Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit empfiehlt dem Kreistag die Annahme der Budgets 04 „Gesundheit“ für das Jahr 2015.
Rechtsgrundlage:
§ 53 Kreisordnung (KrO
NRW) in Verbindung mit den Vorschriften des 8. bis 12. Teils der
Gemeindeordnung (GO NRW)
Sachdarstellung:
Der Entwurf des Kreishaushaltes 2015 ist am 11.12.2014 in den Kreistag eingebracht worden. Es ist vorgesehen, den Kreishaushalt für das Jahr 2015 im Kreisausschuss am 19.02.2014 abschließend zu beraten und durch den Kreistag am 26.02.2014 zu verabschieden.
Über Anträge externer Verbände und Institutionen wird in der Sitzung nur beraten und beschlossen, wenn sich Fraktionen oder auch einzelne Ausschussmitglieder den jeweiligen Antrag ganz oder in Teilen zu Eigen machen.