Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses des Kreises Borken zum 31.12.2013, Entlastung des Landrates und Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages
Vorlage
0030/2015
Art
Beschlussvorlage

1.      Der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2013 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) in seiner Sitzung am 10.02.2015 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 451.220.359,62 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 8.578.093,07 € bestätigt.

2.      Dem Landrat wird für den Gesamtabschluss 2013 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

3.      Der Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von  8.578.093,07 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen.

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Rechtsgrundlage:

§§ 53 KrO NRW in Verbindung mit §§ 116, 95 und 96 sowie § 101 GO NRW

Sachdarstellung:

Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 95 Abs. 3 der GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Landrat bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zur Bestätigung zugeleitet. Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 wurde vom Kämmerer am 21.11.2014 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag bestätigt. Der Landrat übersandte den Mitgliedern des Kreistages anschließend den Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 mit den begründenden Unterlagen mit der Post.

Aufgrund der Beschlussfassung des Kreistages in seiner Sitzung am 18.09.2014 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2013 zur Prüfung an den RPA weitergeleitet. Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. §§ 116 Abs. 6, 101 Abs. 8 GO NRW bedient sich der RPA zur Durchführung der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung.

Der RPA hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2013 und den Prüfungsbericht der Revision des Kreises vom 20.01.2015 beraten und einstimmig beschlossen, sich dem Prüfungsergebnis der Revision anzuschließen und es als eigenes Prüfungsergebnis zu übernehmen. Der Vorsitzende des RPA hat anschließend den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk unterschrieben (§ 101 Abs. 7 GO NRW). Eine Ausfertigung des Prüfungsberichtes inkl. Anlagen wird den Kreistagsmitgliedern gemäß erfolgter Bedarfsabfrage als Druckfassung vor Beginn der Sitzung ausgehändigt sowie im Internet als digitale Gesamtfassung bereitgestellt.

Zuständig für die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses und den Beschluss über die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrages ist der Kreistag. Der RPA empfiehlt dem Kreistag aufgrund der einstimmigen Beschlussfassung vom 10.02.2015 zu beschließen, dass

1.      der Gesamtabschluss des Kreises Borken zum 31.12.2013 in der vom Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) in seiner Sitzung am 10.02.2015 testierten Fassung mit einer Gesamtbilanzsumme von 451.220.359,62 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 8.578.093,07€ bestätigt wird,

2.      dem Landrat für den Gesamtabschluss 2013 gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt wird,

3.      der Gesamtjahresfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2013 in Höhe von 8.578.093,07 € der allgemeinen Rücklage entnommen wird.

 

Beim Gesamtabschluss besteht nur die Möglichkeit den Gesamtjahresfehlbetrag mit dem Gesamteigenkapital, in Form des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“, zu verrechnen. Eine Alternative besteht nicht.

Der vom Kreistag bestätigte Gesamtabschluss wird der Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Er wird öffentlich bekannt gemacht und bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar gehalten. Im Übrigen ist der Gesamtabschluss 2013 dauerhaft im Internet abrufbar.

 

Entscheidungsalternative(n):

X

Ja

 

Nein

Wenn ja, welche ?

Soweit die Bestätigung des Gesamtabschlusses verweigert oder dem Landrat keine oder nur eine Entlastung mit Einschränkungen erteilt wird, sind vom Kreistag die Gründe hierfür anzugeben

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine