1. Die Architektenleistungen für die mögliche Errichtung eines Kulturhistorischen Zentrums einschließlich des Umbaus der vorhandenen Gebäude des Hamalandmuseums werden an das Büro Pool Leber Architekten auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfs vergeben. Vom Gesamtauftrag werden in einem ersten Zug nur die Arbeiten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) beauftragt.
2. Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, die weiteren notwendigen Ingenieurverträge zur Erstellung der oben genannten Entwurfsplanung (z. B. Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung) zu vergeben.
3. Sollten aus der Vergabe dieser Planungsleistungen überplanmäßige Auszahlungen entstehen, erteilt der Kreistag hierzu seine Zustimmung nach §§ 53 Abs. 1 KrO NRW, 83 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 3 der geltenden Haushaltssatzung des Kreises Borken, soweit die Deckung der Mehrauszahlungen im folgenden Jahr gewährleistet ist.
4. Der Kreistag stimmt der in der Sachdarstellung beschriebenen Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der Stadt Vreden zu.
5. Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur städtebaulichen Förderung und zur weiteren Projektplanung zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
keine
Sachdarstellung:
I. Ergebnis des
VOF-Verhandlungsverfahrens
Im Anschluss an den Architektenwettbewerb
zum Kulturhistorischen Zentrum Westmünsterland ist der Kreis Borken Ende März
2013 mit den vier Preisträgern in ein Verhandlungsverfahren nach der
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) eingetreten. Im Rahmen des
Verfahrens haben schließlich drei der vier Preisträger ein Angebot für
Planungsleistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI)
abgegeben:
-
Bez
+ Kock, Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart
-
Pool
Leber Architekten, München
-
lüderwaldt
architekten, Köln, mit Raderschall Architekten, Köln
Neben konkretisierten baulichen Planungen
und der Honorarforderung umfassten die Angebote u. a. auch eine Kostenschätzung
zum geplanten Bauvorhaben. Die Prüfung der eingereichten Angebote erfolgte
durch den Kreis Borken bis Ende Juni 2013. Zusätzlich überprüfte ein externer
Projektsteuerer, das Büro AGN aus Ibbenbüren, die vorgelegten
Kostenschätzungen.
Auf Grundlage der
geprüften Angebote finden am 01.07.2013 abschließende Verhandlungsgespräche mit
den beteiligten Büros statt. Im Zuge dessen sollen insbesondere unklare und
ggf. änderungsbedürftige Bestandteile der eingereichten Angebote nochmals
erörtert werden. Die Bewertung der Gespräche erfolgt anhand in Abstimmung mit
der Revision des Kreises Borken gewichteter Kriterien, über die auch im Zuge
der Sitzung des Kreisausschusses am 23.05.2013 informiert wurde (Kriterien:
Wettbewerbsergebnis (40%), Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb (35%),
Leistungsfähigkeit bzgl. der Projektabwicklung (20%) und Honorarforderungen
(5%)). An den Verhandlungsgesprächen werden auch die Revision, die Stadt Vreden
sowie das Büro AGN teilnehmen. Nach Abschluss der Auftragsgespräche erfolgt
schließlich die Bestimmung des teilnehmenden Büros, das im Hinblick auf die
gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und
qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.
Über den Ablauf
der Verhandlungen, die Verhandlungsergebnisse und das weitere Verfahren wird
die Planungsbegleitgruppe am 04.07.2013 informiert. Über die Beauftragung eines
der o. g. Architekturbüros soll im Kreisausschuss am 11.07.2013 und im Kreistag
am 18.07.2013 entschieden werden. Unter Beachtung von Einspruchsfristen wäre
eine Auftragsvergabe noch im Juli 2013 möglich.
Vor dem
Hintergrund des ausstehenden Baubeschlusses des Kreistags ist eine phasenweise
Beauftragung des Architektenbüros vorgesehen. Vom Gesamtauftrag werden
in einem ersten Zug nur die Arbeiten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung
(Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI)
beauftragt. Planungen dieses Stadiums sind im Zuge der Beantragung von Mitteln der
Städtebauförderung erforderlich. Parallel hierzu sind die weiteren
notwendigen Ingenieurverträge zur Erstellung der Entwurfsplanung (z. B.
Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung) zu vergeben.
In Abhängigkeit von den konkreten
Beauftragungen und im Zuge dessen vereinbarter Zahlungszeitpunkte für die
Planungs- und Ingenieurleistungen werden im Jahr 2013 gegenüber der
Haushaltsplanung voraussichtlich überplanmäßige Auszahlungen entstehen. So
wurden für das Haushaltsjahr 2013 inkl. bestehender Ermächtigungen Auszahlungen
in Höhe von rund 260 T-EUR im Produkt „Hamaland-Museum“ (05.02.02)
berücksichtigt. In den Folgejahren 2014-2016 wurden Auszahlungen von insgesamt
1.750 T-EUR geplant und entsprechende Verpflichtungsermächtigungen gebildet.
Der Ansatz des Jahres 2013 wird im Wege einer Beauftragung der Entwurfsplanung
und weiterer Ingenieurleistungen voraussichtlich um rund 500 T-EUR
überschritten. Dies resultiert aus einer periodischen Verschiebung der ursprünglich
für 2014 geplanten Zahlungen auf das Jahr 2013 wegen der mit dem Land
vereinbarten Förderung aus dem diesjährigen Städtebauförderprogramm. Es bedarf
einer Zustimmung des Kreistages, um die voraussichtlichen Mehrauszahlungen in
2013 leisten zu können. Gemäß § 83 Abs. 3 GO NRW sind überplanmäßige
Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die bereits Auszahlungen
veranschlagt wurden und die im Folgejahr fortgesetzt werden, auch dann
zulässig, wenn ihre Deckung erst im Folgejahr gewährleistet ist (Haushaltsvorgriff).
II. Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der
Stadt Vreden
Die Frage einer künftigen Finanzierungs- und
Kostenbeteiligung der Stadt Vreden für das Kulturhistorische Zentrum
Westmünsterland wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltungen des Kreises
Borken und der Stadt Vreden erörtert. Wie in der Projektstudie zum
Kulturhistorischen Zentrum Westmünsterland ausgeführt, verursacht die
gegenwärtige Struktur mit rund 12,5 Personalstellen für Hamaland-Museum,
Kreisarchiv, Landeskundliches Institut sowie Kultur/Heimatpflege für den Kreis
Borken Netto-Kosten in Höhe von insgesamt 1.117 T-EUR p.a.. Die Berechnung
berücksichtigt dabei eine jährliche Kostenbeteiligung der Stadt Vreden von
zuletzt 100 T-EUR für das Hamaland-Museum und 21 T-EUR für das Landeskundliche
Institut Westmünsterland. In der Projektstudie wird für das Kulturhistorische
Zentrum Westmünsterland gegenüber den jetzigen Strukturen in den Bereichen
Betriebs-, Personal-, Fach- und Sachkosten mit zusätzlichen laufenden Kosten
von rund 315 T-EUR p.a. kalkuliert.
Die bisherige Kostenbeteiligung der Stadt
Vreden basiert auf vertraglichen Vereinbarungen der Jahre 1974 bzw. 1988, durch
die u. a. die Aufteilung von investiven Auszahlungen und laufenden Kosten des
Hamaland-Museums und des Landeskundlichen Instituts Westmünsterland zwischen
Kreis Borken und Stadt Vreden geregelt wurden. Demnach erfolgt eine Aufteilung
der laufenden Kosten mit 75% für den Kreis und 25% für die Stadt Vreden. Die
Finanzierung investiver Auszahlungen für Erweiterungsmaßnahmen von 1987 bis
1991 wurde seinerzeit im Verhältnis 60% für den Kreis Borken und 40% für die
Stadt Vreden abgewickelt. Vor diesem Hintergrund haben der Kreis Borken und die
Stadt Vreden eine künftige Finanzierungs- und Kostenaufteilung geprüft und abgestimmt.
Eine Realisierung des Kulturhistorischen
Zentrums Westmünsterland als kultureller Knotenpunkt mit Strahlkraft für die
gesamte Region am Standort Vreden würde zweifelsohne zu einer erheblichen
Attraktivitätssteigerung für die Stadt Vreden führen. Allerdings ist der
Gesamtnutzen vornehmlich qualitativer Natur und insofern schwer messbar.
Ausgehend von der bisherigen Konzeption des Kulturhistorischen Zentrums
Westmünsterland und den Erkenntnissen des Wettbewerbsverfahrens werden Mehrwert
und Verantwortlichkeit für die Stadt Vreden je nach Bereich des
Kulturhistorischen Zentrums Westmünsterland unterschiedlich ausgeprägt sein. So
obliegen dem Kreis Borken auch weiterhin die Kosten der allgemeinen
Kulturarbeit, des Kreisarchivs, der kulturellen Bildung und des Marketings.
Gleichzeitig sind die Kosten für das Stadtarchiv Vreden und das Stadtmarketing
weiter vollständig durch die Stadt Vreden zu tragen. Gemeinsam sollen Kreis
Borken und Stadt Vreden insbesondere die voraussichtlichen Kosten für die Leitung/Verwaltung
des Kulturhistorischen Zentrums, Ausstellung, Forschung (Landeskundliches
Institut), Café und Shop tragen. Die laufenden Kosten dieser gemeinschaftlichen
Bereiche werden sich nach derzeitiger Kalkulation auf rund 1.000 T-EUR
belaufen. Unter Würdigung der bisherigen Finanzierungs- und Kostenregelung
sowie dem erwarteten Mehrwert haben sich die Verwaltungen des Kreises Borken
und der Stadt Vreden auf eine zukünftige Aufteilung dieser laufenden Kosten im
Verhältnis 70% (Kreis Borken) zu 30% (Stadt Vreden) verständigt. Entsprechend
resultiert für die Stadt Vreden nach jetzigem Planungsstand eine jährliche
Beteiligung von voraussichtlich etwa 300 T-EUR. In Anlehnung an die bisherige
Praxis wird die Beteiligung an den laufenden Kosten jährlich zwischen Kreis
Borken und Stadt Vreden auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten
abgerechnet. Im weiteren Verfahren können Änderungen der genannten absoluten
Beträge - unabhängig von der prozentualen Kostenaufteilung zwischen Kreis
Borken und Stadt Vreden - noch im Wege der andauernden konzeptionellen und
baulichen Arbeiten sowie der Förderungen durch Dritte entstehen.
Auch eine Beteiligung an den
Finanzierungskosten für die ausstehenden und zukünftigen investiven
Baumaßnahmen soll im Verhältnis 70% für den Kreis Borken und 30% für die Stadt
Vreden ausgestaltet werden. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen
Städtebauförderung in Höhe von 6.773 T-EUR (50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
von 13.546 T-EUR) beliefe sich die Finanzierungsbeteiligung der Stadt Vreden an
den Gesamtauszahlungen (ohne Archivbau) auf rund 2.032 T-EUR.
III. Sachstand Städtebauförderung
Die
Bezirksregierung Münster hat dem Regionalrat die Aufnahme des
Kulturhistorischen Zentrums Westmünsterland in das Städtebauförderungsprogramm
2013 mit der höchsten Prioritätsstufe A vorgeschlagen. Hierbei wurden
zuwendungsfähige Ausgaben von 13.546 T-EUR berücksichtigt, die mit einem
Fördersatz von 50% gefördert werden sollen. Diesem Vorschlag ist der
Regionalrat in seiner Sitzung am 24.06.2013 gefolgt. Im weiteren Verfahren wird
das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die
Programmeinplanungsgespräche mit den Bezirksregierungen zeitnah durchführen.
Eine Bekanntmachung des diesjährigen Städtebauprogramms ist im Juli 2013
vorgesehen.
Insofern wird auf
eine abschnittsweise Förderung des kulturhistorischen Zentrums verzichtet.
Stattdessen soll laut Auskunft der Bezirksregierung Münster voraussichtlich im
November 2013 ein Bescheid über die Gesamtförderung in Höhe von rund 6.773
T-EUR erlassen werden.
Demnach wäre über die gesamte städtebauliche
Förderung des Kulturhistorischen Zentrums bereits vor einem möglichen
Baubeschluss des Kreistags zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes für das
Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland entschieden. Die Förderung wird dabei
unter dem Vorbehalt stehen, dass die Gesamtmaßnahme die Kategorie A des
Regionale-Qualifizierungsprozesses erreicht.
IV. Weitere Projektplanung
Überblick über die weiteren Meilensteine der
Projektplanung:
·
Juli 2013: Information der Planungsbegleitgruppe
über den Verhandlungsverlauf und Beratung der Ergebnisse (04.07.2013),
Information im Kreisausschuss (11.07.2013) sowie Kreistagsbeschluss über die
Beauftragungen im Zuge der Entwurfsplanung (18.07.2013).
·
Herbst 2013: Fertigstellung und Vorstellung des
Personalkonzepts.
·
November 2013: Erlass eines Förderbescheids durch
die Bezirksregierung Münster.
·
Dezember 2013: Entscheidung des Kreistages über
einen Baubeschluss und einer Finanzierung zur Umsetzung des Gesamtkonzepts für
das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland.
·
Anfang 2014: Einreichung Projektdossier zur
Beantragung des Stempels A im Qualifizierungsverfahren der Regionale 2016.
·
Januar bis Juni 2014: Ausführungsplanung.
·
Mitte 2014 bis Mitte 2016: Fertigstellung des
Kulturhistorischen Zentrums.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Denkbar wäre von einer Vergabe der Planungs- und
Ingenieurleistungen zur Entwurfsplanung abzusehen. Dies käme in Anbetracht der
ambitionierten Projektplanung (inkl. städtebaulicher Förderung) einem Ausstieg
aus dem Projekt gleich.
Der beabsichtigten Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der Stadt Vreden wird nicht zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Auszahlungen für die Beauftragung der Entwurfsplanung sind ggf. durch überplanmäßige Auszahlungen (vgl. § 83 Abs. 3 GO NRW) im Haushalt 2013 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung im Budget 05 eingeplant: |
Ja |
Nein |
|||
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
Nein |
Im Wege der Beauftragungen zur Entwurfsplanung für das
Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland kann sich die Zahlungswirksamkeit der
erforderlichen Auszahlungen im Vergleich zur Haushaltsplanung zwischen den
Jahren 2013-2016 verschieben.
Die Ausgestaltung einer Finanzierungsbeteiligung der Stadt Vreden hat Auswirkungen auf die zukünftig durch den Kreis Borken zu tragenden Aufwendungen für das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland, sofern der Kreistag im Dezember 2013 einen Baubeschluss zur Umsetzung des Gesamtkonzepts trifft.