Karsten Simmert-Reining wird zum Schriftführer und Sandra Bußmeier wird zur stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Bildung und Schule bestellt.
Rechtsgrundlage:
§ 41 Abs. 4 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs.
1 KrO
§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des
Kreises Borken und seine Ausschüsse
Sachdarstellung:
Gem. § 41 Abs. 4 in Verbindung mit § 37 Abs.
1 der Kreisordnung sowie § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist
über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird von dem Vorsitzenden und
dem Schriftführer unterzeichnet.
Der Ausschuss muss dem Schriftführer sowie der stellvertretenden
Schriftführerin sein Vertrauen aussprechen.