Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses des Kreises Borken zum 31.12.2012, Entlastung des Landrats und Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages
Vorlage
0220/2014
Art
Beschlussvorlage

  1. Der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2012 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) in seiner Sitzung am 26.08.2014 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 468.162.425,20 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 4.207.380,92 € bestätigt.

 

  1. Dem Landrat wird für den Gesamtabschluss 2012 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

 

  1. Der Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 4.207.380,92 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen.

.


Rechtsgrundlage:

§§ 53 KrO NRW in Verbindung mit §§ 116, 95 und 96 sowie § 101 GO NRW

Sachdarstellung:

Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 der GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zur Bestätigung zugeleitet. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde vom Kämmerer am 30.06.2014 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt. Der Landrat händigte den Mitgliedern des Kreistages den Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 mit den begründenden Unterlagen zur Kreistagssitzung am 03.07.2014 aus. Aufgrund der Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung am 03.07.2014 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 zur Prüfung an den RPA weitergeleitet.

Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 6, 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der RPA zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Der RPA hat in seiner Sitzung am 26.08.2014 über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2012 und den Prüfungsbericht der Revision des Kreises vom 01.08.2014 beraten und beschlossen, sich dem Prüfungsergebnis der Revision anzuschließen und es als eigenes Prüfungsergebnis zu übernehmen. Der Vorsitzende des RPA hat anschließend den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk unterschrieben (§ 101 Abs. 7 GO NRW).

Zuständig für die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses und den Beschluss über die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages ist der Kreistag. Der RPA empfiehlt dem Kreistag aufgrund der einstimmigen Beschlussfassung vom 26.08.2014 zu beschließen, dass

1.      der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2012 in der vom RPA in seiner Sitzung am 26.08.2014 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 468.162.425,20 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 4.207.380,92 € bestätigt wird,

2.      dem Landrat für den Gesamtabschluss 2012 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt wird und

3.      der Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von 4.207.380,92 € der allgemeinen Rücklage entnommen wird.

Beim Gesamtabschluss besteht nur die Möglichkeit den Gesamtjahresfehlbetrag mit dem Gesamteigenkapital - in Form des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“- zu verrechnen. Eine Alternative hierzu besteht nicht.

Der vom Kreistag bestätigte Gesamtabschluss 2012 wird der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Gesamtabschluss wird öffentlich bekannt gemacht und bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Im Übrigen ist der Gesamtabschluss 2012 dauerhaft im Internet abrufbar.

Der als Anlage genannte Bericht über die Prüfung des Gesamtabschusses 2012 inkl. Anlagen wird gem. der Abfrage zu Druckexemplaren zum Prüfungsbericht zur Kreistagssitzung ausgelegt und ist im Internet abrufbar.

Entscheidungsalternative(n):

X

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Soweit die Bestätigung des Gesamtabschlusses verweigert oder dem Landrat keine oder nur eine Entlastung mit Einschränkungen erteilt wird, sind vom Kreistag die Gründe hierfür anzugeben.