Betreff
Aufstellung von Landschaftsplänen im Kreis Borken
Vorlage
0056/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht zum Stand der Landschaftsplanung wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

§§ 11 und 20 ff Bundesnaturschutzgesetz

Sachdarstellung:

In Nordrhein-Westfalen sind gem. §§ 11 und 20 ff BNatSchG von den Kreisen und kreisfreien Städten Landschaftspläne im baurechtlichen Außenbereich flächendeckend aufzustellen. Die Landschaftspläne sollen alle Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, einschließlich der Landschaftsentwicklung, regeln. Sie stellen das einzige verbindliche Planungsinstrument der Kreise dar. Folgerichtig setzt die Landschaftsplanung in unserem Bundesland, anders als in den anderen Ländern, die gebotenen Schutzgebiete abschließend fest.

Folgende Schritte wurden bzw. werden zum Ziel einer flächendeckenden Landschaftsplanung im Kreis Borken unternommen:

Der Landschaftsplan „Velen“ hat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 10.05.2011 in seiner Gesamtheit Rechtskraft erlangt.

Am 21.07.2011 hat der Kreistag des Kreises Borken den Landschaftsplan „Raesfeld“ als Satzung beschlossen; am 11.08.2011 trat diese Satzung in Kraft.

Für den Landschaftsplan „Gronau/ Ahaus-Nord“ wurde am 17.02.2011 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Nach Durchführung der Kartierung vor Ort wird momentan der Entwurf des Landschaftsplanes erarbeitet. Im Herbst 2014 soll der Planentwurf in der planbegleitenden Arbeitsgruppe vorgestellt werden. Im Anschluss wird die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Für die Erarbeitung der nachfolgend aufgeführten vier Landschaftspläne wurde jeweils eine befristete 0,5-Stelle beim Fachbereich Natur und Umwelt eingerichtet. Die entstehenden Personalkosten werden zu 80% vom Land erstattet. Der Kreisanteil von 20% wird durch Ersatzgelder gedeckt. Für diese geförderten Landschaftspläne muss innerhalb von 3 Jahren der Planstand „Offenlage“ erreicht sein.

Der Kreistag hat am 04.10.2012 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Ahaus“ beschlossen. Auch hier ist die Kartierung der Biotoptypen fertig gestellt. Zurzeit wird der Planentwurf ausgearbeitet. Die planbegleitetende Arbeitsgruppe soll sich möglichst noch in 2014 mit dem Entwurf befassen. Anschließend kann die Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen werden.

Ebenfalls am 04.10.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan „Südlohn“ gefasst. Die Bestandsaufnahme der Biotoptypen beginnt im Frühjahr 2014.

Die Aufstellung des Landschaftsplanes „Heek-Legden“ hat der Kreistag am 07.03.2013 beschlossen; der Geltungsbereich dieses Planes ist am 18.07.2013 förmlich erweitert worden. Hier wurde die Biotoptypenkartierung abgeschlossen. Nach Fertigstellung des Planentwurfes soll dieser noch in 2014 in der planbegleitenden Arbeitsgruppe präsentiert werden. Im Anschluss erfolgt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

Am 18.07.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan „Bocholt-Rhede“ vom Kreistag gefasst. Die Bestandsaufnahme der Biotoptypen beginnt im Frühjahr 2014.

Für den zukünftigen Planbereich Borken / Heiden sollen 2014 Vorgespräche mit den beteiligten Kommunen geführt werden. Auch hier wird eine Landesbeteiligung an den Personalkosten angestrebt.