Der Kreistag beschließt, das Fahrplanangebot gemäß den in der Anlage beigefügten Liniensteckbriefen und Fahrplänen anzupassen. Die angepassten Liniensteckbriefe werden Bestandteil des Zweiten Nahverkehrsplans Kreis Borken.
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Rechtsgrundlage:
Gesetz über den öffentlichen
Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW);
2. Nahverkehrsplan Kreis Borken
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Kreistages am 09.12.2010
wurde das Linienbündelungskonzept (BOR 2 – BOR 11) sowie die Wettbewerbstreppe
als Teil des 2. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Borken beschlossen. Dieses
umfasste die Linienverkehre aller Linien, die nicht in der Direktvergabe an die
Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) (BOR1) zugeordnet worden sind. Im Nachgang
wurde dieses Konzept in einzelnen Aspekten jeweils mit Beschluss des Kreistages
angepasst.
Zum 31.12.2013 laufen im Kreis Borken die
Konzessionen einzelner Linien verschiedener Bündel aus und müssen bis zur
Betriebsaufnahme des gesamten Linienbündels neu vergeben werden.
Für die anstehenden wettbewerblichen
Verfahren sind Angebotsanpassungen vorgesehen. Aus Gründen der
Wirtschaftlichkeit wird in einzelnen Fällen eine Reduzierung des heutigen
Bedienungsumfangs vorgeschlagen. Der derzeitige Konkretisierungsgrad des 2.
Nahverkehrsplans würde derartige Anpassungen erlauben.
Aufgrund des zur Verfügung stehenden
Zeitraums wäre für eine Leistungsvergabe nur die Möglichkeit von Notvergaben
gegeben. Hier würde der Anbieter mit dem geringsten Zuschussbedarf den Zuschlag
erhalten.
Allerdings liegen für einen Großteil dieser
Linien bereits kommerzielle (eigenwirtschaftliche) Anträge vor, deren
Leistungsangebot teilweise vom heutigen Angebot abweicht, aber den
beabsichtigten Angebotsanpassungen in hohem Maße entspricht.
Für die einzelnen Linien wurden
Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der künftigen
Bedienung enthalten.
Linienbündel
BOR 5
Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels
BOR 5 erfolgt zum 07.01.2015. Die Konzessionen der Linien 774, 731, 761 und R61
laufen zum 31.12.2013 aus. Folglich sind für diese Linien Konzessionen für 1
Jahr zu vergeben.
Linie 774
Ahaus – Schöppingen
Status
Quo: Die Linie 774
ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Ahaus und Schöppingen
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf:
Bündelausschreibung zum
07.01.2015. Für die Dauer von einem Jahr liegt für diese Linie ein
kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.
Linie 731
Bocholt – Rhede – Südlohn-Oeding – Vreden
Status
Quo: Die Linie 731 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Vreden und Bocholt
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf:
Bündelausschreibung zum
07.01.2015. Für die Dauer von einem Jahr liegt für diese Linie ein
kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.
Linie 761
Gescher – Coesfeld / Stadtlohn – Vreden
Status
Quo: Die Linie 761 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Gescher und Coesfeld
bzw. Vreden und Stadtlohn ausgerichtet.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf:
Bündelausschreibung zum
07.01.2015. Für die Dauer von einem Jahr liegt für die Linien der Konzession
R61/761 ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.
Linie R61
Vreden – Stadtlohn – Gescher – Coesfeld
Status
Quo: Die Linie R61 stellt
eine RegioBus-Verbindung mit Schülerverkehrsfunktion dar.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf: Bündelausschreibung zum 07.01.2015. Für die
Dauer von einem Jahr liegt für die Linien der Konzession R61/761 ein
kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.
Linienbündel
BOR 7
Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels
erfolgt zum 07.01.2016. Die Konzessionen der Linien 721 und R21 laufen zum
31.12.2013 aus. Folglich sind für diese Linien Konzessionen für 2 Jahre zu
vergeben.
Linie 721
Borken – Raesfeld – Dorsten
Status
Quo: Die Linie 721 ist
überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Borken und Raesfeld
ausgerichtet.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf:
Bündelausschreibung zum
07.01.2016. Für die Dauer von zwei Jahren liegt für die Linien der Konzession
R21/721 ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.
Linie R21
Borken – Raesfeld – Dorsten
Status
Quo: Die Linie R21 stellt
eine RegioBus-Verbindung mit Schülerverkehrsfunktion dar.
Geplantes
Konzept: Die zusätzlich
durch die Gemeinde Raesfeld finanzierten Fahrten ab Raesfeld um 21.34 Uhr und
22.34 Uhr Montag-Freitag, 20.34 Uhr und 22.34 Uhr an Samstagen und 20.34 Uhr
und 22.34 Uhr an Sonntagen sowie ab Borken um 22.01 Uhr und 23.01 Uhr an
Montag-Freitag, 21.08 Uhr und 23.08 Uhr an Samstagen und 21.01 und 23.01 Uhr an
Sonntagen werden aus dem Angebot der R21 herausgelöst und als AST-Fahrten im
AST Raesfeld/Borken aufgenommen.
Handlungsbedarf:
Für die Dauer von zwei
Jahren liegt für die Linien der Konzession R21/721 ein kommerzieller
(eigenwirtschaftlicher) Antrag vor. Gegenüber den auch bisher
eigenwirtschaftlich erbrachten Leistungen beinhaltet der Antrag zusätzlich eine
Spätfahrt (nach 21.00 Uhr) an allen Wochentagen. Für die Zeit bis zum
Bündelstart ist das Verkehrsangebot gesichert.
Linienbündel
BOR 8
Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels
BOR 8 erfolgt zum 24.08.2016. Die Konzession der Linie 754 läuft zum 31.12.2013
aus. Folglich ist für diese Linie eine Konzession für ca. 2,5 Jahre zu
vergeben.
Linie 754
Borken – Borkenwirthe – Südlohn-Oeding
Status
Quo: Die Linie 754 stellt
eine regionale Verbindung mit Schülerverkehrsfunktion dar.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf:
Für die Dauer von 2,5
Jahren liegt für diese Linie ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag
vor.
Linienbündel
BOR 10
Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels
BOR 10 ist zum 07.01.2017 vorgesehen. Die Konzessionen der Linien 781, 782, 783
und 890 laufen zum 31.12.2013 aus. Folglich sind für diese Linien Konzessionen
für 3 Jahre zu vergeben.
Linie 781
Gronau – Ahaus – Legden
Status
Quo: Die Linie 781 wird zu
einem vorherrschenden Teil im Schülerverkehr genutzt. Fahrten außerhalb der
Schülerbelange werden nur gering oder gar nicht nachgefragt.
Geplantes
Konzept:
Die Änderung des Konzepts sieht vor, dass
gering nachgefragte Fahrten bzw. Fahrtabschnitte entfallen bzw. auf
TaxiBus-Bedienung umgestellt werden.
Konkret wird vorgeschlagen, die Bedienung an
Samstagen auf den Abschnitt Legden – Ahaus-Graes zu reduzieren und auf eine
TaxiBus-Bedienung umzustellen. An Sonntagen soll aufgrund äußerst schwacher
Nachfrage das Angebot eingestellt werden. Alternativ kann die Bahn bzw. der
NachtBus genutzt werden.
Der zweite Nahverkehrsplan Kreis Borken sagt in der Maßnahmebeschreibung
zur 781 „Reduzierung des Fahrtenangebotes zwischen Ahaus-Graes und Gronau auf
notwendige Schulverkehrsfahrten“. Diesem wird durch die Umstellung an Samstagen
auf TaxiBus und der Streichung der Fahrten an Sonntagen Rechnung getragen.
Weiter ist im Bedienungsangebot für die 781 als ausreichende Bedienung an
Sonntagen kein Angebot vorgesehen. Die Stellungnahme der Stadt Ahaus wird
zeitnah erfolgen.
Handlungsbedarf:
Für die Dauer von drei
Jahren liegt für diese Linie ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag
vor, der die Bedienung nach dem oben beschriebenen geplanten Konzept abdeckt.
Linie 782
Vreden – Ahaus-Alstätte – Gronau-Epe – Gronau
Status
Quo: Die Linie 782 ist auf
die Belange des Schülerverkehrs ausgerichtet.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf: Da bislang kein eigenwirtschaftlicher
Antrag vorliegt, muss eine Beauftragung für den Zeitraum von 3 Jahren bis zum
Bündelstart erfolgen. Aufgrund der geringen Fahrleistung ist eine Direktvergabe
möglich.
Linie 783
Gronau – Gronau-Epe – Nienborg – Heek
Status
Quo: Die Linie 783 ist auf
die Belange des Schülerverkehrs ausgerichtet.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf:
In Absprache mit der RVM
als Inhaberin der Konzession für die R 77 und der WB als Inhaberin der Konzession
für die 783 wird die RVM zukünftig die Leistungen der 783 im Rahmen der R 77
bedienen. Die Zubestellung bei der RVM ist mit dem bestehenden ÖDA abgedeckt.
Die Linie 783 entfällt damit. Die Änderung des Bündels muss neu beschlossen
werden.
Linie 890
Gronau-Epe – Gronau
Status
Quo: Die Linie 890 ist auf
die Belange des Schülerverkehrs ausgerichtet.
Geplantes
Konzept: Das Angebot wird
grundsätzlich unverändert beibehalten.
Handlungsbedarf: In der Stadt Gronau wird das
Fahrplanangebot auf der Linie 890 zurzeit noch intern beraten. Wenn kein
eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht und die Stadt Gronau die Linie nicht in
freigestellten Schülerverkehr umwandelt, muss die Verkehrsbedienung vergeben
werden. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs ist eine Direktvergabe möglich.
Linienbündel
BOR 12
Das Bündel besteht aus den AST-Verkehren
Borken und Raesfeld. Diese laufen zum 27. bzw. 28.09.2013 aus.
Geplantes
Konzept: Das derzeitige
Angebot wird nach den Wünschen der Gemeinde Raesfeld angepasst und zur
Kompensation der wegfallenden Abend-Fahrten der Linie R21 erweitert. Die
Qualitätsvorgaben sollen in Absprache mit den betroffenen Kommunen dem Status
Quo entsprechen. Durch vertragliche Regelung ist sicherzustellen, dass die
Refinanzierung der Kosten durch die Gemeinde Raesfeld und die Stadt Borken
sichergestellt wird.
Handlungsbedarf: Da kein eigenwirtschaftlicher Antrag
vorliegt, muss eine Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgen. Aufgrund der Kürze
des bis zum Auslaufen der Konzession zur Verfügung stehenden Zeitraums wird
derzeit in Abstimmung mit den Kommunen Borken und Raesfeld eine Notvergabe
vorbereitet.
Entscheidungsalternativen:
Nein. Für die aus dem Fahrplan zu
streichenden Fahrten gibt es nicht ausreichend Bedarf, der den kostenträchtigen
Buseinsatz rechtfertigen könnte. Das Ablehnen der eigenwirtschaftlichen Anträge
würde die Vergabe der Leistung im Rahmen einer Notvergabe bedingen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die vorliegenden
eigenwirtschaftlichen Anträge erzeugen keine Kosten. Es entstehen Einsparungen
in Höhe der vom Kreis Borken zusätzlich finanzierten Spätfahrten auf der Linie
R21. Über die Kosten der AST-Verkehre sind Refinanzierungsvereinbarungen mit der
Stadt Borken und der Gemeinde Raesfeld abzuschließen. Die Höhe der Kosten, die
der Kreis Borken für die weiteren Vergaben zu tragen hat, haben voraussichtlich
eine unerhebliche Dimension.