Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplans, hier: Anpassung von Fahrplanangeboten und Liniensteckbriefen
Vorlage
0196/2013
Art
Beschlussvorlage

Der Kreistag beschließt, das Fahrplanangebot gemäß den in der Anlage beigefügten Liniensteckbriefen und Fahrplänen anzupassen. Die angepassten Liniensteckbriefe werden Bestandteil des Zweiten Nahverkehrsplans Kreis Borken.

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Rechtsgrundlage:

Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW);

2. Nahverkehrsplan Kreis Borken

Sachdarstellung:

In der Sitzung des Kreistages am 09.12.2010 wurde das Linienbündelungskonzept (BOR 2 – BOR 11) sowie die Wettbewerbstreppe als Teil des 2. Nahverkehrsplans (NVP) für den Kreis Borken beschlossen. Dieses umfasste die Linienverkehre aller Linien, die nicht in der Direktvergabe an die Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) (BOR1) zugeordnet worden sind. Im Nachgang wurde dieses Konzept in einzelnen Aspekten jeweils mit Beschluss des Kreistages angepasst.

Zum 31.12.2013 laufen im Kreis Borken die Konzessionen einzelner Linien verschiedener Bündel aus und müssen bis zur Betriebsaufnahme des gesamten Linienbündels neu vergeben werden.

Für die anstehenden wettbewerblichen Verfahren sind Angebotsanpassungen vorgesehen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wird in einzelnen Fällen eine Reduzierung des heutigen Bedienungsumfangs vorgeschlagen. Der derzeitige Konkretisierungsgrad des 2. Nahverkehrsplans würde derartige Anpassungen erlauben.

Aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitraums wäre für eine Leistungsvergabe nur die Möglichkeit von Notvergaben gegeben. Hier würde der Anbieter mit dem geringsten Zuschussbedarf den Zuschlag erhalten.

Allerdings liegen für einen Großteil dieser Linien bereits kommerzielle (eigenwirtschaftliche) Anträge vor, deren Leistungsangebot teilweise vom heutigen Angebot abweicht, aber den beabsichtigten Angebotsanpassungen in hohem Maße entspricht.

Für die einzelnen Linien wurden Liniensteckbriefe erarbeitet, die alle wichtigen Inhalte der künftigen Bedienung enthalten.

Linienbündel BOR 5

Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels BOR 5 erfolgt zum 07.01.2015. Die Konzessionen der Linien 774, 731, 761 und R61 laufen zum 31.12.2013 aus. Folglich sind für diese Linien Konzessionen für 1 Jahr zu vergeben.

Linie 774   Ahaus – Schöppingen

Status Quo: Die Linie 774 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Ahaus und Schöppingen ausgerichtet.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: Bündelausschreibung zum 07.01.2015. Für die Dauer von einem Jahr liegt für diese Linie ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.

Linie 731   Bocholt – Rhede – Südlohn-Oeding – Vreden

Status Quo: Die Linie 731 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Vreden und Bocholt ausgerichtet.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: Bündelausschreibung zum 07.01.2015. Für die Dauer von einem Jahr liegt für diese Linie ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.

Linie 761   Gescher – Coesfeld / Stadtlohn – Vreden

Status Quo: Die Linie 761 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Gescher und Coesfeld bzw. Vreden und Stadtlohn ausgerichtet.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: Bündelausschreibung zum 07.01.2015. Für die Dauer von einem Jahr liegt für die Linien der Konzession R61/761 ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.

Linie R61   Vreden – Stadtlohn – Gescher – Coesfeld

Status Quo: Die Linie R61 stellt eine RegioBus-Verbindung mit Schülerverkehrsfunktion dar.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: Bündelausschreibung zum 07.01.2015. Für die Dauer von einem Jahr liegt für die Linien der Konzession R61/761 ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.

 

Linienbündel BOR 7

Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels erfolgt zum 07.01.2016. Die Konzessionen der Linien 721 und R21 laufen zum 31.12.2013 aus. Folglich sind für diese Linien Konzessionen für 2 Jahre zu vergeben.

 

 

Linie 721   Borken – Raesfeld – Dorsten

Status Quo: Die Linie 721 ist überwiegend auf die Belange des Schülerverkehrs zwischen Borken und Raesfeld ausgerichtet.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

 

Handlungsbedarf: Bündelausschreibung zum 07.01.2016. Für die Dauer von zwei Jahren liegt für die Linien der Konzession R21/721 ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.

 

 

Linie R21   Borken – Raesfeld – Dorsten

Status Quo: Die Linie R21 stellt eine RegioBus-Verbindung mit Schülerverkehrsfunktion dar.

 

Geplantes Konzept: Die zusätzlich durch die Gemeinde Raesfeld finanzierten Fahrten ab Raesfeld um 21.34 Uhr und 22.34 Uhr Montag-Freitag, 20.34 Uhr und 22.34 Uhr an Samstagen und 20.34 Uhr und 22.34 Uhr an Sonntagen sowie ab Borken um 22.01 Uhr und 23.01 Uhr an Montag-Freitag, 21.08 Uhr und 23.08 Uhr an Samstagen und 21.01 und 23.01 Uhr an Sonntagen werden aus dem Angebot der R21 herausgelöst und als AST-Fahrten im AST Raesfeld/Borken aufgenommen.

Handlungsbedarf: Für die Dauer von zwei Jahren liegt für die Linien der Konzession R21/721 ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor. Gegenüber den auch bisher eigenwirtschaftlich erbrachten Leistungen beinhaltet der Antrag zusätzlich eine Spätfahrt (nach 21.00 Uhr) an allen Wochentagen. Für die Zeit bis zum Bündelstart ist das Verkehrsangebot gesichert.

Linienbündel BOR 8

Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels BOR 8 erfolgt zum 24.08.2016. Die Konzession der Linie 754 läuft zum 31.12.2013 aus. Folglich ist für diese Linie eine Konzession für ca. 2,5 Jahre zu vergeben.

 

Linie 754  Borken – Borkenwirthe – Südlohn-Oeding

Status Quo: Die Linie 754 stellt eine regionale Verbindung mit Schülerverkehrsfunktion dar.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: Für die Dauer von 2,5 Jahren liegt für diese Linie ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor.

 

 

 

Linienbündel BOR 10

Die Betriebsaufnahme des gesamten Bündels BOR 10 ist zum 07.01.2017 vorgesehen. Die Konzessionen der Linien 781, 782, 783 und 890 laufen zum 31.12.2013 aus. Folglich sind für diese Linien Konzessionen für 3 Jahre zu vergeben.

 

Linie 781   Gronau – Ahaus – Legden

Status Quo: Die Linie 781 wird zu einem vorherrschenden Teil im Schülerverkehr genutzt. Fahrten außerhalb der Schülerbelange werden nur gering oder gar nicht nachgefragt.

Geplantes Konzept:

Die Änderung des Konzepts sieht vor, dass gering nachgefragte Fahrten bzw. Fahrtabschnitte entfallen bzw. auf TaxiBus-Bedienung umgestellt werden.

Konkret wird vorgeschlagen, die Bedienung an Samstagen auf den Abschnitt Legden – Ahaus-Graes zu reduzieren und auf eine TaxiBus-Bedienung umzustellen. An Sonntagen soll aufgrund äußerst schwacher Nachfrage das Angebot eingestellt werden. Alternativ kann die Bahn bzw. der NachtBus genutzt werden.

Der zweite Nahverkehrsplan Kreis Borken sagt in der Maßnahmebeschreibung zur 781 „Reduzierung des Fahrtenangebotes zwischen Ahaus-Graes und Gronau auf notwendige Schulverkehrsfahrten“. Diesem wird durch die Umstellung an Samstagen auf TaxiBus und der Streichung der Fahrten an Sonntagen Rechnung getragen. Weiter ist im Bedienungsangebot für die 781 als ausreichende Bedienung an Sonntagen kein Angebot vorgesehen. Die Stellungnahme der Stadt Ahaus wird zeitnah erfolgen.

Handlungsbedarf: Für die Dauer von drei Jahren liegt für diese Linie ein kommerzieller (eigenwirtschaftlicher) Antrag vor, der die Bedienung nach dem oben beschriebenen geplanten Konzept abdeckt.

Linie 782   Vreden – Ahaus-Alstätte – Gronau-Epe – Gronau

Status Quo: Die Linie 782 ist auf die Belange des Schülerverkehrs ausgerichtet.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: Da bislang kein eigenwirtschaftlicher Antrag vorliegt, muss eine Beauftragung für den Zeitraum von 3 Jahren bis zum Bündelstart erfolgen. Aufgrund der geringen Fahrleistung ist eine Direktvergabe möglich.

Linie 783   Gronau – Gronau-Epe – Nienborg – Heek

Status Quo: Die Linie 783 ist auf die Belange des Schülerverkehrs ausgerichtet.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: In Absprache mit der RVM als Inhaberin der Konzession für die R 77 und der WB als Inhaberin der Konzession für die 783 wird die RVM zukünftig die Leistungen der 783 im Rahmen der R 77 bedienen. Die Zubestellung bei der RVM ist mit dem bestehenden ÖDA abgedeckt. Die Linie 783 entfällt damit. Die Änderung des Bündels muss neu beschlossen werden.

Linie 890   Gronau-Epe – Gronau

Status Quo: Die Linie 890 ist auf die Belange des Schülerverkehrs ausgerichtet.

Geplantes Konzept: Das Angebot wird grundsätzlich unverändert beibehalten.

Handlungsbedarf: In der Stadt Gronau wird das Fahrplanangebot auf der Linie 890 zurzeit noch intern beraten. Wenn kein eigenwirtschaftlicher Antrag eingeht und die Stadt Gronau die Linie nicht in freigestellten Schülerverkehr umwandelt, muss die Verkehrsbedienung vergeben werden. Aufgrund des geringen Leistungsumfangs ist eine Direktvergabe möglich.

Linienbündel BOR 12

Das Bündel besteht aus den AST-Verkehren Borken und Raesfeld. Diese laufen zum 27. bzw. 28.09.2013 aus.

Geplantes Konzept: Das derzeitige Angebot wird nach den Wünschen der Gemeinde Raesfeld angepasst und zur Kompensation der wegfallenden Abend-Fahrten der Linie R21 erweitert. Die Qualitätsvorgaben sollen in Absprache mit den betroffenen Kommunen dem Status Quo entsprechen. Durch vertragliche Regelung ist sicherzustellen, dass die Refinanzierung der Kosten durch die Gemeinde Raesfeld und die Stadt Borken sichergestellt wird.

Handlungsbedarf: Da kein eigenwirtschaftlicher Antrag vorliegt, muss eine Vergabe der Verkehrsleistungen erfolgen. Aufgrund der Kürze des bis zum Auslaufen der Konzession zur Verfügung stehenden Zeitraums wird derzeit in Abstimmung mit den Kommunen Borken und Raesfeld eine Notvergabe vorbereitet.

Entscheidungsalternativen:

Nein. Für die aus dem Fahrplan zu streichenden Fahrten gibt es nicht ausreichend Bedarf, der den kostenträchtigen Buseinsatz rechtfertigen könnte. Das Ablehnen der eigenwirtschaftlichen Anträge würde die Vergabe der Leistung im Rahmen einer Notvergabe bedingen.

Finanzielle Auswirkungen:

Die vorliegenden eigenwirtschaftlichen Anträge erzeugen keine Kosten. Es entstehen Einsparungen in Höhe der vom Kreis Borken zusätzlich finanzierten Spätfahrten auf der Linie R21. Über die Kosten der AST-Verkehre sind Refinanzierungsvereinbarungen mit der Stadt Borken und der Gemeinde Raesfeld abzuschließen. Die Höhe der Kosten, die der Kreis Borken für die weiteren Vergaben zu tragen hat, haben voraussichtlich eine unerhebliche Dimension.