Betreff
Interessenbekundungsverfahren zur Trägersuche für eine neue Kindertageseinrichtung in Gescher
Vorlage
0301/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem in der Sitzungsvorlage aufgezeigten weiteren Vorgehen zu.

                                             


Rechtsgrundlage:

SGB VIII, Kinderbildungsgesetz

Sachdarstellung:

In der Stadt Gescher soll zur Abdeckung des zukünftig absehbaren Betreuungsbedarfs eine neue Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen mit insgesamt 22 U3 und 48 bzw. 53 Ü3-Plätzen (je nach Buchungszeitumfang) errichtet werden. Zur Träger­suche wurde im Sommer ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

Im südlichen Stadtgebiet von Gescher im Bereich „Alte Feldmark“ wird ein neues Baugebiet entstehen, in dem eine viergruppige Kindertageseinrichtung vorgesehen ist. Das Bebauungsplanverfahren befindet sich aktuell in der Umsetzung. Zusammen mit der Stadt Gescher geht die Verwaltung davon aus, dass bei entsprechender Planungsreife der Bau­leitplanung eine Baugenehmigung Anfang 2015 erteilt werden kann. Eine Fertigstellung des Bauvorhabens ist spätestens zum 31.07.2016 notwendig, da zu diesem Zeitpunkt die Betreuung im St. Pankratius-Kindergarten auslaufen wird und insofern die neu geplante Kindertageseinrichtung ihren Betrieb aufnehmen können muss.

Träger von Kindertageseinrichtungen, die Interesse an der künftigen Trägerschaft der Kindertageseinrichtung haben, wurden gebeten, Ihr Interesse schriftlich bis zum 01.09.2014 dem Fachbereich Jugend und Familie mitzuteilen und dabei zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

1.   Erfahrungen als Träger auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung

2.   Erfahrungen und professionelle Strukturen beim Betrieb einer Kindertageseinrichtung (Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebs­führung)

3.   Darstellung Ihres fachlichen Konzeptes mit Berücksichtigung folgender Themenbereiche:

-        pädagogische Grundlagen

-        Umsetzung des Inklusionsgedankens, da in der Kindertageseinrichtung selbstverständ­lich auch Kinder mit Behinderung betreut werden sollen

-        flexible, bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten

-        Orientierung an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien

-        Elternarbeit, Erziehungs- und Bildungspartnerschaft

4.   Das Bauvorhaben soll als Investorenmodell realisiert werden. Eine Refinanzierung der Miete nach den Regelungen der Durchführungsverordnung zum KiBiz ist für 715 qm Nutzfläche möglich. Das Grundstück muss von der Stadt erworben werden. Die entspre­chenden Konditionen waren bei der Stadt Gescher zu erfragen.

Die im Kreisjugendamtsbezirk tätigen Jugendhilfeträger sind schriftlich zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren aufgefordert worden. Im Übrigen wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken vom 21.07.2014 ein entsprechender Hinweis veröffentlicht und durch einen Pressedienst begleitet.

Bis zum Einreichungsende sind Bewerbungen aus dem Kreisgebiet und solche von über­regionalen Interessenten eingegangen, und zwar

1.      DRK Ortsverein e.V., Gescher

2.      Ev. Jugendhilfe Münsterland gGmbH, Steinfurt

3.      AWO Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Herten

4.      Kita MARE gemeinnützige UG, Köln

5.      KITAVIS – eine Marke der FAA Bildungsgesellschaft mbH Nord, Bremen

6.      Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, Nürnberg/Bonn

7.      Impuls Soziales Management e.V., Kassel

Drei Bewerbungen werden im weiteren Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.

-        Ein Bewerber bietet ausschließlich Betreuungsplätze für 45 Stunden pro Woche an. Ein differenziertes, an den individuellen Bedarfen orientiertes Betreuungsangebot wie nach dem KiBiz erwartet würde damit nicht bereitgehalten.

-        Ein Interessent hat sein Angebot mit der Forderung verbunden, eine Management- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 8% der Gesamtkosten der Kindertagesstätte zu erhalten. Weder eine Kommune aus unserem Jugendamtsbezirk noch das Kreisjugendamt zahlen bisher einen solchen über die Finanzierung nach dem KiBiz hinausgehenden Finanzierungsbeitrag.

-        Ein Bewerber verfügt über wenig Erfahrung als Träger auf dem Gebiet der institutio­nellen Kindertagesbetreuung (bisher nur Träger einer Kita außerhalb von NRW).

Nach Auswertung der eingereichten Bewerbungsunterlagen schlägt die Verwaltung nach Abstimmung mit der Stadt Gescher vor, mit den verbleibenden vier Interessenten unter Beteiligung der Fraktions- und Gruppensprecher im Jugendhilfeausschuss sowie des Bürgermeisters der Stadt Gescher baldmöglichst ein Gespräch zu führen, um die Auswahlentscheidung abzustimmen. Die Bewerber sollen hierzu gebeten werden, in einer Kurzvorstellung die wesentlichen Eckpunkte ihrer Bewerbung zu erläutern und dabei u.a. auch auf folgende Punkte einzugehen:

-        die Erfahrung als Träger auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung einschließlich der Erfahrungen und Strukturen zum Betrieb einer Kindertageseinrich­tung sowie

-        das pädagogische Konzept,

-        die Gestaltung flexibler, bedarfsgerechter Öffnungs- und Betreuungszeiten,

-        Aspekte der Elternarbeit und

-        die geplante Umsetzung des Investorenmodells.

Ziel ist es, durch die Auswahlgespräche zu einer möglichst einvernehmlichen Entscheidung zu kommen, wer die künftige Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung übernehmen soll.

Soweit im Verfahren eine einvernehmliche Entscheidung erreicht werden kann, ist keine weitere Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses vorgesehen.