1. Die Haushaltssatzung 2015 mit ihren
Anlagen wird in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 11.12.2014 unter
Berücksichtigung
-
der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage
1) sowie
-
mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen aus der
Antragsliste (Anlage 2)
mit einem Hebesatz der Kreisumlage von ___ Prozentpunkten und der
Jugendamtsumlage von ___ Prozentpunkten der endgültigen Umlagegrundlagen 2015 verabschiedet.
2. Der Kreistag schließt sich nach Prüfung und Würdigung den Ausführungen der Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken und der Stadt Gronau [mit folgenden Änderungen und Ergänzungen:] an.
Rechtsgrundlage:
§§ 53 ff der Kreisordnung NRW (KrO NRW) i.V.m. §§ 75 ff der
Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Sachdarstellung:
Ergebnis- und
Finanzplan
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 wurde am 11.12.2014 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Vorberatung an die Fachausschüsse verwiesen. Gegenüber dem eingebrachten Haushaltsentwurf ergeben sich im Ergebnisplan ergebnisrelevante Änderungsvorschläge der Verwaltung, die mit einer kurzen Begründung in der Änderungsliste der Verwaltung (Anlage 1) aufgeführt sind. Die Abweichungen im Ergebnisplan werden nachfolgend aufgeführt und kurz erläutert.
Im Budget 01 – Soziales ergeben sich gegenüber der ursprünglichen Planung Anpassungen im Produkt 01.05.01 „Leistungen für Bildung und Teilhabe“. Der Bund finanzierte letztmalig im Jahr 2013 die Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Mit Schreiben vom 28.11.2014 sichert das MAIS NRW nun die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2015 bis 2017 durch das Land NRW zu. Die Landesförderung in Höhe von 449.150 EUR wird jedoch vollständig an die Städte und Gemeinden weitergeleitet, so dass die Veränderungen im Ergebnis neutral bleiben. Weitere Veränderungen der Planansätze für 2015 im Bereich der bundesfinanzierten Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Produkt 01.04.02) bleiben ebenfalls ergebnisneutral. Im Gegensatz dazu weist das Budget 05 – Bildung, Schule, Kultur und Sport Mehraufwendungen im Bereich der Schulen (Förderschulen, Berufskollegs) des Kreises Borken auf. Die Haushaltsansätze für den Schülerspezialverkehr und die Schülerfahrkosten werden für die Jahre 2015 bis 2018 jeweils um insgesamt 300 T-EUR angehoben. Dies entspricht der Entwicklung der Aufwendungen im Haushaltsjahr 2014. Bei den Allgemeinen Finanzierungsmitteln (Budget 99) sind sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen Veränderungen zu verzeichnen. Mit Schreiben vom 10.12.2014 gibt das MIK NRW Hinweise zur Einplanung der angekündigten Entlastung der Kommunen durch den Bund ab 2018 von 5 Mrd. EUR in die kommunalen Haushalte. Danach ist die Einplanung von 50 Prozent der örtlichen Entlastungssumme, die sich ergäbe, wenn der Verteilungsschlüssel der „Übergangsmilliarde" (Kreis Borken: ca. 1,2 Mio. EUR) auch für die Verteilung der weiteren Bundesentlastung um zusätzliche 4 Mrd. EUR pro Jahr genutzt würde, gestattet. Dementsprechend wurde die mittelfristige Planung für 2018 um 3 Mio. EUR Mehrerträge angepasst. Die Landschaftsversammlung hat bei ihrer Etatverabschiedung am 05.02.2015 den Hebesatz zur Landschaftsumlage um 0,3 auf 16,5 Prozentpunkte der endgültigen Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2015 gesenkt. Aufgrund der Hebesatzsenkung des LWL und der endgültigen Festsetzung des GFG 2015 ergibt sich für den Kreishaushalt ein Minderaufwand in Höhe von ca. 1,4 Mio. EUR für den endgültigen Haushalt 2015. Die mittelfristige Finanzplanung wurde hinsichtlich der veränderten Umlagegrundlagen ebenfalls angepasst.
Verbesserungen ergeben sich auch in der Höhe der Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
für Aktive und Versorgungsempfänger. Diese wurden auf Basis einer aktuellen
versicherungsmathematischen HEUBECK-Berechnung der kommunalen Versorgungskassen
Westfalen-Lippe vom 05.02.2015 ermittelt. Gegenüber der ursprünglichen Planung
ergeben sich verminderte Zuführungen von rund 486 T-EUR für das Haushaltsjahr
2015. Bei den Landeserstattungen für übergeleitete Beamte (Beihilfe) sind
demgegenüber Mindererträge von ca. 35 T-EUR für 2015 zu verzeichnen.
Insgesamt summieren sich die Veränderungen im allgemeinen
Haushalt zu einer Verbesserung des
Ergebnisplans von ca. 1,55 Mio. EUR.
Die Minderaufwendungen bei den Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Aktive und Versorgungsempfänger wirken sich auch auf das gesondert zu betrachtende Budget 02 – Jugend und Familie aus. Insgesamt zeichnet sich dort eine Verbesserung von rund 52 T-EUR im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2015 ab.
Der Finanzplan weist Mehrauszahlungen aus Investitionstätigkeiten in Höhe von rund 76 T-EUR auf. Laut Kreistagsbeschluss vom 11.12.2014 gewährt der Kreis Borken der FMO GmbH im Jahr 2015 entsprechend seiner Anteile am Stammkapital (0,4514 Prozent) der FMO GmbH ein Gesellschafterdarlehen in dieser Höhe. Neben dieser investiven Anpassung im Finanzplan erfolgt auch eine Ansatzerhöhung aus laufender Verwaltungstätigkeit bei den Versorgungsauszahlungen in Höhe von 200 T-EUR jährlich. Diese entspricht der Entwicklung der Auszahlungen im Haushaltsjahr 2014.
Weitere
Veränderungen
Änderungen können sich darüber hinaus auch aus den Änderungsanträgen der Kreistagsfraktionen ergeben. Nach den Beratungen in den Fachausschüssen wird die Liste der Änderungsanträge (Anlage 2) zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages vorgelegt. Mehrheitlich vom Kreistag befürwortete Änderungsanträge werden dann als Änderung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs berücksichtigt.
Durch die vorgeschlagenen Änderungen ergeben sich im Haushaltsplan 2015 zwangsläufig Änderungen in den auf Budget- und Produktebene zusammengefassten Teilergebnis- und Teilfinanzplänen. Zudem sind auf der Grundlage der beschriebenen Änderungsvorschläge Anpassungen der Erläuterungen und weitere Folgeänderungen erforderlich. Diese in den beigefügten Anlagen nicht näher beschriebenen Anpassungen werden ohne Veränderungen der Ergebnisse des Haushaltsplans von der Verwaltung vorgenommen.
Innerhalb der Budgets bzw. Produkte können darüber hinaus noch Verschiebungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen und den internen Leistungsverrechnungen entstehen. Die Gesamtaufwendungen verändern sich dadurch jedoch nicht.
Kreis- und
Jugendamtsumlage
Der Entwurf des Kreishaushalts 2015 wurde im Ergebnisplan ausgeglichen geplant, so dass ein durch die Kreisumlage zu deckender Betrag von 124,84 Mio. EUR mit einem Umlagehebesatz von 30,2 Prozentpunkten vorgeschlagen wurde. Unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Änderungen im Ergebnisplan verringert sich dieser Finanzierungsbedarf um ca. 1,55 Mio. EUR auf jetzt 123,29 Mio. EUR. Unter diesen Voraussetzungen ist ein niedrigerer Hebesatz zum Haushalt 2015 von 29,8 Prozentpunkten möglich (endgültige Kreisumlagegrundlage: 413.455.356 EUR).
Im Budget 02 – Jugend und Familie ist aus der Ergebnisverbesserung von 52 T-EUR für sich genommen eine Hebesatzsenkung gegenüber der bisherigen Planung zum derzeitigen Stand nicht möglich (endgültige Jugendamtsumlagegrundlage: 170.887.333 EUR).
Prognostiziertes
Jahresergebnis 2014
Noch vor der Verabschiedung des Kreishaushalts 2015 sollte eine Hochrechnung zum Jahresabschluss 2014 vorgenommen werden. Zum Stand 06.02.2015 ist nunmehr diese Zahlenprognose für das Jahresergebnis 2014 auf Grundlage der bis dahin vorgenommenen Buchungen vorgenommen worden. Da das reine Buchungsgeschäft für 2014 noch nicht vollständig abgeschlossen ist, ist sicherlich nachvollziehbar, dass es sich hierbei nur um eine überschlägige, aber dennoch schon qualifizierte Hochrechnung der bisher gebuchten Sachverhalte handelt. Dabei sind absehbare Veränderungen bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen in die Hochrechnung weitgehend eingeflossen. Auch berücksichtigt ist schon der tatsächliche Zuführungsbedarf zu den Pensions- und Beihilferückstellungen für Aktive und Versorgungsempfänger. Zu beachten bleibt aber, dass sich auch in 2015 noch für den Jahresabschluss 2014 relevante Sachverhalte, die sich auf Gegebenheiten im abgelaufenen Haushaltsjahr 2014 beziehen, ergeben können („Wertaufhellungsprinzip“), die dann noch gebucht und damit ggf. ergebniswirksam werden. Insofern bleiben Unsicherheiten bestehen. Letztlich wird das Ergebnis erst bei der Aufstellung des Jahresabschlusses 2014 im Mai 2015 konkret beziffert und bekanntermaßen nach anschließender Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Herbst 2014 festgestellt werden.
Das Jahresergebnis 2014 wurde mit einem Fehlbetrag von 4,56 Mio. EUR geplant. Im 2. Controllingbericht zum 30.09.2014 wurde eine Verschlechterung von ca. 30 T-EUR für den allgemeinen Haushalt prognostiziert. Die neueste Zahlenprognose weist hingegen eine vorläufige Verbesserung von ca. 0,15 Mio. EUR aus, so dass nach jetzigem Kenntnisstand ein Defizit von ca. 4,41 Mio. EUR zu erwarten ist. Auf dieser Grundlage würde die Ausgleichsrücklage ca. 4,78 Mio. EUR zum 31.12.2014 betragen. Trotz dieser prognostizierten geringen Verbesserung des Jahresergebnisses sollte aus Sicht der Kreisverwaltung der Kreishaushalt 2015 weiterhin im Ergebnisplan ausgeglichen, d.h. ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage geplant bleiben.
Ausführungen der
Verwaltung zu den im Rahmen des Benehmensverfahrens eingegangenen
Stellungnahmen
Seit dem Haushaltsjahr 2013 sind gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW die Beteiligungsrechte der Städte und Gemeinden bei der Planung des Kreishaushalts gestärkt worden. Im Einzelnen wird auf den Vorbericht zum Entwurf des Kreishaushalts 2015 (Seiten 13 - 15) verwiesen. Im Rahmen des Benehmensverfahrens sind dabei folgende Stellungnahmen zum Entwurf des Kreishaushalts 2015 eingegangen:
· Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Beigeordneten im Kreis Borken vom 28.11.2014
· Stellungnahme der Stadt Gronau vom 20.11.2014
Diese beiden schriftlichen Stellungnahmen hat die Kreisverwaltung ergänzt um die nachstehenden Ausführungen (kursiv) bei der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung am 11.12.2014 (siehe auch Sitzungsvorlage Nr. 0350/2014/1) dem Kreistag zur Kenntnis vorgelegt. Im Nachgang vorgenommene Aktualisierungen sind unterstrichen.
·
Der
Entwurf des Kreishaushalts 2015 baut zunächst auf den Erkenntnissen des 2.
Controllingberichts zum 30.09.2014 auf, berücksichtigt aber noch bis zur
Aufstellung des Entwurfs zwischenzeitliche wesentliche Entwicklungen. Für den
Jahresabschluss 2014 geht ging die Kreisverwaltung weiterhin
zunächst von einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage von rund 4,6 Mio.
Euro aus. Vorgesehen ist, Die Anfang 2015 noch vor der
Verabschiedung des Kreishaushalts eine weitere vorgenommene
Hochrechnung zum Jahresabschluss 2014 vorzunehmen. Erwartet wird
insbesondere Anfang Februar 2015 die versicherungsmathematische Berechnung der
HEUBECK AG zur Ermittlung der - für den Jahresabschluss bedeutsamen - Höhe der
Pensions- und Beihilferückstellungen. Erst dann können Aussagen über den Umgang
mit - soweit vorhanden – Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen getroffen
werden. prognostiziert einen vorläufigen
Jahresfehlbetrag von 4,4 Mio. Euro.
·
Vor dem
Hintergrund der in vielen Kommunen im Kreisgebiet in den letzten Jahren
deutlich positiver als geplant ausgefallenen Jahresabschlüsse und der damit
verbundenen vielerorts hohen Ausgleichsrücklagen hält die Kreisverwaltung einen
ausgeglichenen Haushalt, d.h. ohne Defizit und damit verbunden keine
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage, auch mit Blick auf den Solidargedanken
für vertretbar und gerechtfertigt. Für die Kreisverwaltung ist eine
Ausgleichsrücklage unbedingt notwendig, um unterjährig entstehende unerwartete
Mehrbelastungen (z.B. bei Sozialaufwendungen) während der Haushaltsausführung
auffangen zu können.
·
Im
Haushaltsentwurf ist ein Hebesatz der Landschaftsumlage von 16,8 Prozentpunkten
und eine Zahllast von rund 77,9 Mio. Euro kalkuliert. Der Kreis Borken hat
bereits im Verfahren zur Benehmensherstellung am 10.09.2014 den LWL
aufgefordert, bei seinen weiteren Haushaltsplanungen die
Konsolidierungsbemühungen fortzuführen und die Aufwandsansätze nochmal kritisch
zu hinterfragen, um die Belastungen für die Mitgliedskörperschaften deutlich zu
verringern. Die CDU- und SPD-Fraktion in der Landschaftsversammlung haben
inzwischen angekündigt, dass sie einen Hebesatz von 16,5 Prozentpunkten
vorschlagen werden. Das würde unseren Haushaltsentwurf um gut 1,4 Mio. Euro
entlasten. Vorgesehen ist, im weiteren Beratungsverfahren zum
Kreishaushalt eine niedrigere Landschaftsumlage zu berücksichtigen, wenn die
Landschaftsversammlung Anfang Februar 2015 dies endgültig entschieden hat. Die
Landschaftsversammlung hat bei ihrer Etatverabschiedung am 05.02.2015 den
Hebesatz zur Landschaftsumlage um 0,3 auf 16,5 Prozentpunkte der endgültigen
Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2015 gesenkt. Aufgrund der
Hebesatzsenkung des LWL und der endgültigen Festsetzung des GFG 2015 ergibt
sich für den Kreishaushalt ein Minderaufwand in Höhe von ca. 1,4 Mio. Euro, der
in die Veränderungsliste der Verwaltung zum Entwurf des Kreishaushalts
aufgenommen wurde.
·
Das Thema
ÖPNV wird absprachegemäß für eine der nächsten Bürgermeisterkonferenzen
vorgesehen.
·
Eine
kritische Betrachtung ihrer Aufgaben nimmt die Kreisverwaltung kontinuierlich
vor. Das gilt insbesondere in der Vorbereitung des Entwurfs des Kreishaushalts.
Hier wird der Stellenplan immer intensiv beraten. Die Notwendigkeit neuer
Stellenbedarfe ist daher auch beim Stellenplan 2015 umfänglich beleuchtet
worden. Erfahrungen zeigen aber, dass die finanziellen Auswirkungen
bundesgesetzlicher Regelungen, die Aufgabenerweiterungen und Standardanhebungen
für die kommunale Ebene mit sich bringen, vielfach nicht ausreichend
berücksichtigt werden. Zusätzlich werden den Kommunen durch landesrechtliche
Regelungen zahlreiche Verpflichtungen auferlegt. Für 2015 sind dies neue
Aufgaben im geänderten Arzneimittelgesetz und bei der Umweltüberwachung, höhere
Anforderungen im Landschaftsschutz und bei der Verwaltung der Polizei. Sofern
ein Kostenausgleichsanspruch nach dem Konnexitätsprinzip angezeigt ist, wird
dieser durch die kommunalen Spitzenverbände vom Land NRW eingefordert und
erforderlichenfalls eingeklagt. Das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichtshofs
NRW zu einem Belastungsausgleich für die gestiegenen Aufgabenstandards im
Betreuungs- und Vormundschaftsrecht zeigt allerdings auch die Begrenzung des
rechtlichen Schutzes der Kommunen und Kreise vor zusätzlichen Belastungen. Der
Verfassungsgerichtshof NRW unterstreicht dabei, dass das Land NRW politisch
gefordert ist, diese Schutzlücke im Sinne eines fairen Ausgleichs für die
Kommunen und Kreise zu schließen. Auch das Thema „Aufgabenkritische
Betrachtung“ wird für eine der nächsten Bürgermeisterkonferenzen vorgesehen.
·
Die
Haushaltsaufstellung für jeweils ein Jahr sowie die jährliche politische
Beratung und Haushaltsverabschiedung im Kreistag hat sich bewährt. Eine Planung
über einen zweijährigen Zeitraum ist mit starken Unwägbarkeiten verbunden. Dies
belegen allein schon die Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich (GFG), die
Schwankungen bei der Zuführung zu den Pensions- und Beihilferückstellungen
sowie die Unsicherheiten im Sozialetat, der nicht zuletzt auch von
konjunkturellen Veränderungen maßgeblich beeinflusst wird. Entsprechende
Veränderungen würden deshalb im zweiten Jahr eine Nachtragssatzung erforderlich
machen, was einem Verfahren wie bei einem regulären Kreishaushalt entspricht.
Eine gute Orientierung für Folgejahre bietet zudem die - allerdings nicht
verbindliche - mittelfristige Finanzplanung.
·
Gemeinsam
mit den 13 Städten und Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt haben, sieht auch
der Kreis Borken mit Sorge die Entwicklung in der Jugendhilfe mit einem
weiteren Anstieg des Finanzierungsbedarfs in 2015 von 1,64 Mio. Euro auf dann
40,36 Mio. Euro. Alljährlich zur Haushaltsaufstellung - so auch am 02.12.2014 -
werden die Kommunen des Jugendamtsbezirkes über die Budgetentwicklungen
informiert. Gemeinsam wurden die angekündigte Anhebung des
Jugendamtsumlagesatzes und die Unterschiede zu den Jugendamtsumlagesätzen der
Münsterlandkreise dargelegt und erörtert. Dabei ist auch noch einmal
herausgestellt worden, dass im Kreis Borken münsterlandweit die niedrigsten
Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung erhoben werden, hier
vergleichsweise viele Kinder unter sechs Jahren leben und die Umlagegrundlagen
zur Berechnung der Jugendamtsumlage besonders niedrig sind.
·
Der Kreis
Borken unterstützt im Kreisgebiet bei Bedarf Projekte und Einrichtungen mit
überörtlichem Charakter und regionaler Bedeutung - oftmals mit einem einmaligen
Investitionskostenzuschuss. Jüngstes Beispiel für eine kreisweite Unterstützung
in Gronau ist das in Vorbereitung befindliche regionale Automatisierungs- und
Robotercenters (ARC) der gemeinsamen Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Borken mbH im Wirtschaftszentrum Gronau. Erinnert sei auch an einen
einmaligen Kreiszuschuss in 2004 für die Einrichtung der ständigen Ausstellung
des Rock’n’Popmuseums in Höhe von 383 T-Euro oder die wiederholte Förderung des
Jazzfestes Gronau. Die Förderstrukturen im Bereich der freiwilligen sozialen
Leistungen sind zuletzt überprüft und Maßstäbe für die Förderungen durch den
Kreis entwickelt worden.
Insgesamt konnten im
Benehmensverfahren erneut gute und zielorientierte Gespräche mit den Kommunen
geführt und - wie die Stellungnahmen zeigen - in zentralen Fragen zur
Festsetzung der Höhe des Kreisumlage-Hebesatzes von jetzt 30,2
Prozentpunkten weitgehend Übereinstimmung hergestellt werden. Gleiches
gilt für den Hebesatz der Jugendamtsumlage von 23,6 Prozentpunkten.
Der Kreistag hat nach § 55 Abs. 2 Satz 3 KrO NRW n.F. über die in den Stellungnahmen der Städte und Gemeinden erhobenen Einwendungen in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Das Beratungsergebnis des Kreistags und dessen Begründung hat der Kreis den Städten und Gemeinden nach § 55 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW mitzuteilen. Die Mitteilung dieses Inhalts ist also nicht mehr nur auf Anfrage - wie nach § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW a.F. - zu übermitteln, sondern von Amts wegen. Es wird vorgeschlagen, dass der Kreistag sich den Ausführungen der Verwaltung anschließt.
Entscheidungsalternative(n):
|
Ja |
|
|
Nein |
Wenn ja, welche ?