Der Jugendhilfeausschuss nimmt den 2. Controllingbericht zum Stichtag 30.09.2014 zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 26 Abs. 2 Kreisordnung NRW (KrO NRW)
Sachdarstellung:
Zum 30.09.2014 wurde der zweite Controllingbericht des Jahres 2014 erstellt.
Die Mittelbewirtschaftung im Budget 02 wird im Haushaltsjahr nach dem Stand vom 30.09.2014 mit einem positiven Ergebnis von rd. 800 T-EUR abschließen. Verschlechterungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, die unterjährig noch im Budget 11 aggregiert aufgeführt werden, und aus der überschlägig vorgenommenen Verteilung der internen Leistungsbeziehungen, werden voraussichtlich zu einer Belastung von ca. 275 T-EUR führen, so dass das Budget 02 nach jetzigem Kenntnisstand mit einer Verbesserung von ca. 525 T-EUR abschließen kann.
Im Produkt Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege (Produkt 02.02.01) werden deutliche Mehrerträge bei den Landeszuweisungen zu den Betriebskosten erwartet (+590 T-EUR). Die konkreten Bedarfsplanungen der Kindergartenjahre 2013/14 und 2014/2015 und die heute erkennbaren Veränderungen bei den Betriebskosten wirken sich hier aus. Außerdem ist zum 01.08.14 die Revision des KiBiz in Kraft getreten. Danach werden den Kitas zusätzlich zur bisherigen Förderung Verfügungs-, Sprachförder- und sog. plusKITA-Pauschalen gewährt und vom Land refinanziert. Den Mehrerträgen aus Landeszuweisungen stehen Mehraufwendungen von rd. 540 T-EUR bei den Betriebskostenzuschüssen an Kindertageseinrichtungen und den Rückzahlungen von Betriebskostenzuschüssen an das Land gegenüber.
Bei den Kindern in Tagespflege (§ 23 SGB VIII) ist der Durchschnittsaufwand je Fall durch einen Anstieg des Betreuungsumfanges erheblich gestiegen. Auch die Fallzahl in der Tagespflege ist in Folge des Rechtsanspruches auf Tagesbetreuung und des höheren Nachfrageverhaltens deutlich gestiegen. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches sind außerdem mehrere Großtagespflegestellen mit zusätzlichen Raum- und Vertretungskosten eingerichtet worden. Somit ergibt sich bei der Tagespflege ein Mehraufwand von 600 T-EUR. Gleichzeitig wird mit Mehrerträgen bei den Elternbeiträgen in Höhe von 250 T-EUR gerechnet.
Die Anzahl der Kinder, die aus anderen Jugendamtsbezirken in ein Vollzeitpflegeverhältnis in den Kreisjugendamtsbezirk vermittelt werden, steigt weiter an. Dieser Fallzahlanstieg in der Vollzeitpflege mit Kostenerstattung bei den Hilfen außerhalb der Familie führt zu höheren Aufwendungen, die von den zuständigen Kostenträgern erstattet werden (Produkt 02.03.03). Deutliche Mehrerträge (+330 T-EUR) sind in diesem Produkt aufgrund hoher Kostenerstattungen nach Abgabe eigener Fälle an andere Kostenträger entstanden.
Erfreulich ist bei der Heimerziehung gem. § 34 SGB VIII - Minderjährige und junge Volljährige – das seit dem zweiten Halbjahr 2013 anhaltend niedrige Fallzahlniveau. Hierauf ist der Minderaufwand von 480 T-EUR zurückzuführen.