Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem in der Sitzungsvorlage aufgezeigten
weiteren Vorgehen zu.
Rechtsgrundlage:
SGB VIII, Kinderbildungsgesetz
Sachdarstellung:
In der Stadt
Gescher soll zur Abdeckung des zukünftig absehbaren Betreuungsbedarfs eine neue
Kindertageseinrichtung mit 4 Gruppen mit insgesamt 22 U3 und 48 bzw. 53
Ü3-Plätzen (je nach Buchungszeitumfang) errichtet werden. Zur Trägersuche
wurde im Sommer ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
Im südlichen
Stadtgebiet von Gescher im Bereich „Alte Feldmark“ wird ein neues Baugebiet
entstehen, in dem eine viergruppige Kindertageseinrichtung vorgesehen ist. Das
Bebauungsplanverfahren befindet sich aktuell in der Umsetzung. Zusammen mit der
Stadt Gescher geht die Verwaltung davon aus, dass bei entsprechender
Planungsreife der Bauleitplanung eine Baugenehmigung Anfang 2015 erteilt
werden kann. Eine Fertigstellung des Bauvorhabens ist spätestens zum 31.07.2016
notwendig, da zu diesem Zeitpunkt die Betreuung im St. Pankratius-Kindergarten
auslaufen wird und insofern die neu geplante Kindertageseinrichtung ihren
Betrieb aufnehmen können muss.
Träger von Kindertageseinrichtungen,
die Interesse an der künftigen Trägerschaft der Kindertageseinrichtung haben,
wurden gebeten, Ihr Interesse schriftlich bis zum 01.09.2014 dem Fachbereich
Jugend und Familie mitzuteilen und dabei zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1.
Erfahrungen
als Träger auf dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung
2.
Erfahrungen
und professionelle Strukturen beim Betrieb einer Kindertageseinrichtung
(Personalgewinnung und –verwaltung, Fachberatung, Trägeranbindung und Betriebsführung)
3.
Darstellung
Ihres fachlichen Konzeptes mit Berücksichtigung folgender Themenbereiche:
-
pädagogische
Grundlagen
-
Umsetzung
des Inklusionsgedankens, da in der Kindertageseinrichtung selbstverständlich
auch Kinder mit Behinderung betreut werden sollen
-
flexible,
bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten
-
Orientierung
an der Lebenswelt der Kinder und deren Familien
-
Elternarbeit,
Erziehungs- und Bildungspartnerschaft
4.
Das
Bauvorhaben soll als Investorenmodell realisiert werden. Eine Refinanzierung
der Miete nach den Regelungen der Durchführungsverordnung zum KiBiz ist für 715
qm Nutzfläche möglich. Das Grundstück muss von der Stadt erworben werden. Die
entsprechenden Konditionen waren bei der Stadt Gescher zu erfragen.
Die im Kreisjugendamtsbezirk tätigen
Jugendhilfeträger sind schriftlich zur Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren aufgefordert worden. Im Übrigen wurde durch
öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Borken vom 21.07.2014 ein
entsprechender Hinweis veröffentlicht und durch einen Pressedienst begleitet.
Bis zum
Einreichungsende sind Bewerbungen aus dem Kreisgebiet und solche von überregionalen
Interessenten eingegangen, und zwar
1.
DRK
Ortsverein e.V., Gescher
2.
Ev.
Jugendhilfe Münsterland gGmbH, Steinfurt
3.
AWO
Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, Herten
4.
Kita
MARE gemeinnützige UG, Köln
5.
KITAVIS
– eine Marke der FAA Bildungsgesellschaft mbH Nord, Bremen
6.
Kinderzentren
Kunterbunt gGmbH, Nürnberg/Bonn
7.
Impuls
Soziales Management e.V., Kassel
Drei Bewerbungen werden im weiteren
Auswahlverfahren nicht
berücksichtigt.
-
Ein
Bewerber bietet ausschließlich Betreuungsplätze für 45 Stunden pro Woche an.
Ein differenziertes, an den individuellen Bedarfen orientiertes
Betreuungsangebot wie nach dem KiBiz erwartet würde damit nicht bereitgehalten.
-
Ein
Interessent hat sein Angebot mit der Forderung verbunden, eine Management- und
Verwaltungsgebühr in Höhe von 8% der Gesamtkosten der Kindertagesstätte zu
erhalten. Weder eine Kommune aus unserem Jugendamtsbezirk noch das
Kreisjugendamt zahlen bisher einen solchen über die Finanzierung nach dem KiBiz
hinausgehenden Finanzierungsbeitrag.
-
Ein
Bewerber verfügt über wenig Erfahrung als Träger auf dem Gebiet der institutionellen
Kindertagesbetreuung (bisher nur Träger einer Kita außerhalb von NRW).
Nach Auswertung
der eingereichten Bewerbungsunterlagen schlägt die Verwaltung nach Abstimmung
mit der Stadt Gescher vor, mit den verbleibenden vier Interessenten unter
Beteiligung der Fraktions- und Gruppensprecher im Jugendhilfeausschuss sowie
des Bürgermeisters der Stadt Gescher baldmöglichst ein Gespräch zu führen, um
die Auswahlentscheidung abzustimmen. Die Bewerber sollen hierzu gebeten werden,
in einer Kurzvorstellung die wesentlichen Eckpunkte ihrer Bewerbung zu
erläutern und dabei u.a. auch auf folgende Punkte einzugehen:
-
die Erfahrung als Träger auf
dem Gebiet der institutionellen Kindertagesbetreuung einschließlich der
Erfahrungen und Strukturen zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung sowie
-
das pädagogische Konzept,
-
die Gestaltung flexibler,
bedarfsgerechter Öffnungs- und Betreuungszeiten,
-
Aspekte der Elternarbeit und
-
die geplante Umsetzung des
Investorenmodells.
Ziel ist es, durch
die Auswahlgespräche zu einer möglichst einvernehmlichen Entscheidung zu
kommen, wer die künftige Trägerschaft der neuen Kindertageseinrichtung
übernehmen soll.
Soweit im
Verfahren eine einvernehmliche Entscheidung erreicht werden kann, ist keine
weitere Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses vorgesehen.