Betreff
Bestellung eines Schriftführers und einer stellvertretenden Schriftführerin
Vorlage
0227/2014
Art
Beschlussvorlage

Karsten Simmert-Reining wird zum Schriftführer und Sandra Bußmeier wird zur stellvertretenden Schriftführerin für den Ausschuss für Bildung und Schule bestellt.


Rechtsgrundlage:

§ 41 Abs. 4 Kreisordnung (KrO) in Verbindung mit § 37 Abs. 1  KrO

§ 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Kreistag des Kreises Borken und seine Ausschüsse

Sachdarstellung:

Gem. § 41 Abs. 4 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 der Kreisordnung sowie § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages ist über die in den Ausschüssen des Kreistages gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer unterzeichnet.

Der Ausschuss muss dem Schriftführer sowie der stellvertretenden Schriftführerin sein Vertrauen aussprechen.