Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes, hier: Anpassung der Linienbündelung
Vorlage
0148/2013
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag beschließt die Linienbündelung gem. der Anlage anzupassen. Die angepasste Linienbündelung wird Bestandteil des Zweiten Nahverkehrsplanes Kreis Borken.


Rechtsgrundlage:

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein Westfalen (ÖPNVG NRW)

Sachdarstellung:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 die Linienbündelung für den Kreis als Teil des zweiten Nahverkehrsplanes für den Kreis Borken beschlossen. Durch aktuelle Entwicklungen, die im Folgenden dargestellt werden, ist eine Anpassung und Neubeschlussfassung der Linienbündel erforderlich.

Bündel Borken 2 

Das Bündel 2 wurde nach zwischenzeitlicher Notvergabe auf 10 Jahre ausgeschrieben. Der Vergabebeschluss erfolgte durch den Kreisausschuss am 13.06.2013. Die Daten zur Laufzeit und zur Betriebsaufnahme des Bündels wurden redaktionell angepasst.

Bündel Borken 3 

Die Linien 830 - 832 des Bündels 3 umfassen Schulverkehre des Gymnasiums Mariengarden aus Borken-Burlo. Die Schulleitung hat entschieden diesen Verkehr ab dem Schuljahresbeginn 2013/2014 als freigestellten Verkehr durchzuführen. Die Westfalen Bus GmbH wurde von der Schulleitung mit Schreiben 14.05.2013 hiervon unterrichtet. Durch die Umstellung der Verkehre in einen Freistellungsverkehr sind die Linien nicht mehr Bestandteil der Linienbündelung. Das Linienbündel ist durch Beschluss des Kreistages aufzuheben.

Bündel Borken 6

Das bisherige Bündel 6 umfasst  Linienverkehre der Stadt Vreden, die ausschließlich im Schulverkehr gefahren werden. Eine Nutzung durch andere Fahrgäste findet nicht statt. Aufgrund umfassender Änderungen in der Schullandschaft der Stadt Vreden hat der Rat der Stadt Vreden beschlossen, den Vertrag mit der Westfalen Bus GmbH (WB) zu kündigen und den Schulverkehr ab dem 04.09.2013 als freigestellten Verkehr selbst zu organisieren. WB hat daraufhin einen Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht bei der Bezirksregierung gestellt. Die Zustimmung hierfür ist erteilt.

Durch die Umstellung der Verkehre in einen Freistellungsverkehr wird das Bündel obsolet. Das Linienbündel ist durch Beschluss des Kreistages aufzuheben.

Bündel Borken 7 und Borken 8

Im Bündel 7 ist der AST-Verkehr Raesfeld und im Bündel 8 der AST Borken aufgeführt. Die AST-Verkehre R (Raesfeld) und B (Borken) sind betrieblich miteinander, jedoch nicht mit anderen Linien verknüpft. Sie sollen daher aus den Bündeln herausgelöst und als eigenständiges Bündel (neues Bündel 12) ausgeschrieben werden. Hierfür ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.

Redaktionell wird der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Bündels 8 auf den 24.08.2016 angepasst, nachdem mittlerweile die Ferientermine bis 2016 vorliegen.

Bündel Borken 9

In das Bündel 9 wird die Linie 196 (Rhede – Bocholt Euregio-Gymnasium) neu mit aufgenommen. Die Konzession läuft zum 31.12.2013 aus. Mit Wiedererteilung soll die Linie die Liniennummer 750 erhalten.

Die ehemalige Linie ONV 81 wurde nach der Insolvenz des Unternehmens im Sommer  2012 als freigestellter Verkehr durch die Stadt Bocholt bestellt. Da weiterhin ein öffentliches Verkehrsinteresse an der Linie besteht, verbleibt die Linie mit neuer Liniennummer 752 im Linienbündel. Hierfür erfolgt eine redaktionelle Anpassung in der Tabelle.  

Bündel Borken 12

Das Bündel 12 wird neu aus den AST-Verkehren der Stadt Borken und Gemeinde Raesfeld gebildet (siehe Ausführungen zu den Bündeln Borken 7 und 8). Die Betriebsaufnahme des Bündels wird auf den 08.01.2014 festgelegt. Hierfür ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.


Finanzielle Auswirkungen:

Unmittelbar entstehen durch die Linienbündelung keine Kosten. Als Vorbereitung auf die Ausschreibung der Linien wird mit der Linienbündelung das Ziel verfolgt, die ÖPNV- Leistungen zu den geringsten Kosten für die Allgemeinheit zu bestellen.