Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
Gesetz
zur frühen Förderung von Kindern (KiBiz)
Beschluss des JHA vom 03.04.2014
Sachdarstellung:
Im Herbst 2013 haben der Fachbereich Jugend und Familie und der Jugendamtselternbeirat gemeinsam eine Befragung der Eltern zu den Betreuungsbedarfen in Randzeiten durchgeführt. In seiner Sitzung am 03.04.2014 beauftragte der Kreisjugendhilfeausschuss die Verwaltung damit, mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die ermittelten Bedarfe zu erörtern. Im Rahmen der Gespräche sollten unter Beachtung der Trägerautonomie Lösungsmöglichkeiten für die Befriedigung der genannten Bedarfe ermittelt werden.
Zwar ergab die Bewertung der seinerzeitigen Befragungsergebnisse durch die AG I „Tagesbetreuung“ und den Jugendamtselternbeirat, dass kein erheblicher Handlungsbedarf gegeben sei, jedoch waren gleichwohl in einzelnen Orten orts- und einrichtungsbezogene Gespräche notwendig, da in einigen Orten/Einrichtungen ein deutlicher Änderungsbedarf von den Eltern zum Ausdruck gebracht worden war. Dies betrifft Einrichtungen in Heek, Heiden und Schöppingen, mit denen das Familienbüro im Fachbereich Jugend- und Familie seit April 2014 Gespräche mit den Trägern und Einrichtungen aufgenommen hat.
Für alle betroffenen Gemeinden haben wir ein mehrschrittiges Verfahren gewählt, um die Möglichkeiten der Flexibilisierung von Betreuungszeiten zu klären.
- In einem ersten Gespräch haben wir jeweils die Trägervertreter und Einrichtungsleitungen über die konkreten Ergebnisse der Elternbefragung zu den Betreuungsbedarfen in Randzeiten informiert und unseren Wunsch artikuliert, konkrete Möglichkeiten auszuloten, um die Elternwünsche und Betreuungsbedarfe zu regeln.
Gleichzeitig haben wir mit den Einrichtungsleitungen vereinbart, dass sie ihrerseits selbst mit allen Eltern nochmals die individuellen Betreuungsbedarfe klären. Dies war deshalb notwendig, da seit der Befragung vom September 2013 zwischenzeitlich neue Eltern hinzugekommen sind. So sind in die Befragungen auch die Eltern einbezogen worden, die ihr Kind zum neuen Kindergartenjahr ab dem 01.08.2014 angemeldet haben. Auch deren Betreuungsbedarfe sind somit aktuell erfasst worden.
- Nach Auswertung dieser zusätzlichen Befragung durch die Kindertageseinrichtungen haben wir mit den Trägern und den Einrichtungsleitungen in einem zweiten Gespräch geklärt, inwieweit die Ergebnisse der Elternbefragung vom September 2013 von der aktuellen Befragung im Sommer 2014 abweichen. Gleichzeitig haben die Träger/Einrichtungsleitungen dargestellt, welche Schritte sie bereits unternommen haben, um den Elternwünschen Rechnung tragen zu können.
Diese beiden Verfahrensschritte gelten für alle 3 Kommunen. Hinsichtlich der weiteren Umsetzungsbemühungen zur Flexibilisierung ergibt sich noch ein unterschiedlicher Sachstand, der wie folgt beschrieben werden kann:
Heek:
Im Juli 2014 hat das Familienbüro mit den Einrichtungsleitungen, Trägervertretern, der Fachberatung und insbesondere allen örtlichen Elternräten aller Einrichtungen in einem Gespräch geklärt, dass durch zusätzlich angebotene Betreuungsmöglichkeiten um eine ¼ Stunde am Morgen bzw. am Nachmittag Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf gegeben werden konnte. Einzelne Betreuungsbedarfe, die über eine 45-Stunden-Betreuung in der Kindertageseinrichtung hinausgehen, werden künftig über Kindertagespflege gelöst. Darüber hinaus ungeklärte Betreuungsbedarfe sind auch nach Aussage der Elternvertreterinnen nicht mehr gegeben.
Schöppingen:
Auch aufgrund der aktuellen Befragung der Eltern durch die Kindertageseinrichtungen ergaben sich notwendige Änderungen in der Öffnungszeit, um zusätzlichen Betreuungswünschen der Eltern Rechnung tragen zu können. Dies führte z.B. dazu, dass ab dem 01.08.2014 die betreffenden Einrichtungen bereits ab 07:00 Uhr öffnen. Außerdem wird für berufstätige Eltern in der Mittagszeit eine erweiterte Abholungszeit bis 13:00 Uhr angeboten. Weitere ggfls. notwendige Maßnahmen wird das Familienbüro noch mit den örtlichen Elternbeiräten klären.
Heiden:
Die Einrichtungsleitungen haben noch vor den Sommerferien mit den Elternbeiräten ihrer Einrichtungen die Möglichkeiten der Flexibilisierung der Betreuungsbedarfe/Erweiterung der Öffnungszeiten thematisiert. Vereinbart ist, dass mit den im Oktober 2014 neu zu wählenden Elternbeiräten das Thema „Bedarfe und Möglichkeiten für eine Randzeitenbetreuung“ in den Einrichtungen vertieft wird. Dieses Gespräch soll unter Beteiligung des Familienbüros geführt werden.
Zusammenfassende Bewertung und Ausblick:
Durch die Gespräche mit den Trägern und Einrichtungsleitungen wurden in Einzelfällen die Öffnungszeiten ausgedehnt, sodass den Elternwünschen Rechnung getragen werden konnte. Der Wunsch nach Flexibilisierung von Öffnungszeiten stößt auch nach dem Beratungsergebnis innerhalb der AG I „Tagesbetreuung“ und der Erörterung mit dem Jugendamtselternbeirat an Grenzen, die sich zum einen aus dem vorhandenen Einrichtungsbudget und den dadurch definierten Personalstunden ergeben und zum andern aus der Gewährleistung des Kindeswohls. Dies hat der Gesetzgeber bei der Revision des Kinderbildungsgesetzes im Juni 2014 auch festgeschrieben, indem er in § 13e KiBiz neu formuliert:
„Öffnungszeiten und Schließtage
(1)
Jede Kindertageseinrichtung soll
bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten unter Berücksichtigung des
Kindeswohls und der Elternwünsche anbieten. Grundlage für die angebotenen
Betreuungszeiten ist die örtliche Jugendhilfeplanung. In der Regel ist
eine durchgehende Betreuung über Mittag anzubieten. Die Tageseinrichtung kann
nach Anhörung des Elternbeirats zur Sicherung ihres Bildungs- und
Erziehungsauftrags Kernzeiten festlegen. Die wöchentliche Betreuungszeit eines
Kindes ergibt sich aus der Summe der regelmäßigen Betreuungszeiten je
Wochentag.
(2)
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet, ganzjährig eine regelmäßige
Betreuung und Förderung aller aufgenommenen Kinder zu gewährleisten. Die Anzahl
der jährlichen Schließtage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) soll 20 und
darf 30 Öffnungstage nicht überschreiten.
…“
Die Thematik Flexibilisierung der Öffnungs- und Betreuungszeiten soll mit dem Jugendamtselternbeirat und in der AG I „Tagesbetreuung“ weiterhin im Blick behalten werden.