Betreff
Zwischenbericht zur Umsetzung des Landesprogrammes "Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule - Beruf in NRW"
Vorlage
0079/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Kommunalen Koordinierungsstelle zum aktuellen Stand des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf in NRW“ zur Kenntnis.


Rechtsgrundlage:

 -

Sachdarstellung:

1.      Umsetzung der schulischen Standardelemente im  Schuljahr 2013/2014:

Potenzialanalyse

·      60  Schulen haben der Kommunalen Koordinierung eine Vereinbarung  zur Durchführung der Potenzialanalyse zurückgemeldet. Größtenteils wurde die Potenzialanalyse im ersten Schulhalbjahr durchgeführt.

·      Insgesamt werden kreisweit rund 4.500 Schüler/innen in diesem Schuljahr an einer Potenzialanalyse teilnehmen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von ca. 97 %.

Berufsfelderkundung 

·      Im Schuljahr 2013/2014 gibt es für ca. 3.500 Schüler/innen einen Bedarf an dreitägigen betrieblichen Berufsfelderkundungsplätzen. In diesem Schuljahr letztmalig werden für weitere rund 1.000 Schüler/innen der 8. Klassen über das vom Bund finanzierte  Programm „Berufsorientierung“ (BOP) Berufsfelderkundungstage bei Trägern durchgeführt.    

·      Für die Umsetzung der Berufsfelderkundung im Schuljahr 2013/2014 haben die Schulen von der Kommunalen Koordinierungsstelle in Kooperation mit der Schulaufsicht Informationen und  Unterlagen erhalten.

·      Bei der Erkundung in Betrieben werden für den Kreis Borken in jedem Schuljahr für circa 4.500 Jugendliche in den 8. Jahrgängen jeweils drei Plätze in Unternehmen benötigt. Um diese Zahl an Plätze zu verwalten, wird derzeit geprüft, inwieweit zukünftig ein online-gestütztes Verfahren genutzt werden kann, das ein Matching von angebotenen Berufsfelderkundungsplätzen und den von den Schulen nachgefragten Plätzen ermöglicht. Auf Einladung der regionalen Steuerungsgruppe haben im Februar fünf Anbieter entsprechende Online-Programme präsentiert, mit denen eine koordinierte Buchung von Plätzen möglich ist. Ergebnisse aus den Präsentationen und weitere Rahmenbedingungen werden derzeit von der Steuerungsgruppe ausgewertet und geprüft.

·      Am 31.03.2014 findet ein Praxisworkshop „Kein Abschluss ohne Anschluss – Berufsfelderkundungen  effektiver gestalten“ für die weiterführenden Schulen mit Unternehmensvertretungen statt. Die Veranstaltung ist eine Zusammenarbeit von IHK Nord-Westfalen, Kreishandwerkerschaft Borken und der Kommunalen Koordinierungsstelle Kreis Borken.

Anschlussvereinbarung

·      Das vom Ministerium für Schule und Weiterbildung entwickelte Formular „Anschlussvereinbarung“ wurde in den Referenzkommunen in 12 Schulen getestet. Die Ergebnisse dieser Pretests sind Ende 2013 an das MSW gegangen. Auswertungen und Entscheidungen des MSW bzgl. des weiteren Vorgehens liegen bis dato nicht vor.

·      Im Kreis Borken fand im Dezember 2013 ein Workshop mit Akteurinnen und Akteuren aus Berufskollegs, Agentur für Arbeit, Jugendhilfe, Kammern, Schulaufsicht, Kommunale Koordinierungsstelle und Schulen statt. Das Formular „Anschlussvereinbarung“ sowie Ergebnisse der Pretests wurden diskutiert und kritisch beleuchtet.

2.   Auftaktveranstaltung „Fortbildungsreihe für Studien- und Berufsorientierungs- koordinator/innen (StuBo)“ 

Für den Kreis Borken fand im Januar 2014 die Auftaktveranstaltung „Fortbildungsreihe für Studien-/Berufsorientierungskoordinator/innen (StuBo)“ statt. Vertreter/innen der regionalen Steuerungsgruppe nahmen neben den StuBos ebenfalls teils. Die Federführung der Fortbildungsreihe, die im Frühsommer 2014 starten soll, liegt bei der Bezirksregierung Münster.

3.   Planungsgespräch mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales

Auf Basis der zwischen Land und dem Kreis Borken Ende 2012 unterzeichneten Absichtserklärung zur Umsetzung des Landesvorhabens wird das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW  mit dem Kreis Borken ein Planungsgespräch führen, um gemeinsam aktuelle Absprachen zur Umsetzung des Vorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss- Übergang Schule-Beruf in NRW“ zu vereinbaren.