Betreff
Sachstand Inklusion
Vorlage
0311/2014
Art
Beschlussvorlage

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.


Rechtsgrundlage:

./.

Sachdarstellung:

1.      Umsetzung Inklusionsplan Bildung

Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am 08.09.2014 wurde bereits auf zwei geplante Workshops zur Analyse des Themenfeldes und Weiterentwicklung des Inklusionsplans Bildung hingewiesen. Der erste Workshop zum Thema „Inklusionsplan Bildung für den Kreis Borken - Herausforderungen und Perspektiven für den Elementar- und Primarbereich“ hat am 23.10.2014 in der Johann-Walling-Schule in Borken stattgefunden. Ca. 50 regionale Expertinnen und Experten haben zu diesem Thema gearbeitet. Dabei wurden vorhandene Baustellen (z. B. die bessere Abstimmung der an dem Übergangsprozess von Kita zur Grundschule beteiligten Akteuren, das Fehlen verlässlicher Ressourcen) in den Blick genommen, aber auch funktionierende Strukturen und Prozesse identifiziert und beschrieben. Die Ergebnisse dieses Workshops wurde vom Bildungsbüro aufbereitet und in den Inklusionsplan Bildung zur weiteren Bearbeitung aufgenommen.

Der zweite Workshop zum Thema „Inklusionsplan Bildung für den Kreis Borken - Herausforderungen und Perspektiven für den Übergang vom Primar- in den Sek. I Bereich“ wird am 19. November 2014 im Berufskolleg Borken stattfinden. Im Mittelpunkt werden Fragen zur Zusammenarbeit von Schulleitungen, Schulträgern und der Kooperation mit der Jugend- und Sozialhilfe stehen. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus den Verwaltungen, aus den Schulen und von der Schulaufsicht sollen die Einschätzungen und Herausforderungen in diesem Bereich für den Inklusionsplan Bildung erarbeitet werden.

2.      Die Entwicklung der Förderschullandschaft Lernen im Kreis Borken

Die sechs kommunalen Schulträger der Förderschulen Lernen und der Kreis Borken haben weitere schulorganisatorische und schulfachliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer kreisweiten Perspektive für die Förderschullandschaft Lernen mit der zuständigen Schulaufsicht der Bezirksregierung Münster erörtert. Die Antworten und Empfehlungen stehen derzeit noch aus.

Aktueller Stand der Schülerzahlen 2014/15 an den Förderschulstandorten Lernen

Zum jetzigen Zeitpunkt liegt nur noch die Overbergschule in Bocholt oberhalb der Mindestgröße (144) für eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Vreden liegt unterhalb der Mindestgröße (144) für eine Förderschule im Verbund.

Die Schülerzahlen reichen (Ausnahmen Bocholt, Vreden) ebenfalls nicht mehr aus, um sie als eigenständige Standorte (112) mit einer Sekundarstufe I zu führen.

 

 

SchIPS[1] 05.09.2014

Alle Förderschulen leben von ihren Schülerzahlen in der Sekundarstufe I. Die Schülerzahlen in den Jahrgangsstufen in der Primarstufe sind sehr  über-schaubar.

 
davon in der Sekundarstufe

Nord

Ahaus

Don-Bosco-Schule

91

82

Gronau

Pestalozzischule

90

78

Vreden

St. Felicitas-Schule

133

105

 

 

 

 

 

Süd

Bocholt

Overbergschule

177

156

Borken

Johannesschule

89

68

Stadtlohn

Johannesschule

84

70

 

Verteilung der Schülerzahlen auf die Jahrgangsstufen

Bereits zum Schuljahr 2015/16 werden alle Schulen unter die Mindestgrößen für eigenständige Schulstandorte fallen. Der Grund ist: Der Großteil der Schülerinnen und Schüler befindet sich bei allen Schulen in den Klassenstufen 8-10. Dort befinden sich zwischen 50% bis 64% aller Schülerinnen und Schüler. Alle Schulen würden, wenn es keine Neuaufnahmen geben würde, in den nächsten drei Jahren somit mehr als 50% ihrer Schülerinnen und Schüler verlieren. Evtl. weitere Abgänge sind dabei nicht berücksichtigt.

 


 

Schülerzahlentwicklung ohne Neuaufnahmen

2014/15

2015/16

2016/17

2017/18

Nord

Ahaus

Don-Bosco-Schule

91

77

64

34

Gronau

Pestalozzischule

90

65

49

38

Vreden

St. Felicitas-Schule

133

101

78

60

 

 

 

 

 

 

 

Süd

Bocholt

Overbergschule

177

132

93

63

Borken

Johannesschule

89

74

59

45

Stadtlohn

Johannesschule

84

69

56

39

 

 

 

 

 

 

3.      Aktueller Stand der Schülerzahlen bezogen auf alle Förderschwerpunkte und Förderorte an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft

Die folgenden Zahlen geben einen Einblick in die Umsetzung der schulischen Inklusion in allen Förderbereichen. Für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) stehen zurzeit überwiegend die Förderschulen in privater Trägerschaft zur Verfügung (z. B. Haus Hall in Gescher, Wittekindshof in Gronau, Caritasverband in Bocholt). Diese aktuellen Schülerzahlen liegen dem Schulamt des Kreises Borken nicht vor. Dementsprechend weisen die folgenden Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GE nur die Schülerschaft der Neumühlenschule in Borken sowie die Schüler/-innen im gemeinsamen Lernen.

a.       Anzahl Schülerinnen und Schüler auf allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Kreis Borken 2014/15

Förderschwerpunkt

Schüler/-innen

Quote in Relation zur Anzahl Schüler/-innen gesamt

Lernen

1.167

2,17%

Sprache

361

0,67%

Emotionale und soziale Entwicklung

301

0,56%

Körperliche und motorische Entwicklung

145

0,27%

Geistige Entwicklung

129

0,24%

Sehen (Sehbehinderte)

12

0,02%

Hören und Kommunikation (Schwerhörige)

41

0,08%

Sehen (Blinde)

5

0,01%

Hören und Kommunikation (Gehörlose)

7

0,01%

Schwerstbehinderte

172

0,32%

Schule für Kranke

22

0,04%

kein Förderschwerpunkt

51.294

95,60%

b.    Anzahl Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Förderschulen

Förderschwerpunkt

Schüler/-innen

Emotionale und soziale Entwicklung

149

Geistige Entwicklung

96

Körperliche und motorische Entwicklung

119

Schule für Kranke

22

Lernen

508

Sprache

177

c.    Anzahl Schülerinnen und Schüler in öffentlichen allgemeinen Schulen

Förderschwerpunkt

Schüler/-innen

Sehen (Blinde)

5

Emotionale und soziale Entwicklung

152

Geistige Entwicklung

33

Hören und Kommunikation (Gehörlose)

7

Körperliche und motorische Entwicklung

26

Lernen

659

Sprache

184

Hören und Kommunikation (Schwerhörige)

41

Sehen (Sehbehinderte)

12

Schwerstbehinderte

7

kein Förderschwerpunkt

51.294

Inanspruchnahme von Integrationshelfern im Bereich Eingliederungshilfe/SGB II (Hilfen zur angemessenen Schulbildung an Regelschulen im Jahr 2014, Stand 10.10.2014)

Zurzeit gib es 94 laufende Fälle. Diese Fälle können in die folgenden Kategorien eingeordnet werden:

39

I-Kraft für ein Kind, Gesamter Schultag und ganzes Schuljahr

 

 

35

Kombinierter Bedarf, d.h. Poollösung oder 1 I-Kraft für 2 oder 3 Kinder, davon

 

 

 

 

9

Grundschulverbund (Pool)

 

 

6

Grundschulverbund (Pool)

 

 

8

Grundschule (Pool)

 

 

3

Hauptschule

 

 

2

Grundschule

 

 

2

Grundschule Coesfeld

 

 

2

Grundschule

 

 

1

Gymnasium

 

 

2

Realschule

20

Begleitung mit Einschränkung

 

z.B.

·         Begleitung nur für den Sport,

·         ab der dritten Stunde,

·         nur für die Kulturfächer,

·         für 10 Stunden in der Woche,

·         für 12 Stunden

·         nur für das erste Halbjahr usw.

94

Gesamt

 

 

 

Im Bereich der Förderschulen GE wird seit Jahren eine pauschalierte Förderung für den Einsatz von Integrationshelfern zur Verfügung gestellt wird.

 



[1] SchIPS = Schulinformations- und Planungsprogramm