Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.
Rechtsgrundlage:
./.
Sachdarstellung:
1.
Umsetzung Inklusionsplan Bildung
Auf der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung am
08.09.2014 wurde bereits auf zwei geplante Workshops zur Analyse des
Themenfeldes und Weiterentwicklung des Inklusionsplans Bildung hingewiesen. Der
erste Workshop zum Thema „Inklusionsplan Bildung für den Kreis Borken -
Herausforderungen und Perspektiven für den Elementar- und Primarbereich“ hat am
23.10.2014 in der Johann-Walling-Schule in Borken stattgefunden. Ca. 50
regionale Expertinnen und Experten haben zu diesem Thema gearbeitet. Dabei
wurden vorhandene Baustellen (z. B. die bessere Abstimmung der an dem
Übergangsprozess von Kita zur Grundschule beteiligten Akteuren, das Fehlen
verlässlicher Ressourcen) in den Blick genommen, aber auch funktionierende
Strukturen und Prozesse identifiziert und beschrieben. Die Ergebnisse dieses
Workshops wurde vom Bildungsbüro aufbereitet und in den Inklusionsplan Bildung
zur weiteren Bearbeitung aufgenommen.
Der zweite Workshop zum Thema
„Inklusionsplan Bildung für den Kreis Borken - Herausforderungen und
Perspektiven für den Übergang vom Primar- in den Sek. I Bereich“ wird am 19.
November 2014 im Berufskolleg Borken stattfinden. Im Mittelpunkt werden Fragen
zur Zusammenarbeit von Schulleitungen, Schulträgern und der Kooperation mit der
Jugend- und Sozialhilfe stehen. Gemeinsam mit den Expertinnen und Experten aus
den Verwaltungen, aus den Schulen und von der Schulaufsicht sollen die
Einschätzungen und Herausforderungen in diesem Bereich für den Inklusionsplan
Bildung erarbeitet werden.
2. Die
Entwicklung der Förderschullandschaft Lernen im Kreis Borken
Die sechs kommunalen Schulträger der Förderschulen Lernen und der Kreis
Borken haben weitere schulorganisatorische und schulfachliche Fragestellungen
im Zusammenhang mit der Entwicklung einer kreisweiten Perspektive für die
Förderschullandschaft Lernen mit der zuständigen Schulaufsicht der
Bezirksregierung Münster erörtert. Die Antworten und Empfehlungen stehen
derzeit noch aus.
Aktueller Stand der Schülerzahlen 2014/15 an
den Förderschulstandorten Lernen
Zum jetzigen
Zeitpunkt liegt nur noch die Overbergschule in Bocholt oberhalb der
Mindestgröße (144) für eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen.
Vreden liegt unterhalb der Mindestgröße (144) für eine Förderschule im Verbund.
Die Schülerzahlen reichen (Ausnahmen Bocholt,
Vreden) ebenfalls nicht mehr aus, um sie als eigenständige Standorte (112) mit
einer Sekundarstufe I zu führen.
|
SchIPS[1] 05.09.2014 |
Alle Förderschulen leben von ihren Schülerzahlen in der
Sekundarstufe I. Die Schülerzahlen in den Jahrgangsstufen in der
Primarstufe sind sehr
über-schaubar. |
||||
Nord |
Ahaus |
Don-Bosco-Schule |
91 |
82 |
||
Gronau |
Pestalozzischule |
90 |
78 |
|||
Vreden |
St. Felicitas-Schule |
133 |
105 |
|||
|
|
|
|
|
||
Süd |
Bocholt |
Overbergschule |
177 |
156 |
||
Borken |
Johannesschule |
89 |
68 |
|||
Stadtlohn |
Johannesschule |
84 |
70 |
Verteilung
der Schülerzahlen auf die Jahrgangsstufen
Bereits zum
Schuljahr 2015/16 werden alle Schulen unter die Mindestgrößen für eigenständige
Schulstandorte fallen. Der Grund ist: Der Großteil der Schülerinnen und Schüler
befindet sich bei allen Schulen in den Klassenstufen 8-10. Dort befinden sich
zwischen 50% bis 64% aller Schülerinnen und Schüler.
Alle Schulen würden, wenn es keine
Neuaufnahmen geben würde, in den nächsten drei Jahren somit mehr als 50% ihrer
Schülerinnen und Schüler verlieren. Evtl. weitere Abgänge sind dabei nicht
berücksichtigt.
|
Schülerzahlentwicklung
ohne Neuaufnahmen |
2014/15 |
2015/16 |
2016/17 |
2017/18 |
|
Nord |
Ahaus |
Don-Bosco-Schule |
91 |
77 |
64 |
34 |
Gronau |
Pestalozzischule |
90 |
65 |
49 |
38 |
|
Vreden |
St. Felicitas-Schule |
133 |
101 |
78 |
60 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Süd |
Bocholt |
Overbergschule |
177 |
132 |
93 |
63 |
Borken |
Johannesschule |
89 |
74 |
59 |
45 |
|
Stadtlohn |
Johannesschule |
84 |
69 |
56 |
39 |
3. Aktueller
Stand der Schülerzahlen bezogen auf alle Förderschwerpunkte und Förderorte an
allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft
Die folgenden Zahlen geben einen Einblick in die
Umsetzung der schulischen Inklusion in allen Förderbereichen. Für den
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) stehen zurzeit überwiegend die
Förderschulen in privater Trägerschaft zur Verfügung (z. B. Haus Hall in
Gescher, Wittekindshof in Gronau, Caritasverband in Bocholt). Diese aktuellen
Schülerzahlen liegen dem Schulamt des Kreises Borken nicht vor. Dementsprechend
weisen die folgenden Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GE nur die
Schülerschaft der Neumühlenschule in Borken sowie die Schüler/-innen im
gemeinsamen Lernen.
a. Anzahl
Schülerinnen und Schüler auf allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher
Trägerschaft im Kreis Borken 2014/15
Förderschwerpunkt |
Schüler/-innen |
Quote in Relation zur Anzahl Schüler/-innen
gesamt |
Lernen |
1.167 |
2,17% |
Sprache |
361 |
0,67% |
Emotionale und soziale Entwicklung |
301 |
0,56% |
Körperliche und motorische Entwicklung |
145 |
0,27% |
Geistige Entwicklung |
129 |
0,24% |
Sehen (Sehbehinderte) |
12 |
0,02% |
Hören und Kommunikation (Schwerhörige) |
41 |
0,08% |
Sehen (Blinde) |
5 |
0,01% |
Hören und Kommunikation (Gehörlose) |
7 |
0,01% |
Schwerstbehinderte |
172 |
0,32% |
Schule für Kranke |
22 |
0,04% |
kein Förderschwerpunkt |
51.294 |
95,60% |
b.
Anzahl Schülerinnen und Schüler an öffentlichen
Förderschulen
Förderschwerpunkt |
Schüler/-innen |
Emotionale
und soziale Entwicklung |
149 |
Geistige
Entwicklung |
96 |
Körperliche
und motorische Entwicklung |
119 |
Schule
für Kranke |
22 |
Lernen |
508 |
Sprache |
177 |
c.
Anzahl Schülerinnen und Schüler in öffentlichen
allgemeinen Schulen
Förderschwerpunkt |
Schüler/-innen |
Sehen (Blinde) |
5 |
Emotionale und soziale Entwicklung |
152 |
Geistige Entwicklung |
33 |
Hören und Kommunikation (Gehörlose) |
7 |
Körperliche und motorische Entwicklung |
26 |
Lernen |
659 |
Sprache |
184 |
Hören und Kommunikation (Schwerhörige) |
41 |
Sehen (Sehbehinderte) |
12 |
Schwerstbehinderte |
7 |
kein Förderschwerpunkt |
51.294 |
Inanspruchnahme
von Integrationshelfern im Bereich Eingliederungshilfe/SGB II (Hilfen zur angemessenen
Schulbildung an Regelschulen im Jahr 2014, Stand 10.10.2014)
Zurzeit gib es 94 laufende Fälle. Diese Fälle
können in die folgenden Kategorien eingeordnet werden:
39 |
I-Kraft für ein Kind, Gesamter Schultag und ganzes Schuljahr |
|
|
35 |
Kombinierter Bedarf, d.h. Poollösung oder 1 I-Kraft für 2 oder 3
Kinder, davon |
|
|
|
|
9 |
Grundschulverbund (Pool) |
|
|
6 |
Grundschulverbund (Pool) |
|
|
8 |
Grundschule (Pool) |
|
|
3 |
Hauptschule |
|
|
2 |
Grundschule |
|
|
2 |
Grundschule Coesfeld |
|
|
2 |
Grundschule |
|
|
1 |
Gymnasium |
|
|
2 |
Realschule |
20 |
Begleitung mit Einschränkung |
|
z.B. ·
Begleitung nur für den Sport, ·
ab der dritten Stunde, ·
nur für die Kulturfächer, ·
für 10 Stunden in der Woche, ·
für 12 Stunden ·
nur für das erste Halbjahr usw. |
94 |
Gesamt |
|
|
Im Bereich der
Förderschulen GE wird seit Jahren eine pauschalierte Förderung für den Einsatz
von Integrationshelfern zur Verfügung gestellt wird.