Betreff
Bestellung eines Landschaftswartes für den Dienstbezirk Vreden III
Vorlage
0061/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Borken schlägt vor, Herrn Bernhard Walfort, 48691 Vreden, Ellewick 37, zum Landschaftswart für den Dienstbezirk Vreden III zu bestellen..


Rechtsgrundlage:

§ 13 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW), in der Fassung der Bekanntmachuang vom 21. Juli 2000 (GV NRW. Seite 568) in der zur Zeit geltenden Fassung.

Sachdarstellung:

Derzeit ist der Dienstbezirk der Landschaftswacht Vreden III nicht besetzt. Der ehemalige Landschaftswart für diesen Dienstbezirk, Herr Anton Bengfort, kann aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt nicht weiter ausüben.

 

Mit Mail vom  19.02.2014 hat die Gemeinde Vreden vorgeschlagen, Herrn Bernhard Walfort, Ellewick 37, 48691 Vreden, als Landschaftswart für den Dienstbezirk III zu benennen

Herr Walfort hat seine Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes signalisiert.

Nach § 13 Abs. 1 LG NW sollen die Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswarte) auf Vorschlag des Beirates von der Unteren Landschaftsbehörde bestellt werden. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung dem Beirat einen fachlich qualifizierten und interessierten Bürger vorschlägt. Dieser Verfahrensweise hat der Beirat mehrfach in der Vergangenheit zugestimmt.


 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?