Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
-
Sachdarstellung:
1.
Umsetzung
Inklusionsplan Bildung
Die eingerichtete Arbeitsgruppe Inklusionsplan (s. Sitzungsvorlage Nr. 0078/2014) hat auf der Grundlage einer durchgeführten Bestandsaufnahme weitergehende Arbeitsansätze, Verfahrensweisen und eine erste Gliederungsstruktur zur Erstellung eines Inklusionsplan Bildung erarbeitet.
Der Inklusionsplan orientiert sich an dem Ziel, allen Menschen im Kreis Borken den Zugang zu einem inklusiven Bildungssystem zu ermöglichen. Es ist Auftrag der Arbeitsgruppe, vorhandene Zugangs-Barrieren in den Bildungssystemen aufzuspüren und zu benennen. Um dies umzusetzen, hat sich die Arbeitsgruppe intensiv mit den vorhandenen Verfahren und Zuständigkeiten in den unterstützenden Hilfesystemen auseinandergesetzt. Im Inklusionsplan werden die Ergebnisse dieser Diskussion, auch mit Hilfe von regionalen Zahlen und Daten, aufbereitet. Ziel ist es, die Abläufe und Verfahren transparent darzustellen, um auf dieser Basis im Verlauf des Inklusionsplans weitere Absprachen und Entwicklungsprozesse initiieren zu können.
In der Diskussion und für die Darstellung folgt die Arbeitsgruppe einem biografischen Ansatz. Der Bericht zum Inklusionsplan wird in einem ersten Schritt daher vor allem den Elementarbereich und den Schulbereich in den Blick nehmen.
Auf Grundlage dieser gesamten Diskussion werden in der Arbeitsgruppe aktuell für den Herbst zwei Workshops vorbereitet, um mit relevanten regionalen Akteurinnen und Akteuren inklusionsrelevante Aufgabenstellungen und strukturelle Rahmenbedingungen im Bildungssystem zu diskutieren.
Die Ergebnisse dieser Workshops werden in den Inklusionsplan eingearbeitet werden. Der Inklusionsplan ist als Prozess zu sehen, der kontinuierlich inklusionsrelevante Aufgaben mit entsprechenden Zuständigkeiten fortschreibt und evaluiert.
2.
Umsetzung
des Gesetzes zur Förderung kommunaler Aufgaben für die schulische Inklusion
Am 03.07.2014 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ verabschiedet, dass für Kreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden ab dem Schuljahr 2014/2015 für wesentliche Belastungen infolge des 9. Schulrechtsänderungsgesetztes einen finanziellen Ausgleich vorsieht.
Das Gesetz sieht vor, das Gemeinden und Gemeindeverbände in ihrer Schulträgerfunktion Mittel aus dem sogenannten „Korb I“ erhalten. Grundlage für die Berechnung der Mittelzuweisung ist die Schülerzahl in der Primar- und der Sekundarstufe I. Für den Kreis Borken bedeutet dies, dass aus dem Korb I zum aktuellen Stand keine Mittel an den Kreis Borken als Schulträger fließen werden. Es ist aber vorgesehen, dass zum Schuljahr 2016/2017 die Schüler der Sekundarstufe II der Berufskollegs bei der Berechnung der Mittel Berücksichtigung finden.
Für den Kreis Borken ist daher zum momentanen Stand die Inklusionspauschale zur Finanzierung des nicht-lehrenden Personals, der sogenannte „Korb II“, von besonderem Interesse. Die vorgesehen Mittel, landesweit 10 Mio. Euro p.a., werden hälftig auf die örtlichen Sozialhilfeträger und auf die Gebietskörperschaften mit eigenem Jugendamt verteilt. Der Kreis Borken ist somit als zuständiger Sozialhilfeträger und als Träger des Kreisjugendamtes an den Mitteln beteiligt. Eine Finanzierung individueller sozialleistungsrechtlicher Ansprüche (§35 a SGB VIII und § 54 SGB XII) ist aus den Mitteln aus „Korb II“ nicht vorgesehen.
Im Gesetz ist ein Evaluations- und Revisionsverfahren vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung dieses Verfahrens befindet sich noch in der Klärung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Nordrhein-Westfalen. Die Umsetzung wird von den Gutachtern Herr Prof. em. Dr. Klaus Klemm und Frau Dr. Alexandra Schwarz begleitet.
3.
Entwicklung
der Förderschullandschaft im Kreis Borken
Die kommunalen Schulträger der Förderschulen und der Kreis Borken sind im Vorfeld der Kommunalwahl übereingekommen, die weitere politische Beratung im Kreis Borken sowie notwendige Entscheidungen erst im Nachgang zu den Kommunalwahlen anzugehen (s. Sitzungsvorlage Nr. 0088/2014). Auf Nachfrage durch den Kreis Borken zeigten alle beteiligten Schulträger hohes Interesse den Entwicklungsprozess wieder aufzunehmen und gemeinsam die weitere Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung im Kreis Borken in den Blick zu nehmen.
Um zu einer Einschätzung einer eventuellen Dynamik bei der Entwicklung der Schülerzahlen der Förderschulen zu gelangen, wird es notwendig sein, die Zahlen des Prognosemodells von Dr. Habeck mit den aktuellen Zahlen aus dem Schuljahr 2014/2015 bei den Schulträgern zu vergleichen und diese gemeinsam zu bewerten. Ein erster Termin ist für Anfang September geplant.