Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stimmt der
Entlassung der Grundstücke Gemarkung Rhede, Flur 113, Flurstücke 84, 85, 99,
107 und 133 sowie der Flächen Gemarkung Rhede, Flur 114, Flurstücke 146, 197,
198, 110, 135, 136, 137, 138, 139 und 183 aus dem Landschaftsschutzgebiet
„Aaniederung Rheder Busch“ zu.
§ 11 Abs. 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit geltenden Fassung
Sachdarstellung:
Die Stadt Rhede beabsichtigt, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rhede G8“ neue Gewerbegebiete auszuweisen. Im Flächennutzungsplan sind diese Planbereiche bereits als Gewerbegebiete/Gewerbeflächen ausgewiesen und sollen jetzt auch im Bebauungsplan als solche festgesetzt werden. Die oben beschriebenen Flächen liegen im Landschaftsschutzgebiet „Aaniederung-Rheder Busch“.
Aus diesem Grund beantragt die Stadt Rhede, die im Beschlussvorschlag aufgeführten und in der Anlage gekennzeichneten Grundstücke aus dem durch ordnungsbehördliche Verordnung vom 05.07.1972 festgesetzten Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Der Antrag bezieht sich auf die gesamten noch verbliebenen Teile des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung-Rheder Busch“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rhede G8“.
Der entstehende Waldverlust wird im Rahmen eines Waldumwandlungsverfahrens mit dem Landesbetrieb Wald und Holz, Regionalforstamt Münsterland, geregelt.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Finanzielle Auswirkungen:
keine