Betreff
1. Controllingbericht 2014
Vorlage
0243/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den 1. Controllingbericht 2014 zum Stichtag 30.06.2014 zur Kenntnis.

         


Rechtsgrundlage:

§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)

 

Sachdarstellung:

Zum 30.06.2014 wurde der erste Controllingbericht des Jahres 2014 erstellt.

Der Kreis Borken nimmt bekanntlich für 13 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Aufgaben der Jugendhilfe wahr und erhebt hierfür eine Jugendamtsumlage gem. § 56 Abs. 5 KrO NRW. Durch das am 18. September 2012 in Kraft getretene Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagengenehmigungsgesetz) können nunmehr bei der Jugendamtsumlage Differenzen zwischen Plan und Ergebnis des laufenden Haushaltsjahres im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich der Differenz zwischen Plan und Ergebnis im Budget 02 – Jugend und Familie – erfolgt haushaltsmäßig im Budget 99 durch entsprechend zu verbuchende Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber den 13 Kommunen. Die sich im laufenden Haushaltsjahr nach jetzigem Planungsstand abzeichnenden Verbesserungen in Höhe von rd. 320 T-EUR sind im Budget 99 als Verbindlichkeiten in gleicher Höhe berücksichtigt und beeinflussen daher nicht das Gesamtergebnis.

Bei der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Produkt 02.02.01) werden deutliche Mehrerträge erwartet. Dies resultiert zum einen daraus, dass aufgrund der konkreten Bedarfsplanungen der Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/2015 höhere Landeszuweisungen zu den Betriebskosten erwartet werden können. Gleichzeitig werden niedrigere Betriebskosten erwartet. Zum anderen sind die Zahl der Kinder in Tagesbetreuung und der Betreuungsumfang gestiegen, sodass mit Mehrerträgen bei den Elternbeiträgen gerechnet wird. Trotz der Mehrerträge wird die Elternbeitragsdeckungsquote unter 15% der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen liegen.

Bei den Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ist der Durchschnittsaufwand je Fall durch einen Anstieg des Betreuungsumfanges erheblich gestiegen. Auch die Fallzahl in der Tagespflege ist in Folge des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung deutlich gestiegen. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches sind außerdem mehrere Großtagespflegestellen mit zusätzlichen Raum- und Vertretungskosten eingerichtet worden. Somit ergibt sich bei der Tagespflege ein Mehraufwand von 600 T-EUR.

Die Anzahl der Kinder, die aus anderen Jugendamtsbezirken in ein Vollzeitpflegeverhältnis in den Kreisjugendamtsbezirk vermittelt werden, steigt weiter an. Dieser Fallzahlanstieg in der Vollzeitpflege mit Kostenerstattung bei den Hilfen außerhalb der Familie führt zu höheren Aufwendungen, die von den zuständigen Kostenträgern erstattet werden (Produkt 02.03.03).

Erfreulich ist bei der Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII - Minderjährige und junge Volljährige – das seit dem zweiten Halbjahr 2013 anhaltend niedrige Fallzahlniveau. Hierauf ist der Minderaufwand von 300 T-EUR zurückzuführen.

Beim Budget 02 sind allerdings noch Veränderungen bei den Personalaufwendungen, die unterjährig noch im Budget 11 aggregiert aufgeführt werden, und bei der Verteilung der internen Leistungsbeziehungen, die noch nicht beziffert werden können, zu berücksichtigen.