Betreff
Gutachten "Weitere Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Borken" - Sachstand
Vorlage
0088/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand zum Gutachten „Weitere Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Borken“ wird zu Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

-

Sachdarstellung:

Wie in der letzten Sitzung bereits angekündigt hat der beauftragte Gutachter, Herr Dr. Habeck, in Abstimmung mit den kommunalen Schulträgern Ahaus, Borken, Gronau, Stadtlohn und Vreden eine Perspektive der sonderpädagogischen Förderung ohne die Schülerschaft der jetzigen Overbergschule in Bocholt entwickelt. Die Vertreter der kommunalen Schulträger einigten sich auf die Erstellung einer einheitlichen Vorlage für die politische Beratung.

Zwischenstand der Sitzung der AG der kommunalen Schulträger der Förderschulen im Bereich Lernen, Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung am 07.02.1014

Die Verwaltungen der Kommunen Ahaus, Borken, Gronau, Stadtlohn und Vreden haben sich entschlossen, nachdem in Bocholt der zuständige Fachausschuss den Beschluss gefasst hat, den Standort der Overbergschule auf jeden Fall zu erhalten, den Gutachter Dr. Habeck zu beauftragen, eine Perspektive der sonderpädagogischen Förderung ohne die Schülerschaft der jetzigen Overbergschule in Bocholt zu entwickeln.

Herr Dr. Habeck erhielt einen erweiterten Gutachterauftrag, um diese Fragestellung zu beantworten. In der Sitzung der Arbeitsgruppe am 07. Februar 2014 ist dieses den Kommunen vorgestellt worden (s. Anlage).

Grundlage aller Überlegungen muss die Mindestgrößenverordnung sein, von der die Landesregierung künftig keine Ausnahmeregelungen mehr genehmigen wird. Möglich sind allerdings sog. Teilstandorte, die dann aber in diesem Fall an jedem Standort mindestens die Hälfte der Schülerzahl vorweisen müssen (Mindestgrößen-VO vom 16. Oktober 2013).

a) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

- 144 Schülerinnen und Schüler

- 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I

b) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache

- 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe

- 66 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I

c) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

- 88 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I

- 33 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Primarstufe

- 55 Schülerinnen und Schüler an Schulen der Sekundarstufe I

d) Förderschulen im Verbund

- 144 Schülerinnen und Schüler

- 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen mit allein der Sekundarstufe I

Diese Mindestgrößen können unterschritten werden, wenn für jeden ihrer Förderschwerpunkte die Schülerzahlen wie unter Buchstaben b) bis d) dargestellt erreicht werden.

Vor diesem Hintergrund wurde in der Sitzung zunächst ausführlich die Möglichkeit der Verbundlösung erörtert. Bei Zusammenlegung aller Förderbereiche müssten die Förderschulen Sprache und Emotionale und Soziale Entwicklung aufgegeben werden und damit auch die geringere Mindestgrößenanforderung. Sollte dann ein Verbundsystem unter die Mindestgrößenzahl fallen und auslaufend gestellt werden, wäre damit das Angebot für alle Förderbereiche nur noch im Regelschulsystem möglich.

Insbesondere der Förderbereich Emotionale und Soziale Entwicklung ist eine besondere Herausforderung für das Regelschulsystem und es wird insbesondere schulfachlich empfohlen, diesen Förderbereich weiterhin gesondert anzubieten, um das Regelschulsystem nicht zu überfordern und perspektivisch eine fachliche Unterstützung sicherzustellen.

Die Erfahrung bei der Schließung des Teilstandortes der Förderschule Sprache in Bocholt-Liedern, bei denen die Eltern der Schülerschaft ausnahmslos die Förderschule Lernen abgelehnt und das Gemeinsame Lernen in der Regelschule gewählt haben, unterstützt diese Einschätzung.

Die Empfehlungen von Herrn Dr. Habeck für die verbleibenden fünf Förderschulstandorte schließen im Aufbau an das bisherige Gutachten an. Begutachtet wird die Fortführung der Förderschulen als reines Schulangebot für den Sekundarstufe I-Bereich. Hier kommen geringere Mindestgrößen (s.o.) zur Anwendung. Bei den Berechnungen werden von Dr. Habeck keine Abgänge in die Regelschulen berücksichtigt. Es wird außerdem ein Korridor zur Darstellung der zukünftigen Entwicklung verwendet, der eine reine kalkulatorische Annahme darstellt. Nach dem vorliegenden Entwurf der Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung ist die Beantragung eines Verfahrens im Förderschwerpunkt Lernen auch frühestens im dritten Schuljahr möglich. Dies unterstützt das vorgeschlagene Modell, auf den Primarbereich ganz zu verzichten.

Dr. Habeck schlägt die Schaffung einer Schule Nord und Süd vor, die jeweils über mehrere Teilstandorte verfügen. Für die Nordlösung sind drei Teilstandorte in Ahaus, Gronau und Vreden für den Südteil zwei Teilstandorte in Stadtlohn und Borken vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Lösung auch seitens des Landes Zustimmung finden wird, wenn die Region eine solche abgestimmte Lösung wünscht. Aus Sicht des Gutachters bietet diese Lösung die höchsten Zukunftschancen mit einer möglichen Perspektive bis 2020. Die Schulaufsicht ergänzt, dass eine gesicherte Prognose der zukünftigen Entwicklung nicht getroffen werden kann. Die weitere Entwicklung ist abhängig von der zukünftigen Umsetzung des gemeinsamen Lernens. Es lässt sich derzeit beobachten, dass Kinder im gemeinsamen Lernen in der Primarstufe auch in der Sekundarstufe I im Regelsystem verbleiben. Bei einer möglichen weiteren notwendigen Fusionierung geht Dr. Habeck von zwei Standorten in Ahaus und Borken aus.

Für die Trägerschaft der zunächst zwei Förderschulen Lernen ist die Einrichtung von zwei neuen Zweckverbänden oder die Trägerübernahme durch den Kreis denkbar. Der Gutachter plädiert aus pragmatischen Gründen für die Trägerübernahme durch den Kreis, da die Zahlen der Schülerinnen und Schüler kontinuierlich abnehmen werden, so dass die 2-Schulen-Lösung nur einen Zwischenschritt darstellt. Die weitere Fusionierung der Standorte wird bei einer Trägerschaft durch den Kreis einfacher zu gestalten sein.

Der Landkreistag hat informiert, dass in fast allen Regionen ähnliche Planungsprozesse durchgeführt werden - im Kreis Steinfurt, im Kreis Kleve und auch im Kreis Viersen finden derzeit Abstimmungsprozesse zwischen Kreis und Kommunen statt. Obwohl unterschiedliche Lösungsansätze für die Förderbereiche einzelner Standorte entwickelt werden, ist auch in den benannten Regionen die Trägerschaft auf Kreisebene favorisiert worden.

Die weitere politische Beratung im Kreis Borken und die notwendigen Entscheidungen sollen in den Räten der Kommunen erst nach der Kommunalwahl angegangen werden.