Der Ausschuss nimmt den Bericht über den Vergleich von ÖPNV-Linien und Linien des freigestellten Schülerverkehrs zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
Sachdarstellung:
Bei den Abstimmungen der Planungen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ergibt sich häufig die Frage nach den Vor- und Nachteilen von freigestellten Schülerverkehren gegenüber den konzessionierten ÖPNV-Linien. In der Anlage ist dargestellt, dass verschiedene Aspekte bei der Frage abzuwägen sind, ob eine ÖPNV-Linie zukünftig in Schülerverkehr umgewandelt werden sollte. Diese Argumente müssen in jedem einzelnen Fall gegeneinander abgewogen werden. Die Entscheidungskompetenz liegt dabei im Wesentlichen bei den Städten und Gemeinden bzw. den Schulträgern, die sich entscheiden, weiterhin Fahrkarten für den ÖPNV für ihre Schüler zu kaufen oder die Schülerfahrten mit eigenen Busbestellungen zu organisieren.
Das ÖPNVG NW (§ 3 Abs. 6)) gibt vor, dass zur Stärkung des ÖPNV Sonderverkehre möglichst in Linienverkehre überführt werden sollen. Das ist in der Vergangenheit im Kreis Borken in sehr hohem Maße geschafft worden. Die Erwartung, dass auch Nicht-Schüler diese Linien nutzen, hat sich allerdings in vielen Fällen nicht erfüllt. Aus diesem Grunde hat sich z.B. die Stadt Vreden entschieden, den gesamten Schülerverkehr zukünftig in Eigenregie über freigestellten Schülerverkehr zu regeln. Derzeit erarbeitet ein Planungsbüro für die Stadt ein optimiertes Konzept, das eine möglichst wirtschaftliche Lösung für einen guten Schülertransport sicherstellen soll. In einigen anderen Kommunen stellt sich die Frage ebenfalls.
In der Praxis bedeutet das, dass die Kommunen bzw. Schulträger Schulfahrten bestellen und pauschal mit dem Unternehmer abrechnen. Die Schüler haben keine Fahrkarten und nutzen daher nur die bestellten Busse. Einen veröffentlichten Fahrplan gibt es nicht.
Überwiegend wird für die Kommunen das Argument der Kosten die wichtigste Rolle spielen (Vergleich der Kosten für bestellte Fahrleistungen und Planungs- sowie Verwaltungsaufwand im Verhältnis zu den Kosten für den Kauf von Fahrkarten für die Schüler). Daneben spielt auch – gerade angesichts der momentanen strukturellen Änderungen im Schulsystem – die Flexibilität bei den Zu- und Abbestellungen sowie bei den Linienwegen eine wichtige Rolle.
Auswirkungen auf den ÖPNV hat die Umstellung dann, wenn ertragreiche Linien umgewandelt werden, die bislang zur Kostenkompensation bei den anderen Linien in dem Korridor beigetragen haben. Der Anspruch des Verkehrsunternehmens auf die Ausbildungsverkehr-Pauschale geht dann nämlich verloren. Hier entsteht somit eine Verlagerung: höhere Kosten beim Aufgabenträger, Einsparungen bei den Schulträgern. Dauerhaft wird also mit derartigen Maßnahmen das ÖPNV-Defizit, d.h. auch ggf. die Kreisumlage, steigen. Die Einsparvorteile bei der einzelnen Gemeinde können aber durchaus höher sein.
Bei Schülerlinien, die außerhalb der Linienwege des Grundnetzes im ÖPNV liegen, dürften zunächst keine besonderen Probleme entstehen. Nicht abzuschätzen ist die Folge, die sich daraus ergeben könnte, dass die Schüler ihre Affinität zum ÖPNV ganz allgemein möglicherweise verlieren.
Problematisch wird in jedem Fall eine Umwandlung in freigestellten Schülerverkehr dann, wenn Schülerlinien den ÖPNV-Linien aus dem Grundversorgungsnetz Fahrgäste entziehen. Dann wird konkret die Finanzierung und auch der Bedarf der ÖPNV-Linien geschwächt und es entsteht das Risiko des weiteren Rückbaus des ÖPNV-Netzes. Diese Entwicklung gilt es in jedem Fall zu verhindern. Dazu muss bei den Kommunen die Solidarität eingefordert werden, damit es auch in Zukunft möglich bleibt, die Mobilität aller Bürger im Kreis durch ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Netz sicherzustellen.
Die Auswirkungen müssen somit bei jeder einzelnen Linie individuell geprüft werden, um zu entscheiden, ob einer Umwandlung in freigestellte Schülerverkehre zugestimmt werden kann.
Der Geschäftsführer der WVG/RVM, Herr André Pieperjohanns, wird aus der Sicht des kommunalen Verkehrsunternehmens in der Sitzung zu diesem Thema ebenfalls Stellung nehmen.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen:
keine