Betreff
Wettbewerb um Linienkonzessionen und Vergabe von Verkehrsleistungen
Vorlage
0186/2013
Art
Beschlussvorlage

Die in der Sachdarstellung beschriebenen Zuständigkeiten und Beteiligungen in den Vergabeverfahren für ÖPNV-Verkehrsleistungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße

Personenbeförderungsgesetz PBefG vom 21.03.1961, neugefasst durch Bek. v. 8.8.1990, zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 26.6.2013

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, VOL-A, Tariftreue- und Vergabegesetz, Vergabeverordnung

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNV in den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf vom 31.08.2012

Geschäftsanweisung für die Vergabe von Aufträgen bei der Kreisverwaltung Borken

Sachdarstellung:

Der Kreis Borken ist als Aufgabenträger für die Planung und Ausgestaltung des ÖPNV verantwortlich. Die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf haben sich aus fachlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen entschieden, die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des ÖPNV auf der Basis einer mandatierenden Vereinbarung dem Fachbereich Bus des ZVM (ZVM Bus) zu übertragen. Die Verantwortung für die Entscheidungen im ÖPNV bleibt aber bei den Kreisen.

Eine der mandatierten Aufgaben des ZVM Bus bezieht sich auf die Vergabe von Verkehrsleistungen. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch den ZVM Bus. Ziel ist es, die Verfahren mit gebündelter Kompetenz und Erfahrung möglichst effizient und kostengünstig zu gestalten und dabei rechtlich sichere Ergebnisse zu erhalten. Die Aufgaben des ZVM Bus sind in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben des ÖPNV festgelegt worden.

Alle Linien, deren Konzessionen nicht der RVM gehören, sind grundsätzlich in wettbewerblichen Verfahren zu vergeben. Das Linienbündelungskonzept soll, zusammen mit der Wettbewerbstreppe, vor wirtschaftlichen Risiken schützen und einen geordneten Wettbewerb ermöglichen. Das Linienbündelungskonzept kann erst dann vollständig greifen, wenn alle Linien, die in einem Bündel zusammengefasst sind, auf einen einheitlichen Starttermin der Konzessionen zusammengeführt wurden. Bis das soweit ist, sind auch Konzessionsvergaben für einzelne Linien erforderlich.

Bei der Betrachtung von Ablauf und Zuständigkeiten im Vergabeverfahren ist zwischen dem Wettbewerb um Linienkonzessionen und der Ausschreibung von Verkehrsleistungen zu unterscheiden.

1.    Wettbewerb um Linienkonzessionen

Grundsätzlich ist der öffentlichen Ausschreibung von Verkehrsleistungen ein Genehmigungswettbewerb vorgelagert.

Für die Konzession einer Linie bzw. für alle Konzessionen eines Bündels können sich Verkehrsunternehmen mit einem eigenwirtschaftlichen Antrag bei der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Münster (Bez. Reg.), bewerben. Grundlage für die Bewertung des Antrages ist der vom Kreistag Borken beschlossene Nahverkehrsplan (NVP).

Der NVP des Kreises Borken hat einen inhaltlichen Stand vom Mai 2004. Die Wünsche an einzelne Linien wurden seither fallweise in Liniensteckbriefen als Bestandteil des NVP fortgeschrieben. Weil die Prüfung der eigenwirtschaftlichen Angebote anhand des NVP erfolgen muss, ist es wichtig, dass hier die aktuell gültigen Vorstellungen des Kreises präzise dargelegt sind.

In der Reihenfolge nach dem Datum des Auslaufens der Konzession von regionalen Buslinien bereitet der ZVM Bus in Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr die Fortschreibung und Präzisierung der Liniensteckbriefe vor. Darin werden das Fahrplanangebot und die Qualität der regionalen Buslinien formuliert. Zur Ermittlung des passenden Umfanges des Angebotes führt der ZVM Bus z.B. fallweise Nachfrageerhebungen durch, erfragt die Anforderungen wichtiger Fahrgastziele, z.B. Schulen, prüft die Verknüpfbarkeit von Fahrten mit anderen ÖPNV-Leistungen und formuliert Anforderungen an Leistungsumfang und Qualität. Aus der Analyse dieser Ergebnisse entwickelt der ZVM Bus in Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr einen Vorschlag für einen aktuellen Liniensteckbrief.

Für die Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien erstellt der ZVM Bus den Entwurf einer Sitzungsvorlage, die ggf. auch die Eckpunkte für eine evtl. anschließende Ausschreibung umfasst. Für die endgültige verwaltungsinterne Abstimmung und die Weiterleitung an die politischen Vertreter des Kreises ist der FB Verkehr verantwortlich.  Nach Vorberatung im Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, dem grundsätzlich die Beratung in der Interfraktionellen Arbeitsgruppe voraus geht, und im Kreisausschuss trifft der Kreistag des Kreises Borken die Entscheidung über den Liniensteckbrief als Teil des NVP.

Im Anschluss an die Beschlussfassung formuliert der ZVM Bus für den Aufgabenträger Kreis Borken einen Aufruf zum Genehmigungswettbewerb und veröffentlicht diesen Aufruf im EU-Amtsblatt.

Stellen auf diesen Aufruf hin ein oder mehrere Verkehrsunternehmen einen Antrag auf eine eigenwirtschaftliche Konzession bei der Bez. Reg., so gibt die Bez. Reg. dem Aufgabenträger Gelegenheit zur Prüfung und Stellungnahme. Entspricht der eigenwirtschaftliche Antrag dem NVP bzw. der öffentlichen Bekanntmachung, ist dem Antrag zuzustimmen. Der ZVM Bus prüft, ob die Anträge den Vorgaben des Nahverkehrsplanes entsprechen und reicht in Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr das Ergebnis bei der Bez.Reg. ein.

Geht kein eigenwirtschaftlicher Antrag auf die auslaufende Linienkonzession oder das Linienbündel ein, muss zur Sicherstellung der gewünschten Verkehrsleistung eine Vergabe erfolgen.

2.    Ausschreibung von Verkehrsleistungen

Basis der Ausschreibung von Verkehrsleistungen ist die Leistungsbeschreibung (Liniensteckbrief), die auch dem Genehmigungswettbewerb zugrunde gelegen hat. Weiterhin sind vor dem Einleiten der Ausschreibung weitere Festlegungen zum Verfahren zu treffen, z. B. zu den Wertungskriterien. Hier empfiehlt sich, diese Vorgaben einmal grundsätzlich festzulegen und dann bei Folgeausschreibungen nur noch bei Bedarf über Abweichungen zu entscheiden.

Mit der Durchführung der Ausschreibungen ist gem. der Mandatierungsvereinbarung der ZVM Bus beauftragt. Die Verfahrensschritte werden in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Verkehr sowie der zentralen Vergabestelle des Kreises abgewickelt.

Die Revision des Kreises Borken wird gleichzeitig mit der Erstellung der Vergabeunterlagen und vor Beginn des Verfahrens  informiert und begleitet ggf. das weitere Verfahren.

Auf der Grundlage des von den politischen Gremien beschlossenen Leistungsumfanges und der Kostenabschätzung stellt der Fachbereich Verkehr sicher, dass die notwendigen Haushaltsmittel verfügbar sind. Alle erforderlichen Vergabeunterlagen für die Ausschreibung wie die Leistungsbeschreibung und der Verkehrsvertrag sowie die zahlreichen Anlagen werden vom ZVM Bus vorbereitet. Zu den Anlagen zur Leistungsbeschreibung gehören: Vordruck Angebotsabgabe, Kalkulationsblatt, Liniensteckbrief und Fahrplan, Haltestellenübersicht, Qualitätsstandards, Vordruck Qualitätsbericht, Vordruck Fahrzeugdatenblatt, Profitesterbogen, Fragebogen Kunden zur Qualität, Schwerpunktliste Beschwerden, Liste Maluszahlungen, Muster Fahrplanaushang, Muster Gestaltung Haltestellenfahne, Ticketrichtlinie Münsterland-Tarif.

Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt dabei anhand der Rahmenbedingungen, die der beschlossene Liniensteckbrief vorgibt. Die Unterlagen sind vom Aufbau her immer gleich und unterscheiden sich nur in den Details, die besondere Anforderungen bestimmter Linien bedingen und die von den politischen Gremien im Vorfeld festgelegt wurden. Wenn im Einzelfall darüber hinaus weitere Details der Leistungserbringung oder der Zuschlagskriterien festgelegt werden sollen, erfolgt das in Abstimmung mit dem FB Verkehr, in bedeutenden Fragen ist die Entscheidung nach politischer Beratung zu treffen.

Der ZVM Bus veröffentlicht die – in der Regel europaweite - Ausschreibung auf einem genormten Formblatt im TED (Tenders Electronic Daily), der Onlineversion des „Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union“.

Um die diskriminierungsfreie und schnelle Information der Interessenten zu ermöglichen, wurden zuletzt alle Vergabeunterlagen und Rückfragen der Interessenten auf dem bewährten und kostenlosen Vergabeportal des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) zum Download zur Verfügung gestellt. Rückfragen zum Inhalt der Verkehrsdienstleistung bearbeitet der ZVM Bus.

Die zentrale Submissionsstelle des Kreises Borken nimmt die Angebote der Unternehmen entgegen. Sie führt die Submission der Angebote gemäß VOL A durch. Das Ergebnis der Submission wird protokolliert, wie es in der VOL A vorgesehen ist. Außerdem wird in der Submissionsniederschrift dokumentiert, ob und welche mit dem Angebot vorzulegenden Erklärungen/Nachweise tatsächlich vorgelegt wurden. Hierzu nimmt ein Vertreter vom ZVM Bus an der Submission teil. Die Öffentlichkeit ist bei der Submission ausgeschlossen. Die Angebote werden dem ZVM Bus zur Einleitung des Wertungsverfahrens übergeben. Dieser führt das Wertungsverfahren durch und bereitet die Entscheidung vor, welcher Bieter den Zuschlag erhalten soll. Die Entscheidungsgründe werden dokumentiert.

Der ZVM Bus leitet die Ergebnisse der Ausschreibung incl. aller Unterlagen und Vermerke über den Fachbereich Verkehr der Revision zu. Die Revision erstellt einen Prüfungsvermerk.

Mit einem Vorschlag zur Zuschlagserteilung erstellt der ZVM Bus eine Sitzungsvorlage für die politischen Gremien des Kreises und leitet diese dem FB 36 Verkehr zu. In die Sitzungsvorlage wird das Prüfungsergebnis der Revision aufgenommen.

Die Sitzungsvorlage durchläuft die vorgesehene Reihenfolge der Gremien. Nach dem Beschluss über die Zuschlagserteilung und nach Ablauf der Informationsfristen kann der FB Verkehr den Zuschlag auf das vorgesehene Unternehmen erteilen. Damit ist gleichzeitig der Verkehrsvertrag geschlossen.

Anträge in Nachprüfverfahren und weitere zivil- oder verwaltungsgerichtliche Verfahren bearbeitet die Zentrale Vergabestelle mit Unterstützung des ZVM Bus und ggf. eines externen Fachanwalts.

Der ZVM Bus begleitet, wie in den Vergabeunterlagen vorgesehen, die Betriebsaufnahme. Im Verlauf des Verkehrsvertrages übernimmt der ZVM Bus seine in den Vergabeunterlagen beschriebenen Aufgaben wie die Qualitätsüberwachung, die Abrechnung der tatsächlich geleisteten Fahrten und das Einnahmenmanagement. Der ZVM Bus prüft die Rechnungen des Verkehrsunternehmens und teilt das Ergebnis dem FB 36 mit. Der FB 36 veranlasst die Auszahlung des Rechnungsbetrages.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

keine