Die in der Anlage zur Sitzungsvorlage (wird nachgereicht) aufgeführten gültigen Kreiswahl-vorschläge werden gemäß § 26 Bundeswahlgesetz (BWG) zur Wahl zum 18. Deutschen Bundestag am 22.09.2013 im Wahlkreis 126 – Borken II – zugelassen..
Rechtsgrundlage:
Bundeswahlgesetz (BWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.07.1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2013 (BGBl. I S. 1082)
Bundeswahlordnung (BWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.04.2002 (BGBl. I S. 1376), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13.05.2013 (BGBl. I S. 1255)
Sachdarstellung:
Zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sind sowohl Parteien als auch einzelne Wahl-berechtigte und Gruppen von Wahlberechtigten befugt (§ 18 Abs. 1 BWG).
Kreiswahlvorschläge können gemäß § 19 BWG noch bis zum 69. Tag vor der Wahl, also bis zum 15. Juli 2013, abgegeben werden. Eine Übersicht über die eingereichten Wahlvorschläge kann daher noch nicht erstellt werden. Sie wird nachgereicht.
Eine Vorprüfung der eingereichten Wahlvorschläge erfolgt durch den Kreiswahlleiter. Es wird geprüft, ob die eingereichten Wahlvorschläge vollständig sind und den Erfordernissen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung entsprechen (§ 35 Abs. 1 BWO). Über das Ergebnis dieser Vorprüfung wird in der Sitzung berichtet.
Der Kreiswahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge und beschließt über ihre Zulassung oder Zurückweisung (§ 26 Abs. 1 BWG, § 36 Abs. 3 BWO). Er muss Kreiswahlvorschläge zurückweisen, wenn sie verspätet eingereicht wurden oder den Anforderungen nicht entsprechen, die im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung aufgestellt sind (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BWG).
Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge sind vom Kreiswahlausschuss mit dem durch § 34 Abs. 1 Satz 2 BWO vorgeschriebenen Inhalt festzustellen. Damit werden die Angaben verbindlich festgelegt, mit denen der einzelne Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel erscheint.
Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen (§ 36 Abs. 6 BWO). Sie ist von allen Mitgliedern des Kreiswahlausschusses, die an der Sitzung teilgenommen haben, zu unterzeichnen.
Weitere Informationen über die Anforderungen, die an einen ordnungsgemäßen Wahlvorschlag zu stellen sind, sind der beigefügten „Aufforderung zur Einreichung von Wahl-vorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im Wahlkreis 126 - Borken II“ vom 19.02.2013, veröffentlicht im Amtsblatt des Kreises Borken Nr. 04/2013 vom 05.03.2013, zu entnehmen.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Anlagen
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 19.02.2013