Betreff
Kulturhistorisches Zentrum Westmünsterland - Entwurfsplanung
Vorlage
0142/2013
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Architektenleistungen für die mögliche Errichtung eines Kulturhistorischen Zentrums einschließlich des Umbaus der vorhandenen Gebäude des Hamalandmuseums werden an das Büro Pool Leber Architekten auf der Grundlage des Wettbewerbsentwurfs vergeben. Vom Gesamtauftrag werden in einem ersten Zug nur die Arbeiten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) beauftragt.

2.    Der Kreistag ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, die weiteren notwendigen Ingenieurverträge zur Erstellung der oben genannten Entwurfsplanung (z. B. Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung) zu vergeben.

3.    Sollten aus der Vergabe dieser Planungsleistungen überplanmäßige Auszahlungen entstehen, erteilt der Kreistag hierzu seine Zustimmung nach §§ 53 Abs. 1 KrO NRW, 83 Abs. 3 GO NRW in Verbindung mit § 8 Abs. 3 Satz 3 der geltenden Haushaltssatzung des Kreises Borken, soweit die Deckung der Mehrauszahlungen im folgenden Jahr gewährleistet ist.

4.    Der Kreistag stimmt der in der Sachdarstellung beschriebenen Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der Stadt Vreden zu.

5.    Der Kreistag nimmt die Ausführungen zur städtebaulichen Förderung und zur weiteren Projektplanung zur Kenntnis.

                  


Rechtsgrundlage:

keine

Sachdarstellung:

 

I.     Ergebnis des VOF-Verhandlungsverfahrens

Im Anschluss an den Architektenwettbewerb zum Kulturhistorischen Zentrum Westmünsterland ist der Kreis Borken Ende März 2013 mit den vier Preisträgern in ein Verhandlungsverfahren nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) eingetreten. Im Rahmen des Verfahrens haben schließlich drei der vier Preisträger ein Angebot für Planungsleistungen bis zur Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3 der HOAI) abgegeben:

-       Bez + Kock, Architekten Generalplaner GmbH, Stuttgart

-       Pool Leber Architekten, München

-      lüderwaldt architekten, Köln, mit Raderschall Architekten, Köln

Neben konkretisierten baulichen Planungen und der Honorarforderung umfassten die Angebote u. a. auch eine Kostenschätzung zum geplanten Bauvorhaben. Die Prüfung der eingereichten Angebote erfolgte durch den Kreis Borken bis Ende Juni 2013. Zusätzlich überprüfte ein externer Projektsteuerer, das Büro AGN aus Ibbenbüren, die vorgelegten Kostenschätzungen.

Auf Grundlage der geprüften Angebote finden am 01.07.2013 abschließende Verhandlungsgespräche mit den beteiligten Büros statt. Im Zuge dessen sollen insbesondere unklare und ggf. änderungsbedürftige Bestandteile der eingereichten Angebote nochmals erörtert werden. Die Bewertung der Gespräche erfolgt anhand in Abstimmung mit der Revision des Kreises Borken gewichteter Kriterien, über die auch im Zuge der Sitzung des Kreisausschusses am 23.05.2013 informiert wurde (Kriterien: Wettbewerbsergebnis (40%), Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb (35%), Leistungsfähigkeit bzgl. der Projektabwicklung (20%) und Honorarforderungen (5%)). An den Verhandlungsgesprächen werden auch die Revision, die Stadt Vreden sowie das Büro AGN teilnehmen. Nach Abschluss der Auftragsgespräche erfolgt schließlich die Bestimmung des teilnehmenden Büros, das im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet.

Über den Ablauf der Verhandlungen, die Verhandlungsergebnisse und das weitere Verfahren wird die Planungsbegleitgruppe am 04.07.2013 informiert. Über die Beauftragung eines der o. g. Architekturbüros soll im Kreisausschuss am 11.07.2013 und im Kreistag am 18.07.2013 entschieden werden. Unter Beachtung von Einspruchsfristen wäre eine Auftragsvergabe noch im Juli 2013 möglich.

Vor dem Hintergrund des ausstehenden Baubeschlusses des Kreistags ist eine phasenweise Beauftragung des Architektenbüros vorgesehen. Vom Gesamtauftrag werden in einem ersten Zug nur die Arbeiten bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) beauftragt. Planungen dieses Stadiums sind im Zuge der Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung erforderlich. Parallel hierzu sind die weiteren notwendigen Ingenieurverträge zur Erstellung der Entwurfsplanung (z. B. Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung) zu vergeben.

In Abhängigkeit von den konkreten Beauftragungen und im Zuge dessen vereinbarter Zahlungszeitpunkte für die Planungs- und Ingenieurleistungen werden im Jahr 2013 gegenüber der Haushaltsplanung voraussichtlich überplanmäßige Auszahlungen entstehen. So wurden für das Haushaltsjahr 2013 inkl. bestehender Ermächtigungen Auszahlungen in Höhe von rund 260 T-EUR im Produkt „Hamaland-Museum“ (05.02.02) berücksichtigt. In den Folgejahren 2014-2016 wurden Auszahlungen von insgesamt 1.750 T-EUR geplant und entsprechende Verpflichtungsermächtigungen gebildet. Der Ansatz des Jahres 2013 wird im Wege einer Beauftragung der Entwurfsplanung und weiterer Ingenieurleistungen voraussichtlich um rund 500 T-EUR überschritten. Dies resultiert aus einer periodischen Verschiebung der ursprünglich für 2014 geplanten Zahlungen auf das Jahr 2013 wegen der mit dem Land vereinbarten Förderung aus dem diesjährigen Städtebauförderprogramm. Es bedarf einer Zustimmung des Kreistages, um die voraussichtlichen Mehrauszahlungen in 2013 leisten zu können. Gemäß § 83 Abs. 3 GO NRW sind überplanmäßige Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen, für die bereits Auszahlungen veranschlagt wurden und die im Folgejahr fortgesetzt werden, auch dann zulässig, wenn ihre Deckung erst im Folgejahr gewährleistet ist (Haushaltsvorgriff).

II.   Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der Stadt Vreden

Die Frage einer künftigen Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der Stadt Vreden für das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland wurde zwischenzeitlich durch die Verwaltungen des Kreises Borken und der Stadt Vreden erörtert. Wie in der Projektstudie zum Kulturhistorischen Zentrum Westmünsterland ausgeführt, verursacht die gegenwärtige Struktur mit rund 12,5 Personalstellen für Hamaland-Museum, Kreisarchiv, Landeskundliches Institut sowie Kultur/Heimatpflege für den Kreis Borken Netto-Kosten in Höhe von insgesamt 1.117 T-EUR p.a.. Die Berechnung berücksichtigt dabei eine jährliche Kostenbeteiligung der Stadt Vreden von zuletzt 100 T-EUR für das Hamaland-Museum und 21 T-EUR für das Landeskundliche Institut Westmünsterland. In der Projektstudie wird für das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland gegenüber den jetzigen Strukturen in den Bereichen Betriebs-, Personal-, Fach- und Sachkosten mit zusätzlichen laufenden Kosten von rund 315 T-EUR p.a. kalkuliert.

Die bisherige Kostenbeteiligung der Stadt Vreden basiert auf vertraglichen Vereinbarungen der Jahre 1974 bzw. 1988, durch die u. a. die Aufteilung von investiven Auszahlungen und laufenden Kosten des Hamaland-Museums und des Landeskundlichen Instituts Westmünsterland zwischen Kreis Borken und Stadt Vreden geregelt wurden. Demnach erfolgt eine Aufteilung der laufenden Kosten mit 75% für den Kreis und 25% für die Stadt Vreden. Die Finanzierung investiver Auszahlungen für Erweiterungsmaßnahmen von 1987 bis 1991 wurde seinerzeit im Verhältnis 60% für den Kreis Borken und 40% für die Stadt Vreden abgewickelt. Vor diesem Hintergrund haben der Kreis Borken und die Stadt Vreden eine künftige Finanzierungs- und Kostenaufteilung geprüft und abgestimmt.

Eine Realisierung des Kulturhistorischen Zentrums Westmünsterland als kultureller Knotenpunkt mit Strahlkraft für die gesamte Region am Standort Vreden würde zweifelsohne zu einer erheblichen Attraktivitätssteigerung für die Stadt Vreden führen. Allerdings ist der Gesamtnutzen vornehmlich qualitativer Natur und insofern schwer messbar. Ausgehend von der bisherigen Konzeption des Kulturhistorischen Zentrums Westmünsterland und den Erkenntnissen des Wettbewerbsverfahrens werden Mehrwert und Verantwortlichkeit für die Stadt Vreden je nach Bereich des Kulturhistorischen Zentrums Westmünsterland unterschiedlich ausgeprägt sein. So obliegen dem Kreis Borken auch weiterhin die Kosten der allgemeinen Kulturarbeit, des Kreisarchivs, der kulturellen Bildung und des Marketings. Gleichzeitig sind die Kosten für das Stadtarchiv Vreden und das Stadtmarketing weiter vollständig durch die Stadt Vreden zu tragen. Gemeinsam sollen Kreis Borken und Stadt Vreden insbesondere die voraussichtlichen Kosten für die Leitung/Verwaltung des Kulturhistorischen Zentrums, Ausstellung, Forschung (Landeskundliches Institut), Café und Shop tragen. Die laufenden Kosten dieser gemeinschaftlichen Bereiche werden sich nach derzeitiger Kalkulation auf rund 1.000 T-EUR belaufen. Unter Würdigung der bisherigen Finanzierungs- und Kostenregelung sowie dem erwarteten Mehrwert haben sich die Verwaltungen des Kreises Borken und der Stadt Vreden auf eine zukünftige Aufteilung dieser laufenden Kosten im Verhältnis 70% (Kreis Borken) zu 30% (Stadt Vreden) verständigt. Entsprechend resultiert für die Stadt Vreden nach jetzigem Planungsstand eine jährliche Beteiligung von voraussichtlich etwa 300 T-EUR. In Anlehnung an die bisherige Praxis wird die Beteiligung an den laufenden Kosten jährlich zwischen Kreis Borken und Stadt Vreden auf Grundlage der tatsächlichen Gegebenheiten abgerechnet. Im weiteren Verfahren können Änderungen der genannten absoluten Beträge - unabhängig von der prozentualen Kostenaufteilung zwischen Kreis Borken und Stadt Vreden - noch im Wege der andauernden konzeptionellen und baulichen Arbeiten sowie der Förderungen durch Dritte entstehen. 

Auch eine Beteiligung an den Finanzierungskosten für die ausstehenden und zukünftigen investiven Baumaßnahmen soll im Verhältnis 70% für den Kreis Borken und 30% für die Stadt Vreden ausgestaltet werden. Unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Städtebauförderung in Höhe von 6.773 T-EUR (50% der zuwendungsfähigen Ausgaben von 13.546 T-EUR) beliefe sich die Finanzierungsbeteiligung der Stadt Vreden an den Gesamtauszahlungen (ohne Archivbau) auf rund 2.032 T-EUR.

III.  Sachstand Städtebauförderung

Die Bezirksregierung Münster hat dem Regionalrat die Aufnahme des Kulturhistorischen Zentrums Westmünsterland in das Städtebauförderungsprogramm 2013 mit der höchsten Prioritätsstufe A vorgeschlagen. Hierbei wurden zuwendungsfähige Ausgaben von 13.546 T-EUR berücksichtigt, die mit einem Fördersatz von 50% gefördert werden sollen. Diesem Vorschlag ist der Regionalrat in seiner Sitzung am 24.06.2013 gefolgt. Im weiteren Verfahren wird das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW die Programmeinplanungsgespräche mit den Bezirksregierungen zeitnah durchführen. Eine Bekanntmachung des diesjährigen Städtebauprogramms ist im Juli 2013 vorgesehen.

Insofern wird auf eine abschnittsweise Förderung des kulturhistorischen Zentrums verzichtet. Stattdessen soll laut Auskunft der Bezirksregierung Münster voraussichtlich im November 2013 ein Bescheid über die Gesamtförderung in Höhe von rund 6.773 T-EUR erlassen werden.  

Demnach wäre über die gesamte städtebauliche Förderung des Kulturhistorischen Zentrums bereits vor einem möglichen Baubeschluss des Kreistags zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes für das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland entschieden. Die Förderung wird dabei unter dem Vorbehalt stehen, dass die Gesamtmaßnahme die Kategorie A des Regionale-Qualifizierungsprozesses erreicht.

IV.  Weitere Projektplanung

Überblick über die weiteren Meilensteine der Projektplanung:

·         Juli 2013: Information der Planungsbegleitgruppe über den Verhandlungsverlauf und Beratung der Ergebnisse (04.07.2013), Information im Kreisausschuss (11.07.2013) sowie Kreistagsbeschluss über die Beauftragungen im Zuge der Entwurfsplanung (18.07.2013).

·         Herbst 2013: Fertigstellung und Vorstellung des Personalkonzepts.

·         November 2013: Erlass eines Förderbescheids durch die Bezirksregierung Münster.

·         Dezember 2013: Entscheidung des Kreistages über einen Baubeschluss und einer Finanzierung zur Umsetzung des Gesamtkonzepts für das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland.

·         Anfang 2014: Einreichung Projektdossier zur Beantragung des Stempels A im Qualifizierungsverfahren der Regionale 2016.

·         Januar bis Juni 2014: Ausführungsplanung.

·         Mitte 2014 bis Mitte 2016: Fertigstellung des Kulturhistorischen Zentrums.


Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Denkbar wäre von einer Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen zur Entwurfsplanung abzusehen. Dies käme in Anbetracht der ambitionierten Projektplanung (inkl. städtebaulicher Förderung) einem Ausstieg aus dem Projekt gleich.

Der beabsichtigten Finanzierungs- und Kostenbeteiligung der Stadt Vreden wird nicht zugestimmt.    


Finanzielle Auswirkungen:

Auszahlungen für die Beauftragung der Entwurfsplanung sind ggf. durch überplanmäßige Auszahlungen (vgl. § 83 Abs. 3 GO NRW) im Haushalt 2013 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung im Budget 05 eingeplant:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Im Wege der Beauftragungen zur Entwurfsplanung für das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland kann sich die Zahlungswirksamkeit der erforderlichen Auszahlungen im Vergleich zur Haushaltsplanung zwischen den Jahren 2013-2016 verschieben.

Die Ausgestaltung einer Finanzierungsbeteiligung der Stadt Vreden hat Auswirkungen auf die zukünftig durch den Kreis Borken zu tragenden Aufwendungen für das Kulturhistorische Zentrum Westmünsterland, sofern der Kreistag im Dezember 2013 einen Baubeschluss zur Umsetzung des Gesamtkonzepts trifft.