Der Sachstand zum Gutachten „Weitere Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Borken“ wird zu Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
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Sachdarstellung:
Wie in der letzten Sitzung
bereits angekündigt hat der beauftragte Gutachter, Herr Dr. Habeck, in
Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern Ahaus, Borken, Gronau, Stadtlohn und
Vreden eine Perspektive der sonderpädagogischen Förderung ohne die
Schülerschaft der jetzigen Overbergschule in Bocholt entwickelt. Die Vertreter der kommunalen Schulträger
einigten sich auf die Erstellung einer einheitlichen Vorlage für die politische
Beratung.
Zwischenstand der Sitzung der AG der kommunalen Schulträger
der Förderschulen im Bereich Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale
Entwicklung am 07.02.1014
Die Verwaltungen der Kommunen Ahaus,
Borken, Gronau, Stadtlohn und Vreden haben sich entschlossen, nachdem in
Bocholt der zuständige Fachausschuss den Beschluss gefasst hat, den Standort
der Overbergschule auf jeden Fall zu erhalten, den Gutachter Dr. Habeck zu
beauftragen, eine Perspektive der sonderpädagogischen Förderung ohne die
Schülerschaft der jetzigen Overbergschule in Bocholt zu entwickeln.
Herr Dr. Habeck erhielt einen
erweiterten Gutachterauftrag, um diese Fragestellung zu beantworten. In der
Sitzung der Arbeitsgruppe am 07. Februar 2014 ist dieses den Kommunen
vorgestellt worden (s. Anlage).
Grundlage aller Überlegungen
muss die Mindestgrößenverordnung sein, von der die Landesregierung künftig
keine Ausnahmeregelungen mehr genehmigen wird. Möglich sind allerdings sog.
Teilstandorte, die dann aber in diesem Fall an jedem Standort mindestens die
Hälfte der Schülerzahl vorweisen müssen (Mindestgrößen-VO vom 16. Oktober
2013).
a) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- 144 Schülerinnen und Schüler
- 112 Schülerinnen und Schüler
an Schulen mit allein der Sekundarstufe I
b) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
- 55 Schülerinnen und Schüler an
Schulen der Primarstufe
- 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I
c) Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
- 88 Schülerinnen und Schüler an
Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I
- 33 Schülerinnen und Schüler an
Schulen der Primarstufe
- 55 Schülerinnen und Schüler an
Schulen der Sekundarstufe I
d) Förderschulen im Verbund
- 144 Schülerinnen und Schüler
- 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der
Sekundarstufe I
Diese Mindestgrößen können
unterschritten werden, wenn für jeden ihrer Förderschwerpunkte die
Schülerzahlen wie unter Buchstaben b) bis d) dargestellt erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund wurde in der
Sitzung zunächst ausführlich die Möglichkeit der Verbundlösung erörtert. Bei
Zusammenlegung aller Förderbereiche müssten die Förderschulen Sprache und
Emotionale und Soziale Entwicklung aufgegeben werden und damit auch die
geringere Mindestgrößenanforderung. Sollte dann ein
Verbundsystem unter die Mindestgrößenzahl fallen und auslaufend gestellt
werden, wäre damit das Angebot für alle Förderbereiche nur noch im
Regelschulsystem möglich.
Insbesondere der Förderbereich
Emotionale und Soziale Entwicklung ist eine besondere Herausforderung für das
Regelschulsystem und es wird insbesondere schulfachlich empfohlen, diesen
Förderbereich weiterhin gesondert anzubieten, um das Regelschulsystem nicht zu
überfordern und perspektivisch eine fachliche Unterstützung sicherzustellen.
Die Erfahrung bei der Schließung des
Teilstandortes der Förderschule Sprache in Bocholt-Liedern, bei denen die
Eltern der Schülerschaft ausnahmslos die Förderschule Lernen abgelehnt und das
Gemeinsame Lernen in der Regelschule gewählt haben, unterstützt diese
Einschätzung.
Die Empfehlungen von Herrn Dr. Habeck für die
verbleibenden fünf Förderschulstandorte schließen im Aufbau an das bisherige
Gutachten an. Begutachtet wird die Fortführung der Förderschulen als reines
Schulangebot für den Sekundarstufe I-Bereich. Hier kommen geringere
Mindestgrößen (s.o.) zur Anwendung. Bei den Berechnungen werden von Dr. Habeck
keine Abgänge in die Regelschulen berücksichtigt. Es wird außerdem ein Korridor
zur Darstellung der zukünftigen Entwicklung verwendet, der eine reine
kalkulatorische Annahme darstellt. Nach dem vorliegenden Entwurf der Verordnung
zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung ist die
Beantragung eines Verfahrens im Förderschwerpunkt Lernen auch frühestens im
dritten Schuljahr möglich. Dies unterstützt das vorgeschlagene Modell, auf den
Primarbereich ganz zu verzichten.
Dr. Habeck schlägt die Schaffung einer Schule Nord
und Süd vor, die jeweils über mehrere Teilstandorte verfügen. Für die
Nordlösung sind drei Teilstandorte in Ahaus, Gronau und Vreden für den Südteil
zwei Teilstandorte in Stadtlohn und Borken vorgesehen. Es wird davon
ausgegangen, dass diese Lösung auch seitens des Landes Zustimmung finden wird,
wenn die Region eine solche abgestimmte Lösung wünscht. Aus Sicht des
Gutachters bietet diese Lösung die höchsten Zukunftschancen mit einer möglichen
Perspektive bis 2020. Die Schulaufsicht ergänzt, dass eine gesicherte Prognose
der zukünftigen Entwicklung nicht getroffen werden kann. Die weitere
Entwicklung ist abhängig von der zukünftigen Umsetzung des gemeinsamen Lernens.
Es lässt sich derzeit beobachten, dass Kinder im gemeinsamen Lernen in der
Primarstufe auch in der Sekundarstufe I im Regelsystem verbleiben. Bei einer
möglichen weiteren notwendigen Fusionierung geht Dr. Habeck von zwei Standorten
in Ahaus und Borken aus.
Für die Trägerschaft der zunächst zwei
Förderschulen Lernen ist die Einrichtung von zwei neuen Zweckverbänden oder die
Trägerübernahme durch den Kreis denkbar. Der Gutachter plädiert aus pragmatischen
Gründen für die Trägerübernahme durch den Kreis, da die Zahlen der Schülerinnen
und Schüler kontinuierlich abnehmen werden, so dass die 2-Schulen-Lösung nur
einen Zwischenschritt darstellt. Die weitere Fusionierung der Standorte wird
bei einer Trägerschaft durch den Kreis einfacher zu gestalten sein.
Der Landkreistag hat informiert, dass in fast allen
Regionen ähnliche Planungsprozesse durchgeführt werden - im Kreis Steinfurt, im
Kreis Kleve und auch im Kreis Viersen finden derzeit Abstimmungsprozesse
zwischen Kreis und Kommunen statt. Obwohl unterschiedliche Lösungsansätze für
die Förderbereiche einzelner Standorte entwickelt werden, ist auch in den
benannten Regionen die Trägerschaft auf Kreisebene favorisiert worden.
Die weitere politische Beratung im Kreis Borken und die notwendigen
Entscheidungen sollen in den Räten der Kommunen erst nach der Kommunalwahl
angegangen werden.