Betreff
Betreuungsgeld
Anfrage der SPD-Fraktion v. 03.07.2013
Vorlage
0158/2013
Art
Anfrage SPD-Fraktion

Sachdarstellung:

Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat Ende 2012 die Einführung des hochumstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen. Das Geld soll ab August 2013 an die Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung geben und keine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen. Die Kosten für den Bund werden auf 3,9 Milliarden Euro bis 2017 geschätzt. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme der drei kommunalen Spitzenverbände geht hervor, dass die Einführung des Betreuungsgeldes auch zu einer Belastung bei den Kommunen führt, da das Verwaltungsverfahren analog zum Elterngeld geregelt werden soll und die Zuständigkeiten bei den Kreisen und kreisfreien Städten liegen sollen. So rechnen diese alleine für NRW mit kommunalen Mehrausgaben von jährlich 4,7 Mio. Euro. Der Kreis Coesfeld beziffert z.B. den konkreten Personalmehrbedarf auf 0,95 Stellen, ähnlich der Kreis Warendorf, der eine Vollzeitstelle kalkuliert. In der Presse war zu lesen, dass es schon zahlreiche Nachfragen zum Antragsverfahren im Kreis Borken gibt auch hat die Kreisverwaltung laut Presse schon Informationen rund um das Betreuungsgeld vorbereitet.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:

1.      Mit welchen Antragszahlen für das Betreuungsgeld rechnet die Verwaltung?

2.      Wie hoch ist der Personalbedarf für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung?

3.      Welche zusätzlichen Maßnahmen (Schulung des Personals, Bereitstellung von Räumen  etc.) sind für die Auszahlung des Betreuungsgeldes erforderlich?

4.      Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Kreisverwaltung Borken durch die Einführung des Betreuungsgeldes?

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Schulte