Die in der Sachdarstellung beschriebenen Zuständigkeiten und
Beteiligungen in den Vergabeverfahren für ÖPNV-Verkehrsleistungen werden
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom
23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße
Personenbeförderungsgesetz PBefG
vom 21.03.1961, neugefasst durch Bek. v. 8.8.1990, zuletzt geändert durch Art.
5 G v. 26.6.2013
Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen, VOL-A, Tariftreue- und Vergabegesetz,
Vergabeverordnung
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNV in den Kreisen Borken,
Coesfeld und Warendorf vom 31.08.2012
Geschäftsanweisung für die Vergabe
von Aufträgen bei der Kreisverwaltung Borken
Sachdarstellung:
Der Kreis Borken ist als
Aufgabenträger für die Planung und Ausgestaltung des ÖPNV verantwortlich. Die
Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf haben sich aus fachlichen,
organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen entschieden, die
Aufgabenwahrnehmung im Bereich des ÖPNV auf der Basis einer mandatierenden
Vereinbarung dem Fachbereich Bus des ZVM (ZVM Bus) zu übertragen. Die
Verantwortung für die Entscheidungen im ÖPNV bleibt aber bei den Kreisen.
Eine der mandatierten Aufgaben
des ZVM Bus bezieht sich auf die Vergabe von Verkehrsleistungen. Die
Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den ZVM Bus. Ziel ist es, die
Verfahren mit gebündelter Kompetenz und Erfahrung möglichst effizient und
kostengünstig zu gestalten und dabei rechtlich sichere Ergebnisse zu erhalten.
Die Aufgaben des ZVM Bus sind in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur
Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNV festgelegt worden.
Alle Linien, deren Konzessionen
nicht der RVM gehören, sind grundsätzlich in wettbewerblichen Verfahren zu
vergeben. Das Linienbündelungskonzept soll, zusammen mit der Wettbewerbstreppe,
vor wirtschaftlichen Risiken schützen und einen geordneten Wettbewerb
ermöglichen. Das Linienbündelungskonzept kann erst dann vollständig greifen,
wenn alle Linien, die in einem Bündel zusammengefasst sind, auf einen
einheitlichen Starttermin der Konzessionen zusammengeführt wurden. Bis das
soweit ist, sind auch Konzessionsvergaben für einzelne Linien erforderlich.
Bei der Betrachtung von Ablauf
und Zuständigkeiten im Vergabeverfahren ist zwischen dem Wettbewerb um
Linienkonzessionen und der Ausschreibung von Verkehrsleistungen zu
unterscheiden.
1. Wettbewerb um Linienkonzessionen
Grundsätzlich ist der
öffentlichen Ausschreibung von Verkehrsleistungen ein Genehmigungswettbewerb
vorgelagert.
Für die Konzession einer Linie
bzw. für alle Konzessionen eines Bündels können sich Verkehrsunternehmen mit
einem eigenwirtschaftlichen Antrag bei der Genehmigungsbehörde, der
Bezirksregierung Münster (Bez. Reg.), bewerben. Grundlage für die Bewertung des
Antrages ist der vom Kreistag Borken beschlossene Nahverkehrsplan (NVP).
Der NVP des Kreises Borken hat
einen inhaltlichen Stand vom Mai 2004. Die Wünsche an einzelne Linien wurden
seither fallweise in Liniensteckbriefen als Bestandteil des NVP
fortgeschrieben. Weil die Prüfung der eigenwirtschaftlichen Angebote anhand des
NVP erfolgen muss, ist es wichtig, dass hier die aktuell gültigen Vorstellungen
des Kreises präzise dargelegt sind.
In der Reihenfolge nach dem Datum
des Auslaufens der Konzession von regionalen Buslinien bereitet der ZVM Bus in
Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr die Fortschreibung und Präzisierung der
Liniensteckbriefe vor. Darin werden das Fahrplanangebot und die Qualität der
regionalen Buslinien formuliert. Zur Ermittlung des passenden Umfanges des
Angebotes führt der ZVM Bus z.B. fallweise Nachfrageerhebungen durch, erfragt
die Anforderungen wichtiger Fahrgastziele, z.B. Schulen, prüft die
Verknüpfbarkeit von Fahrten mit anderen ÖPNV-Leistungen und formuliert
Anforderungen an Leistungsumfang und Qualität. Aus der Analyse dieser
Ergebnisse entwickelt der ZVM Bus in Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr
einen Vorschlag für einen aktuellen Liniensteckbrief.
Für die Beratung und
Beschlussfassung in den politischen Gremien erstellt der ZVM Bus den Entwurf
einer Sitzungsvorlage, die ggf. auch die Eckpunkte für eine evtl. anschließende
Ausschreibung umfasst. Für die endgültige verwaltungsinterne Abstimmung und die
Weiterleitung an die politischen Vertreter des Kreises ist der FB Verkehr
verantwortlich. Nach Vorberatung im
Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, dem grundsätzlich die Beratung in
der Interfraktionellen Arbeitsgruppe voraus geht, und im Kreisausschuss trifft
der Kreistag des Kreises Borken die Entscheidung über den Liniensteckbrief als
Teil des NVP.
Im Anschluss an die
Beschlussfassung formuliert der ZVM Bus für den Aufgabenträger Kreis Borken
einen Aufruf zum Genehmigungswettbewerb und veröffentlicht diesen Aufruf im
EU-Amtsblatt.
Stellen auf diesen Aufruf hin ein
oder mehrere Verkehrsunternehmen einen Antrag auf eine eigenwirtschaftliche
Konzession bei der Bez. Reg., so gibt die Bez. Reg. dem Aufgabenträger
Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme. Entspricht der eigenwirtschaftliche
Antrag dem NVP bzw. der öffentlichen Bekanntmachung, ist dem Antrag
zuzustimmen. Der ZVM Bus prüft, ob die Anträge den Vorgaben des
Nahverkehrsplanes entsprechen und reicht in Abstimmung mit dem Fachbereich
Verkehr das Ergebnis bei der Bez.Reg. ein.
Geht kein eigenwirtschaftlicher
Antrag auf die auslaufende Linienkonzession oder das Linienbündel ein, muss zur
Sicherstellung der gewünschten Verkehrsleistung eine Vergabe erfolgen.
2. Ausschreibung von Verkehrsleistungen
Basis der Ausschreibung von
Verkehrsleistungen ist die Leistungsbeschreibung (Liniensteckbrief), die auch
dem Genehmigungswettbewerb zugrunde gelegen hat. Weiterhin sind vor dem
Einleiten der Ausschreibung weitere Festlegungen zum Verfahren zu treffen, z.
B. zu den Wertungskriterien. Hier empfiehlt sich, diese Vorgaben einmal
grundsätzlich festzulegen und dann bei Folgeausschreibungen nur noch bei Bedarf
über Abweichungen zu entscheiden.
Mit der Durchführung der
Ausschreibungen ist gem. der Mandatierungsvereinbarung der ZVM Bus beauftragt.
Die Verfahrensschritte werden in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr
sowie der zentralen Vergabestelle des Kreises abgewickelt.
Die Revision des Kreises Borken
wird gleichzeitig mit der Erstellung der Vergabeunterlagen und vor Beginn des
Verfahrens informiert und begleitet ggf.
das weitere Verfahren.
Auf der Grundlage des von den politischen Gremien beschlossenen
Leistungsumfanges und der Kostenabschätzung stellt der Fachbereich Verkehr
sicher, dass die notwendigen Haushaltsmittel verfügbar sind. Alle
erforderlichen Vergabeunterlagen für die Ausschreibung wie die
Leistungsbeschreibung und der Verkehrsvertrag sowie die zahlreichen Anlagen
werden vom ZVM Bus vorbereitet. Zu den Anlagen zur Leistungsbeschreibung
gehören: Vordruck Angebotsabgabe, Kalkulationsblatt, Liniensteckbrief und
Fahrplan, Haltestellenübersicht, Qualitätsstandards, Vordruck Qualitätsbericht,
Vordruck Fahrzeugdatenblatt, Profitesterbogen, Fragebogen Kunden zur Qualität,
Schwerpunktliste Beschwerden, Liste Maluszahlungen, Muster Fahrplanaushang,
Muster Gestaltung Haltestellenfahne, Ticketrichtlinie Münsterland-Tarif.
Die inhaltliche Ausgestaltung
erfolgt dabei anhand der Rahmenbedingungen, die der beschlossene
Liniensteckbrief vorgibt. Die Unterlagen sind vom Aufbau her immer gleich und
unterscheiden sich nur in den Details, die besondere Anforderungen bestimmter
Linien bedingen und die von den politischen Gremien im Vorfeld festgelegt
wurden. Wenn im Einzelfall darüber hinaus weitere Details der
Leistungserbringung oder der Zuschlagskriterien festgelegt werden sollen,
erfolgt das in Abstimmung mit dem FB Verkehr, in bedeutenden Fragen ist die
Entscheidung nach politischer Beratung zu treffen.
Der ZVM Bus veröffentlicht die –
in der Regel europaweite - Ausschreibung auf einem genormten Formblatt im TED
(Tenders Electronic Daily), der Onlineversion des „Supplements zum Amtsblatt
der Europäischen Union“.
Um die diskriminierungsfreie und
schnelle Information der Interessenten zu ermöglichen, wurden zuletzt alle
Vergabeunterlagen und Rückfragen der Interessenten auf dem bewährten und
kostenlosen Vergabeportal des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zum
Download zur Verfügung gestellt. Rückfragen zum Inhalt der
Verkehrsdienstleistung bearbeitet der ZVM Bus.
Die zentrale Submissionsstelle
des Kreises Borken nimmt die Angebote der Unternehmen entgegen. Sie führt die Submission
der Angebote gemäß VOL A durch. Das Ergebnis der Submission wird protokolliert,
wie es in der VOL A vorgesehen ist. Außerdem wird in der
Submissionsniederschrift dokumentiert, ob und welche mit dem Angebot
vorzulegenden Erklärungen/Nachweise tatsächlich vorgelegt wurden. Hierzu nimmt
ein Vertreter vom ZVM Bus an der Submission teil. Die Öffentlichkeit ist bei
der Submission ausgeschlossen. Die Angebote werden dem ZVM Bus zur Einleitung
des Wertungsverfahrens übergeben. Dieser führt das Wertungsverfahren durch und
bereitet die Entscheidung vor, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll. Die
Entscheidungsgründe werden dokumentiert.
Der ZVM Bus leitet die Ergebnisse
der Ausschreibung incl. aller Unterlagen und Vermerke über den Fachbereich
Verkehr der Revision zu. Die Revision erstellt einen Prüfungsvermerk.
Mit einem Vorschlag zur
Zuschlagserteilung erstellt der ZVM Bus eine Sitzungsvorlage für die
politischen Gremien des Kreises und leitet diese dem FB 36 Verkehr zu. In die
Sitzungsvorlage wird das Prüfungsergebnis der Revision aufgenommen.
Die Sitzungsvorlage durchläuft
die vorgesehene Reihenfolge der Gremien. Nach dem Beschluss über die
Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Informationsfristen kann der FB Verkehr
den Zuschlag auf das vorgesehene Unternehmen erteilen. Damit ist gleichzeitig
der Verkehrsvertrag geschlossen.
Anträge in Nachprüfverfahren und
weitere zivil- oder verwaltungsgerichtliche Verfahren bearbeitet die Zentrale
Vergabestelle mit Unterstützung des ZVM Bus und ggf. eines externen Fachanwalts.
Der ZVM Bus begleitet, wie in den
Vergabeunterlagen vorgesehen, die Betriebsaufnahme. Im Verlauf des
Verkehrsvertrages übernimmt der ZVM Bus seine in den Vergabeunterlagen
beschriebenen Aufgaben wie die Qualitätsüberwachung, die Abrechnung der tatsächlich
geleisteten Fahrten und das Einnahmenmanagement. Der ZVM Bus prüft die
Rechnungen des Verkehrsunternehmens und teilt das Ergebnis dem FB 36 mit. Der
FB 36 veranlasst die Auszahlung des Rechnungsbetrages.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen:
keine