Der Bericht zum Stand der Landschaftsplanung wird zur
Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
§§ 11 und 20 ff Bundesnaturschutzgesetz
Sachdarstellung:
In
Nordrhein-Westfalen sind gem. §§ 11 und 20 ff BNatSchG von den Kreisen und
kreisfreien Städten Landschaftspläne im baurechtlichen Außenbereich
flächendeckend aufzustellen. Die Landschaftspläne sollen alle Fragen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege, einschließlich der
Landschaftsentwicklung, regeln. Sie stellen das einzige verbindliche
Planungsinstrument der Kreise dar. Folgerichtig setzt die Landschaftsplanung in
unserem Bundesland, anders als in den anderen Ländern, die gebotenen
Schutzgebiete abschließend fest.
Folgende Schritte
wurden bzw. werden zum Ziel einer flächendeckenden Landschaftsplanung im Kreis
Borken unternommen:
Der Landschaftsplan
„Velen“ hat mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 10.05.2011 in seiner
Gesamtheit Rechtskraft erlangt.
Am 21.07.2011 hat
der Kreistag des Kreises Borken den Landschaftsplan „Raesfeld“ als
Satzung beschlossen; am 11.08.2011 trat diese Satzung in Kraft.
Für den Landschaftsplan
„Gronau/ Ahaus-Nord“ wurde am 17.02.2011 der Aufstellungsbeschluss gefasst.
Nach Durchführung der Kartierung vor Ort wird momentan der Entwurf des
Landschaftsplanes erarbeitet. Im Herbst 2014 soll der Planentwurf in der
planbegleitenden Arbeitsgruppe vorgestellt werden. Im Anschluss wird die
frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange
durchgeführt.
Für die
Erarbeitung der nachfolgend aufgeführten vier Landschaftspläne wurde jeweils
eine befristete 0,5-Stelle beim Fachbereich Natur und Umwelt eingerichtet. Die
entstehenden Personalkosten werden zu 80% vom Land erstattet. Der Kreisanteil
von 20% wird durch Ersatzgelder gedeckt. Für diese geförderten Landschaftspläne muss innerhalb von 3 Jahren der
Planstand „Offenlage“ erreicht sein.
Der Kreistag hat
am 04.10.2012 die Aufstellung des Landschaftsplanes „Ahaus“ beschlossen.
Auch hier ist die Kartierung der Biotoptypen fertig gestellt. Zurzeit wird der
Planentwurf ausgearbeitet. Die planbegleitetende Arbeitsgruppe soll sich
möglichst noch in 2014 mit dem Entwurf befassen. Anschließend kann die
Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen werden.
Ebenfalls am
04.10.2012 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan „Südlohn“
gefasst. Die Bestandsaufnahme der Biotoptypen beginnt im Frühjahr 2014.
Die Aufstellung
des Landschaftsplanes „Heek-Legden“ hat der Kreistag am 07.03.2013
beschlossen; der Geltungsbereich dieses Planes ist am 18.07.2013 förmlich
erweitert worden. Hier wurde die Biotoptypenkartierung abgeschlossen. Nach
Fertigstellung des Planentwurfes soll dieser noch in 2014 in der
planbegleitenden Arbeitsgruppe präsentiert werden. Im Anschluss erfolgt die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Am 18.07.2013
wurde der Aufstellungsbeschluss für den Landschaftsplan „Bocholt-Rhede“
vom Kreistag gefasst. Die Bestandsaufnahme der Biotoptypen beginnt im Frühjahr
2014.
Für den zukünftigen Planbereich Borken / Heiden sollen 2014 Vorgespräche mit den beteiligten Kommunen geführt werden. Auch hier wird eine Landesbeteiligung an den Personalkosten angestrebt.