Anfrage der SPD-Fraktion v. 10.09.2013
Sachdarstellung:
Einstimmig hat der Umwelt-, Planungs- und Bauausschuss der Stadt
Stadtlohn am 18. Juni 2013, den am 23. März 2010 gefassten
Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplans zur Errichtung
eines interkommunalen Gewerbegebietes am Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Vreden
aufgehoben (ähnliche Beschlüsse gibt es auch für den Vredener Teil des
vorgesehenen Gebietes).
Die Errichtung eines interkommunalen Gewerbegebietes am
Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Vreden (Fläche ca. 16 ha), für flugplatzbezogenes
bzw. flugplatzaffines Gewerbe, war eine der wesentlichen Argumente für die
durchgeführte Verlängerung der Start- und Landebahn.
In diesem Zusammenhang hat die SPD-Fraktion im Borkener Kreistag
folgende Fragen:
1. Welche
Auswirkungen hat die Entscheidung aus Stadtlohn und Vreden auf den Verkehrslandeplatz Stadtlohn-Vreden
hinsichtlich
·
der wirtschaftlichen Entwicklung?
·
der geplanten Starts und Landungen?
·
der in die Verlängerung der Start- und Landebahn
verbauten Landesmittel?
2. Wird die weitere
Verlängerung der Start- und Landebahn auf 1.800 m noch weiter verfolgt?
3. War der Kreis
Borken als größter Anteilseiger am Verkehrslandeplatz in die
Entscheidungsfindung der beiden Städte Stadtlohn und Vreden eingebunden?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Schulte