Betreff
Bestellung einer Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss
Vorlage
0197/2014
Art
Beschlussvorlage

Frau Elisabeth Brumann wird zur Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss bestellt.


Rechtsgrundlage:

§§ 37 Abs. 1, 41 Abs. 4 und Abs. 9 Kreisordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 1, 28 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse

 

Sachdarstellung:

Gemäß § 41 Abs. 9 Kreisordnung ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Hierfür ist vom Ausschuss ein Schriftführer oder eine Schriftführerin zu bestellen (vgl. § 37 Abs. 1 KrO, § 41 Abs. 4 KrO).

Die Niederschrift wird vom Vorsitzenden und dem Schriftführer / der Schriftführerin unterzeichnet.

Es wird vorgeschlagen, Frau Elisabeth Brumann als Schriftführerin zu bestellen.

Entscheidungsalternative(n):

Ja

Nein

Wenn ja, welche ? Bestellung einer anderen Person als Schriftführer