Der Kreistag stimmt der Modifizierung der am 04.10.2012 beschlossenen Kapitalerhöhung mit einem unveränderten Anteil von 122.826 EUR zu. Die noch ausstehenden Mittel werden nunmehr in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 mit einem Betrag von je 49.130,00 EUR bereitgestellt und zum 15.01. der jeweiligen Jahre ausgezahlt.
Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Borken in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an, einem entsprechenden Beschluss über die Modifizierung der Kapitalerhöhung zuzustimmen.
§ 26 Abs. 1 Buchstaben j, l KrO NRW
§ 53 Abs. 1 KrO NRW
Sachdarstellung:
Mit Beschluss vom 04.10.2012 (Sitzungsvorlage 0231/2012) hat der Kreistag einer Beteiligung des Kreises Borken entsprechend seiner Anteile am Stammkapital (0,4514 Prozent) mit 122.826 EUR an der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 26,6 Mio. EUR bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) zugestimmt. Die Mittel sollte in fünf Jahrestranchen geleistet und in den Haushalten 2013 bis 2017 mit jeweils 24.565 EUR anteilig veranschlagt werden. Hintergrund ist die geringe Eigenkapitalausstattung der FMO-GmbH. In den letzten Jahren lag die Eigenkapitalquote der FMO-GmbH bei ca. 20 Prozent. Bei den deutschen Flughäfen betrug sie durchschnittlich 43 Prozent.
Die
relativ geringe Kapitaldecke resultiert aus der Tatsache, dass die FMO-GmbH in
den Jahren 1999 bis 2001 die Großinvestitionen Terminal 2 nebst
Vorfelderweiterung und auch alle weiteren Investitionen der Folgejahre (z.B.
Cargo-Gebäude, Catering-Gebäude, Straßenbau etc.) aus eigener Kraft, d.h. ohne
Kapitalzuführung der Gesellschafter und ohne Zuschüsse, finanzierte. In der
Folge belastet die FMO-GmbH nun ein im Vergleich zu anderen Flughäfen äußerst
hohes Darlehnsvolumen von ca. 90 Mio. EUR mit einer jährlichen Zinslast von ca.
4,2 Mio. EUR. Das ursprüngliche Ziel der Kapitalerhöhung sollte darin bestehen,
die Darlehn der FMO-GmbH deutlich zu reduzieren und damit auch die jährliche
Zinslast abbauen zu können.
Die aktuelle und vor einem Jahr in dieser
Ausprägung noch nicht vorhersehbare wirtschaftliche Entwicklung der FMO-GmbH,
bedingt durch die massiven Verkehrsrückgänge und damit verbundenen
Umsatzeinbrüchen, macht eine schnellere Kapitalzuführung erforderlich. Trotz
der Anfang des Jahres 2013 geleisteten ersten Tranche zur Kapitalerhöhung in
Höhe von 5,3 Mio. EUR wird die Gesellschaft einen Darlehnsbetrag von 11 Mio.
EUR aufnehmen müssen, während nur 7 Mio. EUR getilgt werden. Dies bedeutet,
dass es trotz der Kapitalzuführung in diesem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung
kommen wird.
Die maßgeblichen Geschäftsbanken der
FMO-GmbH haben schon signalisiert, dass sie den Flughafen noch mit Darlehen
liquiditätsmäßig stützen werden. Gleichwohl haben sie die klare Erwartung zum
Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter zukünftig durch Kapitalzuführungen
sicherstellen sollen, dass die Verschuldung der FMO-GmbH in den kommenden
Jahren kontinuierlich verringert wird.
Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat
der Gesellschafterversammlung in der gemeinsamen Sitzung am 26.06.2013
empfohlen, die in der Höhe unveränderte Kapitalerhöhung von 26,6 Mio. EUR in
der Form zu modifizieren, dass jeweils zwei weitere Tranchen zum 15.01.2014 und
zum 15.01.2015 eingezahlt werden. Vorgesehen war ursprünglich, die
Kapitalerhöhung in fünf gleichen Tranchen in den Jahren 2013 bis 2017
einzuzahlen. Durch diese Stauchung der Zahlungstermine wird die Gesellschaft
nach heutigem Kenntnisstand in der Lage sein, ihre Verschuldung leicht
abzubauen.
In der Gesellschafterversammlung vom
26.06.2013 haben die Gesellschafter die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats
zunächst zur Kenntnis genommen und zugesagt, ihren Gremien den modifizierten
Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Über einen endgültigen Weg zur
künftigen mittel- bis langfristigen Kapitalausstattung der FMO-GmbH soll auf
Grundlage dann vorliegender neuer und belastbarer Prognoseberechnungen zur
wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2014 beraten werden.
Mit Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung im
Dezember 2012 hatte die Geschäftsführung ein beihilferechtliches
Prüfungsverfahren bei der EU-Kommission angestoßen. Durch die Prüfung soll
abgesichert werden, dass es sich bei der Kapitalzuführung um eine
beihilferechtlich zulässige Leistung der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter
handelt. Da die Prüfungsverfahren naturgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch
nehmen, hat die EU-Kommission die Gesellschaft aufgefordert, die
Kapitalzuführung zunächst als Gesellschafterdarlehn zu verbuchen und
marktüblich zu verzinsen. Die Geschäftsführung ist dieser Aufforderung gefolgt
und hat die erste Tranche schon entsprechend verbucht. Das verbuchte Darlehn
wird mit einem Zinssatz von 1,99 Prozent per anno verzinst. Die
Geschäftsführung erwartet einen Abschluss des beihilferechtlichen
Prüfungsverfahrens noch für dieses Jahr. Sollte die Prüfung wider Erwarten
länger andauern, werden auch die weiteren Tranchen zunächst als
Gesellschafterdarlehn verbucht und behandelt.
Die Verwaltung schlägt vor, der Modifizierung der Kapitalerhöhung zuzustimmen und die jetzt zwei Tranchen von je 49.130,00 EUR jeweils im Haushaltsjahr 2014 und 2015 zu veranschlagen.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt. Da der Kreis Borken aber der Kapitalerhöhung im Grundsatz am 04.10.2012 zugestimmt hat, ist er auf jeden Fall verpflichtet, seinen Anteil von insgesamt 122.826 EUR anteilig in fünf Jahren bis 2017 zu zahlen.
Die investiven Auszahlungen von jeweils 49.130,00 Euro werden in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 veranschlagt: |
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Ja |
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Nein |
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?