Der Kreistag beschließt die Linienbündelung gem. der Anlage anzupassen. Die angepasste Linienbündelung wird Bestandteil des Zweiten Nahverkehrsplanes Kreis Borken.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein Westfalen (ÖPNVG NRW)
Sachdarstellung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 09.12.2010 die Linienbündelung für den Kreis als Teil des zweiten Nahverkehrsplanes für den Kreis Borken beschlossen. Durch aktuelle Entwicklungen, die im Folgenden dargestellt werden, ist eine Anpassung und Neubeschlussfassung der Linienbündel erforderlich.
Bündel Borken 2
Das Bündel 2 wurde nach zwischenzeitlicher Notvergabe auf 10 Jahre ausgeschrieben. Der Vergabebeschluss erfolgte durch den Kreisausschuss am 13.06.2013. Die Daten zur Laufzeit und zur Betriebsaufnahme des Bündels wurden redaktionell angepasst.
Bündel Borken 3
Die Linien 830 - 832 des Bündels
3 umfassen Schulverkehre des Gymnasiums Mariengarden aus Borken-Burlo. Die
Schulleitung hat entschieden diesen Verkehr ab dem Schuljahresbeginn 2013/2014
als freigestellten Verkehr durchzuführen. Die Westfalen Bus GmbH wurde von der
Schulleitung mit Schreiben 14.05.2013 hiervon unterrichtet. Durch die
Umstellung der Verkehre in einen Freistellungsverkehr sind die Linien nicht
mehr Bestandteil der Linienbündelung. Das
Linienbündel ist durch Beschluss des Kreistages aufzuheben.
Bündel Borken 6
Das bisherige Bündel 6 umfasst Linienverkehre der Stadt Vreden, die ausschließlich im Schulverkehr gefahren werden. Eine Nutzung durch andere Fahrgäste findet nicht statt. Aufgrund umfassender Änderungen in der Schullandschaft der Stadt Vreden hat der Rat der Stadt Vreden beschlossen, den Vertrag mit der Westfalen Bus GmbH (WB) zu kündigen und den Schulverkehr ab dem 04.09.2013 als freigestellten Verkehr selbst zu organisieren. WB hat daraufhin einen Antrag auf Entbindung von der Betriebspflicht bei der Bezirksregierung gestellt. Die Zustimmung hierfür ist erteilt.
Durch die Umstellung der Verkehre
in einen Freistellungsverkehr wird das Bündel obsolet. Das Linienbündel ist durch Beschluss des Kreistages aufzuheben.
Bündel Borken 7 und Borken 8
Im Bündel 7 ist der AST-Verkehr Raesfeld und im Bündel 8 der AST Borken
aufgeführt. Die AST-Verkehre R (Raesfeld) und B (Borken) sind betrieblich
miteinander, jedoch nicht mit anderen Linien verknüpft. Sie sollen daher aus
den Bündeln herausgelöst und als eigenständiges Bündel (neues Bündel 12)
ausgeschrieben werden. Hierfür ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Redaktionell wird der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme des Bündels 8 auf
den 24.08.2016 angepasst, nachdem mittlerweile die Ferientermine bis 2016
vorliegen.
Bündel Borken 9
In das Bündel 9 wird die Linie 196 (Rhede – Bocholt Euregio-Gymnasium)
neu mit aufgenommen. Die Konzession läuft zum 31.12.2013 aus. Mit
Wiedererteilung soll die Linie die Liniennummer 750 erhalten.
Die ehemalige Linie ONV 81 wurde nach der Insolvenz des Unternehmens im
Sommer 2012 als freigestellter Verkehr
durch die Stadt Bocholt bestellt. Da weiterhin ein öffentliches
Verkehrsinteresse an der Linie besteht, verbleibt die Linie mit neuer
Liniennummer 752 im Linienbündel. Hierfür erfolgt eine redaktionelle Anpassung
in der Tabelle.
Bündel Borken 12
Das Bündel 12 wird neu aus den AST-Verkehren der Stadt Borken und Gemeinde Raesfeld gebildet (siehe Ausführungen zu den Bündeln Borken 7 und 8). Die Betriebsaufnahme des Bündels wird auf den 08.01.2014 festgelegt. Hierfür ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Unmittelbar entstehen durch die
Linienbündelung keine Kosten. Als Vorbereitung auf die Ausschreibung der Linien
wird mit der Linienbündelung das Ziel verfolgt, die ÖPNV- Leistungen zu den
geringsten Kosten für die Allgemeinheit zu bestellen.