Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises
Borken schlägt vor, Herrn Bernhard Walfort, 48691 Vreden, Ellewick 37, zum
Landschaftswart für den Dienstbezirk Vreden III zu bestellen..
Rechtsgrundlage:
§ 13 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG NW), in der Fassung der Bekanntmachuang vom 21. Juli 2000 (GV NRW. Seite 568) in der zur Zeit geltenden Fassung.
Sachdarstellung:
Derzeit ist der Dienstbezirk der Landschaftswacht Vreden III nicht besetzt. Der ehemalige Landschaftswart für diesen Dienstbezirk, Herr Anton Bengfort, kann aus gesundheitlichen Gründen sein Ehrenamt nicht weiter ausüben.
Mit Mail vom 19.02.2014 hat die Gemeinde Vreden vorgeschlagen, Herrn Bernhard Walfort, Ellewick 37, 48691 Vreden, als Landschaftswart für den Dienstbezirk III zu benennen
Herr Walfort hat seine Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes signalisiert.
Nach § 13 Abs. 1 LG NW sollen die Beauftragten für den Außendienst (Landschaftswarte) auf Vorschlag des Beirates von der Unteren Landschaftsbehörde bestellt werden. In der Praxis hat es sich bewährt, dass die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung dem Beirat einen fachlich qualifizierten und interessierten Bürger vorschlägt. Dieser Verfahrensweise hat der Beirat mehrfach in der Vergangenheit zugestimmt.
Entscheidungsalternative(n):
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Ja |
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Nein |
Wenn ja, welche ?
Der Aufwand von Euro ist im laufenden Budget finanziert: |
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Ja |
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Nein |
Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen: |
Ja |
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Nein |
Wenn ja, wofür ? –
Voraussichtlich in welcher Höhe ?