzeption zur Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen zu Familienhebammen gestellt (Sitzungsvorlage Nr. 0313/2012). Die Verwaltung wurde beauftragt ein Konzept zu erarbeiten, dass die Bereitschaft von Hebammen im Kreis Borken zur Weiterbildung zur Familienhebamme fördert. Dies sollte durch eine angemessene finanzielle Unterstützung der Zusatzqualifikation, möglichst unter Einbeziehung der über das Land NRW dem Kreisjugendamt bereitgestellten Bundesmittel aus der Initiative Frühe Hilfen erfolgen.
Die Verwaltung hat das Konzept erarbeitet und in die Sitzung des Kreistages am 06.12.2012 eingebracht (Sitzungsvorlage Nr. 0315/2012). Die vom Land gesetzten Termine für die Beantragung der Fördermittel ermöglichten weder eine Befassung in der letzten noch in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses. Vorab wurden den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses per E-Mail vom 04.12.2012 die Sitzungsvorlage für den Kreistag und das Kurzkonzept mit der Bitte zur Kenntnis übersandt, ggf. Anregungen oder Bedenken gegen das Vorgehen zurückzumelden. Es wurden keine Anregungen oder Bedenken zurückgemeldet. Im Weiteren wird auf den Antrag und die Konzeptvorlage verwiesen. Der Kreistag hat dem Beschlussvorschlag der Vorlage zugestimmt.
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus der Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen wurde mit Datum vom 07.12.2012 dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW zugeleitet. Mit Bewilligungsbescheid vom 12.12.2012 wurden die beantragten Mittel von 26.167 € für das Jahr 2012 bewilligt und anschließend ausgezahlt. Die Weiterleitung der Mittel an die Kreishebammenschaft erfolgte zum Jahresende auf das eingerichtete Treuhandkonto.
Weiterer Bericht erfolgt in der Sitzung.