Der Jugendhilfeausschuss nimmt den 1. Controllingbericht
2014 zum Stichtag 30.06.2014 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Zum 30.06.2014 wurde der erste Controllingbericht des Jahres 2014 erstellt.
Der Kreis Borken
nimmt bekanntlich für 13 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben
der Jugendhilfe wahr und erhebt hierfür eine Jugendamtsumlage gem. § 56 Abs. 5
KrO NRW. Durch das am 18. September 2012 in Kraft getretene Gesetz über die
Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz)
können nunmehr bei der Jugendamtsumlage Differenzen zwischen Plan und Ergebnis
des laufenden Haushaltsjahres im übernächsten Jahr ausgeglichen
werden. Dieser Ausgleich der Differenz zwischen Plan und Ergebnis im Budget 02
– Jugend und Familie – erfolgt haushaltsmäßig im Budget 99 durch entsprechend
zu verbuchende Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den 13 Kommunen.
Die sich im laufenden Haushaltsjahr nach jetzigem Planungsstand abzeichnenden
Verbesserungen in Höhe von rd. 320 T-EUR sind im Budget 99 als
Verbindlichkeiten in gleicher Höhe berücksichtigt und beeinflussen daher nicht
das Gesamtergebnis.
Bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Tagespflege (Produkt 02.02.01) werden deutliche Mehrerträge erwartet. Dies
resultiert zum einen daraus, dass aufgrund der konkreten Bedarfsplanungen der
Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/2015 höhere Landeszuweisungen zu den
Betriebskosten erwartet werden können. Gleichzeitig werden niedrigere
Betriebskosten erwartet. Zum anderen sind die Zahl der Kinder in Tagesbetreuung
und der Betreuungsumfang gestiegen, sodass mit Mehrerträgen bei den
Elternbeiträgen gerechnet wird. Trotz der Mehrerträge wird die
Elternbeitragsdeckungsquote unter 15% der Betriebskosten für
Kindertageseinrichtungen liegen.
Bei den Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ist der Durchschnittsaufwand je Fall durch einen Anstieg des Betreuungsumfanges erheblich gestiegen. Auch die Fallzahl in der Tagespflege ist in Folge des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung deutlich gestiegen. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches sind außerdem mehrere Großtagespflegestellen mit zusätzlichen Raum- und Vertretungskosten eingerichtet worden. Somit ergibt sich bei der Tagespflege ein Mehraufwand von 600 T-EUR.
Die Anzahl der Kinder, die aus anderen Jugendamtsbezirken in ein Vollzeitpflegeverhältnis in den Kreisjugendamtsbezirk vermittelt werden, steigt weiter an. Dieser Fallzahlanstieg in der Vollzeitpflege mit Kostenerstattung bei den Hilfen außerhalb der Familie führt zu höheren Aufwendungen, die von den zuständigen Kostenträgern erstattet werden (Produkt 02.03.03).
Erfreulich ist bei der Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII - Minderjährige und junge Volljährige – das seit dem zweiten Halbjahr 2013 anhaltend niedrige Fallzahlniveau. Hierauf ist der Minderaufwand von 300 T-EUR zurückzuführen.
Beim Budget 02 sind allerdings noch Veränderungen bei den Personalaufwendungen, die unterjährig noch im Budget 11 aggregiert aufgeführt werden, und bei der Verteilung der internen Leistungsbeziehungen, die noch nicht beziffert werden können, zu berücksichtigen.