Anfrage der SPD-Fraktion v. 03.07.2013
Sachdarstellung:
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat Ende 2012 die Einführung des
hochumstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen. Das Geld soll ab August 2013 an
die Eltern gezahlt werden, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte
Kindertageseinrichtung geben und keine staatlich bezahlte Tagesmutter in
Anspruch nehmen. Die Kosten für den Bund werden auf 3,9 Milliarden Euro bis
2017 geschätzt. Aus einer gemeinsamen Stellungnahme der drei kommunalen
Spitzenverbände geht hervor, dass die Einführung des Betreuungsgeldes auch zu
einer Belastung bei den Kommunen führt, da das Verwaltungsverfahren analog zum
Elterngeld geregelt werden soll und die Zuständigkeiten bei den Kreisen und
kreisfreien Städten liegen sollen. So rechnen diese alleine für NRW mit kommunalen
Mehrausgaben von jährlich 4,7 Mio. Euro. Der Kreis Coesfeld beziffert z.B. den
konkreten Personalmehrbedarf auf 0,95 Stellen, ähnlich der Kreis Warendorf, der
eine Vollzeitstelle kalkuliert. In der Presse war zu lesen, dass es schon
zahlreiche Nachfragen zum Antragsverfahren im Kreis Borken gibt auch hat die
Kreisverwaltung laut Presse schon Informationen rund um das Betreuungsgeld
vorbereitet.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung
folgender Fragen:
1. Mit welchen Antragszahlen
für das Betreuungsgeld rechnet die Verwaltung?
2. Wie hoch ist der
Personalbedarf für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung?
3. Welche
zusätzlichen Maßnahmen (Schulung des Personals, Bereitstellung von Räumen etc.) sind für die Auszahlung des
Betreuungsgeldes erforderlich?
4. Mit welchen
zusätzlichen Kosten rechnet die Kreisverwaltung Borken durch die Einführung des
Betreuungsgeldes?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte