Betreff
Anpassung der Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH
Vorlage
0155/2013
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag stimmt der Modifizierung der am 04.10.2012 beschlossenen Kapitalerhöhung mit einem unveränderten Anteil von 122.826 EUR zu. Die noch ausstehenden Mittel werden nunmehr in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 mit einem Betrag von je 49.130,00 EUR bereitgestellt und zum 15.01. der jeweiligen Jahre ausgezahlt.

Der Kreistag weist den Vertreter des Kreises Borken in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH an, einem entsprechenden Beschluss über die Modifizierung der Kapitalerhöhung zuzustimmen.  


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 1 Buchstaben j, l KrO NRW

§ 53 Abs. 1 KrO NRW

Sachdarstellung:

Mit Beschluss vom 04.10.2012 (Sitzungsvorlage 0231/2012) hat der Kreistag einer Beteiligung des Kreises Borken entsprechend seiner Anteile am Stammkapital (0,4514 Prozent) mit 122.826 EUR an der Kapitalerhöhung in Höhe von insgesamt 26,6 Mio. EUR bei der Flughafen Münster-Osnabrück GmbH (FMO GmbH) zugestimmt. Die Mittel sollte in fünf Jahrestranchen geleistet und in den Haushalten 2013 bis 2017 mit jeweils 24.565 EUR anteilig veranschlagt werden. Hintergrund ist die geringe Eigenkapitalausstattung der FMO-GmbH. In den letzten Jahren lag die Eigenkapitalquote der FMO-GmbH bei ca. 20 Prozent. Bei den deutschen Flughäfen betrug sie durchschnittlich 43 Prozent.

Die relativ geringe Kapitaldecke resultiert aus der Tatsache, dass die FMO-GmbH in den Jahren 1999 bis 2001 die Großinvestitionen Terminal 2 nebst Vorfelderweiterung und auch alle weiteren Investitionen der Folgejahre (z.B. Cargo-Gebäude, Catering-Gebäude, Straßenbau etc.) aus eigener Kraft, d.h. ohne Kapitalzuführung der Gesellschafter und ohne Zuschüsse, finanzierte. In der Folge belastet die FMO-GmbH nun ein im Vergleich zu anderen Flughäfen äußerst hohes Darlehnsvolumen von ca. 90 Mio. EUR mit einer jährlichen Zinslast von ca. 4,2 Mio. EUR. Das ursprüngliche Ziel der Kapitalerhöhung sollte darin bestehen, die Darlehn der FMO-GmbH deutlich zu reduzieren und damit auch die jährliche Zinslast abbauen zu können.

Die aktuelle und vor einem Jahr in dieser Ausprägung noch nicht vorhersehbare wirtschaftliche Entwicklung der FMO-GmbH, bedingt durch die massiven Verkehrsrückgänge und damit verbundenen Umsatzeinbrüchen, macht eine schnellere Kapitalzuführung erforderlich. Trotz der Anfang des Jahres 2013 geleisteten ersten Tranche zur Kapitalerhöhung in Höhe von 5,3 Mio. EUR wird die Gesellschaft einen Darlehnsbetrag von 11 Mio. EUR aufnehmen müssen, während nur 7 Mio. EUR getilgt werden. Dies bedeutet, dass es trotz der Kapitalzuführung in diesem Jahr zu einer Nettoneuverschuldung kommen wird.

Die maßgeblichen Geschäftsbanken der FMO-GmbH haben schon signalisiert, dass sie den Flughafen noch mit Darlehen liquiditätsmäßig stützen werden. Gleichwohl haben sie die klare Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschafter zukünftig durch Kapitalzuführungen sicherstellen sollen, dass die Verschuldung der FMO-GmbH in den kommenden Jahren kontinuierlich verringert wird.

Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung in der gemeinsamen Sitzung am 26.06.2013 empfohlen, die in der Höhe unveränderte Kapitalerhöhung von 26,6 Mio. EUR in der Form zu modifizieren, dass jeweils zwei weitere Tranchen zum 15.01.2014 und zum 15.01.2015 eingezahlt werden. Vorgesehen war ursprünglich, die Kapitalerhöhung in fünf gleichen Tranchen in den Jahren 2013 bis 2017 einzuzahlen. Durch diese Stauchung der Zahlungstermine wird die Gesellschaft nach heutigem Kenntnisstand in der Lage sein, ihre Verschuldung leicht abzubauen.

In der Gesellschafterversammlung vom 26.06.2013 haben die Gesellschafter die Beschlussempfehlung des Aufsichtsrats zunächst zur Kenntnis genommen und zugesagt, ihren Gremien den modifizierten Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Über einen endgültigen Weg zur künftigen mittel- bis langfristigen Kapitalausstattung der FMO-GmbH soll auf Grundlage dann vorliegender neuer und belastbarer Prognoseberechnungen zur wirtschaftlichen Entwicklung im Jahr 2014 beraten werden.

Mit Beschlussfassung zur Kapitalerhöhung im Dezember 2012 hatte die Geschäftsführung ein beihilferechtliches Prüfungsverfahren bei der EU-Kommission angestoßen. Durch die Prüfung soll abgesichert werden, dass es sich bei der Kapitalzuführung um eine beihilferechtlich zulässige Leistung der öffentlich-rechtlichen Gesellschafter handelt. Da die Prüfungsverfahren naturgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, hat die EU-Kommission die Gesellschaft aufgefordert, die Kapitalzuführung zunächst als Gesellschafterdarlehn zu verbuchen und marktüblich zu verzinsen. Die Geschäftsführung ist dieser Aufforderung gefolgt und hat die erste Tranche schon entsprechend verbucht. Das verbuchte Darlehn wird mit einem Zinssatz von 1,99 Prozent per anno verzinst. Die Geschäftsführung erwartet einen Abschluss des beihilferechtlichen Prüfungsverfahrens noch für dieses Jahr. Sollte die Prüfung wider Erwarten länger andauern, werden auch die weiteren Tranchen zunächst als Gesellschafterdarlehn verbucht und behandelt.

Die Verwaltung schlägt vor, der Modifizierung der Kapitalerhöhung zuzustimmen und die jetzt zwei Tranchen von je 49.130,00 EUR jeweils im Haushaltsjahr 2014 und 2015 zu veranschlagen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Dem Beschlussvorschlag wird nicht zugestimmt. Da der Kreis Borken aber der Kapitalerhöhung im Grundsatz am 04.10.2012 zugestimmt hat, ist er auf jeden Fall verpflichtet, seinen Anteil von insgesamt 122.826 EUR anteilig in fünf Jahren bis 2017 zu zahlen.  


Finanzielle Auswirkungen:

Die investiven Auszahlungen von jeweils 49.130,00 Euro werden in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 veranschlagt:

Ja

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?