Betreff
Überprüfung und Entwicklung eines Konzeptes für die Arbeit mit jungen Intensivstraftätern - Zwischenbericht -
Vorlage
0244/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.

                 


Rechtsgrundlage:

Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 04.02.2014

Beschluss des Kreistages vom 20.02.2014

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Beratungen zum Kreishaushalt 2014 wurde die Verwaltung durch die o.g. Beschlüsse beauftragt, die Erfahrungen aus einem Projekt für junge Intensivstraftäter aus dem Kreis Coesfeld daraufhin zu überprüfen, ob die Situation und die dabei entwickelten Handlungsansätze auf den Kreisjugendamtsbezirk übertragbar sind. Über die Ergebnisse soll die Verwaltung berichten und ggf. ein Handlungskonzept vorstellen.

 

Aufbereitung der Daten für die Situationsanalyse

Zur Umsetzung des Auftrages war es im ersten Schritt erforderlich, die Ausgangssituation zu bewerten. Dem Projekt im Kreis Coesfeld hat seinerzeit eine besondere Situation ausschließlich in einer Kommune des Jugendamtsbezirkes (Ascheberg) zugrunde gelegen. Zielgruppe dort war eine Gruppe von 14 Intensivstraftätern im Ort Ascheberg. In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer des Vereins PAIDAIA e.V. wurde ebenfalls deutlich, dass die Analyse der konkreten Situation der Planung etwaiger weiterer Maßnahmeschritte vorausgehen muss.

 

Eine erste Einschätzung der Fachkräfte aus der Jugendgerichtshilfe des Kreisjugendamtes sowie seitens der Kreispolizeibehörde ergab, dass ein derartiger Brennpunkt im Kreisjugendamtsbezirk bislang nicht festgestellt wurde. Gleichzeitig berichteten die Vertreter der Kreispolizeibehörde, dass an der datentechnischen Aufbereitung der polizeilichen Erkenntnisse über jugendliche Mehrfach- und Intensivstraftäter gearbeitet werde. Diese Aufbereitung sollte dafür genutzt werden, eine detaillierte Situationsanalyse vorzunehmen.

Die Aufbereitung der Daten durch die Kreispolizei ist Teil der dortigen Behördenstrategie mit dem Handlungsfeld 3 „Identifizierung und polizeiliche Begleitung / Betreuung von Mehrfachauffälligen“. Neben der dort verankerten engeren polizeilichen Begleitung von Mehrfachauffälligen ist es dabei auch Ziel, die vertrauensvolle und enge Netzwerkarbeit unter Einbindung von Elternhaus, Schule und Jugendamt zu intensivieren. Ansprechpartner auf Seiten der Jugendämter ist dabei schwerpunktmäßig die Jugendgerichtshilfe, aber auch der Allgemeine Soziale Dienst und die Kinder- und Jugendförderung.

Nach Abschluss der dazu notwendigen vorbereitenden Arbeiten fand am 02.07.2014 eine gemeinsame Besprechung der Kreispolizeibehörde Borken und aller 5 Jugendämter im Kreis statt.

Zur sowohl quantitativen wie qualitativen Auswertung wurden die jugendlichen Straftäter in die Gruppe der Mehrfachauffälligen und Intensivstraftäter unterteilt. Diese Unterteilung knüpft in einem ersten Schritt an die Schwere der Straftat ein. Ihr liegen folgende Definitionen zugrunde:

 

Mehrfachauffällige sind Personen, die in den zurückliegenden 12 Monaten mit mindestens drei Delikten erfasst, mit nicht mehr als 15 Punkten bewertet wurden und nicht älter als 21 Jahre sind.

 

Intensivtäter sind Personen, die in den zurückliegenden 12 Monaten besonders schwerwiegende oder viele Straftaten begangen haben, mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Straftaten verüben werden und mit einem Punktwert von mindestens 15 Punkten bewertet wurde.

Zur Unterscheidung der Straftaten liegt folgende Kategorisierung zugrunde:

Art des Deliktes

Gewichtsfaktor / Punkte

Raubdelikte, gefährliche Körperverletzung, Angriff auf Polizeibeamte

5

Btm-Handel, qualifizierte Sexualdelikte, Hehlerei

4

Konsum harter Drogen, vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung/Bedrohung, besonders schwerer Fall des Diebstahls, Einbrüche

3

Diebstahl, Sachbeschädigung, Graffiti

2

Verkehrsdelikte

1

Sonstige Straftaten

1

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Punktwert lediglich als ein Kriterium herangezogen wird. Immer findet auch eine qualitative Bewertung durch die zuständigen Jugendsachbearbeiter der Polizei statt.

Im nächsten Schritt finden jetzt Auswertegespräche mit allen Jugendämtern statt, um eine sozialräumliche Auswertung vorzunehmen. Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass zwischen den Personen teilweise sozialraumübergreifende Beziehungen bestehen, die ebenfalls ausgewertet werden und für die weitere Analyse zu berücksichtigen sind.

 

Bereitstellung von Berichten der Kreispolizeibehörde für die Jugendämter

Mit Hilfe der o.g. Kategorisierungen wird zunächst polizeiintern die Informationslage über jugendliche Täter konsolidiert, so dass Bezirksbeamte wie Jugendsachbearbeiter der Polizei gleichsam über einen einheitlichen Informationsstand verfügen. Als Erfolgsfaktoren seitens der Polizei wurden dabei unter anderem anlassunabhängige Ansprachen der Zielgruppenangehörigen und niedrigschwelliges Einschreiten benannt.

 

Ein wesentlicher Punkt, um die Basis eines abgestimmten Vorgehens mit den Ordnungspartnern zu schaffen, ist es, diese Informationen aufbereitet auch den Partnern zur Verfügung zu stellen. Dafür werden zukünftig turnusmäßig standardisierte Berichte der Polizei den Jugendämtern zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung die Informationslage zu vervollständigen. Von allen Jugendämtern wurde diese, anlassunabhängige Berichterstattung ausdrücklich begrüßt.

 

Weiteres Vorgehen

Eine erste Gesamtbetrachtung führte zu der Einschätzung, dass weniger ein einzelnes Projekt im Mittelpunkt der Bemühungen stehen sollte, sondern die kreisweite konzeptionelle Weiterentwicklung eines abgestimmten Vorgehens der verschiedenen Partner. Hierzu sollen neben der weiteren Datenaufbereitung die sozialraumbezogenen Kooperationsstrukturen, z.B. durch vereinbarte regelmäßige Gespräche zwischen Jugendamt, Bezirksbeamten und zuständigen Jugendsachbearbeitern unter Einbeziehung weiterer Kooperationspartner (z.B. Schule) intensiviert werden. Schon jetzt wurde von allen Beteiligten eine gute Kooperation zwischen den Jugendämtern und insbesondere den vor Ort tätigen Bezirksbeamten bestätigt. Gerade die Zurverfügungstellung regelmäßiger, anlassunabhängiger Berichte kann diese Zusammenarbeit weiter qualifizieren.

Mit dieser Datenaufbereitung wird eine kleinräumige Analyse durchgeführt, um möglicherweise vorhandene lokale Häufungen zu identifizieren. Auch wenn danach keine Schwerpunkte festgestellt werden, schließt dies nicht aus, dass es sinnvoll sein kann, einzelne noch zu entwickelnde Elemente der Kooperation in einzelnen Sozialräumen beispielhaft zu erproben.

Nach Abschluss der weiteren Auswertegespräche wird erneut über die Ergebnisse und ggf. erste weitere Handlungsansätze berichtet.

 

Entscheidungsalternative(n):

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?                    


Finanzielle Auswirkungen:

Der Aufwand von       Euro ist im laufenden Budget finanziert:

Ja

 

Nein

Es entstehen Folgewirkungen, die eine Veränderung des Budgets in Folgejahren verursachen:

Ja

 

Nein

Wenn ja, wofür ? – Voraussichtlich in welcher Höhe ?